Ausscheiden des Ortschaftsrates Helmut Bessler, Verpflichtung des Ortschaftsrates Matthias Bessler

Vorlage: 29563
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.06.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach

    Datum: 12.06.2012

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Vorl_Nr_134_TOP3_ Verpflichtung Herr Matthias Bessler_OR
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach Gremium: Ortschaftsrat Wettersbach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 12.06.2012 134 3 öffentlich Ausscheiden des Ortschaftsrates Helmut Bessler; Verpflichtung des Ortschaftsrates Matthias Bessler Jochen Kappler Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Der Ortschaftsrat Wettersbach hat unter TOP 1 der heutigen Ortschaftsratssitzung das Ausscheiden des Ortschaftsrates Helmut Bessler festgestellt. Unter TOP 2 der gleichen Sitzung hat der Ortschaftsrat weiter die Feststellung ge- troffen, dass Herr Matthias Bessler, Zur Ziegelhütte 7, 76228 Karlsruhe gemäß § 31 (2) i.V. mit § 69 (1) GemO als nächster Ersatzbewerber des Wahlvor- schlages der FDP für die restliche Amtszeit nachrückt. Herr Matthias Bessler hat am 25.04.2012 schriftlich erklärt, dass er die Wahl zum Ortschaftsrat annimmt. Wie für die Gewählten zum Zeitpunkt der Wahl zum Ortschaftsrat, muss auch der als Ersatzmann festgestellte Bewerber zum Zeitpunkt seines Nachrückens durch den Ortsvorsteher für die Dauer seiner Amtszeit verpflichtet werden. Für die Verpflichtung schlägt die GemO folgenden Wortlauf vor: Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das der Einwohner nach Kräften zu fördern. Danach soll der Gewählte die Verpflichtung durch die von ihm gesprochenen Worte: Ich gelobe es. bekräftigen. Anschließend wird ihm durch den Ortsvorsteher der Handschlag abge- nommen und eine entsprechende Niederschrift von ihm unterschrieben.