Antrag FDP: Flächenhaftes Denkmal Entenkoy

Vorlage: 29552
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.06.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 13.06.2012

    TOP: 5

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5, Antrag
    Extrahierter Text

    ANTRAG FDP-Fraktion eingegangen: 22.03.12 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 13.06.12 5 Liegenschaftsamt, Zentraler Juristischer Dienst Flächenhaftes Denkmal Entenkoy Im Elfmorgenbruch sind noch Reste des Entenkoys vorhanden. Der Entenfangweiher droht nun langsam zu verlanden. Die noch teilweise vorhandene um 1750 mit Sandsteinen errichtete Brücke über das Ende des Weihers zum Fangen der Enten ist im Gebüsch verborgen und überwachsen. Wir stellen hiermit den Antrag, dass der Fangarm am Ende des Weihers mit der Sandsteinbrücke als Flächenhaftes Denkmal ausgewiesen wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der Fangarm und die Brücke in Zusammenarbeit mit Forst und der Denkmalbehörde wieder hergerichtet werden. Dies könnte unter Mitwirkung ehrenamtlicher Helfer geschehen. Zudem sollte ein Schild am Weg auf die Geschichte des Entenkoys hinweisen. Gez: Dipl.- Ing. Günther Malisius, Dr. Angelika Fink-Sontag, Dr. Horst Dilger, Dr. Jan Kowalski

  • TOP 5, STELLUNGNAHME
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-OR-Fraktion vom: 22.03.12 eingegangen: 22.03.12 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 13.06.2012 5 öffentlich Liegenschaftsamt / Zentraler Juristischer Dienst Flächenhaftes Denkmal Entenkoy Das Regierungspräsidium Karlsruhe erkennt keine Schutzwürdigkeit der Reste des Entenkoy aus Sicht des Denkmalschutzes. Der Überlieferungsstand der Anlage ist nicht geeignet, eine Kulurdenkmaleigenschaft zu begründen. Ein weitergehender Schutz nach dem Naturschutzrecht ist nach Auffassung der Fachämter derzeit nicht not- wendig. Denkbar ist die Ausweisung der Waldfläche als Waldrefugium im Zuge der Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes. Befürwortet wird die Aufstellung einer Informationstafel durch den Forst zu den landeskundlichen Besonder- heiten in Elfmorgenbruch an zentraler Stelle unter Einbeziehung des Entenkoy. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 1.000 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: 1.820 Ergänzende Erläuterungen: Mittelbedarf für Informationstafel wird ggf. für HH 2013 beantragt Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Auf Nachfrage des ZJD beim dafür zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe - Ref. 26, Denkmalpflege (Bereich Inventarisation) wurde von dort mitgeteilt, dass die Denkmaleigen- schaft nicht bejaht werden kann. Bereits 2004 hat man im Vorfeld des seinerzeitigen Tages des offenen Denkmals den Bereich begangen und festgestellt, dass die Anlage zwar bemerkens- wert und interessant sei, der Überlieferungsstand aber nicht geeignet sei, eine Kulturdenk- maleigenschaft gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz zu begründen. An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert. Dennoch ist dieser Entenkoy aus stadthistorischer Sicht bedeutsam und heute vor allem ökolo- gisch als Feuchtgebiet sehr hochwertig. Mittlerweile sind große Flächen verlandet und mit Seg- genried bewachsen, die zeitweise unter Wasser stehen. Offenen Wasserflächen sind kleinflä- chig noch erhalten. Der Wald ist lückig. Derzeit besteht ein Schutzstatus als Landschafts- schutzgebiet (LSG Elfmorgenbruch, Verordnung vom 12.12.1980); zudem liegt der ehemalige Entenkoy zum überwiegenden Teil in einem Waldbiotop. Da letztendlich ausschließlich die ökologischen Fragestellungen bestehen, hat sich die Forstab- teilung im Liegenschaftsamt mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie dem Umweltamt abge- stimmt. Einbezogen waren zudem Stadtamt Durlach und Jagdpächter. Dabei wurde festgestellt, dass eine weitergehende Unterschutzstellung des Entenkoy nach dem Naturschutzrecht über das jetzige Maß hinaus nicht notwendig ist. Denkbar ist jedoch die Ausweisung der Waldfläche als Waldrefugium im Rahmen der Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes für den Stadtwald. Die Aufstellung einer Informationstafel durch den Forst zu den landeskundlichen Besonderhei- ten des Walddistriktes Elfmorgenbruch unter Einbeziehung des Entenkoy sowie forstlichen As- pekten wird befürwortet. Diese darf nicht zu einer Beunruhigung ökologisch sensibler Bereiche führen. Vorgeschlagen wird deshalb die Aufstellung an zentraler Stelle, zum Beispiel an einer Wegkreuzung. Der Forst wird die Aufstellung einer Informationstafel in die Haushaltsplanung 2013 aufnehmen. Weitergehende Informationen zum Entenkoy sind im Internet unter folgendem Link zu finden: http://www.karlsruhe.de/kultur/stadtgeschichte/denkmaltag/denkmaltag_2004/durlach/e ntenkoy.de