Biomassekonzept: Realisierung einer Trockenvergärungsanlage zur stofflichen und energetischen Verwertung der städtischen Bioabfälle am Standort des Anlagenverbunds Ost, Ergebnisse der bisherigen Planungen und Grundsatzentscheidung zum weiteren Vorgeh
| Vorlage: | 29274 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.01.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Hohenwettersbach |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 34. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.04.2012 1050 5 öffentlich Dez. 5 Biomassekonzept: Realisierung einer Trockenvergärungsanlage zur stofflichen und energetischen Verwertung der städtischen Bioabfälle am Standort des Anlagenverbunds Ost; Ergebnisse der bis- herigen Planungen und Grundsatzentscheidung zum weiteren Vorgehen Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 16.03.2012 1 Einstimmige Zustimmung zur Vergabe der weiteren Planungsleistungen Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit 16.03.2012 vorberaten (einstimmige Zustim- mung) Hauptausschuss 17.04.2012 8 Gemeinderat 24.04.2012 5 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Die 1997 in Betrieb genommene, derzeit betriebene Nassvergärungsanlage für Bioabfälle ist zu klein und verschlissen. Im Vergleich zur geplanten Trockenvergärungsanlage ist sie deutlich teurer im Betrieb und erreicht eine deutlich geringere CO 2 -Minderung. Empfohlen wird die weitere Planung zur Errichtung einer Trockenvergärungsanlage im Propfenstromfermentations- verfahren und einer Kompostierungsanlage zur stofflichen und energetischen Verwertung der städtischen Bioabfälle am Standort des Anlagenverbundes Ost. Beide Anlagen werden auf eine Verarbeitung von 18.000 Jahrestonnen Bioabfällen ausgelegt. Bis zu einer möglichen Bauentscheidung werden vorhandene Risiken durch weitere Untersuchungen in Form eines Geruchsgutachtens, einer Auslastungsplanung, einer Betriebs- und Personalplanung sowie einer Überprüfung der technischen Ausstattung analysiert und die Ergebnisse vorgelegt. Der Bauausschuss ermächtigt das Amt für Abfallwirtschaft, vorbehaltlich der genehmigten Mittelbereitstellung und dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats, zur weiteren Planung der Vorzugsvariante, die weiteren Planungsleistungen sowie die Fach- bzw. Sondergutachten zu beauftragen Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kostenrahmen 16,3 Mio.€, derzeit erforderlich 650.000€ Planungskosten Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Die Mittel sind bei PSP-Element 7.703014.700 im Jahr 2012 außerplanmäßig bereitzustel- len. Die Deckung kann durch eine entsprechende Sperre bei 1.700.53.70 (Kostenart 4270.0000) erfolgen. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 18.04.2012 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Ausgangslage Die Stadt Karlsruhe forciert seit den 90er Jahren die energetische und stoffliche Nutzung von Abfällen. Insbesondere die am Standort des Anlagenverbunds Ost (AVO) betriebene Vergärung von Bioabfällen ist ein wesentlicher Baustein eines modernen und nachhaltigen Biomassenutzungskonzepts. Das Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Karlsruhe betreibt diese Nassvergärungsanlage seit 1997. Derzeit werden in der Stadt Karlsruhe über die Biotonne rund 13.500 Tonnen Bioabfälle pro Jahr erfasst und größtenteils in der inzwischen stark überholungsbedürftigen Nassvergärungsanlage verwertet und hierbei Strom und Wärme aus dem gewonnenen Biogas produziert. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zur Biomasseverwertung ist beabsichtigt, die Umstellung auf eine Trockenvergärungsanlage am bestehenden Standort mit anschließender Gärrestbehandlung/Rotte umzusetzen. Als Behandlungsverfahren kom- men eine Boxenfermentation (sog. Batch- bzw. diskontinuierliches Verfahren) oder eine Pfropfenstromfermentation (kontinuierliches Verfahren) in Betracht. Die Verstromung des Biogases erfolgt durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Die Abwärme wird zur Versorgung der nahe gelegenen Wohnbebauungen „50 Morgen“ und „Rehbuckel“ genutzt. Aus der Machbarkeitsstudie wurden auch die der Planung zu Grunde gelegten Variantengrößen 14.000 Mg/a, 18.000 Mg/a und Maximalmenge an zu verarbeitendem Bioabfall abgeleitet. Zur Durchführung der Planungsleistungen wurde die Bürogemeinschaft Pöyry Environment GmbH/Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH (Mannheim/Karlsruhe) beauftragt. In einem ersten Schritt wurden die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und Leis- tungsphase 2 (Vorplanung) nach HOAI abgerufen. Folgende Ziele wurden in den ersten bei- den Planungsschritten verfolgt: 1. Untersuchung und die Gegenüberstellung der beiden Trockenvergärungsalternativen Boxenfermentation bzw. Pfropfenstromfermentation mit jeweils unterschiedlicher Di- mensionierung bzw. Beschickung am heutigen Standort der Nassvergärungsanlage. 2. Planung eines Kompostplatzes zur Nachrotte der anfallenden Gärreste als Endbehand- lungsstufe der Trockenvergärungsanlage auf dem Gelände des Anlagenverbunds Ost. 3. Berücksichtigung des Teil- oder ggf. vollständigen Rückbaus der Altanlagen der Nass- vergärung und/oder Weiternutzung einzelner Anlagenteile. 