Antrag des Landes Baden-Württemberg zur wasserrechtlichen Planfeststellung für den Bau und Betrieb des Renaturierungsraums (Polder) "Bellenkopf/Rappenwört": Anhörung der Stadt Karlsruhe durch das verfahrensführende Landratsamt Karlsruhe
| Vorlage: | 29408 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.01.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Neureut |
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Gremium: 35. Plenarsitzung Gemeinderat BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.05.2012 1074 2 öffentlich Dez. 1 Antrag des Landes Baden-Württemberg zur wasserrechtlichen Planfeststellung für den Bau und Betrieb des Renaturierungsraums (Polder) "Bellenkopf/Rappenwört": Anhörung der Stadt Karlsruhe durch das verfahrensführende Landratsamt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 25.04.2012 1 vorberaten Planungsausschuss 26.04.2012 7 vorberaten Gemeinderat 15.05.2012 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Karlsruhe befürwortet im Grundsatz den Bau des Hochwasserrückhalteraums Bellenkopf- Rappenwört. Die Zustimmung der Stadt Karlsruhe ist an folgende Bedingungen geknüpft: a) Abschluss eines Vertrages zwischen dem Vorhabenträger Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe, den Stadtwerken Karlsruhe, den Verkehrsbetrieben Karlsruhe und dem Naturschutzzent- rum Karlsruhe über den Bau und den Betrieb des Hochwasserrückhalteraums vor Erlass des Plan- feststellungsbeschlusses b) Berücksichtigung der städtischen Einwendungen und Anregungen im Planfeststellungsverfahren 2. Die Stellungnahmen der städtischen Ämter und Gesellschaften (s. Anlagen) werden ins Planfest- stellungsverfahren mit der Bitte um Berücksichtigung eingebracht. Sollte sich im Einzelnen ein Wider- spruch zu bereits erfolgten Gemeinderatsbeschlüssen ergeben, so gehen die Beschlüsse des Ge- meinderates anderen Äußerungen vor. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Landschaftspark Rhein Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit SWK und VBK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Antragsgegenstand/Projektbeschreibung Das Land Baden-Württemberg plant im Rahmen des „Integrierten Rheinpro- gramms“ (IRP) die Schaffung des Hochwasserrückhalteraums „Bellen- kopf/Rappenwört“. Das erforderliche Rückhaltevolumen beträgt 14 Mio. m³ und soll gemarkungsübergreifend auf den Gebieten der Stadt Karlsruhe, Rheinstetten und Au am Rhein erbracht werden. Das Vorhaben hat die Gremien der Stadt Karlsruhe bereits mehrfach beschäftigt. Zur Grobplanung und zur Frage der Be- triebsweise des Rückhalteraums hat sich der Gemeinderat am 23.01.2007 für den Betrieb eines steuerbaren Polders ausgesprochen. Das Land Baden- Württemberg ist diesem Vorschlag gefolgt. Ein gesteuerter Rückhalteraum kann kontrolliert über Ein- und Auslassbauwerke gefüllt und entleert werden. Hinsichtlich des Projektzieles Hochwasserschutz können damit die besten Ergebnisse erzielt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bei Schiffshavarien und sonstigen Kontaminationen im Rhein durch Schließen des Polders einen Schadstoffeintrag in den Rückhalteraum zu verhin- dern. Damit ist gleichzeitig der Boden, das Grundwasser und nicht zuletzt das geplante Wasserwerk Kastenwört besser vor Verunreinigungen geschützt. Da die großen Hochwasserereignisse relativ selten vorkommen, würden sie zu großen Schäden am Naturhaushalt führen, wenn der Polder ausschließlich bei einem vorhergesagten Hochwasser geöffnet würde. Zwischen zwei Hochwasser- ereignissen könnte sich auch keine angepasste ökologische Struktur entwickeln, da die zeitlichen Abstände zu groß wären. Deshalb werden ungesteuerte ökolo- gische Flutungen vorgesehen, damit sich überflutungstolerante Lebensgemein- schaften innerhalb des Polders entwickeln. Das Reglement sieht vor, dass der Polder grundsätzlich „offen“ ist und bis zu ei- nem vorhergesagten Abfluss von mehr als 4 000 m 3 /s am Pegel Maxau eine un- gesteuerte Flutung stattfindet. Ein Abbruch der ökologischen Flutung mit vorübergehender Entleerung des Polders und anschließendem Hochwasser- Einsatz als Hochwasser-Rückhalteraum wird nach den Prognosen in den An- tragsunterlagen nur etwa ein- bis zweimal in zehn Jahren vorkommen. Die Hochwasserflutung setzt dann bei Überschreitung des Abflusses von 4 500 m 3 /s ein. Ein Raumordnungsverfahren wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe für nicht erforderlich erachtet. Die geplante Einrichtung eines Polders bedarf jedoch gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Planfeststellung. Das Landratsamt Karlsruhe führt als zuständige