Ausweitung der gesplitteten Abwassergebühr in Karlsruhe flächendeckend auf alle Grundstücke
| Vorlage: | 29275 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.04.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 34. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.04.2012 1052 7 öffentlich Dez. 6 Ausweitung der gesplitteten Abwassergebühr in Karlsruhe flächendeckend auf alle Grundstücke Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 17.04.2012 9 Gemeinderat 24.04.2012 7 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beauftragt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die Verwaltung, die flächendeckende Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Karlsruhe zum 01.01.2015 nach dem in der Beschlussvorlage beschriebenen Konzept einschließlich der erforderlichen Satzungsänderungen vorzubereiten. Hierfür werden im Organisationsstellenplan des Tief- bauamtes vier Vollkraftstellen eingerichtet. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 1,7 Mio. € (Umstellungsphase) 250.000 € (zusätzl. lfd. Kosten pro Jahr) Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.740.53.80 Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Haushaltsmittel werden für den Doppelhaushalten 2013/2014 beantragt. Die Kosten sind insgesamt gebührenfähig. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Ausgangssituation Seit 01.01.2008 werden in Karlsruhe für Grundstücke mit mehr als 1.000 m² versiegelte und an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossene Flächen die Entwässerungs- gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt erhoben. Bei Flächen unter 1.000 m² besteht die Möglichkeit, die Abrechnung nach der gesplitteten Abwas- sergebühr freiwillig zu beantragen (sog. „Freiburger Modell“). Die Stadt Karlsruhe hat sich damals für dieses Gebührenmodell entschieden, weil es bürgerfreundlich und wirt- schaftlich umzusetzen war und dessen Rechtmäßigkeit seinerzeit mehrfach gerichtlich bestätigt wurde. Aktuell werden in Karlsruhe für ca. 4.000 Objekte die getrennten Ent- wässerungsgebühren erhoben, wobei mit ca. 10 % der Karlsruher Objekte über 65 % der versiegelten Fläche Karlsruhes erfasst sind. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich hierbei um ein äußerst praktikables und wirtschaftliches Gebührenmodell. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat allerdings in einem Urteil vom 11.03.2010 (AZ: 2 S 2938/08) unter Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung völlig neue Anforderungen geschaffen. Danach ist es grundsätzlich unzulässig, nach ei- nem Abwassergebührensystem abzurechnen, das sich ausschließlich an einem einheit- lichen Frischwassermaßstab orientiert. Vielmehr sind Niederschlagswassergebühren vorzusehen, und für die Verteilung der Regenwasserbeseitigungskosten darf nur noch die versiegelte Fläche der gültige Gebührenmaßstab sein. Das Urteil des VGH bezog sich auf Gemeinden, in denen bislang keine Niederschlagswassergebühren erhoben wurden und in denen es nicht - wie in Karlsruhe - die Möglichkeit gibt, durch das Stellen eines Antrags getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser abgerechnet zu wer- den. Eine Aussage des VGH, ob durch die Wahlmöglichkeit zur Inanspruchnahme auch für kleinere Grundstücke der Frischwassermaßstab unterhalb einer Bagatellgrenze für die Abrechnung der Entwässerungsgebühren als Einheitsgebühr zulässig ist, liegt bis heute nicht vor. Allerdings hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe im Rahmen eines Verfahrens bereits auf die geänderte Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg hingewiesen. Nach intensiver Diskussion hält es die Verwaltung aus Gründen der Rechtssicherheit für notwendig, auch in Karlsruhe einheitlich auf getrennte Abwassergebühren umzustel- len. Aufgrund des hohen Zeit- und Erhebungsumfangs ist es aus Sicht der Verwaltung zweckmäßig, möglichst zeitnah das bestehende Gebührensystem umzustellen und nicht abzuwarten, ob das Urteil des VGH auch das Karlsruher Gebührensystem erfasst oder nicht. Im Übrigen sollte schon deswegen einheitlich auf gesplitte- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 te Abwassergebühren umgestellt werden, weil infolge des genannten Urteils des VGH im Land flächendeckend auf einheitliche getrennte Abwassergebühr umgestellt wird und daher die Beibehaltung des Gebührenmodells mit 1.000 m² Bagatellgrenze eine Insellö- sung darstellen würde. Auch die Stadt Freiburg hat mittlerweile (zum 01.01.2012) die gesplittete Abwassergebühr flächendeckend ausgeweitet. 2. Vorgehensweise Die flächendeckende Ausweitung der gesplitteten Abwassergebühr auf alle Grundstücke soll nach dem gleichen Modell und nach dem gleichen Erhebungsverfahren wie in der ersten Stufe erfolgen. Mit diesem Verfahren wurden sehr gute Erfahrungen gesammelt und es hat sich bewährt. Folgendes Vorgehen ist vorgesehen: Alle Grundstückseigentümer bzw. sonstige Nutzungsberechtigte, die bisher nach der Einheitsgebühr veranlagt worden sind, werden dazu aufgefordert, die Ver- siegelungsverhältnisse auf Ihrem Grundstück zu erklären. Dazu wird ihnen nach Auswertung von Luftbildern ein Erfassungsbogen mit einer detaillierten Darstel- lung aller befestigten Teilflächen des jeweiligen Grundstückes inkl. Informati- onsmaterial zugesandt. Insgesamt werden ca. 36.000 Briefe verschickt. Nach Auswertung der Rückantworten erhalten die Gebührenpflichtigen ein In- formationsschreiben mit der zukünftig anzusetzenden Fläche für die Nieder- schlagswassergebühr. Falls keine Rückantwort erfolgt, werden die Versiegelungsverhältnisse auf dem Grundstück geschätzt. Die bisher für die gesplittete Abwassergebühr angesetzten Faktoren zur Berück- sichtigung unterschiedlicher Abflussbeiwerte bei verschiedenen Versiegelungsar- ten werden beibehalten. Die Gebührenumstellung wird von einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit begleitet. 