4. Prüfung der Verfügbarkeit der verfahrensbedingt erforderlichen jährlichen Mengen an Strukturmaterial je Verfahren und Mengenansatz und Angabe der benötigten Mengen. Als weitere Stufen sind die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) sowie Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) abzurufen, um die für eine Projektvorstellung für die Vorzugsvari- ante im Rahmen des gemeinderätlichen Kostenkontrollverfahrens erforderliche Planungstie- fe und Kostensicherheit bis zum Herbst 2012 zu erhalten und die Haushalts-mittel gegebe- nenfalls im nächsten Doppelhaushalt zu berücksichtigen. 2. Ergebnisse der bisherigen Planungen - Vorzugsvariante Anhand der vorliegenden Ergebnisse wird vorgeschlagen, die Variante Pfropfenstromfer- mentation mit einer Verarbeitungskapazität von 18.000 Mg Bioabfälle pro Jahr inklusi- ve der Errichtung eines überdachten Kompostplatzes zur Nachrotte der anfallenden Gärreste als Endbehandlungsstufe am Standort Anlagenverbund Ost (AVO) weiter zu verfolgen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Diese Variante gewährleistet ausreichend Entwicklungspotential und Flexibilität hinsichtlich der vorgesehenen Erfassungssteigerung der Bioabfallmengen. Hierfür liegen die zu erwar- tenden Verarbeitungskosten nach der aktuellen Kostenschätzung bei 116 €/Mg Bioabfall (s. Anlage Tabelle 4). Bei der derzeit betriebenen Nassvergärung liegen die Verarbeitungs- kosten bei rund 250 €/Mg (Jahr 2010). Die noch wirtschaftlichere Variante mit 23.500 Tonnen Jahresdurchsatz Bioabfall ist in der Stadt Karlsruhe aufgrund fehlender Mengen nicht realisierbar. Die beiden Varianten mit einem Jahresdurchsatz von 14.000 Tonnen liegen bei den Verar- beitungskosten deutlich über den anderen Varianten und werden daher nicht empfohlen, da sie keine zukunftsorientierte, ökologisch ausgerichtete Entwicklungsmöglichkeit bieten. Mit den vorliegenden Ergebnissen der Grundlagenermittlung und Vorplanung wurden die bisherigen Ergebnisse dahingehend bestätigt, dass die Verarbeitung von Bioabfällen in einer Trockenvergärungsanlage gegenüber einer Nassvergärungsanlage, wie sie momentan be- trieben wird, deutliche Vorteile besitzt. Dies insbesondere, weil die derzeitige Anlage inzwi- schen zu klein sowie zu verschlissen ist. Eine Trockenvergärung ist deutlich wirtschaftlicher und ökologischer zu betreiben. 3. Chancen und Risiken Nach den Vorplanungsergebnissen ist es sinnvoll, die Planungen weiter zu vertiefen, um noch offene Punkte zu klären und damit eine weitere Präzisierung der zu erwartenden Kos- ten- bzw. Planungssicherheit zu erreichen. Im Bereich des Immissionsschutzes muss ein Fachgutachten zur Frage der Geruchsbelas- tung angefertigt werden, um abschließend klären zu können, ob die Nachrotte als geschlos- sene Halle mit Abluftreinigung ausgeführt werden muss oder ob die Nachrotte auf einer überdachten Fläche ausreichend ist, wie erste Geruchsprognosen gezeigt haben. Im Falle einer Einhausung würde sich der Verarbeitungspreis um ca. 3 €/Mg Bioabfall auf 119 €/Mg (bei einer Investition von ca. 0,8 Mio. €) erhöhen. Die dargestellten Kosten und Erlöse beziehen sich auf eine Vollauslastung der Anlage. Risi- ken ergeben sich insofern, als die Bioabfallmengen bis zur Inbetriebnahme möglicher-weise nicht vollständig auf 18.000 Mg gesteigert werden können, wodurch sich die mengenbezo- genen Verarbeitungskosten erhöhen würden. Jedoch schon ab einer Verarbeitungsmenge von 15.500 Mg ist die Anlage die wirtschaftlich günstigere gegenüber einer Anlagengröße von 14.000 Mg. Das Risiko wird seitens des Amtes für Abfallwirtschaft aber als gering ein- gestuft (vgl. dazu die Ausführungen unter Ziffer 5.1). Unabhängig hiervon ist die Verarbei- tung immer noch deutlich günstiger als in der bestehenden Anlage. Die Betriebs- und Personalplanung inklusive Personalbedarf, Betriebsart und -form muss in Abhängigkeit der detaillierten Betrachtung der nächsten Stufe (Entwurfsplanung - Leistungs- phase 3) präzisiert und mit den betrieblichen Erfordernissen abgestimmt werden. Risiken bestehen, wenn der tatsächliche Personalbedarf von dem angesetzten abweicht. Chancen und Risiken ergeben sich auch in der weiteren Planung der technischen Ausstat- tung (z. B. bei der Sortiertechnik zur Abtrennung von Störstoffen). Es ist hier zu klären, ob die bislang manuelle Störstoffabtrennung durch eine geeignete maschinelle Technik ersetzt werden könnte. Die Klärung soll im Rahmen der nächsten Planungsstufe erfolgen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Daher wird empfohlen, die nächsten Planungsschritte sowie erforderlichen Fachgutachten zu beauftragen und die Ergebnisse im Laufe des Jahres vorzustellen, um die endgültige Entscheidung für den Bau nach Vorliegen der Ergebnisse zu den oben genannten Untersu- chungen und der Einbringung der erforderlichen Haushaltsmittel mit einer möglichst großen Planungssicherheit treffen zu können. 4. Begründung für die Vorzugsvariante 4.1 Verarbeitungskosten Die bisherigen Verarbeitungskosten der Bioabfälle können durch die Verarbeitung in einer Trockenvergärungsanlage zukünftig deutlich gesenkt werden, wie nachfolgende Tabelle verdeutlicht. Ergänzend sind die Bioabfallmengen, der Personalbedarf sowie die Investitio- nen gegenübergestellt. Nassvergärung (Bestand) Pfropfenstrom- fermentation Boxen- fermentation 2007 2008 2009 (**) 2010 14.000 18.000 14.000 18.000 Verarbeitungsmenge (Mg) 10.716 11.780 8.613 10.052 Sammelmenge (Mg) 11.903 12.841 13.507 13.450 reine Verarbeitungs- kosten (€/Mg) (*) 180 184 336 257 135 116 154 143 Entsorgungskosten Gesamtmenge (€/Mg) (*) 165 170 225 205 Personalbedarf (VzÄ) 9,5 5,1 6,7 5,9 7,3 Investitionen (Mio. €) - - 14,7 16,3 15,3 18,4 (*) Angaben €/Mg brutto, Erlöse für Strom und Wärme sind berücksichtigt (**) Revisionsjahr Für die vorliegenden Berechnungen wurden die Investitionen, die Kosten für Reparatur, Wartung und Unterhalt, die Betriebskosten, die Kosten aus Verwaltungszuschlägen, die Verwertungs- bzw. Entsorgungskosten sowie die Erlöse aus der Vermarktung des erzeugten Stroms und der Wärme berücksichtigt und ein Behandlungspreis pro Tonne verarbeiteten Bioabfalls ermittelt. Zur Vergleichbarkeit wurden die Kosten und Erlöse auf die verarbeiteten Mengen an Bioabfall bezogen. Die detaillierten Aufstellungen je Verfahren und verarbeiteter Menge Bioabfall sind der Anlage in Tabelle 2 und 4 zu entnehmen. Gegenüber den reinen Verarbeitungskosten (2010) von ca. 257 €/Mg Bioabfall in der Nass- vergärung ergeben sich deutliche Kostenvorteile für die Pfropfenstromfermentation. Die Be- rechnungen zeigen weiter, dass die Pfropfenstromfermentation gegenüber der Boxenfer- mentation mit vergleichbarer Verarbeitungsmenge Bioabfall durchgängig günstiger ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 4.2 Investitionen Nach der vorliegenden Kostenschätzung des Planers setzen sich die Gesamtprojektkosten für die Vorzugsvariante (Pfropfenstromfermentation - 18.000 Mg/a Bioabfall; offene, über- dachte Kompostierung) wie folgt zusammen: Bereich Kosten (*) Trockenvergärungsanlage (Pfropfenstromfermentation - 18.000 Mg/a Bioabfall) 9,45 Mio. € Nachrotte bzw. Kompostierung (offene Kompostierungsfläche mit Überdachung) 2,65 Mio. € neues, angepasstes Blockheizkraftwerk (BHKW) 1,11 Mio. € mobile Maschinen und Geräte 0,85 Mio. € Baunebenkosten (Planung, Sondergutachten, Genehmigungs- gebühren) und Unvorhergesehenes 2,26 Mio. € Gesamtprojektkosten 16,3 Mio. € (*) alle Beträge gerundet, inkl. MWSt. In der Studie des Witzenhausen-Instituts (2010) wurden die Kosten für die Errichtung einer Trockenvergärungsanlage (18.000 Mg/a) auf rund 11 Mio. € brutto erstmals grob abge- schätzt. Investitionen für u. a. einen Kompostplatz zur Nachrotte und ein neues BHKW wa- ren hierin nicht enthalten. Hinsichtlich der Investitionen und des Betriebes des Blockheizkraftwerkes könnte eventuell auch eine Beteiligung der Stadtwerke Karlsruhe in Betracht gezogen werden. Die detaillierten Aufstellungen je Verfahren und verarbeiteter Menge Bioabfall sind der Anla- ge in Tabelle 1 und 3 zu entnehmen. 4.3 Ökologie Beide Trockenvergärungsverfahren wurden auf Basis einer Bilanzierung der Parameter Treibhausgase (CO 2 -Äquivalente) und kumulierter Energieverbrauch (KEV) einer ökologi- schen Bewertung unterzogen. Die Ergebnisse sind in den Tabellen 5 und 6 in der Anlage detailliert dargestellt. Die Prozessschritte Sammlung und Transporte der Bioabfälle, die bio- logische Behandlung (Vergärung, Kompostierung) sowie die Verwertung der erzeugten Pro- dukte wurden hierbei ebenfalls berücksichtigt. Die ersten Betrachtungen des Witzenhausen- Institutes wurden somit weiter präzisiert. Zusammengefasst ergibt sich folgende Situation: Für die Vorzugsvariante ergibt sich eine saldierte Einsparung von rund 7.200 Mg CO 2 pro Jahr. Die in der Machbarkeitsstudie theoretisch ermittelte Bandbreite der Gutschriften von ca. 2.900 bis 3.300 Mg CO 2 pro Jahr ausschließlich durch die Erzeugung von Strom und Wärme unter Berücksichtigung der Lastschriften für die Verarbeitungsprozesse wurde Ergänzende Erläuterungen Seite 6 ebenfalls für die Vorzugsvariante mit den vorliegenden Berechnungen (ca. 3.200 Mg CO 2 pro Jahr) bestätigt. Ein Vergleich der Daten mit der derzeitigen Nassvergärung ist schwierig. Allenfalls können die Gutschriften für die Vorzugsvariante aus Strom und Wärme von ca. 5.300 Mg CO 2 pro Jahr mit dem (errechneten) Wert der Nassvergärungsanlage von 1.650 Mg CO 2 pro Jahr verglichen werden, wobei bei beiden Werten die Lastschriften nicht berück- sichtigt sind (weil sie für die Nassvergärung nicht vorliegen). Alle untersuchten Varianten sind mit einem deutlichen ökologischen Nutzen verbunden, d. h. die auftretenden ökologischen Belastungen werden durch die erzielten ökologischen Gutschriften mehr als aufgewogen. Daher können alle Varianten aus ökologischer Sicht empfohlen werden. Die Untersuchung zeigt, dass die Transportaufwendungen im Vergleich zu den anderen Einflussfaktoren vernachlässigbar sind und aus ökologischer Sicht nicht entscheidungsre- levant sind. Zwischen den Verfahren ergeben sich für die kontinuierliche Trockenvergärung (Pfrop- fenstromfermentation) die höheren Gutschriften. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bei dieser Verfahrenskonzeption der Biogasertrag höher ist. Damit verbunden ist dann zwangsläufig ein höherer Energiegewinn, der auch zu höheren CO 2 -Gutschriften führt. 5 Weitere Aspekte 5.1 Anlagenauslegung - Bioabfallmengen Eine Boxenfermentation mit anschließender Kompostierung/Nachrotte am Standort für einen Input von Bioabfall von mehr als 18.000 Mg/a ist am Standort Anlagenverbund Ost nicht realisierbar, weil der Flächenbedarf hierfür zu groß ist. Die Variante mit einer Verarbei- tungsmenge von 18.000 Mg/a stellt für die Boxenfermentation die Maximalvariante dar. Da derzeit ca. 13.500 Mg Bioabfälle pro Jahr gesammelt werden, stellen die Anlagenvarian- ten mit einer Verarbeitungskapazität von 14.000 Mg/a Bioabfall keine Alternative dar, da die mit dem zukünftig angestrebten Ausbau der Bioabfallsammlung durch erhöhte Abschöpfung von Biomüll aus der Restmülltonne sowie Erhöhung des Anschlussgrads verbundenen Mehrmengen nicht verarbeitet werden könnten. Eine Anlagenauslegung auf 23.500 Mg/a Bioabfall