untere Wasserbehörde das Planfeststellungsver- fahren durch. Die Stadt Karlsruhe wird jetzt im Verfahren angehört und soll ihre Stellungnahme bis zum 31.05.2012 dem Landratsamt Karlsruhe übermitteln. Ein Planfeststellungsverfahren entfaltet eine Konzentrationswirkung und schließt alle anderen erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen mit ein. Im konkre- ten Fall werden nicht nur der Bau von Dämmen und Ein- und Auslass-Bauwerken mitbeantragt, sondern auch alle sonstigen erforderlichen Veränderungen: Brü- cken, Durchlässe, Teiche, Dränagen, Straßenbau, Baustelleneinrichtungen, Um- wandlung von Waldflächen, Aufforstung, naturschutzrechtliche Eingriffe und Aus- gleichsmaßnahmen, Abbruch, Rückbau und Neubau (Ersatzbauten) verschiede- ner Gebäude, Betrieb des Polders und vieles mehr. Im Rahmen der Gemeinde- ratsvorlage ist es nicht möglich, auf alle Aspekte des Vorhabens einzugehen. Für Ergänzende Erläuterungen Seite 3 die Einzelheiten wird auf den vom Vorhabenträger übersandten Datenträger ver- wiesen. Vor Einreichung der Pläne im Planfeststellungsverfahren erhielt die Stadt Karls- ruhe im Jahre 2008 die Gelegenheit, Stellung zur Detailplanung zu nehmen. Das Land hatte verschiedene Varianten untersucht und intern eine bestimmte Ausfüh- rung bevorzugt (sog. Variante 5), die aus Sicht der Stadt Karlsruhe problematisch war. Kritisch aus Sicht der Stadt Karlsruhe war zum einen die von der Planung vorgesehene Bebauung der großen Wiese vor Rappenwört, die sog. „Eiswiesen“. Die Eiswiesen sind Teil des denkmalrechtlich geschützten Ensembles Rappen- wört. Zum anderen war die geplante Überflutung großer Parkplatzbereiche vor dem Rheinstrandbad Rappenwört ebenfalls kritisch zu sehen. Auf städtische An- regung wurde die sog. „Variante 7“ entwickelt, die eine großzügigere Umschlie- ßung von Rappenwört vorsah. Danach waren die Eiswiesen und ein großer Teil der Parkplätze vor den Überflutungen geschützt. Daher favorisierte die Stadt Karlsruhe die damalige. „Variante 7“, wofür jedoch das Regierungspräsidium von der Stadt Karlsruhe ein gewisses Entgegenkommen erwartete, dem die Stadt entsprochen hat. Mit der Variante 7 ist unter anderem der ersatzlose Wegfall der Wildgehege verbunden. Die Variante 7 wurde schließlich vom Land Baden- Württemberg dem jetzigen Antrag auf Planfeststellung zugrunde gelegt. II. Bisherige Beschlusslage Der Gemeinderat beschloss am 06.05.2008: „ 1. Der Gemeinderat hält die Variante 7 für diejenige, die am ehesten städtische In- teressen berücksichtigt. 2. Sollte das Land Baden-Württemberg seinem Antrag auf Planfeststellung die Va- riante sechs oder sieben zugrunde legen, ist die Stadt Karlsruhe bereit, ¾ die mobilen Hochwasserschutzelemente zu bedienen und zu unterhalten (Einsatz des Tiefbauamtes vor Ort). Die investiven Kosten (Errichtung und Ersatz) verbleiben beim Land. ¾ den Objektschutz der Gaststätte Rappenwört selbst zu übernehmen (stadtei- gener Sanierungsbedarf, zu erwartender Grundwasserdruck auf Keller). ¾ die Gestaltungsmaßnahmen an den Spundwänden zu übernehmen (Bepflan- zung u. Ä.). ¾ administrative Hilfestellung bei der Verlagerung des Forststützpunktes und betroffener Kleingärten (fünf bis sechs Parzellen) zu leisten, inklusive der Stellung der Ersatzgrundstücke. ¾ konstruktiv beim Abschluss der üblichen Durchführungsvereinbarungen mit- zuwirken. 3. Er behält sich vor, in dem anstehenden Planfeststellungsverfahren weitere An- regungen und Bedenken gegenüber der zuständigen Behörde vorzubringen.“ Hinweis: Die Varianten 5 und 6 werden vom Land zwischenzeitlich nicht mehr weiterverfolgt (s. o.). Bereits im Gemeinderatsbeschluss vom 23.01.2007 hatte sich der Gemeinderat gegen die Dammrückverlegung und für den Bau eines gesteuerten Rückhalte- raums mit ökologischen Flutungen ausgesprochen. Der Gemeinderat hat sich Ergänzende Erläuterungen Seite 4 damals weitere Forderungen vorbehalten und die Wichtigkeit des Grundwasser- schutzes ausdrücklich betont. Die Stadt Karlsruhe hält an ihren Gemeinderatsbeschlüssen vom 23.01.2007 und vom 06.05.2008 fest. III. Auswirkungen der Planung und Anregungen der Stadt Karlsruhe im laufen- den Verfahren Das Projekt ist jetzt aus Sicht der Stadt Karlsruhe aus verschiedenen Perspekti- ven zu beurteilen: 1. als betroffene Gebietskörperschaft 2. als Grundstückseigentümerin 3. als staatliche untere Verwaltungsbehörde Zu Ziffer 1 und 2: Hier entscheidet der Gemeinderat über die einzubringenden Anregungen und Bedenken, zu denen die Verwaltung die nachfolgenden Vorschläge unterbreitet. In diesem Zusammenhang wird auch eine sog. Grundsatzvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe