Konzept zur systematischen Bürgerbeteiligung in Karlsruhe

Vorlage: 29272
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.04.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Innenstadt-West, Mühlburg, Oststadt, Rintheim, Südstadt, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.04.2012

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Konzept syst Bürgerbeteiligung
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 34. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.04.2012 1048 3 öffentlich Dez. 2 Konzept zur systematischen Bürgerbeteiligung in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 22.11.2011 7 Auftrag für ein Konzept zur system. Bürgerbeteiligung Gemeinderat 24.04.2012 3 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt der im Konzept zur systematischen Bürgerbeteiligung vorgeschla- genen Vorgehensweise zur Initiierung und Durchführung von Bürgerbeteiligung in Karlsruhe zu und beauftragt die Verwaltung, die Grundzüge dieses Konzepts in das Integrierte Stadt- entwicklungskonzept Karlsruhe 2020 aufzunehmen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Karlsruhe führt seit vielen Jahren überaus erfolgreich Bürgerbeteiligungsprozesse zu den vielfältigsten Themen der Stadtentwicklung durch, indem breite Bevölkerungsschich- ten einbezogen und erreicht werden. Die Organisation und Ausgestaltung erfolgreicher Bür- gerpartizipation steht gesamtgesellschaftlich vor einer grundsätzlichen Neuorientierung. Rückläufigen Wahlbeteiligungen auf Kommunal- bis Bundesebene auf der einen Seite ste- hen zunehmende Forderungen nach einer intensiven Beteiligung und Einbeziehung der Bürgerschaft an wichtigen und strategischen Entscheidungen der Stadt gegenüber. Der Gemeinderat beauftragte daher im November 2011 die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Strategiepapiers mit den grundlegenden Schritten für eine systematische Bürgerbeteiligung in Karlsruhe. Wichtigster Grundsatz für die systematische Vorgehensweise von Bürgerbeteiligung in Karlsruhe ist das Ineinandergreifen von Projektplanung, Beteiligungsformen und Meinungs- bildung zur frühzeitigen Versachlichung. Bürgerbeteiligung ist dabei jedoch nicht als Ersatz für gemeinderätliche Beschlussfindung zu sehen, sondern wird i. d. R. auch weiterhin in be- währter Weise die Vorbereitung von Gemeinderatsbeschlüssen in Karlsruhe sinnvoll ergän- zen. Ziel der verschiedenen Formen und Prozesse von Bürgerbeteiligung bei der räumlichen Planung oder bei wichtigen städtischen Vorhaben, etwa Infrastrukturmaßnahmen, Verände- rungen von Angeboten (Bäder, Kultureinrichtungen, Soziale Angebote etc.) u. a. m., ist es, dass die Stadtgesellschaft oder betroffene Teile davon auf sachlicher Grundlage zu einer gemeinsamen Konsensbildung findet. Das vorliegende Konzept stellt in Karlsruhe erprobte oder in anderen Städten erfolgreich durchgeführte Instrumente und Verfahren der informellen sowie der gesetzlich vorgeschrie- benen Bürgerbeteiligung in Kapitel 2 systematisch zusammen, bewertet diese und zeigt neue Möglichkeiten der Online-Bürgerbeteiligung/E-Partizipation in Kapitel 3 auf. Dabei ist vorgesehen, dass auf der Startseite von karlsruhe.de unter der Rubrik „Beteiligen Sie sich!“ ein zentraler Zugang zu allen Informationen über aktuell laufende Beteiligungsprozesse ein- gerichtet wird. Abschließend sind in Form einer Checkliste (siehe Kapitel 4) Ablaufschritte zur Auswahl, Planung, Durchführung und Ergebnisverwertung dargestellt. Das Konzept ist jedoch nicht als generelle Festlegung von Bürgerbeteiligung für alle Fälle zu verstehen. Jedes Einzelprojekt oder -vorhaben ist auf Relevanz und Tauglichkeit für die Ein- beziehung der Bürgerschaft zu prüfen. Die städtischen Fachdienststellen wägen daher den Beteiligungsbedarf eines Projekts frühzeitig ab. Sie schlagen ihrem zuständigen Fachdezer- nat dazu ein Beteiligungsformat (Kapitel 2.1) zur Ausführung vor. Das Fachdezernat ent- scheidet im Falle von Beteiligungsprojekten, die nicht extern moderiert werden und keine zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen binden, hierüber direkt