Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropolous (Die Linke): Bestattung von mittellosen Bürgerinnen und Bürgern in Karlsruhe
| Vorlage: | 29283 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.04.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 7. März 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 34. Plenarsitzung Gemeinderat 24.04.2012 1059 14 öffentlich Bestattungen von mittellosen Bürgerinnen und Bürgern in Karlsruhe 1. Wie hat sich die Anzahl der Bestattungen von mittellosen Bürgerinnen und Bürgern in Karlsruhe in den letzten 10 Jahren entwickelt? 2. Bei wie vielen dieser gestorbenen mittellosen Bürgerinnen und Bürgern wurden bei Angehörigen oder sonst in Frage kommenden Personen nachträglich die Beerdigungskosten in Rechnung gestellt? a) In wie vielen Fällen wurde seitens der Betroffenen dagegen Einspruch eingelegt? b) In wie vielen Fällen wurde diesen Einsprüchen stattgegeben? Was waren die Hauptgründe dafür? 3. Bei wie vielen der in den letzten Jahren in Karlsruhe gestorbenen mittellosen Bürgerinnen und Bürgern konnte niemand mehr ausfindig gemacht werden und wurden somit die Beerdigungskosten von der Stadt übernommen? 4. In welcher Form werden mittellose Bürgerinnen und Bürger ohne Angehörige, Freunde oder Bekannte in Karlsruhe bestattet? 5. Wo werden mittellose Bürgerinnen und Bürger ohne Angehörige, Freunde oder Bekannte in Karlsruhe bestattet? 6. Hält die Stadtverwaltung die Regularien, die derzeit für in Karlsruhe durchgeführte Bestattungen von mittelosen Bürgerinnen und Bürgern ohne Angehörige gelten, für ausreichend und angemessen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Gesellschaftliche Veränderungen lassen erwarten, dass die Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, die mittellos und ohne (auffindbare) Angehörige, Freunde oder Bekannte sterben, zunimmt. Die Anfrage soll klären, wie und auf welche Weise sich die Stadt Karlsruhe dieser Fälle in Bezug auf die Bestattung dieser Bürgerinnen und Bürger annimmt. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. April 2012 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 7. März 2012 eingegangen: 7. März 2012 Gremium: 34. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.04.2012 1059 14 öffentlich Dez. 5 Bestattungen von mittellosen Bürgerinnen und Bürgern in Karlsruhe 1. Wie hat sich die Anzahl der Bestattungen von mittellosen Bürgerinnen und Bürgern in Karlsruhe in den letzten 10 Jahren entwickelt? Die Anzahl der mittellos verstorbenen Bürgerinnen und Bürger in Karlsruhe kann nicht ermittelt werden, da die Bestattungspflicht nicht den Verstorbenen selber trifft, sondern in der Regel bei den Angehörigen liegt. Bei der Bestattung von mittellosen Bürgerinnen und Bürgern ist zunächst in drei Gruppen zu unterscheiden: a) Die Bestattungspflicht liegt bei Angehörigen, die selbst finanziell in der Lage sind, für diese Pflicht aufzukommen. Hier fallen der Stadt Karlsruhe keine Kosten an. b) Die Bestattungspflicht liegt bei Angehörigen, die diese Pflicht finanziell nicht tragen können. Liegen bei diesen Verpflichteten die einkommens- und vermögensrechtlichen Vorausset- zungen nach dem SGB XII vor, werden die Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger finanziert. Beim Sozialamt der Stadt Karlsruhe wurden 2009 114 Anträge 2010 121 Anträge 2011 107 Anträge auf Übernahme der Bestattungskosten gestellt. Für die Jahre vor 2009 liegen keine Daten vor. c) Bei einem mittellos Verstorbenen sind keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhan- den. In diesem Fall ist die Gemeinde, in der der Verstorbene/die Verstorbene verstarb, be- stattungspflichtig. In Karlsruhe nimmt diese Aufgabe das Ordnungsamt wahr. Genauere Daten hinsichtlich der Entwicklung der Zahlen werden unter Punkt 3 genannt. 