Umbau der Killisfeld- und Fiduciastraße: Verschiebung der Baumaßnahme

Vorlage: 29516
Art: Beschlussvorlage
Datum: 29.05.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss

    Datum: 12.06.2012

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Killisfeldstraße
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 21. Sitzung Hauptausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 12.06.2012 240 2 öffentlich Dez. 6 Umbau der Killisfeld- und Fiduciastraße Verschiebung der Baumaßnahme Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 11.05.2012 7 vorberaten Hauptausschuss 12.06.2012 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Hauptausschuss stimmt nach einer Vorberatung im Bauausschuss der Verschiebung der Baumaßnahme bis zum Vorliegen einer Förderzusage zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Zeitliche Verzögerung bei gleich bleibendem Haushaltsansatz Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Umbau der Killisfeld- und Fiduciastraße ist in mehreren Teilabschnitten zur Ausführung vorgesehen. Für das Gesamtprojekt wurde, dass es grundsätzlich förderfähig ist, ein ent- sprechender Antrag auf Zuwendungen nach dem LGVFG (Landes-Gemeindeverkehrs- finanzierungsgesetz) gestellt. Parallel zur Antragstellung wurde eine erste Teilmaßnahme, der Bau des Kreisverkehrs bei der Wachhausstraße, in den Haushalt eingestellt. Die Mittel von 660.000 € für den Bau ste- hen im Jahr 2012 zur Verfügung, ebenso ist eine anteilige LGVFG-Zuwendung von 310.000 € eingeplant. Im Rahmen einer Anfrage über den Stand des Förderverfahrens wurde der Stadt mitgeteilt, dass eine Projektaufnahme im LGVFG-Programm in 2012 und 2013 nicht möglich ist. Der Grund liegt in einem Beschluss der Landesregierung, wonach zunächst bewilligte Projekte weitestgehend abgewickelt werden, bevor es eine Förderung neuer Projekte gibt. Eine Un- bedenklichkeitsbescheinigung, mit der zunächst auf eigenes finanzielles Risiko, verbunden mit der Möglichkeit der späteren Förderung, die Maßnahme begonnen werden kann, wird ebenfalls nicht erteilt. Ob eine sofortige Förderung nach diesem Sperrzeitraum erfolgen kann, scheint eher un- wahrscheinlich, zumal ab 2014 über diese Fördermittel auch Lärmschutzanlagen an Straßen als Fördertatbestand aufgenommen werden. Mit einer Programmaufnahme ist wohl erst ab 2015 zu rechnen. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Projekt Umbau der Killisfeld- und Fiduciastraße bis zu einer Förderzusage zurückzustellen. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss - nach Vorberatung im Bauausschuss - Der Hauptausschuss stimmt nach - Vorberatung im Bauausschuss - der Verschiebung der Baumaßnahme bis zum Vorliegen einer Förderzusage zu. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 25. Mai 2012