Lammstraße 7, Technisches Rathaus - Fassadensanierung entlang der Kaiserstraße: Genehmigung von apl. Aufwendungen/Auszahlungen
| Vorlage: | 29276 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.04.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 34. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.04.2012 1053 8 öffentlich Dez. 6 Lammstraße 7, Technisches Rathaus - Fassadensanierung entlang der Kaiserstraße: Genehmigung von apl. Aufwendungen/Auszahlungen Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 16.03.2012 11 vorberaten Hauptausschuss 17.04.2012 11 Gemeinderat 24.04.2012 8 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Hauptausschuss nimmt nach Vorberatung im Bauausschuss von der Projektvorstellung Kenntnis und erklärt sich mit den Gesamtkosten von 616.000 € einverstanden. Der Gemeinderat genehmigt die außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen bei PSP- Element 7.880217.700.300 in Höhe von 616.000 € für das Haushaltsjahr 2012. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 616.000 € 306.000 € 310.000 € Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: 7.880217.700.300 Kontenart: 78710000 Ergänzende Erläuterungen: Siehe Antrag auf Genehmigung von Mehraufwendungen/-auszahlungen Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KFG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Aufgabe Die bestehenden Fenster im Gebäude Lammstraße 7 zur Kaiserstraße und Ecke Lammstraße (einflügelige Schwingfenster) sind instandsetzungsbedürftig und ent- sprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen an Lärm- und Wärmeschutz. Die Verwaltung hat daher Planungsvarianten zum Einbau von Schallschutzfenstern an der Fassade zur Kaiserstraße des Technischen Rathauses erarbeitet. Kostenschlüssel (DIN 276) Stand 02/2012 100 Grundstück 0,00 € 200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 458.700,00 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 0,00 € 500 Außenanlagen 0,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 700 Baunebenkosten 73.800,00 € 700 Bauverwaltungskosten 29.600,00 € Gesamt 100 - 700 562.100,00 € Aufrundung/Unvorgesehenes 53.900,00 Gesamtaufwand 616.000,00 € Vorgaben Schallschutzfenster für die Büroräume von Stadtplanungsamt und Tiefbauamt sind in den Geschossen 2 und 3 erforderlich. Die Schallmessungen vor und nach Einbau in einem Testzimmer haben deutliche Verbesserungen (ca. 10 dB, entspricht etwa ei- ner Halbierung der Lärmbelastung) ergeben. Im Testzimmer wurden Fenster der Schallschutzklasse 4 eingebaut. Um nach dem Einbau der neuen Fenster bauphysikalische Problemstellen durch Schimmelbildung etc. zu vermeiden, wurde ein Bauphysikbüro eingeschaltet. Die Dämmung der Stützen und der Stirnseiten der Deckenplatten wird im Zuge des Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Fensteraustausches dringend empfohlen, um bauphysikalische Probleme auszu- schließen. Parallel wurde durch die KFG angefragt, ob im Zuge der Arbeiten auch das 1. OG bearbeitet werden kann. Da es sich hier um 1A-Laden-Vermietungen handelt, wünscht die KFG eine bodentiefe, schaufensterartige Verglasung. So ist eine besse- re Präsentation der Ladenflächen zur Kaiserstraße möglich. Darüber hinaus sind im EG noch zwei Mieteinheiten mit alten Verglasungen ausgestattet (Bassmann Optik und Leder Point). Diese sollen ebenfalls bearbeitet werden. Kostenaufteilung In Abstimmung mit KFG wird das Projekt von HGW betreut. Ziel ist die Durchführung der Baumaßnahme in den Obergeschossen 1 - 3 im Jahr 2012 mit Fertigstellung der Arbeiten vor Beginn des Weihnachtsgeschäftes. Der Austausch der Fassaden der zwei Ladeneinheiten im EG wird im Frühjahr 2013 er- folgen. Der Kostenanteil HGW für die Maßnahme Fassadensanierung beträgt ca. 310.000 € inkl. Baunebenkosten + MwSt. Der Kostenanteil KFG für die Maßnahme von ca. 306.000 € inkl. Baunebenkosten + MwSt. wird KFG von HGW nach Projektabschluss über die Höhe der Kosten- feststellung in Rechnung gestellt. Plan siehe Anlage Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat genehmigt die außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen bei PSP- Element 7.880217.700.300 in Höhe von 616.000 € für das Haushaltsjahr 2012. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. April 2012
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Lammstr. 7, Technisches Rathaus Anlage 1 Zeichnungen ohne Maßstab
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