Anfrage StR Kalmbach (GfK): Verbesserte Entlohnung von Tageseltern

Vorlage: 29423
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.05.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.05.2012

    TOP: 15

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GfK-Entlohnung Tageseltern
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom 16. April 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 35. Plenarsitzung Gemeinderat 15.05.2012 1088 15 öffentlich Verbesserte Entlohnung von Tageseltern 1. Im vergangenen Haushalt wurde eine gestaffelte Erhöhung der Entlohnung von Tageseltern verabschiedet. Welche Auswirkung hatte das bis jetzt auf das Angebot der Betreuungsplätze in der Tagespflege? Gibt es dazu Zahlen bzw. Erfahrungswerte? 2. Der Gesetzgeber schreibt vor, 30 % der Betreuungsplätze in der Tagespflege bereitzustellen. Gibt es in der Verwaltung Überlegungen, das Betreuungsan- gebot durch bessere Entlohnung zu erhöhen? 3. Wie könnte die Entlohnung aus Sicht der Verwaltung für Tageseltern attrakti- ver gestaltet sein, damit mehr Tagespflege angeboten wird? Begründung: Anhand des Fachkräftemangels für Kindertagesstätten wäre es wünschenswert, die Vorgaben nach einer 30%igen Auslastung durch Tageseltern zu fördern und die Be- mühungen in diese Richtung zu verstärken. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Entlohnung für Tageseltern definitiv attraktiver werden. Nach Meinung von GfK ist dies wünschenswert, da eine Betreuung durch Tagesel- tern auch pädagogisch sinnvoll und wertvoll ist. Die Zuverlässigkeit einer Bezugsper- son und die dadurch mögliche soziale Bindung der Kleinstkinder sind ein nicht zu unterschätzender Faktor in der Erziehung und Förderung des Kindes. Eine neue Re- gelung ist auf jeden Fall für den Haushalt 2013/14 anzustreben. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Nachdem sich selbst Staatssekretär Mentrup dafür stark macht und die Kommunen auffordert, eine bessere Entlohnung für Tageseltern bereitzustellen, sollten wir in diese Richtung auf jeden Fall mitziehen. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. Mai 2012

  • TOP 15
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom: 16.04.2012 eingegangen: 16.04.2012 Gremium: 35. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.05.2012 1088 15 öffentlich Dez. 3 Verbesserte Entlohnung von Tageseltern 1. Im vergangenen Haushalt wurde eine gestaffelte Erhöhung der Entlohnung von Tagesel- tern verabschiedet. Welche Auswirkung hatte das bis jetzt auf das Angebot der Betreu- ungsplätze in der Tagespflege? Gibt es dazu Zahlen bzw. Erfahrungswerte? Die zum 01.09.2011 eingeführte Staffelung der Kindertagespflegesätze nach dem Qualifikations- stand der Tagespflegepersonen bedeutete im Maximalfall eine Erhöhung der landesüblichen Pfle- gegeldsätze von 3,90 Euro auf 4,40 Euro pro Kind und Betreuungsstunde. Die geringfügige Erhö- hung der Kindertagespflegesätze zeigte bislang keine signifikanten Auswirkungen auf den jährli- chen Wechsel von ca. 90 Kindertagespflegepersonen (2010: 83 Abgänge/93 Neuzugänge; 2011: 78 Abgänge/90 Neuzugänge). Die Fluktuation ergibt sich primär aus der Gruppe der Kindertages- pflegepersonen, die in der Kindertagespflege keine berufliche Perspektive, sondern nur eine zeit- weilige Zwischenbeschäftigung, beispielsweise während der Elternzeit bzw. vor der Rückkehr in den Beruf, suchen. Eine deutliche Verbesserung ist bei der Teilnahmebereitschaft und Teilnehmerzahl an Qualifizie- rungs- und Fortbildungsangeboten des Pflegekinderdienstes eingetreten. Entsprechend der Lan- desrichtlinien muss jede Tagespflegeperson 15 Unterrichtseinheiten an Fortbildung jährlich absol- vieren. Mit der Staffelung ist ein Anreizsystem geschaffen worden, dieser Pflicht auch nachzu- kommen, da der kontinuierliche Besuch dieser Veranstaltungen eine verbesserte Bezahlung nach sich zieht. Der Besuch von Fortbildungsangeboten erhält bzw. erweitert die Qualität der Tagesbe- treuung. 2. Der Gesetzgeber schreibt vor, 30 % der Betreuungsplätze in der Tagespflege bereitzu- stellen. Gibt es in der Verwaltung Überlegungen, das Betreuungsangebot durch bessere Entlohnung zu erhöhen? Entsprechend der Empfehlung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden- Württemberg und des Städte- und Landkreistags Baden-Württemberg wird das Pflegegeld für Kin- der in Kindertagespflege ab dem 01.05.2012 für Kinder unter drei Jahren auf 5,50 Euro pro Be- treuungsstunde und für Kinder über drei Jahren auf 4,50 Euro pro Betreuungsstunde erhöht. In Karlsruhe kommen entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 28.06.2011 die seit 01.09.2011 gültigen Staffelungsbeträge hinzu, sodass ein Pflegegeld von bis zu 6,00 Euro pro Kind und Betreuungsstunde erreicht wird. Seite 2 3. Wie könnte die Entlohnung aus Sicht der Verwaltung für Tageseltern attraktiver gestal- tet sein, damit mehr Tagespflege angeboten wird? Die jetzige Erhöhung der Tagespflegesätze stellt eine deutliche Steigerung der Attraktivität der Kindertagespflege dar, und es ist mit einem Zuwachs an Betreuungsplätzen zu rechnen. Proble- matisch erscheint der Verwaltung allerdings die geringere Vergütung der Ü3-Tagespflegeplätze. Kinder über drei Jahre sind in der Kindertagespflege oft "Randzeitenkinder", die vor oder nach den Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen und manchmal auch an Wochenenden zu außerge- wöhnlichen Zeiten betreut werden müssen, weil die Arbeitszeiten der Eltern außerhalb der Öff- nungszeiten der Kindertageseinrichtungen liegen (Beispiele: Schichtarbeit, Einzelhandel, Gesund- heitssektor, Altenpflege). Die Tagespflegeperson muss in der Regel das Bringen bzw. Abholen der Kinder aus der Kindertageseinrichtung organisieren, um sie dann anschließend für meist wenige Stunden zu betreuen. Die Suche nach Tagespflegepersonen, die dieses Angebot machen, gestaltet sich aufgrund des hohen Aufwandes im Vergleich zu den häufig geringen, zeitlich eng gebundenen Betreuungszeiten schwierig. Der geringere Stundensatz für den Personenkreis der Kinder über drei Jahren macht die Betreuung noch unattraktiver. Es ist davon auszugehen, dass viele Tagespflegepersonen des- halb mittelfristig ihr Betreuungsangebot auf Kinder unter drei Jahren begrenzen. Damit geht vielen Eltern mit unregelmäßigen Arbeitszeiten die einzige Betreuungsmöglichkeit außerhalb der Öff- nungszeiten der Kindertageeinrichtungen verloren. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, ist eine Aufstockung der Ü3-Kindertagespflegesätze auf das Niveau der U3-Kindertagespflegesätze sinnvoll. Die Verwaltung wird in der Jugendhilfeausschusssitzung am 20.06.2012 die Gleichstel- lung der Kindertagespflegesätze anregen.