abzuschließen sein, die weitere Einzelheiten hinsichtlich der Bauabwicklung, des Betriebs und der Unter- haltung des Projektes, auch unter Einbeziehung fiskalischer Aspekte, regeln wird. Soweit im Folgenden hierzu Ausführungen gemacht werden, haben diese für die angeforderte Stellungnahme des Verfahrens führenden Landratsamts als Plan- feststellungsbehörde lediglich den Charakter von Hinweisen für das noch abzu- schließende Vertragswerk, sind also formal nicht Gegenstand des jetzt vom Land beantragten Planfeststellungsbeschlusses. Für die Stadt Karlsruhe bleiben die Verhandlungen über diese Grundsatzvereinbarung offen bzw. noch zurückge- stellt, soweit sie sich nicht bereits durch vorausgegangene Beschlüsse gebunden hat. Vor Abschluss der genannten Grundsatzvereinbarung wird eine Beschluss- fassung des Gemeinderates über einen entsprechenden Vertragsentwurf erfol- gen. Zu Ziffer 3: Soweit Beiträge in dieser Eigenschaft als untere Verwaltungsbehörde zum Plan- feststellungsverfahren einzubringen sind, nimmt der Oberbürgermeister diese Aufgabe in eigener Zuständigkeit wahr und informiert den Gemeinderat über die Aspekte und fachlichen Einzelheiten der Beteiligung. Diese sind nicht Gegen- stand der Beschlussfassung durch den Gemeinderat, sind aber gleichwohl für die Entscheidungsfindung relevant und werden in der Vorlage nachfolgend darge- stellt bzw. liegen im Entwurf als Anlage der Vorlage bei. Die Größe und die Komplexität des geplanten Vorhabens bringen es mit sich, dass alle beteiligten städtischen Dienststellen zahlreiche Einwendungen und An- regungen zum Projekt gemacht haben, deren Auflistung und Bewertung jedoch den Rahmen einer gemeinderätlichen Vorlage sprengen würden. Im Folgenden werden daher nur einige elementare Gesichtspunkte ausdrücklich genannt und im Übrigen auf die einzelnen Stellungnahmen verwiesen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 1. Planungshoheit der Stadt Durch die beantragte Planfeststellung des Hochwasserrückhalteraumes wird insbesondere die Planungshoheit der Stadt Karlsruhe betroffen sein. Im Gebiet befinden sich der Rheinpark Rappenwört, das Naturschutzzentrum und die Her- mann-Schneider-Allee sowie der künftige Landschaftspark Rhein. Die Schutz- maßnahmen für diese Einrichtungen wurden in zahlreichen Gesprächen mit dem Regierungspräsidium verhandelt. Die Beschlüsse des Gemeinderates sind in die jetzige Planung des Regierungspräsidiums eingeflossen. Aus Sicht des Stadt- planungsamtes bestehen daher keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Pla- nung des Landes für den Hochwasserrückhalteraum. 2. Wasserwirtschaft Durch den Betrieb des Polders kann es zu erhöhten Grundwasserständen kom- men. Deshalb plant das Land Wasserhaltungsmaßnahmen u. a. in Daxlanden, in der Kleingartenanlage südlich der Hermann-Schneider-Allee und im Garten- hausgebiet Fritschlach. Dabei muss sichergestellt sein, dass durch die Grund- wasserhaltungen keine Bausubstanz beeinträchtigt wird. Auf Verlangen der be- troffenen Eigentümer ist eine Beweissicherung vorzunehmen. Für die weiteren Einzelheiten wird auf die anliegende Stellungnahme des Umwelt- und Arbeits- schutzes vom 09.01.2012 verwiesen. 3. Geplantes Wasserwerk Der geplante Retentionsraum befindet sich fast vollständig in der Zone III a des vom Regierungspräsidium ausgewiesenen Wasserschutzgebietes Kastenwört (LUBW/Nr.212206) und damit im Einzugsgebiet des wasserrechtlich beantragten Wasserwerks Kastenwört. Der Rheinwasseranteil im geförderten Grundwasser wird sich durch den Betrieb des beantragten Rückhalteraums von ca. 0 - 2 % auf ca. 3 - 7 % (im Mittel 5 %) erhöhen, mit kurzfristigen Spitzen bis zu 14 %. Es ist damit zu rechnen, dass durch den erhöhten Rheinwasseranteil auch mit einer erhöhten Konzentration an gelösten Schadstoffen zu rechnen ist, die das Grundwasser für die Karlsruher Trinkwasserversorgung belasten. Aus Vorsorge- gründen muss daher im beantragten Wasserwerk Kastenwört eine weitergehen- de Aufbereitung des geförderten Grundwassers vorgesehen werden. Die Stadt- werke Karlsruhe sehen dies als direkte Folge des Betriebs des Hochwasser- rückhalteraums, der finanziell auszugleichen wäre. Außerdem sollte das geplan- te Monitoringprogramm zur Überwachung des Grundwassers aus Sicht der Stadtwerke zum Schutz der Brunnen des Wasserwerkes Kastenwört ergänzt werden. Einzelheiten hierzu sowie zu den weiteren Anregungen der Stadtwerke sind der anliegenden Stellungnahme der Stadtwerke vom 07.02.2012 zu ent- nehmen. 