Antrag SPD: Sozialer Arbeitsmarkt für Karlsruhe
| Vorlage: | 29417 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.05.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) Stadtrat Hans Pfalzgraf (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 30. März 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 35. Plenarsitzung Gemeinderat 15.05.2012 1082 9 öffentlich Sozialer Arbeitsmarkt für Karlsruhe 1. Die Verwaltung erstellt Eckpunkte für die Einrichtung eines sozialen Arbeitsmarktes in Karlsruhe. 2. In Abstimmung mit den in diesem Bereich tätigen Akteuren wird ein wissenschaftlich begleitetes Konzept entwickelt. 3. Das erarbeitete Konzept wird dem Gemeinderat mit einer ersten Kostenschätzung rechtzeitig vor der Beratung des nächsten Doppelhaushalts vorgestellt. Die Umsetzung des veränderten SGB II ab dem Jahr 2005 bedeutete einen Paradigmenwechsel in der Sozialgesetzgebung. Es sollte damit erreicht werden, dass auch schwer vermittelbare langzeitarbeitslose Menschen schneller in ein normales Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden können. Zwischenzeitlich muss jedoch festgestellt werden, dass dieses Ziel für Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen nicht erreicht werden kann. Die Arbeitsgelegenheiten, die als Eingliederungsmaßnahme für diesen Personenkreis gedacht waren, wurden zudem noch durch bundesgesetzliche Neuregelungen drastisch abgebaut und an zusätzliche praxisuntaugliche Bedingungen geknüpft. Den Menschen, die dringend eine ihren verbliebenen persönlichen Ressourcen entsprechende menschenwürdige Arbeit benötigen, muss deshalb die Möglichkeit eröffnet werden, ihren Beitrag für unsere Gesellschaft leisten zu dürfen. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Deshalb wird die Verwaltung aufgefordert, Eckpunkte für einen sozialen kommunalen Arbeitsmarkt unter Einbeziehung der in diesem Bereich bereits agierenden Verbände und Institutionen zu entwickeln und diesen wissenschaftlich begleiten zu lassen. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Gisela Fischer Yvette Melchien Hans Pfalzgraf Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. Mai 2012
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 30.03.2012 eingegangen: 30.03.2012 Gremium: 35. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.05.2012 1082 9 öffentlich Dez. 3 Sozialer Arbeitsmarkt für Karlsruhe - Kurzfassung - Die Stadt Karlsruhe erarbeitet mit wissenschaftlicher Unterstützung ein Konzept zur Integration von Leistungsberechtigten der verschiedenen Existenzsicherungssyste- me in den Arbeitsmarkt. Dieses Konzept wird im Sozialausschuss zur Diskussion gestellt. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) s. unten Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Die finanziellen Auswirkungen des Antrags sind abhängig vom Maß und Umfang evtl. Programme. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Thema "kommunale Arbeitsförderung" hat in Karlsruhe schon seit den 1980er Jahren einen außerordentlich hohen Stellenwert. Die Gründung der Arbeitsförde- rungsbetriebe gGmbH im Jahr 1988 sowie die Beschäftigungs- und Ausbildungsiniti- ative für junge Menschen und Langzeitarbeitslose im Jahr 1997 sind zwei herausra- gende Beispiele für das städtische Engagement für arbeitslose Menschen. Mit dem Inkrafttreten des SGB II am 01.01.2005 wurden die beiden steuerfinanzier- ten Sozialsysteme, die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Men- schen zusammengelegt. Die im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) normierten Mög- lichkeiten der Hilfe zur Arbeit wurden in das neue SGB II übernommen. Die Zustän- digkeit für die Personengruppe der erwerbsfähigen Sozialleistungsberechtigten wur- de mit Einführung des SGB II auf die Jobcenter übertragen. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen war auch eine Neuregelung der Kostenträ- gerschaft im Bereich Grundsicherung für arbeitsfähige Menschen verbunden. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Bundesanstalt für Arbeit und die kreisfreien Städte und Landkreise. Die kreisfreien Städte und Landkreise haben nach den gesetzlichen Regelungen des SGB II im Wesentlichen folgende Leistungen zu tragen: Kommunale Eingliederungsleistungen gemäß § 16 a SGB II 1. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, 2. die Schuldnerberatung, 3. die psychosoziale Betreuung sowie 4. die Suchtberatung. Leistungen der Unterkunft und Heizung Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT). Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie die originären Eingliede- rungsleistungen sind von der Bundesagentur für Arbeit zu tragen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Zur finanziellen Absicherung der kommunalen Eingliederungsleistungen leistet die Stadt jährlich einen Betrag von 1,2 Mio. €. Ein Schwerpunkt ist hier die psychosoziale Betreuung. In diesem Rahmen werden seit dem Jahr 2007 40 Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit einem intensiven zusätzli- chen psychosozialen Betreuungsangebot bei fünf verschiedenen Trägern finanziert. Ziel dieses Angebots ist es, Menschen, die für eine allgemeine AGH aufgrund ihrer multiplen Einschränkungen (noch) nicht in Frage kommen, durch intensive Beratung und Unterstützung für allgemeine Eingliederungsmaßnahmen des Jobcenters oder für eine Vermittlung am allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Für diese Maß- nahmen stehen jährlich 200.000 € zur Verfügung. Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwie- rigkeiten zu gewähren. In diesem Rahmen werden zusätzlich verschiedene Ar- beitsprojekte mit jährlich ca. 80.000 € mitfinanziert. Sowohl bei den Leistungen nach § 16 a SGB II als auch den Leistungen nach den §§ 67 ff. SGB XII handelt es sich um Transferleistungen, auf die die Leistungsbe- rechtigten bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Rechtsanspruch haben. Ob und in welchem Umfang diese Leistungsvoraussetzungen vorliegen, ist bei den so ge- nannten sozialintegrativen Leistungen nach § 16 a SGB II von den persönlichen An- sprechpartnerinnen bzw. -partnern des Jobcenters zu beurteilen. Inwieweit Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten notwendig sind, ist vom Sozialamt im Regelfall von Mitarbeitenden der Fachstelle Wohnungssicherung zu beurteilen, da die Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten überwiegend dort betreut werden. Für die Stadt Karlsruhe ist das Thema Integration von Leistungsberechtigten der Existenzsicherungssysteme in den Arbeitsmarkt auch nach der Einführung des SGB II im Jahr 2005 ein zentrales Thema geblieben. Angesichts der damit verbun- denen gravierenden Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren beabsichtigt die Stadt, im Rahmen eines Projekts mit wissenschaftli- cher Unterstützung zu überprüfen, wie sie einen eigenen Beitrag zur kommunalen Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Arbeitsmarktpolitik leisten kann. Konkret ist die Frage zu klären, wie angesichts der gegebenen rechtlichen Bedingungen und Zuständigkeiten (organisatorische Rah- menbedingungen) zwischen Bund (in Form der Bundesagentur für Arbeit), Ländern (z. B. im Rahmen der bildungspolitischen Zuständigkeiten) und Kommunen ein Kon- zept aussieht, das die Stadt Karlsruhe befähigt, erfolgreich ergänzende und unter- stützende Strukturen und Maßnahmen zur Integration von arbeitslosen Leistungsbe- rechtigten bereitzustellen. Das Gesamtkonzept Arbeit wird voraussichtlich im Sommer 2012 erarbeitet, sodann mit den in diesem Bereich tätigen Akteuren, wie z. B. der Liga der freien Wohlfahrts- pflege, abgestimmt und danach dem Sozialausschuss zur Vorberatung vorgelegt.