würde erfordern, dass mittelfristig rund 10.000 Mg Bioabfälle pro Jahr mehr erfasst werden müssten. Eine Verarbeitung von Teil- mengen der momentan auf den Kompostierungsanlagen verarbeiteten Grünabfälle in der Trockenvergärung wäre technisch grundsätzlich denkbar, jedoch nicht wirtschaftlich. Diese Variante ist aus Sicht der Verwaltung nicht realisierbar und birgt ein zu großes wirtschaftli- ches Risiko und wird ebenfalls nicht empfohlen. Die Bindung an den derzeitigen Standort entsteht durch die langfristig zugesagte Versor- gung der Wohngebiete „50 Morgen“ und „Rehbuckel“. Aus den zurückliegend ermittelten Mengenpotenzialen (Witzenhausen-Institut, 2010) er- scheint es der Verwaltung realistisch, die erfasste Menge an Bioabfall mittelfristig um 4.000 Mg/a zu steigern. Dies kann u. a. durch die Erfassung bisher nicht angeschlossener Grund- stücke an die Bioabfallsammlung sowie eine erhöhte Abschöpfung bei den bestehenden Biotonnennutzern erfolgen. Auch bietet die Umstellung auf eine Trockenvergärung die Mög- lichkeit die Biotonne für Grünabfälle wie beispielsweise Rasenschnitt zu öffnen, wodurch weiteres Potential abgerufen werden könnte. Dies ist bspw. durch eine verstärkte Öffentlich- keitsarbeit und gegebenenfalls auch durch Kontrollen u. a. der Restmüllbehälter zu unter- stützen. Weitere Potentiale liegen in der Annahme und Verarbeitung von pflanzlichen Abfäl- len aus dem gewerblichen Bereich. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 5.2 Bioabfallzusammensetzung Da die Grünabfälle getrennt von den Bioabfällen gesammelt werden, zeigt der anfallende Bioabfall sehr hohe Anteile an Küchenabfällen und ist sehr strukturarm, was tendenziell für die Pfropfenstromfermentation spricht. Die Verarbeitung von strukturarmen Material im Bo- xenverfahren ist sensibler, da erst nach Zugabe von ausreichend Strukturmaterial und gleichmäßiger Durchmischung eine optimale Gasausbeute erreicht werden kann. Für beide Trockenvergärungsverfahren ist es erforderlich, den Bioabfällen ausreichend sog. Strukturmaterial zuzugeben. Bei der Vorzugsvariante sind zusätzlich zu der Verarbeitungs- menge von 18.000 Mg Bioabfall 3.480 Mg/a Strukturmaterial erforderlich, die problemlos von den Kompostierungsanlagen zur Verfügung gestellt werden können. 5.3 Vermarktung 5.3.1 Vermarktungskonzept Kompost und Flüssigdünger Nach ersten Gesprächen mit Vertretern des Maschinenrings Kraichgau zur Klärung potenti- eller Vermarktungsmöglichkeiten besteht prinzipiell sehr großes Interesse zur Abnahme von Fertigkompost und auch Flüssigdünger, da hierdurch teurer Kunstdünger eingespart werden kann. Auch die anfallenden Mengen stellen kein Problem dar. Da im Winter keine Abnahme und Verwertung bei den Landwirten möglich ist, müssen bei der Planung ausreichend Kom- postlagerflächen und Flüssigdüngerspeicher berücksichtigt werden. Es können aber aus- schließlich Fertigkomposte und Flüssigdünger mit RAL- Gütezeichen abgenommen werden. Eine Abnahme von Frischkompost wurde nicht in Aussicht gestellt. 5.3.2 Erlöse für erzeugten Strom und Wärme Ein zentraler Punkt der vorliegenden Planung ist die Konformität mit dem „Erneuerbare- Energien-Gesetz“ (EEG), das im Sommer 2011 novelliert beschlossen wurde und zum 1. Januar 2012 mit geänderten Anforderungen in Kraft tritt und in dem die Inanspruchnahme von Stromvergütungen geregelt wird. Da es zu einigen Anforderungen des neuen Gesetzes noch keine gerichtsfesten Auslegungen gibt, wurde im Zuge der Vorplanung stets ein Ansatz gewählt, um die Stromerlöse auf jeden Fall sicherzustellen. Beispielsweise wird in § 27 a (3) EEG ausgeführt, dass ein Vergütungsanspruch nur besteht, wenn die Einrichtungen zur aeroben Vergärung der Bioabfälle unmittelbar mit einer Einrich- tung zur Nachrotte der festen Gärrückstände verbunden sind und die nachgerotteten Gär- rückstände stofflich verwertet werden. Aus diesen gesetzlichen Vorgaben und den Ergeb- nissen der Gespräche zur Vermarktung der erzeugten Produkte wurde die Anlage so konzi- piert, dass der anfallende Gärrest am Standort (also unmittelbar) bis zum Fertigkompost nachgerottet wird und eine stoffliche Verwertung sicher gestellt ist. Im weiteren Planungsverlauf ist zu klären, ob die Vergütungsansprüche erhalten blieben, wenn eine Teilmenge der anfallenden Gärreste auf den bestehenden Kompostplätzen nach- gerottet würde. Hierdurch könnten sich Reduzierungen in Invest und Verarbeitungskosten durch eine verkleinerte Nachrotte des Frischkompostes ergeben. 5.4 Flächenbedarf Das Betriebsgelände der bestehenden Nassvergärung nimmt eine Fläche von ca. 7.700 m² ein. Für die Vorzugsvariante ist eine Erweiterung des Betriebsgeländes für die Trockenver- gärung und die Kompostierung um ca. 18.000 m² erforderlich. Von den zusätzlich bean- spruchten Flächen würden rund 11.300 m² versiegelt. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Die Anordnung der Kompostierung und des Fertigkompostzwischenlagers ist auf den direkt westlich des bestehenden Betriebsgeländes gelegenen Flächen vorgesehen, die bereits im Eigentum der Stadt Karlsruhe sind. Für alle neu in Anspruch genommenen und versiegelten Flächen sind Ausgleichsmaß- nahmen entsprechend naturschutzrechtlicher Belange vorgesehen. Diese sollen auf den südwestlich gelegenen, städtischen Flächen in unmittelbarer Standortnähe durchgeführt werden. Eine komplette Verlagerung des Kompostplatzes Grötzingen zum Standort Anla- genverbund Ost ist aufgrund fehlender weiterer Erweiterungsmöglichkeiten nicht möglich. 