3. Zeitplan Das Tiefbauamt hat für die flächendeckende Einführung der gesplitteten Abwasserge- bühr in Karlsruhe einen Zeitplan aufgestellt (siehe Anlage), der die Umstellung des Ge- bührensystems zum 01.01.2015 vorsieht. Wegen der hohen Fallzahl und dem Fehlen von vollständigen grundstücksbezogenen Adress-Datenbanken ist eine relativ lange Vorlaufzeit erforderlich. Aufgrund der landesweiten Umstellungsverfahren sind kaum Ressourcen für die Unterstützung durch externe Dienstleister (Befliegung, Auswertung von Luftbildern, Einarbeitung in geographische Informationssysteme usw.) vorhanden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Auch hat sich bei der seinerzeit teilweisen Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Karlsruhe gezeigt, dass durch eine sorgfältige Vorbereitung des Umstellungsverfah- rens eine hohe Akzeptanz bei den betroffenen Bürgern/Grundstückseigentümern er- reicht werden kann. 4. Personalbedarf und Kosten Für die Umstellungsphase und die spätere laufende Bearbeitung und Pflege der künftig 40.000 statt bisher ca. 4.000 Objekte werden ab Projektstart dauerhaft 4 zusätzliche Vollzeitkräfte mit entsprechendem zusätzlichen Arbeitsplatz- und Raumbedarf benötigt. Darüber hinaus sind während der Umstellungsphase vorübergehend ca. 6 Vollzeitkräfte für voraussichtlich ein Jahr als zusätzliche Unterstützung notwendig. Diese sollten mög- lichst über externe Dienstleister bereitgestellt werden. Die einmaligen Projektkosten für Personal, Sachmittel und Dienstleistungen belaufen sich auf ca. 1,7 Mio. €, kassenwirksam in den Haushaltsjahren 2013 und 2014. Die lau- fenden Kosten nach Einführung der flächendeckenden gesplitteten Abwassergebühr werden auf zusätzlich ca. 250.000 € pro Jahr geschätzt (Kosten für dauerhaft zusätzli- ches Personal und deren Arbeitsplätze). Sowohl die einmaligen Projektkosten als auch die laufenden Kosten können auf die Entwässerungsgebühren umgelegt werden. 5. Ausblick Der Karlsruher Abwassergebührenzahler wird in der Summe durch die vollständige Trennung in Schmutz- und Niederschlagswassergebühr in Höhe der Umstellungskosten zunächst mehr belastet. Die höhere Gebührengerechtigkeit wird auf den einzelnen Grundstücken zu Mehr- oder Minderbelastung führen. Für Grundstücke mit großen be- festigten Flächen und gleichzeitig geringem Frischwasserverbrauch werden die Abwas- serkosten steigen. Objekte mit hohem Frischwasserverbrauch und geringen befestigten Flächen werden dagegen entlastet. Nach Abschluss der Umstellungsarbeiten wird der für den laufenden Betrieb notwendige Personalbedarf in Abstimmung mit dem POA einer eingehenden Überprüfung unterzo- gen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beauftragt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die Verwaltung, die flächendeckende Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Karlsruhe zum 01.01.2015 nach dem in der Beschlussvorlage beschriebenen Konzept einschließlich der erforderlichen Satzungsänderungen vorzubereiten. Hierfür werden im Organisationsstellenplan des Tief- bauamtes vier Vollkraftstellen eingerichtet. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. April 2012
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Extrahierter Text
Stand 02.01.2012 Jahr Monat 3456789101112123456789101112123456789101112123456789101112123456789101112 Vorstellung und Beratung verwaltungsintern und in den GremienGR Beschluss Einführung gesplittete AbwassergebührBeantragung HH-Mittel für DHH 2013/2014Erarbeitung Infomaterial, neue EntwässerungsgebührensatzungBeschaffung Grundstücks- und AdressdatenBereitstellung zusätzlicher Arbeitsplätze/MitarbeiterAusschreibung DienstleistungenBefliegungAuswertung LuftbilderAufbau der Datenbank zur Datenverwaltung: Adresszuweisung, Bildung wirtschaftlicher Einheiten Infoveranstaltung/Stadtteilbezogen Druck und Versand der ErhebungsbögenHotlineAuswertung, Prüfung, Eingabe in DatenbankOrtsbegehung/Rücklaufüberprüfung/ErinnerungsschreibenDruck und Versand FlächenmitteilungNeue GebührenkalkulationGR Beschluss neue Entw. GebührensatzungDatenübergabe an StadtwerkeEinführung der flächendeckenden gesplitteten AbwassergebührEinarbeitung der nachträglich veränderten GrundstückenBeratung/Information, (Entsiegelung/Versickerung/Verbrauchsabrechnung)Überwachung und Einarbeitung Flächenänderungen, Neuanschlüsse (Frischwasser SWK),Ortsbegehung, Planaufforderung,Pflege DatenbankDruck und Versand der Flächenänderungen an KundenFallweiser Datenaustausch mit den StadtwerkenRegelmäßiger Abgleich der Daten SWK -TBA zu Plausibilitätskontrolle 2015 Einführung der flächendeckenden gesplitteten Abwassergebühr 2011 2012 2013 2014 01.01.2015 TBA E1 26.01.2012