in Absprache mit dem Bürgermeisteramt. Umfangreiche Beteiligungsprozesse mit externer Moderation und zusätzlichen Sachaufwendungen werden einem gemeinderätlichen Gremium zur Be- schlussfassung vorgelegt. Das vorliegende Konzept zeigt daher die Strategielinien für eine Systematik der grundsätzli- chen Vorgehensweise zur Kommunikationsverbesserung und Verbesserung der Einbindung der Karlsruher Bürgerschaft zu unterschiedlichen Themen mit oder ohne Konfliktpotenzial auf (siehe dazu Kapitel 2 bis 4). Denn weiterhin muss jedes konkrete Beteiligungsverfahren dem jeweiligen Vorhaben individuell angepasst werden. Dabei ist insbesondere die Projekt- trägerschaft, ob Stadt, Land, Bund, Private, zu berücksichtigen. Hiervon hängen in großem Maße die Spielräume zur Beteiligung der betroffenen Bürgerschaft ab. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt der im Konzept zur systematischen Bürgerbeteiligung vorgeschla- genen Vorgehensweise zur Initiierung und Durchführung von Bürgerbeteiligung in Karlsruhe zu und beauftragt die Verwaltung, die Grundzüge dieses Konzepts in das Integrierte Stadt- entwicklungskonzept Karlsruhe 2020 aufzunehmen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. April 2012

  • Anlage Konzept Bürgerbeteiligung
    Extrahierter Text

    Konzept zur systematischen Bürgerbeteiligung in Karlsruhe Stadt Karlsruhe AG Bürgerbeteiligung Leitung: Amt für Stadtentwicklung Beteiligte Ämter, Dienststellen und Gesellschaften:  Dezernat 1  Dezernat 2  Gartenbauamt  Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH (KASIG)  Kinderbüro  Medienbüro  Presse- und Informationsamt  Schul- und Sportamt  Stabsstelle Projektcontrolling  Stadtjugendausschuss  Stadtkämmerei  Stadtmarketing Karlsruhe GmbH  Stadtplanungsamt  Umweltamt Karlsruhe, April 2012 Inhalt 1 Bürgerbeteiligung im kommunalen Bereich mit repräsentativer Verantwortung................................................................................ 1 1.1 Einführung............................................................................................................. 1 1.2 Ziele von Beteiligungsverfahren............................................................................ 2 1.3 Grenzen von Bürgerbeteiligung............................................................................. 2 1.4 Empfehlungen zur Vorgehensweise...................................................................... 3 2 Instrumente und Verfahren zur Bürgerbeteiligung................................................. 5 2.1 Informelle Bürgerbeteiligungsinstrumente und -verfahren.................................... 5 2.1.1 Bisher in Karlsruhe eingesetzte Instrumente zur Bürgerbeteiligung...................................................................................... 5 2.1.1.1 Bürgerumfrage........................................................................... 6 2.1.1.2 Bürgermeistersprechstunde....................................................... 7 2.1.1.3 Forum, Versammlung, Konferenz.............................................. 8 2.1.1.4 Vor-Ort-Begehung, Spaziergang............................................... 10 2.1.1.5 Arbeitsgruppe, Workshop.......................................................... 11 2.1.1.6 Bürger-Ideenwettbewerb........................................................... 12 2.1.1.7 Mediation................................................................................... 13 2.1.1.8 Zukunftskonferenz..................................................................... 14 2.1.2 In Karlsruhe noch nicht erprobte Instrumente zur Bürgerbeteiligung..................................................................................... 15 2.1.2.1 Bürgerfragestunde.................................................................... 15 2.1.2.2 Bürgerhaushalt......................................................................... 16 2.1.2.3 Planungszelle / Bürgergutachten.............................................. 18 2.1.2.4 Open Space Konferenz............................................................ 20 2.1.2.5 Planning for Real...................................................................... 21 2.1.2.6 Konsensuskonferenz................................................................ 23 2.1.2.7 TRIPLEX-Partizipationsmodell................................................. 25 2.1.2.8 Bürgerrat................................................................................... 26 2.1.3 Bürgerbeteiligungsverfahren in Karlsruhe............................................... 29 2.1.3.1 City 2015................................................................................. 29 2.1.3.2 Karlsruhe Masterplan 2015..................................................... 30 2.1.3.3 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020.......... 31 2.1.3.4 Stadtteilentwicklungsprozesse................................................. 32 2.1.3.5 Spielleitplanung........................................................................ 33 2.1.3.6 Quartierbezogene Kinder- und Jugendbeteiligung................... 35 2.1.3.7 Objektbezogene Kinder- und Jugendbeteiligung..................... 36 2.1.3.8 Verkehrsentwicklungsplan....................................................... 37 2.1.3.9 Stadtteilprojekte zum Stadtjubiläum 2015................................ 39 2.2 Gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung.................................................. 41 2.2.1 Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid........................... 41 2.2.2 Bürgerentscheid durch Beschluss des Gemeinderats.............................. 41 2.2.3 Bürgerbeteiligung bei BPlan-Verfahren.................................................... 42 2.2.4 Flächennutzungsplan-Verfahren............................................................... 43 2.2.5 Sanierungsverfahren................................................................................ 44 3 Online-Bürgerbeteiligung, E-Partizipation.............................................................. 45 3.1 Grundlagen........................................................................................................... 45 3.2 Instrumente und Verfahren der Online-Bürgerbeteiligung / E-Partizipation........................................................... 47 3.3 Zwischenfazit Online- Bürgerbeteiligung / E-Partizipation.................................... 49 4 Checkliste zur Bürgerbeteiligung............................................................................. 51 4.1 Überlegungen zur Auswahl des Beteiligungsinstruments...................................... 51 4.2 Feinplanung zur Ausgestaltung des Beteiligungsinstruments................................ 52 4.3 Umgang mit den Ergebnissen aus dem Beteiligungsprozess................................ 54 1 1 Bürgerbeteiligung im kommunalen Bereich mit repräsen- tativer Verantwortung 1.1 Einführung In den vergangenen 20 Jahren hat sich das Vorfeld kommunaler Entscheidungen sehr stark gewandelt. In der Entscheidungsvorbereitung war eine direkte Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger kaum vorgesehen. Über die von Fall zu Fall stattfindende „Anhö- rung der Betroffenen“ dominierte die innere Sachlogik einer nach Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Bedarfsgerechtigkeit zu treffenden Entscheidung. Das „Mitreden“ der Bürgerschaft im Vorfeld einer Sachentscheidung war kein bzw. kein bedeutender Verfah- rensschritt. Dennoch kann die Stadt Karlsruhe mit dem fast 100-jährigen Wirken der Bür- gervereine auf eine lange Phase praktizierter Bürgermitwirkung zurückblicken. Die Karls- ruher Bürgervereine bringen für ihren jeweiligen lokalen Zuständigkeitsbereich kontinuier- lich Bürgerauffassungen zu kommunalen Fragestellungen in Entscheidungsprozesse ein und haben hierfür Rederecht in den gemeinderätlichen Ausschüssen. Kernaufgabe der Verwaltung dabei ist es, Entscheidungen für die politischen Gremien der Kommune vorzubereiten und mögliche Alternativen transparent zu machen. Im Vorder- grund steht weiterhin, dass mit der Wahl der Gemeinde- und Ortschaftsräte durch die Bür- gerinnen und Bürger alle Entscheidungsprozesse in