5.5 Nutzung Bestand und Neubauten Da der vorhandene Gebäudebestand in einem relativ guten Zustand ist, wird es lediglich erforderlich, die bestehenden maschinentechnischen Anlagen der Nassvergärung inkl. der Nebeneinrichtungen zurückzubauen und das vorhandene Schleppdach an der Westseite abzureißen. Im bestehenden Betriebsgebäude können die Personalräume und technischen Einrichtungen untergebracht und die Halle zur Aufstellung neuer Komponenten genutzt wer- den. Der bestehende Tankbehälter der Nassfermentation kann je nach Prozesskonzept als Perkolatfermenter oder Presswasserspeicher weitergenutzt werden. Ein kompletter Neubau ist für den Annahmebereich und die eigentliche Vergärung des Bio- abfalls samt Nebeneinrichtungen sowie die Aerobisierung des Gärrestes und der Kompostie- rung erforderlich. Entsprechend der mit der Planung erstellten Geruchsprognose kann die Kompostierung beim Pfropfenstromverfahren laut Planungsbüro in einer diffusionsoffenen Halle ausgeführt werden. Aufgrund des sensiblen Standorts empfiehlt das Amt für Abfallwirtschaft bei den folgenden Planungsschritten genau zu prüfen, ob die Kompostierung in einer geschlossenen Halle durchzuführen ist. Um dies zu verifizieren, wird im Rahmen der Entwurfsplanung ein Geruchsgutachten erstellt. Für eine Einhausung wären nach Kostenschätzung ca. 800.000 € brutto zusätzlich erforderlich. 5.6 Verkehrsanbindung Nach ersten Gesprächen erscheint es ausreichend, an ca. 3 Stellen auf der Ochsenstraße Ausweichbuchten zur Verbesserung der Verkehrssituation sowie eine technische Einrich- tung (bspw. Ampelanlage) vorzusehen, da es bei allen Varianten zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der Ochsenstraße kommen wird. Eine geänderte Verkehrsführung über den Eisenhafengrund erscheint u. a. aufgrund der bestehenden Anliegersituation im nördlichen Bereich nicht genehmigungsfähig sowie erheblich teurer als eine Ertüchtigung der Ochsenstraße und wird deshalb nicht weiter verfolgt. Eine Ertüchtigung der Ochsenstraße durch Erneuerung des Straßenoberbaus wird auf jeden Fall erforderlich. Die Planungen hierfür sollen in einem separaten Gutachten in Auftrag ge- geben werden, um die derzeit abgeschätzten Kosten (von 270.000 € brutto) näher zu bezif- fern. Die Zufahrt zum Anlagenstandort liegt über nahezu die gesamte Länge in einem Hohlweg der beidseitig als „§32-Biotop“ geschützt ist. Der Schutz bezieht sich auf den Bewuchs und auf den Hohlweg selbst. Eingriffe müssen auf ein Mindestmaß beschränkt sein und dürfen nur nach vorheriger Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt werden. Zur näheren Beurteilung des Vorkommens seltener Pflanzen (u. a. Tüpfelfarn und Stendelwurz) sind frühzeitig (noch im Frühjahr 2012) die Anforderungen mit der Fachbehör- de festzulegen. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 6. Finanzierung Eine vollständige Benennung der erforderlichen Projektkosten war für den Doppelhaushalt 2011/2012 nicht möglich. Es wird daher erforderlich, den Bedarf für die Planungen in 2012 als außerplanmäßige Mittel zu beantragen. Mit den Ergebnissen der weiteren Planungen (Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung) ist die Projektvorstellung in den städtischen Gremien noch im Jahr 2012 vorgesehen, um die erfor- derlichen Haushaltsmittel (für die weiteren Planungen und Investitionen) auf Basis der Kos- tenberechnung in den Doppelhaushalt 2013/2014 einzustellen. 6.1 Bisherige Ausgaben für Planung und Gutachten Bisher wurden Mittel in Höhe von insgesamt 431.000 Euro für die Begleitung des VOF- Ver- fahrens, Honorare für Planung, Gutachten und Sondergutachten in Anspruch genommen. 6.2 Kosten für Planung und Gutachten in 2012 Die Ermittlung der vorläufigen Honorarkosten erfolgte auf Basis der Musterkalkulation zur Ausschreibung der Generalplanerleistungen. Diese sind somit als vorläufig zu sehen. Eine präzise Abrechnung erfolgt vertragsgemäß auf Basis der Kostenberechnung. Im Haushaltsjahr 2012 werden folgende Mittel (Basis Musterkalkulation) für Planung und Sondergutachten erforderlich: Vorläufiges Honorar für die Leitungsphase 3 ca. 360.000 Euro brutto Vorläufiges Honorar für die Leitungsphase 4 ca. 175.000 Euro brutto Sondergutachten (Naturschutz, Immissionsschutz etc.) ca. 80.000 Euro brutto sonstige (unvorhergesehene) Aufwendungen ca. 35.000 Euro brutto Da keine Mittel im laufenden Haushalt eingestellt sind, werden in 2012 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 650.000 € benötigt. Eine Deckung der benötigten Haushaltmittel ist innerhalb des Teilhaushalts des Amts für Abfallwirtschaft (THH 7000) durch Sperre von Mitteln im Planansatz 2012 bei der Kosten- stelle für die Abfallbeseitigung (z. B. Restmüllverbrennung und Wertstoffentsorgung) voll- ständig möglich. Hinweis: Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2012 - vorbehaltlich des Grundsatzbe- schlusses und der Mittelbereitstellung durch den Gemeinderat - das Amt für Abfallwirtschaft ermächtigt, zur weiteren Planung der Vorzugsvariante die weiteren Planungsleistungen so- wie die Fach- bzw. Sondergutachten zu beauftragen. Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Anlagen Tabelle 1: Investitionen bzw. Gesamtkosten Tabelle 2: Behandlungskosten Tabelle 3: Gegenüberstellung der Investitionen der einzelnen Varianten Tabelle 4: Gegenüberstellung der Behandlungskosten der einzelnen Varianten Tabelle 5: Energiebilanz (als kumulierter Energieverbrauch in MWh/a) Tabelle 6: Emissionsbilanz / CO2- Äquivalente (in Mg/a) Übersicht 1: Luftbild mit Umriss bestehende/geplante Anlage Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit und im Hauptausschuss die weitere Planung zur Errichtung einer Tro- ckenvergärungsanlage im Pfropfenstromfermentationsverfahren und einer Kompos- tierungsanlage zur stofflichen und energetischen Verwertung der städtischen Bioab- fälle am Standort des Anlagenverbunds Ost. Beide Anlagenteile werden auf eine Verarbeitung von 18.000 Jahrestonnen Bioabfäl- len ausgelegt. 2. Im Zuge der vertieften Planungen (Entwurfsplanung) sollen weitere Kostenreduzie- rungen, beispielsweise durch Möglichkeit der Behandlung von Teilmengen des anfal- lenden Frischkompostes auf dem Kompostplatz Grötzingen, geprüft und berücksich- tigt werden. Ebenso werden weitere Untersuchungen, z. B. in Form eines Geruchs- gutachtens, einer Auslastungsplanung, einer Betriebs- und Personalplanung sowie einer Überprüfung der technischen Ausstattung, erfolgen. 3. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Hauptausschuss eine außerplan- mäßige Auszahlung bei PSP-Element 7.703014.700 in Höhe von 650.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2012. Deckung erfolgt durch eine Sperre bei 1.700.53.70 (Kos- tenart 42700000). Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. April 2012
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Anlage Tabelle 1: Investitionen bzw. Gesamtkosten Pfropfenstromfermentation (*) Boxenfermentation (**) Input Bioabfall Mg/a 14.000 18.000 23.500 14.000 18.000 Bautechnik Vergärungsanlage 3.506.116 €3.810.500 €4.238.238 €3.457.822 € 4.060.064 € Maschinen- und E-Technik Vergärungsanlage 3.148.863 € 3.555.128 €4.114.628 €2.673.588 € 3.169.085 € Bautechnik Nachrotte 1.895.259 €2.223.645 €2.736.052 €3.141.956 € 3.938.801 € Abluftanlage 559.800 €575.140 €621.440 €484.640 € 531.300 € BHKW (Neubau) 780.000 €935.000 €1.250.000 €630.000 € 720.000 € Mobile Geräte 710.000 €710.000 €710.000 €710.000 € 890.000 € Baunebenkosten 1.178.997 €1.299.934 €1.486.029 €1.228.998 € 1.450.123 € Unvorhergesehenes 532.683 €593.152 €686.199 €557.591 € 668.153 € Gesamtinvestition netto 12.311.718 €13.702.499 €15.842.586 €12.884.596 € 15.427.527 € 19 % MWSt 2.339.226 €2.603.475 €3.010.091 €2.448.073 € 2.931.230 € Gesamtinvestition brutto 14.650.944 €16.305.974 €18.852.677 €15.332.669 € 18.358.757 € (*) vollständige Verarbeitung des Frischkompostes am Standort AVO inkl. Nachrotte in offener Halle (**) vollständige Verarbeitung des Frischkompostes am Standort AVO inkl. Nachrotte in geschlossener Halle Tabelle 2: Behandlungskosten (brutto) Pfropfenstromfermentation (*) Boxenfermentation (**) Input Bioabfall Mg/a 14.000 18.000 23.500 14.000 18.000 Abschreibung & Zins €/Mg 90,70 78,08 68,71 91,49 85,20 Reparatur / Wartung Unterhalt €/Mg 22,94 20,21 18,20 21,03 19,68 Betriebskosten €/Mg 22,66 23,10 22,27 28,69 27,81 Verwaltungskosten €/Mg 15,98 13,04 10,48 16,37 13,26 Zentrale Gemeinkosten €/Mg 6,72 6,00 5,43 6,90 6,47 Versicherungskosten €/Mg 1,35 1,17 1,03 1,34 1,25 Verwertungs-/ Entsorgungskosten €/Mg 14,46 14,40 15,11 13,51 14,47 Erlöse aus Strom- und Wärmeproduktion €/Mg -40,01 -40,01 -40,01 -25,17 -25,17 Behandlungskosten (gerundet) €/Mg 135 116 101 154 143 (*) vollständige Verarbeitung des Frischkompostes am Standort AVO inkl. Nachrotte in offener Halle (**) vollständige Verarbeitung des Frischkompostes am Standort AVO inkl. Nachrotte in geschlossener Halle Tabelle 3: Gegenüberstellung der Investitionen (brutto) der einzelnen Varianten Pfropfenstromfermentation Boxenfermentation Input Bioabfall Mg/a 14.000 18.000 23.500 14.000 18.000 Anlage mit geschlossener Nachrotte & Gesamtverarbeitung am Standort AVO € 15.294.857 17.090.561 19.810.07915.332.669 18.358.757 Anlage mit geschlossener Nachrotte & Teilverarbeitung am Standort AVO € 13.262.361 15.198.045 17.958.73213.471.708 16.575.028 Anlage mit offener Nachrotte & Gesamtverarbeitung am Standort AVO € 14.650.944 16.305.973 18.852.676 nicht empfohlen nicht empfohlen Anlage mit offener Nachrotte & Teilverarbeitung am Standort AVO € 12.933.965 14.711.600 17.278.976 nicht empfohlen nicht empfohlen Tabelle 4: Gegenüberstellung der Behandlungskosten (gerundet, brutto) der einzelnen Varianten Pfropfenstromfermentation Boxenfermentation Input Bioabfall Mg/a 14.000 18.000 23.500 14.000 18.000 Anlage mit geschlossener Nachrotte & Gesamtverarbeitung am Standort AVO €/Mg 138 119 104 154 143 Anlage mit geschlossener Nachrotte & Teilverarbeitung am Standort AVO €/Mg 125 108 95 141 131 Anlage mit offener Nachrotte & Gesamtverarbeitung am Standort AVO €/Mg 135 116 101 nicht empfohlen nicht empfohlen Anlage mit offener Nachrotte & Teilverarbeitung am Standort AVO €/Mg 123 106 92 nicht empfohlen nicht empfohlen Tabelle 5: Energiebilanz (als kumulierter Energieverbrauch in MWh/a) Pfropfenstromfermentation Boxenfermentation Inputmenge Bioabfall (Mg/a) 14.000 18.000 23.500 14.000 18.000 Lastschriften Transporte 245 313 416 194 253 Aufwendungen Behandlung 2.320 2.983 3.895 1.468 1.887 Gutschriften Energie aus Biogas -11.744 -15.100 -19.713 -7.793 -10.020 Energie aus Siebüberlauf- / Störstoffverwertung -4.397 -5.658 -7.378 -4.857 -6.230 Düngewirkung -1.020 -1.194 -1.464 -950 -1.221 Humussubstitution -9.405 -12.053 -15.772 -9.733 -12.513 Saldo (MWh/a) -24.001 -30.708 -40.017 -21.671 -27.834 (*) für vollständige Verarbeitung des Frischkompostes am Standort AVO Tabelle 6: Emissionsbilanz / CO2- Äquivalente (*) (in Mg/a) Pfropfenstromfermentation Boxenfermentation Inputmenge Bioabfall (Mg/a) 14.000 18.000 23.500 14.000 18.000 Lastschriften Transporte 36 46 61 44 57 Energie Behandlungsprozess 493 633 827 330 424 Emissionen Behandlungsprozess 1.156 1.488 1.935 2.006 2.572 Emissionen Kompost- / Presswasserverwertung 138 176 232 82 105 Gutschriften Energie aus Biogas -4.153 -5.340 -6.971 -2.756 -3.543 Energie aus Siebüberlauf- / Störstoffverwertung -1.735 -2.233 -2.913 -1.913 -2.455 Düngewirkung -253 -297 -367 -231 -296 Humussubstitution -1.318 -1.702 -2.213 -2.050 -2.636 Saldo (CO 2 - Äquivalente Mg/a) -5.636 -7.229 -9.409 -4.488 -5.772 (*) für vollständige Verarbeitung des Frischkompostes am Standort AVO