4. Rheinstrandbad Rappenwört Das Rheinstrandbad Rappenwört wird vor den vorgesehen Flutungen des Pol- ders durch eine Spundwand geschützt. Bei der Dimensionierung der Spundwand Ergänzende Erläuterungen Seite 6 wurden die Beschlüsse der Stadt Karlsruhe berücksichtigt. Es werden auch die sog. Eiswiesen und Parkplätze vor dem Bad vor Hochwasser geschützt. Ab ei- nem Rheinabfluss von 4 000 m³/Sek. am Pegel Maxau wird allerdings die Flu- tung des Polders vorbereitet und die Hermann-Schneider-Allee für die öffentliche Nutzung gesperrt. Diese Hochwasserereignisse können auch in der Freibadsai- son auftreten (meistens Mai/Juni). Dadurch entsteht allen Anliegern (Badbetrei- ber und Pächter) ein Einnahmeausfall, der auszugleichen ist. Bei bisherigen Hochwasserereignissen war der Zugang zum Bad immer möglich und der Bade- betrieb wurde aufrechterhalten. Nach dem neuen Konzept ist dies nicht mehr möglich. Für die Umsatzausfälle ist dann ein Ausgleich zu vereinbaren. Darüber hinaus muss es zur Betreuung der technischen Anlagen im Bad möglich sein, diese für Berechtigte zu erreichen. Für die weiteren Einzelheiten wird auf die Stellungnahme der Bäderbetriebe vom 23.01.2012 verwiesen. 5. Hermann-Schneider-Allee, Wege, Entwässerung und Polderbetrieb Die Planunterlagen für den Hochwasserrückhalteraum berücksichtigen die Wün- sche der Stadt Karlsruhe nach der Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee. Stadt und Land gingen bei der Festlegung der Höhenlage der Hermann- Schneider-Allee vom Bemessungswasserstand Q Rhein = 5 000 m³/Sek. aus. Daraus ergibt sich im Polderraum eine erhöhte konstante Wasserspiegellage von 108,55 m. Für den Polderraum wird nunmehr eine konstante Wasserspiegel- lage von 108,75 m errechnet, d. h. die Wasserspiegellage erhöht sich um 20 cm. Nach der ursprünglichen Berechnung hätte man ein „Freibord“ von 15 cm ge- habt. Dies hätte ausgereicht, um eine Verunreinigung der Hermann-Schneider- Allee durch Schlamm und Treibgut zu vermeiden und hierdurch Reinigungskos- ten zu sparen. Das Ziel eines Freibordes sollte erhalten bleiben. Die Hermann- Schneider-Allee ist deshalb um weitere 20 cm auf 108,90 m höher zu legen. An- dernfalls müssen die hierdurch entstehenden Kosten (z. B. Reinigungskosten, Frostschäden) vom Vorhabenträger übernommen werden. Es ist vorgesehen, dass die Stadt Karlsruhe den Betrieb der Entwässerungsein- richtungen im Rheinpark Rappenwört übernimmt. Hierfür ist es erforderlich, dass sowohl der Wege- und Straßenbau als auch die Pumpwerke und andere Ent- wässerungseinrichtungen nach dem städtischen Standard gebaut werden. Im Falle eines Rheindammbruchs auf Höhe von Au am Rhein würde das Hoch- wasser landseitig hinter dem Rückhalteraum im Tiefgestade die Fritschlach er- reichen. Durch Erhöhung der Hermann-Schneider-Allee - außerhalb des Rück- halteraums - auf 108,30 zusätzlich eines Freibords kann die Hochwasserwelle aufgehalten werden, wenn in Kombination mit der Erhöhung der Hermann- Schneider-Allee eine entsprechende Entlastungsbresche im Hochwasserdamm XXVI geöffnet wird. Zur Abwehr dieses Katastrophenhochwassers ist deshalb unmittelbar südlich der Hermann-Schneider-Allee eine Entlastungsbresche in den Hauptdamm XXVI einzubauen. Die seitlich jeweils durch Spundwände be- grenzte Bresche wäre ca. für eine Länge von 100 m auszubilden. Im Antrag auf Planfeststellung werden verschiedene Betriebszustände des Rückhalteraumes beantragt. Die Stadt Karlsruhe fordert, dass der Planfeststel- lungsbeschluss darüber hinaus auch einen entsprechenden Betrieb des Polders zum Hochwasserschutz von Karlsruher Einrichtungen wie Hafengelände, Stora Enso, MiRO und Klärwerk vorsieht. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Hinsichtlich der Einzelheiten hierzu sowie bezüglich zahlreicher weiterer Anre- gungen zur Entwässerung sowie zum Wege- und Straßenbau wird auf die anlie- gende Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 06.02.2012 verwiesen. 6. Straßenbahntrasse Als Folge des Hochwasserrückhalteraumes wird ein grundlegender Umbau von Straßenbahn-Betriebsanlagen notwendig. Sofern die Planfeststellung auch die straßenbahnrechtliche Feststellung nach dem Personenbeförderungsgesetz er- setzten soll, sind sämtliche Änderungen an den VBK-Betriebsanlagen detailliert zu beschreiben und darzustellen. Andernfalls wäre im Anschluss an dieses Ver- fahren noch ein separates Verfahren nach § 28 Personenbeförderungsgesetz durchzuführen. Hinsichtlich des Umbaus von Straßenbahnbetriebsanlagen muss die technische Aufsichtsbehörde für Straßenbahnen Baden-Württemberg (TAB) ins Verfahren einbezogen werden. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Stel- lungnahme der VBK vom 03.02.2012 verwiesen. 