Antrag SPD-Fraktion: Heimplatzsteuerung

Vorlage: 29279
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.04.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.04.2012

    TOP: 10

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Heimplatzsteuerung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) Stadtrat Jürgen Marin (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 29. Februar 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 34. Plenarsitzung Gemeinderat 24.04.2012 1055 10 öffentlich Heimplatzsteuerung Die Stadt Karlsruhe überdenkt den 2010 gefassten Beschluss der Heimplatzsteuerung, folgt dem Beispiel Mannheims und gewährt auch Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, wie vor dieser Entscheidung, die uneingeschränkte freie Heimplatzwahl. Vielen Menschen fällt die Entscheidung, den letzten Lebensabschnitt in einem Pflegeheim zu verbringen, naturgemäß sehr schwer. Deshalb ist es nach Meinung der SPD-Fraktion zwingend notwendig, soziale, kulturelle Bedürfnisse, aber auch die Verankerung im angestammten Stadtteil vorrangig zu berücksichtigen. Die stark von wirtschaftlichen Erwägungen geprägte Steuerung der Heimplatzvergabe an sozialhilfebedürftige Menschen wurde seit Einführung dieser Maßnahme scharf kritisiert und war Gegenstand diverser Beratungen. Auch der Landespflegeausschuss hat sich mehrere Male mit dieser Thematik befasst und dafür ausgesprochen, von einer pauschalen Kostenbegrenzung bei der Heimaufnahme von pflegebedürftigen Sozialhilfeempfängern abzusehen. Er hat an die Sozialhilfeträger appelliert, bei der Entscheidung über die Leistungen nach § 9 SGB XII neben wirtschaftlichen Erwägungen auch soziale und kulturelle Bedürfnisse Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ der Menschen zu berücksichtigen. Da der wirtschaftliche Aspekt im praktizierten Verfahrensablauf eine zu dominierende Rolle spielt, hat sich die Karlsruher Pflegeheimsteuerung nicht bewährt. Die Stadt Mannheim hat auf öffentlichen Druck hin nun reagiert und als eine der ersten Städte die Heimplatzsteuerung zurückgenommen. Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, diesem Beispiel zu folgen. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Ute Müllerschön Jürgen Marin Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. April 2012

  • TOP 10
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 29.02.2012 eingegangen: 29.02.2012 Gremium: 34. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.04.2012 1055 10 öffentlich Dez. 3 Heimplatzsteuerung - Kurzfassung - Aufgrund der dargelegten Situation in Karlsruhe, welche mit der Situation in Mann- heim nicht vergleichbar ist, soll die Pflegeheimberatung des Sozialamtes bestehen bleiben. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Mannheim hat im Januar 2012 einen Beschluss zur Belegungssteuerung für Sozialleistungsberechtigte bei der Heimplatzwahl zurückgenommen. Der Be- schluss aus dem Jahr 2010 sah vor, dass Kosten für Pflegebedürftige, die auf Sozi- alhilfe angewiesen sind, nur noch für die Pflegeeinrichtungen zugesagt werden, die nicht über einem bestimmten Preislimit (Durchschnitt aller Mannheimer Pflegeheime) liegen. Die unter dem Durchschnittspreis liegenden Heime konnten von den Be- troffenen frei gewählt werden. Die Pflegeheimsteuerung war auch in Mannheim mit einer Pflegeheimberatung verbunden. In Karlsruhe wird seit dem 01.04.2009 eine qualifizierte Pflegeheimberatung nach festgelegten Beratungskriterien angeboten. Durch dieses Angebot erfüllt das Sozial- amt seine Verpflichtung, Leistungsberechtigte zu beraten und zu unterstützen (§ 11 SGB XII). Mit diesem Beratungsangebot ist im Rahmen der festgelegten Bera- tungskriterien die Pflegeheimsteuerung verbunden. Die Einführung der Pflegeheimberatung wurde in der Sitzung des Sozialausschus- ses am 04.11.2009 beraten. Darüber hinaus wurde in der Sitzung des Sozialaus- schusses vom 21.07.2010 ein Rückblick über die Erfahrungen und Ergebnisse des ersten Jahres der Pflegeheimberatung gegeben. Die Pflegeheimberatung erfolgt in Karlsruhe nach folgenden Kriterien: 1. "Ambulant vor stationär" Der Grundsatz "ambulant vor stationär" ist in § 13 SGB XII verankert. In Abstim- mung mit dem Seniorenbüro der Stadt Karlsruhe werden Wege gesucht, notwen- dige Pflege so lange wie möglich in häuslicher Umgebung zu ermöglichen. 2. Bedarf der zu pflegenden Person Im Vordergrund der Beratung steht die Frage, ob bei Notwendigkeit von stationä- rer Pflege das jeweilige Heim den pflegerischen Bedarf der zu pflegenden Person sicherstellen kann. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob spezielle Anforde- rungen (z. B. die Versorgung Demenzerkrankter, Suchterkrankter, Wachkomapa- tienten usw.) durch die stationäre Einrichtung gewährleistet sind. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Soziale Aspekte Zu den sozialen Aspekten zählen insbesondere das familiäre und soziale Umfeld. Auch die religiöse Ausrichtung und alle weiteren individuellen Gründe, die in der Beratung erwähnt werden, finden Berücksichtigung. 4. Unverhältnismäßige Mehrkosten Erst nach Abklärung der drei vorgenannten Punkte wird als viertes Kriterium die Kostenfrage gestellt. Nur wenn mehrere Heime geeignet sind und für alle Betei- ligten in Betracht kommen, ist die Kostenfrage von Bedeutung. Anzahl der Beratungen Zeitraum Beratungen 01.04.2009 bis 31.12.2009 211 Personen 01.01.2010 bis 31.12.2010 378 Personen 01.01.2011 bis 31.12.2011 596 Personen Summe 1.185 Personen davon ohne Leistungsansprüche nach dem SGB XII 235 Personen = 19,8 % davon mit Leistungsansprüchen nach dem SGB XII 950 Personen = 80,2 % Beratungsergebnisse Anzahl der Beratungen 1.185 Personen keine konkreten Vorstellungen bei 694 Personen konkrete Vorstellungen/Wünsche konnten berücksichtigt werden bei 368 Personen alternative Unterbringungen (einvernehmlich) 123 Personen ambulante Versorgung eingeleitet bei 139 Personen stationäre Versorgung eingeleitet bei 811 Personen In allen Fällen wurden einvernehmliche Lösungen erreicht. Das Wunsch- und Wahl- recht der Betroffenen wurde in den Vordergrund gestellt. Eine pauschale Kostenbe- grenzung ist bei Heimaufnahmen von Sozialleistungsberechtigten in Karlsruhe nicht vorgesehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Angesichts der erwähnten Praxis der Pflegeheimberatung in Karlsruhe wurden Um- züge bzw. Verlegungen gegen den Willen der Betroffenen nicht durchgeführt. Inso- fern ist die Situation der Pflegeheimberatung in Karlsruhe mit der Situation in Mann- heim nicht vergleichbar. Die Pflegeheimberatung in Karlsruhe ist - wie auch die oben erwähnten Beratungszahlen deutlich zeigen - ein wesentlicher Bestandteil des Bera- tungsangebots der Sozial- und Jugendbehörde.