Angelegenheiten der Gemeinde für die jeweilige Amtszeit in die Hände der gewählten Vertreterinnen und Vertreter und der von ihnen beauftragten Verwaltung übergegangen sind. Politische Basisbewegungen, Bürgerinitiativen, aber auch teilweise massive Widerstände in der Bevölkerung gegen bestimmte (auch kommunale) Projekte haben die formale Praxis der repräsentativen Demokratie deutlich verändert. In der Bevölkerung hat sich ein breiter Mitgestaltungswille und eine beachtliche Mitwirkungsbereitschaft in Sachfragen entwickelt. Es ist deutlich geworden, dass eine unterlassene rechtzeitige Einbeziehung der Bürgerin- nen und Bürger in eine Projektentscheidung zu schwerwiegenden Verwerfungen und Blo- ckaden im Projektablauf führen kann. Diese Erkenntnis schlägt sich nicht zuletzt auch in aktuellen Aktivitäten auf Ebene der Bundes- und Landesregierungen nieder. Beispielswei- se will die Bundesregierung bis zum Herbst 2012 mit einer Gesetzesänderung und einem „Handbuch Bürgerbeteiligung“ erreichen, dass die Öffentlichkeit schon vor den klassischen Verwaltungsakten in die Vorhaben eingebunden wird. Umgekehrt liegen in Karlsruhe mit dem Bürgerbeteiligungsprozess City 2015 im Vorfeld des Bürgerentscheids zur Kombi- Lösung sehr gute Erfahrungen vor, die zeigen, dass durch umfassende Bürgermitwirkung ein breiter Konsens in der Bevölkerung hinsichtlich einer komplexen und weit reichenden Projektentscheidung erreicht werden kann. Neben der erzeugten größeren Akzeptanz von Entscheidungen führen Bürgerbeteili- gungsprozesse auch zu einer höheren Transparenz von Prozessen sowie einer Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Um diesen Nutzen innerhalb der Bürgerschaft auf eine möglichst breite Basis zu stellen, ist es essentiell, bei der Durchführung von Partizipa- tionsprozessen die unterschiedlichen Möglichkeiten der Mitwirkung von z.B. Frauen und Männern, Migrantinnen und Migranten sowie von jungen und alten Menschen zu berück- sichtigen. Darüber hinaus eröffnen sich für Bürgerinnen und Bürger durch den zunehmenden Einsatz des Internets neue Wege, sich stärker in städtische Belange einzubringen, sich unterei- nander zu vernetzen, Informationen auszutauschen und sich zu organisieren. Vor diesem 2 Hintergrund ist dem Thema Online-Bürgerbeteiligung bzw. E-Partizipation ein eigenes Ka- pitel (Kapitel 3) gewidmet. 1.2 Ziele von Beteiligungsverfahren Wenn auch die öffentliche Aufmerksamkeit sich vorwiegend auf (erzwungene) Bürgerent- scheide richtet, wenn Bürgerbeteiligung als „erfolgreich“ herausgestellt wird, so liegt das Gewicht bei der großen Mehrheit der inzwischen überall ablaufenden Beteiligungsverfah- ren darin, im Vorfeld einer Entscheidung gewählter Gremien (z. B. des Gemeinderats) ein möglichst präzises Meinungsbild der Bevölkerung zu einem Thema einzuholen und in den Entscheidungsprozess der gewählten Vertreterinnen und Vertreter einzuspeisen. Bürger- beteiligung bedeutet deshalb vor allem, die Grundlagen einer Sachentscheidung durch das Wissen und die Beiträge der Bevölkerung zu verbreitern und alternativen Lösungsvor- schlägen im Entscheidungsvorfeld eine Chance auf Gehör zu verschaffen. In welchem Umfang und welcher Intensität die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen wird und wel- ches Beteiligungsformat angemessen erscheint, muss auf den jeweiligen Einzelfall bezo- gen werden. Hierzu bedarf es im Vorfeld einer fundierten Methodenabwägung. Eine all- gemeine Richtschnur gibt es dafür nicht. Die insgesamt anwendbaren Beteiligungsformen sind in Kapitel 2 ausführlich dargestellt. Das Ziel von Beteiligungsverfahren ist nicht und kann auch nicht sein, Entscheidungen von der politischen Ebene auf andere Ebenen – z. B. den Souverän – zu übertragen. Vielmehr muss das repräsentative System unangetastet bleiben, die Grundlagen für die Entschei- dungsfindung sollen aber verbessert werden, indem von Fall zu Fall die dezidierte Auffas- sung der Bevölkerung (oder von Teilen davon) mit geeigneten Methoden erhoben und den übrigen sachbezogenen Entscheidungsgrundlagen hinzugefügt wird. Für die i. d. R. ehrenamtlich tätigen gewählten Vertreter und Vertreterinnen wird es dadurch eher leichter, ihr repräsentativ definiertes Amt auszuüben, da sie sich den durch ein Beteiligungsverfah- ren erzielbaren Erkenntnisgewinn aus Zeit- und Kostengründen kaum in eigenem Kennt- niserwerb verschaffen können. Die Entscheidungs- und Abwägungsfreiheit, z. B. nach § 32 (3) GemO, bleibt deshalb unberührt. Ein imperatives Mandat entsteht nicht. Diese Überlegungen gelten analog für alle innerhalb der Verwaltung getroffenen Entscheidungen im Verhältnis zu einem durchgeführten Beteiligungsverfahren. 