7. Eingriff in Natur und Landschaft Der Ausbau und der Betrieb des Rückhalteraumes werden eine nachhaltige Ver- änderung des Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes bewirken. Durch die Ertüchtigung der Dämme sowie die technischen Bauwerke und den mit den Flu- tungen einhergehenden Waldumbau wird sich das Erscheinungsbild stark ver- ändern. Insbesondere der Waldumbau wird sich über mehrere Jahrzehnte erstrecken. Hinzu kommen die optischen Beeinträchtigungen durch Sicherungs- maßnahmen wie Spundwand und Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee. Die Bedeutung der Naherholungsfunktion des Plangebietes sollte in den Unter- lagen deutlicher zum Ausdruck kommen. Die Spundwand im Bereich Rheinpark Rappenwört muss gestaltet werden. Hierzu hat das Gartenbauamt bereits detail- lierte Vorstellungen ausgearbeitet. Für die weiteren Einzelheiten sowie bezüglich zahlreicher weiterer Anregungen wird auf die Stellungnahme des Gartenbauam- tes vom 31.01.2012 verwiesen. Aus ökologischer Sicht verspricht das geplante Projekt des Hochwasserrückhal- teraums die mögliche Rückkehr zur früheren Auelandschaft, wie sie vor Begradi- gung des Rheins vorhanden war. Auf der anderen Seite war es bisher das Ziel, den Raum überflutungsfrei zu halten. Deshalb konnten sich dort Arten ansiedeln, die mit regelmäßigen Überflutungen nicht mehr zurechtkommen. Bestimmte Pflanzen- und Tierarten werden deshalb in Zukunft im Rückhalteraum nicht mehr vorkommen. Dies betrifft auch Arten, deren Schutz über die Erhaltungszie- le des FFH-Gebiets definiert wurden. Für den Lebensraumtyp Kalkmagerrasen sowie die Arten Grünes Besenmoos und Bauchige Windelschnecke werden er- hebliche Beeinträchtigungen prognostiziert. Die Zulassung des Projekts ist daher ausschließlich über eine Ausnahmeentscheidung nach § 34 Abs. 3 - 5 Bundes- naturschutzgesetz möglich. Der Retentionsraum liegt auch im Geltungsbereich des Landschaftsschutzge- biets Rheinaue, von welchem eine Befreiung mit Zustimmung des Regierungs- präsidiums erteilt werden müsste. Aus Sicht der Stadt Karlsruhe kann diese Ausnahme von der Landschaftsschutzgebietsverordnung erteilt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Artenschutzrechtlich kann für viele betroffene Arten durch Vermeidungsmaß- nahmen oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen das Eintreten von arten- schutzrechtlichen Verbotstatbeständen verhindert werden. Nach den Unterlagen des Vorhabenträgers gilt dies nicht für den Schwarzspecht, den Waldlaubsänger und die Waldschnepfe. Das Vorhaben bedarf damit auch einer artenschutzrecht- lichen Ausnahmeentscheidung nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz. Hierzu und zu weiteren Einzelheiten wird auf die vorliegenden Stellungnahmen der unteren Natur- und Bodenschutzbehörde vom 15.03.2012 sowie auf die Stellungnahme des Umwelt- und Arbeitsschutzes vom 09.01.2012 verwiesen. Der Naturschutzbeauftragte hat in seiner Stellungnahme insbesondere ausge- führt, dass er die Variante eines ungesteuerten Rückhalteraums unter ökologi- schen Gesichtspunkten als vorzugswürdig erachtet und sich für eine Kosten- Nutzen-Analyse für die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee ausgespro- chen. Ferner empfiehlt er Anpassungen der Ausgleichsmaßnahmen, insbeson- dere den Schwerpunkt stärker auf die Renaturierung von Flächen in der Fritschlach zu legen. Die Verwaltung hält jedoch den gesteuerten Polder nach- drücklich aus den eingangs genannten Gründen (s. S. 2 der Vorlage) nach wie vor für die einzig in Betracht kommende Alternative und empfiehlt daher die Bei- behaltung der bisherigen Beschlusslage des Gemeinderates. 8. Auswirkungen auf den Stadt- und den Staatswald Im Planungsgebiet sind sowohl städtische Waldflächen betroffen als auch Teile des Staatswaldes. Wald ist die am stärksten vom Polder betroffene Vegetations- form. Die Anpassung an die neuen Aueverhältnisse werden mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Der Waldumbau soll sich über einen langen Zeitraum stre- cken, es sein denn, es kommt durch einen Retentionsfall zu plötzlichen großflä- chigen Schäden. In den Vorabstimmungen mit dem Regierungspräsidium hat die Stadt Karlsruhe bereits der Verlegung des Forststützpunktes zugestimmt. Die Kosten hierfür soll der Vorhabenträger übernehmen. Als Ausgleich für Waldflächen, die im Planungsgebiet entfallen, muss außerhalb des Polders aufgeforstet werden. Dies soll den Planunterlagen zufolge auch au- ßerhalb der Gemarkung Karlsruhe geschehen. Die Verwaltung schlägt vor, Flä- chen im Gewann Füllbruch auf Gemarkung Neureut aufzuforsten, die bisher nicht in der Planung vorgesehen sind (Stellungnahme LA S. 5, GBA S. 9 und UA S. 19). Die Forstverwaltung sieht weiteren Abstimmungsbedarf und schlägt die Einrich- tung einer Arbeitsgruppe Wald zwischen Vorhabenträger, Vertretern des Wald- besitzes und örtlich erfahrenen Forstfachleuten vor. Hierzu und zu weiteren Einzelheiten wird auf die vorliegende Stellungnahme des Liegenschaftsamtes vom 02.03.2012 verwiesen. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 9. Naturschutzzentrum Karlsruhe Das Gebäude des Naturschutzzentrums Karlsruhe steht ebenfalls unter Denk- malschutz. Die Planung des Vorhabenträgers sieht zum Schutz einen Ringdamm um das Gebäude vor. Dieser muss so groß geplant werden, dass im Inneren ge- nügend Freiflächen für Aktionen und die Durchführung des pädagogischen Pro- gramms vorhanden sind. Da die bisherigen Keller durch das IRP nicht mehr ge- nutzt werden können, sind hierfür bauliche Ergänzungen vorgesehen. Das Na- turschutzzentrum strebt eine Entwicklung hin zu einem Naturschutz- und Was- serinformationszentrum an. Während der ökologischen Flutungen ist das Natur- schutzzentrum durch einen hochwasserfreien Fußgängersteg erreichbar. Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die vorliegende Stellungnahme des Naturschutz- zentrums Karlsruhe vom 27.01.2012 verwiesen. 10. Kanu-Vereine In die Planung des Vorhabenträgers wurden bereits etliche Details eingearbeitet, die dem Kanu-Sport am Rhein dienen (Einsatztreppen, Umtragungstreppen u. a.). Ein Aspekt, der den Vereinen sehr wichtig ist, wurde vom Vorhabenträger bisher noch nicht aufgegriffen. Dieser Punkt betrifft das Befahrungsverbot des Einlassbauwerkes Nr. 3. Die Kanu-Vereine haben hierfür eine Änderung am Bauwerk vorgeschlagen, die auch vom Tiefbauamt unterstützt wird. Das Befah- rungsverbot soll dann nicht gelten, wenn die Kopffreiheit unter dem Rollschütz größer ist als 1,00 m. Das ist nach Auffassung der Vereine an über 240 Tagen im Jahr der Fall. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Änderungswünsche der Kanu-Vereine mitgetragen werden können. Siehe hierzu die Stellungnahme des TBA S. 3 und des Schul- und Sportamtes vom 21.12.2011. Außerdem sollte der Kanuwanderweg vom Rheindurchlass Bellenkopf über den Altrhein, das Bauwerk 3 und rund um Rappenwört bis zum Bauwerk 4 im Landschaftspflegeri- schen Begleitplan dargestellt werden. Er ist bereits in der Broschüre des Ministe- riums für Kultus und Sport „Wassersport in Baden-Württemberg“ enthalten. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass bezüglich zahlreicher Einzelheiten noch Än- derungs- oder Erläuterungsbedarf besteht. Das Projekt wird jedoch im Grundsatz befürwor- tet. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit und im Planungsausschuss -: 1. Die Stadt Karlsruhe befürwortet im Grundsatz den Bau des Hochwasserrück- halteraums „Bellenkopf/Rappenwört“. Die Zustimmung der Stadt Karlsruhe ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ergänzende Erläuterungen Seite 10 a) Abschluss eines Vertrages zwischen dem Vorhabenträger Land Baden- Württemberg und der Stadt Karlsruhe, den Stadtwerken Karlsruhe, den Verkehrsbetrieben Karlsruhe und dem Naturschutzzentrum Karlsruhe über den Bau und den Betrieb des Hochwasserrückhalteraums vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. b) Berücksichtigung der städtischen Einwendungen und Anregungen im Planfeststellungsverfahren. 2. Die Stellungnahmen der städtischen Ämter und Gesellschaften (s. Anlagen) werden ins Planfeststellungsverfahren mit der Bitte um Berücksichtigung ein- gebracht. Sollte sich im Einzelnen ein Widerspruch zu bereits erfolgten Ge- meinderatsbeschlüssen ergeben, so gehen die Beschlüsse des Gemeindera- tes anderen Äußerungen vor. Hauptamt - Ratsanlegenheiten - 4. Mai 2012
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 15. Mai 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 35. Plenarsitzung Gemeinderat 15.05.2012 1091 2 öffentlich Antrag des Landes Baden-Württemberg zur wasserrechtlichen Planfeststellung für den Bau und Betrieb des Renaturierungsraums (Polder) „Bellenkopf/Rappen- wört: Integriertes Rheinprogramm In Ergänzung zu den vorliegenden städtischen Einwendungen spricht sich der Ge- meinderat dafür aus, folgende geplante Maßnahmen auf ihre Notwendigkeit bzw. ihre Sinnhaftigkeit hin zu überprüfen: 1. Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee unter Berücksichtigung der Auswir- kungen auf Landschaftsbild, Erholung und Naturschutz sowie in Abwägung der hierfür benötigten Finanzmittel 2. Ertüchtigung und Verbreiterung des Hochwasserdamms XXV, der heute Standort wertvoller Kalkmagerrasen ist und der zukünftig keine unmittelbare Hochwasser- schutzfunktion mehr haben wird 3. 