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Anlage Übersicht 1: Luftbild mit Umriss bestehende / geplante Anlage
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Ortschaftsrat Hohenwettersbach vom 20.04.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 34. Plenarsitzung Gemeinderat 24.04.2012 1069 5 öffentlich Biomassekonzept: Realisierung einer Trockenvergärungsanlage zur stofflichen und energetischen Verwertung der städtischen Bioabfälle am Standort des Anla- genverbunds Ost; Ergebnisse der bisherigen Planungen und Grundsatz- entscheidung zum weiteren Vorgehen Der Ortschaftsrat Hohenwettersbach nimmt die Beschlussvorlage zur Gemeinderats- sitzung am 24.04.2012 zur Kenntnis und nimmt durch Beschluss wie folgt Stellung: Im Zuge der weiteren Entwurfsschritte ist über die vorgesehenen Gutachten hinaus das äußere Erscheinungsbild der zu erstellenden Gebäude und die landschaftliche Einbindung mit der eigenen Fachplanung mit Architekten und Landschaftsarchitekten durchzuarbeiten. Dabei wird dringend empfohlen, dies mit einer Mehrfachbeauftragung mit mind. drei Planungsteams (Architekten und Landschaftsarchitekten) durchzuführen. Begründung: Die Größe des Hauptgebäudes mit über 5400 qm und die besondere Lage im Land- schaftsschutzgebiet bedingt, dass die Gebäude und ihre Einbindung in die Freiraum- situation mit besonderer Sorgfalt durchzuarbeiten sind. Für ein derartiges Verfahren wären bei einer Gesamtinvestition von 16,4 Mio. € weniger als 0,5 % der Baukosten erforderlich. unterzeichnet von: Elke Ernemann Ortsvorsteherin Hauptamt - Ratsanlegenheiten - 20. April 2012
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag Ortschaftsrat Hohenwettersbach vom: 20.04.2012 eingegangen: 20.04.2012 Gremium: 34. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24. April 2012 1069 5 öffentlich Dez. 5 Biomassekonzept: Realisierung einer Trockenvergärungsanlage zur stofflichen und ener- getischen Verwertung der städtischen Bioabfälle am Standort des Anlagenverbundes Ost; Ergebnisse der bisherigen Planungen und Grundsatzentscheidung zum weiteren Vergehen - Kurzfassung - Der Ortschaftsrat Hohenwettersbach bittet über die bisher vorgesehenen Gutachten hinaus, das äußere Erscheinungsbild der zu erstellenden Gebäude und die landschaftliche Einbin- dung durch ein Planungsteam aus Architekten und Landschaftsarchitekten erarbeiten zu lassen und mit der Fachplanung abzustimmen. Eine Mehrfachbeauftragung mit 3 – 5 Büros (Architektur / Landschaftsplanung) würde ca. 3 Monate beanspruchen und müsste parallel zu notwendigen Vorbereitungsarbeiten ablaufen. Die Verwaltung wird den Vorschlag des Ortschaftsrates Hohenwettersbach aufnehmen und unter der Voraussetzung, dass die Zeitplanung im Hinblick auf die beabsichtigten Abläufe für die Einbringung der Investitionsmittel im Doppelhaushalt 2013 / 2014 eingehalten werden kann, eine Mehrfachbeauftragung durchführen. Dieses Verfahren wird in Abstimmung mit den Fachämtern Stadtplanungsamt und Gartenbauamt erfolgen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Derzeit nicht zu bezif- fern Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung; es ist vorgesehen, die Kosten über die jetzt zur Verfügung zu stellenden Planungsmittel zu finanzieren; ggf. wären überplanmäßige Mittel notwendig. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 18.04.2012 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Stand der Planungen zur Errichtung einer Trockenvergärungsanlage im Anlagenver- bund Ost wurde dem Ortschaftsrat Hohenwettersbach durch Vertreter des Amts für Abfall- wirtschaft am 18.04.2012 vorgestellt. Mit diesem Ergänzungsantrag werden ergänzende Planungen gefordert. Das äußere Er- scheinungsbild der Gebäude sowie deren landschaftliche Einbindung soll durch Architekten und Landschaftsarchitekten erarbeitet werden. Dies wird mit der Größe des Hauptgebäudes und der besonderen Lage im Landschaftsschutzgebiet begründet, so dass Planung für die Gebäude und deren Einbindung mit besonderer Sorgfalt zu erarbeiten sind. Seitens des Ortschaftsrates wird hierzu eine Mehrfachbeauftragung, d.h. ein Architekten- wettbewerb empfohlen. Eine Mehrfachbeauftragung mit 3 – 5 Büros (Architektur / Landschaftsplanung) würde ca. 3 Monate beanspruchen und müsste parallel zu notwendigen Vorbereitungsarbeiten ablaufen. Die Verwaltung wird den Vorschlag des Ortschaftsrates Hohenwettersbach aufnehmen und unter der Voraussetzung, dass die Zeitplanung im Hinblick auf die beabsichtigten Abläufe für die Einbringung der Investitionsmittel im Doppelhaushalt 2013 / 2014 eingehalten werden kann, eine Mehrfachbeauftragung durchführen. Dieses Verfahren wird in Abstimmung mit den Fachämtern Stadtplanungsamt und Gartenbauamt erfolgen.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Ingo Wellenreuther (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 23.04.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 34. Plenarsitzung Gemeinderat 24.04.2012 1070 5 öffentlich Biomassekonzept: Realisierung einer Trockenvergärungsanlage zur stofflichen und energetischen Verwertung der städtischen Bioabfälle am Standort des Anla- genverbunds Ost; Ergebnisse der bisherigen Planungen und Grundsatz- entscheidung zum weiteren Vorgehen Die CDU-Fraktion beantragt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur abschließenden Entscheidung über den Bau einer Trockenvergärungsanlage im Herbst 2012 die Kosten für eine Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Nassvergärungsanlage auf der Grundlage des Gutachtens von 2009 unter Angabe der Vollkostenrech- nung zu aktualisieren und im Hauptausschuss vorzustellen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur abschließenden Entscheidung im Herbst 2012 die Eignung und ggf. die Baukosten sowie Vollkosten einer HTC- Biokohleanlage als Alternative für eine herkömmliche Vergärungsanlage zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur abschließenden Entscheidung im Herbst 2012 eine Markterkundung für eine europaweite Ausschreibung für ei- ne externe Entsorgung vorzunehmen und die Ergebnisse im Hauptausschuss vorzustellen. Sachverhalt/Begründung: Erfolgt mündlich. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Ingo Wellenreuther Hauptamt - Ratsanlegenheiten - 24. April 2012
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergän- zungsantrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 24.04.2012 eingegangen: 24.04.2012 Gremium: 34. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.04.2012 1070 5 öffentlich Dez. 5 Biomassekonzept: Realisierung einer Trockenvergärungsanlage zur stofflichen und energetischen Verwertung der städtischen Bioabfälle am Standort des Anlagenverbunds Ost; Ergebnisse der bis- herigen Planungen und Grundsatzentscheidung zum weiteren Vorgehen - Kurzfassung - zu Ziff. 1: Die Verwaltung wird auf der Grundlage des „BEA-Gutachtens“ (2009) eine Aktuali- sierung der Vollkosten vornehmen und berichten. zu Ziff. 2: Die Verwaltung sieht das HTC-Verfahren als noch nicht ausreichend praxiserprobt und deshalb als ein zu hohes Risiko für die Stadt und empfiehlt von weiter gehenden Betrachtungen diesbezüglich abzusehen. zu Ziff. 3: Die Verwaltung nimmt den Vorschlag einer Markterkundung auf und wird unter den obigen Gesichtspunkten eine solche Erkundung für eine externe Verwertung des Bioabfalls prüfen bzw. eine Vergabe von Bau und Betrieb einer Vergärungsanlage erörtern. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kosten Ziff. 1 derzeit nicht zu beziffern. Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu Ziffer 1: Die Verwaltung verweist hierzu auf die zurückliegenden Gremienberatungen und die den Fraktionen vorliegende Stellungnahme zu den in der Sitzung des Hauptaus- schusses am 17.04.2012 aufgeworfenen Fragen. In den zurückliegenden Untersuchungen wurden für den Ausbau und die Ertüchti- gung der bestehenden Nassvergärungsanlage maximale Einsparpotentiale der Voll- kosten von rund 6 % ermittelt (BEA Gutachten von 2009: Reduzierung der Behand- lungskosten von rd. 208,50 € / t auf rd. 195 € / t). Diese Größenordnung bezog sich auf eine Verarbeitungsmenge von 14.000 t. Die Behandlungskosten der Anlage la- gen 2010 bei einer Verarbeitungsmenge von rd. 10.000 t bei 257 € / t. Auch ist mit einer Steigerung der Investitionskosten (laut BEA 2,7 Mio €) zu rechnen. Die Verwal- tung wird auf der Grundlage des „BEA-Gutachtens“ eine Aktualisierung der Vollkos- ten vornehmen und berichten. Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Verfahren (Nass- oder Trockenvergä- rung) wird darauf hingewiesen, dass nach derzeitiger Kenntnis seit 2005 rund 28 Vergärungsanlagen in Betrieb genommen wurden. Dabei wurde lediglich eine Anla- ge als Nassvergärung ausgeführt. zu Ziffer 2: Die Verwaltung verweist hierzu auf die Stellungnahme im Nachgang zur Sitzung des Hauptausschusses vom 17.04.2012. Eine HTC- Anlage erscheint der Verwaltung derzeit nicht als geeignete Alternative für eine „herkömmliche Vergärungsanlage“. Die Verwaltung sieht das HTC- Verfahren als noch nicht ausreichend praxiserprobt und deshalb als ein zu hohes Risiko für die Stadt und empfiehlt von weiter gehenden Betrachtungen diesbezüglich abzusehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 zu Ziffer 3: Die städtischen Gremien haben sich im Rahmen des Biomassekonzeptes für die Verarbeitung von städtischem Bioabfall durch Vergärung am Standort Anlagen- verbund Ost ausgesprochen (u.a. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Ge- sundheit am 07.10.2010 –TOP 3-). Dies ist u.a. der vorgesehenen Abwärmenutzung zur Versorgung der Wohngebiete in Hohenwettersbach geschuldet, die (auch aus Sicht der Stadtwerke) sinnvoll und ökologisch ist. Biovergärungsanlagen in der Region, die über entsprechende Kapazitäten verfügen und den städtischen Bioabfall mit verarbeiten könnten, sind der Verwaltung derzeit nicht bekannt. Eine Verwertung in weiter entfernten Anlagen ist im Hinblick auf die Transportproblematik sehr kritisch zu sehen. Die Verwaltung nimmt den Vorschlag einer Markterkundung auf und wird unter den obigen Gesichtspunkten eine solche Erkundung für eine externe Verwertung des Bioabfalls prüfen bzw. eine Vergabe von Bau und Betrieb einer Vergärungsanlage erörtern. Die zugesagten Prüfungen werden parallel zu den jetzt anstehenden Planungsschrit- ten erfolgen.