1.3 Grenzen von Bürgerbeteiligung Partizipationsprozesse können für alle Beteiligten einen großen Nutzen erbringen. Den- noch sind sie keine Allheilmittel, die immer und überall zur Problemlösung eingesetzt wer- den können. Die Wirkungsgrenzen von Bürgerbeteiligung liegen entsprechend darin, dass die gesetz- lich festgelegten Zuständigkeiten im föderalen System durch Bürgermitwirkungsprozesse nicht ausgehebelt werden können. Dies gilt einmal dahingehend, dass bestimmte Ent- scheidungen bestimmten Ebenen zugeordnet sind (z. B. kommunale Daseinsvorsorge: Gemeinde). Zum anderen muss in Beteiligungsverfahren das Rahmengerüst der überge- ordneten Gesetze und Verordnungen (Kommune, Land, Bund, Europa) als feste „Leitplan- ke“ kommuniziert werden, über die sich Meinungsbildungsprozesse in der Bürgerschaft oder erarbeitete Lösungsvorschläge nicht einfach hinwegsetzen können. Dies führt zwangsläufig zu einer verantwortungsvollen Rolle der Expertinnen und Experten aus den Fachdienststellen in Beteiligungsprozessen. Einerseits werden sie für die beschriebene Rahmensetzung gebraucht, andererseits dürfen sie Beteiligungsprozesse weder mit ihren 3 Ansichten dominieren, noch ein Klima genereller „Alternativlosigkeit“ erzeugen, das die Beteiligungsbereitschaft erlahmen lässt. Grenzen von durch Beteiligung ermittelten Lösungswegen sind auch dort zu sehen, wo durch Partikularinteressen jedweder Art Vorschläge formuliert werden, die das Gemein- wohlprinzip nicht einhalten und bei ihrer Umsetzung zu Ungerechtigkeiten zwischen ver- schiedenen Bevölkerungsgruppen oder städtischen Teilräumen führen würden. Gleichzei- tig besteht die Schwierigkeit, alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen anzusprechen, sie einzubeziehen und ihnen die Möglichkeit zur Teilhabe zu geben. Damit ist die selektive Wahrnehmung der Angebote in Abhängigkeit sozio-demografischer Eigenschaften eine der bedeutsamsten Grenzen der Bürgerbeteiligung. Hier ist die Gewissensentscheidung der gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger bzw. die Gemeinwohlverpflichtung des Verwaltungshandelns als Korrektiv unabdingbar. 1.4 Empfehlungen zur Vorgehensweise Außer bei den gesetzlich festgelegten Beteiligungsformen, denen im vorliegenden Kon- zept ein eigenes Kapitel (Kapitel 2.2) gewidmet ist, gibt es keinen Ablauf, der die Beteili- gung von Bürgerinnen und Bürgern bei einer Projektentscheidung „automatisch“ auslöst. Jedes Einzelprojekt oder -vorhaben ist auf Relevanz und Tauglichkeit für die Einbeziehung der Bürgerschaft zu prüfen. Die städtischen Fachdienststellen wägen daher den Beteili- gungsbedarf eines Projekts frühzeitig ab. Sie schlagen ihrem zuständigen Fachdezernat dazu ein Beteiligungsformat (Kapitel 2.1) zur Ausführung vor. Das Fachdezernat entschei- det im Falle von Beteiligungsprojekten, die nicht extern moderiert werden und keine zu- sätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen binden, hierüber direkt in Absprache mit dem Bürgermeisteramt. Umfangreiche Beteiligungsprozesse mit externer Moderation und zusätzlichen Sachaufwendungen werden einem gemeinderätlichen Gremium zur Be- schlussfassung vorgelegt. Bei allen Beteiligungsprojekten wird das Dezernat 2 informiert. Das Dezernat 2 führt als zuständiges Dezernat für Bürgerbeteiligung eine Liste der beschlossenen bzw. in der An- bahnung befindlichen Beteiligungsverfahren. Diese Liste wird im Ratsinformationssystem (RIS) veröffentlicht. Darüber hinaus werden zur Erhöhung der Transparenz und der direk- ten Zugänglichkeit von Beteiligungsprozessen für alle Bürgerinnen und Bürger auf der Startseite karlsruhe.de unter der Rubrik „Beteiligen Sie sich!