Interfraktioneller Antrag GRÜNE-Fraktion, SPD-Fraktion: Sozialgerechte Bodennutzung für ein zukünftiges Karlsruher Innenentwicklungs-Modell (KIM)

Vorlage: 29281
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.04.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.04.2012

    TOP: 12

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • INTER-Sozialgerechte Bodennutzung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister INTERFRAKTIONELLER ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Dr. Heinrich Maul (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 20. März 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 34. Plenarsitzung Gemeinderat 24.04.2012 1057 12 öffentlich Sozialgerechte Bodennutzung für ein zukunftsfähiges Karlsruher Innenentwick- lungs-Modell (KIM) Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Regelwerk für ein zukunftsfähiges Karlsru- her Innenentwicklungs-Modell zu erarbeiten. Dieses Regelwerk soll analog zur „So- zialgerechten Bodennutzung“ (SoBoN/München) Lasten und Pflichten zwischen Kommune und Planungsbegünstigten gerecht verteilen. Bauleitplanungen und andere städtebauliche Satzungen, die einerseits Kosten bei der Stadt Karlsruhe verursachen, andererseits Bodenwertsteigerungen zur Folge ha- ben, werden nur dann im Gemeinderat zum Abschluss gebracht, wenn sich die Pla- nungsbegünstigten zu den folgenden Grundsätzen verpflichtet haben: 1. Die Planungsbegünstigten beteiligen sich angemessen an den durch die Planung entstehenden Kosten. Dies geschieht durch - unentgeltliche Flächenabtretungen für Erschließungsanlagen und Grünflächen - Übernahme der Herstellungskosten von Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen - Finanzierungsbeitrag oder Grundstücksabtretung für die soziale Infrastruktur. 2. Wenn Wohnungsbau vorgesehen ist, wird ein Teil der geplanten Geschossfläche als geförderter Mietwohnungsbau für mittlere und untere Einkommen erstellt. Dieser Anteil sollte 20 bis 30 % der geplanten Geschossfläche betragen. Diese Leistungen sind von allen Eigentümern und Eigentümerinnen von überplanten Flächen zu erbringen. Die Stadt mit ihrem Grundbesitz wird wie alle übrigen Eigen- tümerinnen und Eigentümer behandelt. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Wichtige und notwendige städtebauliche Planungen sind grundsätzlich mit großen wirtschaftlichen Belastungen für die Kommune verbunden. Um auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Stadtplanung sinnvoll weiterführen zu können, muss im Zusam- menwirken mit den Planungsbegünstigten die Finanzierung der durch die Planung verursachten Kosten sichergestellt werden. Eine Reihe von deutschen Städten hat mit der sozialgerechten Bodennutzung, wie sie vor über 15 Jahren in München eingeführt wurde, Innenentwicklung und Miet- wohnungsbau erfolgreich gefördert. Transparenz des Verfahrens von Anfang an und Kostensicherheit vor Planungsbeginn haben z. B. in München bei Planungsbegüns- tigten für Akzeptanz gesorgt. So konnte dort nach der Einführung der sozialgerech- ten Bodennutzung (SoBoN) in den letzten 15 Jahren die Anzahl der geförderten Wohneinheiten verdreifacht werden. Der Mietwohnungsbestand stieg von 2.600 ge- förderten Wohneinheiten im Jahr 1994 auf 8.450 Wohneinheiten in 2009. In Karlsruhe fehlen bekanntlich mindestens 1.000 Mietwohnungen - vor allem für mittlere und untere Einkommen. Erhebliche Anstrengungen der städtischen Volks- wohnung reichen nicht aus, um den Bedarf zu decken. Um Abwanderung ins Umland zu vermeiden und dringend benötigte Arbeitskräfte in der Stadt zu halten, muss durch die Umsetzung eines sinnvollen neuen Regelwerks eine gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten unter allen an der Planung Beteiligten erreicht, der Mietwoh- nungsbau gefördert und städtebauliche Entwicklung langfristig gesichert werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Doris Baitinger Dr. Heinrich Maul Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. April 2012 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 12
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfrak- tionellen Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 20.03.2012 eingegangen: 20.03.2012 Gremium: 34. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.04.2012 1057 12 öffentlich Dez. 4 Sozialgerechte Bodennutzung für ein zukunftsfähiges Karlsruher Innenentwicklungs- Modell (KIM) Der Antrag, für Karlsruhe ein zukunftsfähiges Innenentwicklungsmodell unter dem Aspekt einer sozialgerechten Bodennutzung analog dem „Münchner Modell“ (SoBoN) zu erarbeiten, ist eine sehr komplexe Angelegenheit mit weitreichenden Folgen für die Wohnungspolitik in Karlsruhe und bedarf daher einer umfangreichen Prüfung. Die betroffenen Fachämter Liegenschaftsamt, Stadtplanungsamt und Amt für Stadtentwick- lung werden sich dieses Themas umgehend annehmen und bis Ende des Jahres hierzu Stellung beziehen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit