Entbindung von der ehrenamtlichen Tätigkeit nach § 16 GemO für den Ortschaftsrat Helmut Bessler

Vorlage: 29561
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.06.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach

    Datum: 12.06.2012

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Vorl_Nr_132_TOP1_ Entbindung _OR_Herr Bessler
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach Gremium: Ortschaftsrat Wettersbach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 12.06.2012 132 1 öffentlich Entbindung von der ehrenamtlichen Tätigkeit nach § 16 GemO für den Ortschaftsrat Helmut Bessler Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Der Ortschaftsrat Helmut Bessler hat mit Schreiben vom 17.04.2012 um die Entbin- dung von seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Ortschaftsrat Wettersbach gebeten. Herr Bessler ist seit 22.10.1989 Mitglied im Ortschaftsrat Wettersbach. Nach 10jähriger Zugehörigkeit und bei einem Alter von über 62 Jahren ist die Ablehnung einer ehrenamtlichen Tätigkeit möglich (§ 16 (1.3 und 1.6) GemO). Der Wunsch nach Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat bedarf der förmlichen Aner- kennung. Die Entscheidung und Feststellung darüber trifft der Ortschaftsrat. Die Feststellungsverfügung ist zu begründen, mit Rechtsmittelbelehrung zu verse- hen und förmlich zuzustellen bzw. gegen Unterschrift zu eröffnen. Antrag an den Ortschaftsrat : Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und stellt fest, dass ein absoluter Ablehnungsgrund nach § 16 (1.3 und 1.6) GemO vorliegt. Die rechtswirk- same Entscheidung des Ortschaftsrates beendet die Zugehörigkeit von Helmut Bessler zum Ortschaftsrat Wettersbach.