Anfrage StRn Döring (KAL): Umgestaltung Fliederplatz
| Vorlage: | 29422 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.05.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Mühlburg |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Margot Döring (KAL) vom 2. April 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 35. Plenarsitzung Gemeinderat 15.05.2012 1087 14 öffentlich Umgestaltung Fliederplatz 1.) Nach der Millionenförderung für Mühlburg: Kann der Fliederplatz in Mühlburg in der ursprünglich geplanten Variante umgebaut werden? 2.) Kann durch die Förderung die Neuplanung des Kleinkinderspielplatzes umgesetzt werden? Wie jüngst bekannt wurde, fördert das Land das Sanierungsgebiet Mühlburg mit 1,2 Millionen Städtebaufördermitteln. Die Umsetzung der ursprünglichen Planung zur Umgestaltung des Fliederplatzes scheiterte an nicht genehmigten Fördermitteln. Es wurde jedoch zugesagt: Sollten weitere Mittel frei werden, werden diese in den Umbau des Fliederplatzes fließen. Die ursprüngliche Planung umfasst bspw. auch einen Neubau des Kleinkinderspielplatzes sowie weitere Pergolen und Sonnenliegen. unterzeichnet von: Margot Döring Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. Mai 2012 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Margot Döring (KAL) vom: 02.04.2012 eingegangen: 02.04.2012 Gremium: 35. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.05.2012 1087 14 öffentlich Dez. 6 Umgestaltung Fliederplatz 1. Nach der Millionenförderung für Mühlburg: Kann der Fliederplatz in Mühlburg in der ursprünglich geplanten Variante umgebaut werden? Die Umgestaltung Fliederplatz erfolgt nicht im Rahmen der Sanierungsmaßnahme SSP Mühlburg. Nachdem das Land Baden-Württemberg die Förderfähigkeit der Einzelbaumaßnahme Fliederplatz abgelehnt hat, wie in der Planungsausschussvor- lage vom 30.06.2011 und Hauptausschuss-Offenlage vom 26./27. Juli 2011 darge- legt, erfolgt der Umbau ausschließlich aus dem städtischen Budget. Die Aufsto- ckung der Städtebaufördermittel hat folglich für den Fliederplatz keine Relevanz. Das Freiwerden von Mitteln bezieht sich hier nur auf die städtischen Finanzmittel, derzeit zeichnet sich jedoch nicht ab, dass bei anderen Einzelbaumaßnahmen städtische Mittel verbleiben. Ein Ausbau in der ursprünglich geplanten Variante kann somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. 2. Kann durch die Förderung die Neuplanung des Kleinkinderspielplatzes um- gesetzt werden? Wie bereits oben angeführt, hat die Gewährung von Städtebaufördermitteln keiner- lei Auswirkung auf die Umgestaltung Fliederplatz, da dieser nach der Ablehnung vom Land keine Sanierungsmaßnahme darstellt und somit nicht gefördert werden kann. Die Neugestaltung des Kleinkinderspielplatzes wurde bei der reduzierten Gesamt- maßnahme Fliederplatz zurückgestellt. Die Ausstattung des Kleinkinderspielplatzes ist voraussichtlich noch einige wenige Jahre so weit in Ordnung, dass diese aus Gründen der Verkehrssicherung noch belassen werden kann. In einem der nächs- ten Doppelhaushalte wird dann eine grundlegende Sanierung erfolgen müssen.