10 bis 12 m breite Binnenentwässerungsgräben entlang der Dämme XXVa und XXVI, die für Landschaftsbild, Biotopverbund und für im Retentionsfall fliehende Wildtiere eine starke Trennwirkung haben können 4. Ausgleichs-, Ersatz- und Vermeidungsmaßnahmen: Statt aufwändiger und in ihrer Wirkung fragwürdiger Umsiedlungsmaßnahmen sollten vor allem großräumig wirksame Renaturierungs- und Biotopverbundmaßnahmen zum Tragen kommen. Bei der Hochwasserschutzmaßnahme Bellenkopf/Rappenwört sollte die Wiederher- stellung auenartiger Lebensräume mit der für die Aue typischen Dynamik von Grund- und Überflutungswasser hohe Priorität haben. Eine „technische“ Überprägung des Landschaftsbildes ist so weit wie möglich zu vermeiden. Die GRÜNE- Gemeinderatsfraktion stellt daher einige der geplanten Maßnahmen in Frage. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Aus Gründen des Biotop- und Landschaftsschutzes und auch, um unnötige Kosten zu sparen, sollte die geplante Ertüchtigung des bisherigen Rheinhauptdammes über- prüft werden. Gleiches gilt für die geplante Höherlegung der Hermann-Schneider- Allee, deren Kostenfaktor gemessen am Ausfall-Effekt für wenige Tage im Jahr un- angemessen erscheint. Auch die Notwendigkeit der geplanten Binnenentwässerungsgräben entlang weiterer Dammabschnitte erscheint fraglich. Sinnvoller wäre, die Vernässung einiger Standor- te auch außerhalb des Polderraums zuzulassen, um dort wasser- und feuchtigkeits- gebundenen Pflanzen- und Tierarten Lebensräume bieten zu können. Die betroffe- nen Grundstücksbesitzer wären angemessen zu entschädigen. Auch einige der geplanten Kompensationsmaßnahmen scheinen wenig sinnvoll und Erfolg versprechend und sollten überprüft bzw. durch andere Maßnahmen ersetzt werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Dr. Dorothea Polle-Holl Dr. Ute Leidig Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Mai 2012
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergän- zungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 15.05.2012 eingegangen: 15.05.2012 Gremium: 35. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.05.2012 1091 2 öffentlich Dez. 1 Antrag des Landes Baden-Württemberg zur wasserrechtlichen Planfeststellung für den Bau und Betrieb des Renaturierungsraums (Polder) "Bellenkopf/Rappenwört": Integriertes Rheinprogramm - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt empfiehlt, bezüglich der Ziffern 1 bis 3 des Ergänzungsantrages es bei der bisherigen Planung und Beschlussfassung zu belassen. Ziffer 4 des Ergänzungsantrags ist als erledigt zu betrachten nachdem der Vorhabensträger entsprechende Prüfung zugesagt hat. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Bürgermeisteramt nimmt zum Ergänzungsantrag der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion vom 15. Mai 2012 wie folgt Stellung: Zu 1. - Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee: Die in der Planung des Landes vorgesehene Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee um 2,10 m - unter Beibehaltung der jetzigen Trasse - entspricht der bisherigen Beschlussgrund- lage des Gemeinderates (vgl. Gemeinderatsvorlage Nr. 1377 vom 06.05.2008) und stellt eine der zentralen Forderungen der Stadt gegenüber dem Land in der bisherigen Projekt- konzeption dar. Ziel der Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee ist insbesondere eine „hochwassersi- chere“ Erschließung der baulichen Anlagen und Nutzungen in Rappenwört (Rheinstrandbad Rappenwört, Naturschutzzentrum Rappenwört, Kanuvereine etc.). Bei einem Belassen der Hermann-Schneider-Allee auf jetzigem Niveau (Überflutung im sta- tistischen Mittel an ca. 7 Tagen/Jahr) oder einer geringeren Erhöhung als 2,10 m wäre in kürzeren Intervallen mit Überflutungen der Hermann-Schneider-Allee zu rechnen. Dies wür- de dann durch Erosion ständig zu Nachbesserungsarbeiten, z. B. des Gleisbettes und der Böschungen, führen. Erst nach umfangreichen Aufräumungs- und Ausbesserungsarbeiten, die evtl. mehrere Wochen beanspruchen würden, könnte der Verkehr auf der Hermann- Schneider-Allee wieder freigegeben werden. Die beantragte Erhöhung der Hermann-Schneider-Allee um 2,10 m gewährleistet dagegen den sicheren Betrieb und Zugang über die Hermann-Schneider-Allee bis zu einer vorherge- sagten Überschreitung des Rheinhochwassers von 4.000 m³/s am Pegel Maxau (statistisch einmal in 10 Jahren). Im Übrigen ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass die Hermann-Schneider- Allee im jetzigen Zustand den ökologischen Flutungen unter technischen Aspekten nicht standhalten würde. Zur Ertüchtigung der Hermann-Schneider-Allee müssten daher - auch ohne Höherlegung - u. U. mehrere Millionen Euro investiert werden. Außerdem sprechen auch ökologische Gründe für die vorgesehene Höherlegung der Her- mann-Schneider-Allee. Bei einer deutlich tieferen Lage ist es nicht möglich, insgesamt vier leistungsfähige Durchflüsse unter die Hermann-Schneider-Allee zu verlegen. Diese sind aber aus ökologischen Gründen dringend erforderlich, um zu verhindern, dass sich große Wasserflächen mit stagnierendem Wasser und minimalen Sauerstoffgehalt bilden, was ins- besondere für Pflanzen problematisch wäre. Ergebnis zu 1.: Das Bürgermeisteramt schlägt vor, es bei der vorgesehenen Höherlegung der Hermann- Schneider-Allee um 2,10 m zu belassen. Zu 2. - Ertüchtigung und Verbreiterung des Hochwasserdammes XXV: Nach Auffassung des Bürgermeisteramtes und des Vorhabensträgers kann auf den Ausbau und die Sanierung des Hochwasserdammes XXV nicht verzichtet werden. Das Hochwasserrückhaltebecken (Retentionsraum) ist technisch gesehen ein sog. Trocken- becken im Nebenschluss, weil es nicht ständig vom Rhein durchflossen wird. Es muss ins- besondere den DIN-Normen 19700 und 19712 entsprechend geplant, gebaut und betrieben werden. Im Hinblick auf dieses technische Regelwerk weist der Vorhabensträger ausdrück- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 lich darauf hin, dass auf den Ausbau und die Sanierung des Dammes XXV nicht verzichtet werden kann. Nur durch den Ausbau aller den Retentionsraum umschließenden Dämme, also auch des sog. Trenndammes XXV, wird ein vollständiger Schutz der Bevölkerung vor Hochwasserge- fahren nach den aktuellen Regeln der Technik gewährleistet. Dieser wird gegenüber dem heutigen Schutz durch die alten Rheindämme große Verbesserungen bringen, da die derzei- tigen Dämme nicht den heutigen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Im Trenndamm XXV befinden sich vier Ein- und Auslassbauwerke. Sie müssen bei jedem Betriebszustand über den Trenndamm sicher zugänglich sein. Bei einem Dammbruch des Trenndamms wäre der Polder betriebsunfähig. Im Falle eines außergewöhnlichen Extremhochwasserereignisses jenseits des vorgesehe- nen Betriebsreglements (> 5.000 m³/s) bietet der ausgebaute Trenndamm deutlich mehr Schutz vor Zerstörung. Ergebnis zu 2.: Das Bürgermeisteramt empfiehlt nachdrücklich den o. g. Planungsstandard zu belassen. Zu 3. - Binnenentwässerungsgräben: Die drei vorgesehenen dammbegleitenden Gräben sind integraler Bestandteil des Schutz- konzeptes für die baulichen Anlagen im Hinterland des Polders. Diese Gräben sind erforder- lich, um den betriebsbedingten Anstieg der Grundwasserstände (bei ökologischen Flutungen und im Retentionsfall) auf der Binnenseite auf ein schadloses Maß zu begrenzen. Dabei ist auch der Bestandsschutz genehmigter baulicher Anlagen zu berücksichtigen. Nur im Ausnahmefall, wenn der hierzu erforderliche technische Aufwand für den Vorhabens- träger unzumutbar ist, kann stattdessen der eingetretene Schaden entschädigt werden. Die dammbegleitenden Gräben in der Fritschlach sind erforderlich. Ohne diese Gräben kann ein vertretbarer Schutz der Bauten aus Sicht des Vorhabensträgers nicht erreicht werden. Auf einen dammbegleitenden Graben südlich der Fritschlach wurde dagegen vom Vorha- bensträger verzichtet, da dort nur Wald und landwirtschaftliche Flächen vernässt werden. Vergleichbare dammbegleitende Gräben gibt es auch an anderen Rückhalteräumen. Das Landschaftsbild wird nach Abschluss der Baumaßnahme - so weit wie möglich - wieder landschaftsgerecht hergestellt. Der Vorhabensträger weist darauf hin, dass der Biotopverbund und die Fluchtmöglichkeit für Wildtiere durch die naturnahe Gestaltung der Gräben nur in einem unvermeidbaren Umfang beeinträchtigt werden. Ergebnis zu 3.: Das Bürgermeisteramt empfiehlt - insbesondere im Hinblick auf den Schutz bebauter Berei- che - es bei der bisherigen Planung der Binnenentwässerungsgräben zu belassen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Zu 4. - Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Der Vorhabensträger erklärt sich bereit, im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfah- rens konkrete Alternativen für besser geeignete Kompensationsmaßnahmen zu prüfen, so- weit diese vorgeschlagen werden. Der Vorhabensträger sagt eine solche Prüfung ergebnis- offen zu. Ergebnis zu 4.: Das Bürgermeisteramt empfiehlt diesen Teil des Ergänzungsantrags als erledigt zu betrach- ten.