2. Bei wie vielen dieser gestorbenen mittellosen Bürgerinnen und Bürger wurden bei An- gehörigen oder sonst in Frage kommenden Personen nachträglich die Beerdigungskos- ten in Rechnung gestellt? In ca. 65 % der von dem Ordnungsamt der Stadt Karlsruhe angeordneten Bestattungen wer- den nachträglich Bestattungspflichtige ermittelt und ihnen die Kosten der Bestattung in Rech- nung gestellt. Die meisten Angehörigen werden bereits vor der Bestattung ermittelt und aufge- fordert, die Bestattung vorzunehmen. Seite 2 a) In wie vielen Fällen wurde seitens der Betroffenen dagegen Einspruch eingelegt? Regelmäßig sind die ermittelten bestattungspflichtigen Personen nicht mit der Bezahlung der Kosten einverstanden. Nach persönlichen Gesprächen mit den Sachbearbeiterinnen legen nur wenige Beteiligte Widerspruch ein. Im Jahr 2011 wurde ein Widerspruch beim Regierungsprä- sidium eingelegt. b) In wie vielen Fällen wurde diesen Einsprüchen stattgegeben? Was waren die Haupt- gründe dafür? Es wurde in den letzten Jahren keinem Widerspruch stattgegeben. 3. Bei wie vielen der in den letzten Jahren in Karlsruhe gestorbenen mittellosen Bür- gerinnen und Bürgern konnte niemand mehr ausfindig gemacht werden und wurden somit die Beerdigungskosten von der Stadt übernommen? Die Zahl der Bestattungsanordnungen bewegte sich in den letzten 10 Jahren zwischen 55 und 75 im Jahr. Steigend ist die Zahl der Ermittlungen nach Bestattungspflichtigen vor der Bestat- tung (2004: 101 Ermittlungen; 2011: 473 Ermittlungen). 4. In welcher Form werden mittellose Bürgerinnen und Bürger ohne Angehörige, Freunde und Bekannte in Karlsruhe bestattet? In den Fällen, in denen die Bestattungspflicht bei der Stadt Karlsruhe liegt, werden die Ver- storbenen feuerbestattet. Einmal im Monat findet für solche Verstorbenen eine gemeinsame Trauerfeier auf dem Hauptfriedhof statt. 5. Wo werden mittellose Bürgerinnen und Bürger ohne Angehörige, Freunde oder Bekann- te in Karlsruhe bestattet? Die Beisetzung der Asche von Verstorbenen, bei denen die Bestattungspflicht bei der Stadt liegt, wird auf dem anonymen Urnenfeld auf dem Hauptfriedhof vorgenommen. 6. Hält die Stadtverwaltung die Regularien, die derzeit für in Karlsruhe durchgeführte Be- stattungen von mittellosen Bürgerinnen und Bürgern ohne Angehörige gelten, für aus- reichend und angemessen? Die Handhabung der Bestattung von Verstorbenen, bei denen die Stadt bestattungspflichtig ist, wird in Karlsruhe vorbildlich vorgenommen. Insbesondere die monatlich stattfindende Trauer- feier, die in Zusammenarbeit mit der katholischen und evangelischen Kirche durchgeführt wird, wurde in der Vergangenheit von vielen anderen Kommunen übernommen. In Karlsruhe hat auch diese Trauerfeier, die jeweils am 1. Montag eines Monats um 11:45 Uhr stattfindet, bei der Bevölkerung immer größeren Zuspruch. Einige Bürgerinnen und Bürger kommen inzwi- schen regelmäßig zu diesen Trauerfeiern. Darüber hinaus konnten zur Gestaltung und Durch- führung schon mehrere Ehrenamtliche gewonnen werden, die insbesondere musikalisch diese Trauerfeiern mitgestalten.