“ die jeweils aktuellen Beteili- gungsverfahren zeitnah und übersichtlich abrufbar dargestellt. Durch die gute Kenntnis des jeweiligen Projektumfeldes, die bei den städtischen Fach- dienststellen vorliegt, kann in aller Regel davon ausgegangen werden, dass durch diese Verfahrensweise keine Beteiligungsbedarfe unbeachtet bleiben. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, abzuwarten, ob die Notwendigkeit erwächst, zusätzlich Spielregeln für bür- gerinitiierte Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Diese müssten sich an die Mechanismen des Bürgerbegehrens nach GemO anlehnen, aber wesentlich niedrigschwelliger und auch teilräumlich handhabbar ausgestaltet sein. Die Verwaltung schlägt vor, mit dem hier auf- gezeigten Verfahren zunächst Erfahrungen zu sammeln und die Erarbeitung von Regeln für (ausschließlich) bürgerseitig ausgelöste Beteiligung zurückzustellen. 4 2 Instrumente und Verfahren zur Bürgerbeteiligung Im Folgenden werden Instrumente und Verfahren zur Bürgerbeteiligung dargestellt, die bezogen auf ein Projekt oder einen Anlass einzusetzen sind. Nicht behandelt werden die für bestimmte kommunale Handlungsfelder zur dauerhaften Mitwirkung berufenen eh- renamtlich wirkenden Fachgremien wie z. B. Stadtseniorenrat, Behindertenbeirat, Migrati- onsbeirat, Forum Ehrenamt, Radlerforum, Naturschutzbeirat, Fahrgastbeirat des KVV oder sachkundige Bürgerinnen und Bürger in gemeinderätlichen Ausschüssen. Seit Jahrzehnten liefert darüber hinaus die Arbeit der Bürgervereine für ihren lokalen Be- reich einen kontinuierlichen Input an Bürgermeinung für kommunalpolitische Entscheidun- gen. Die Arbeit der Bürgervereine ist für die Kommunalpolitik eine wertvolle Bereicherung. Ihre Arbeitsweise ist jedoch in der nachfolgenden Klassifizierung nicht korrekt abzubilden. Deshalb werden sie nicht als Beteiligungsformat aufgeführt. 2.1 Informelle Bürgerbeteiligungsinstrumente und -verfahren Bei informellen Bürgerbeteiligungsinstrumenten handelt es sich um Instrumente und Ver- fahren, welche nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Folgenden wird unterschieden zwischen bisher in Karlsruhe eingesetzten Instrumenten zur Bürgerbeteiligung, bisher nicht in Karlsruhe erprobten Instrumenten zur Bürgerbeteiligung und den in Karlsruhe durchgeführten Bürgerbeteiligungsverfahren. Bei Bürgerbeteiligungsverfahren kommen i. d. R. mehrere Instrumente in Kombination zum Einsatz. 2.1.1 Bisher in Karlsruhe eingesetzte Instrumente zur Bürgerbeteiligung Die bisher in Karlsruhe eingesetzten Instrumente zur Bürgerbeteiligung werden im Fol- genden kurz anhand von Steckbriefen vorgestellt. Neben einer Beschreibung des jeweili- gen Instruments, sind den Steckbriefen auch Angaben zu Teilnehmenden, Repräsentativi- tät, Zielen und geschätztem Aufwand zu entnehmen. Darüber hinaus wird exemplarisch dargestellt, zu welchen Anlässen die Instrumente in Karlsruhe eingesetzt werden und wel- che Erfahrungen bis dato vorliegen. 5 2.1.1.1 Bürgerumfrage Beschreibung Einem verkleinerten Abbild der Karlsruher Bürgerschaft oder einer räumlichen bzw. demo- grafischen Teilgruppe (z. B. Stadtteil, Anwohnerinnen und Anwohner) werden Fragen zu einer stadtentwicklungspolitischen Problematik gestellt. Teilnehmende  Rekrutierung der Teilnehmenden durch Stichprobenziehung aus dem Einwohnerre- gister oder Vollerhebung  Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden direkt per Brief oder Telefon kontaktiert Repräsentativität  Die soziale Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommt der Heterogenität der Gesamtbevölkerung nahe.  Aufgrund der relativ hohen Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind die Ergebnisse i. d. R. repräsentativ. Ziel  Einholen eines belastbaren Meinungsbilds Aufwand  keine finanzielle Entschädigung der Beteiligten  Zeitaufwand für die Beteiligten eher gering (ca. 20 Minuten) Anwendung in Karlsruhe Erfahrungen / Evaluation 1. Jährliche Durchführung der Bürgerum- frage zu ver- schiedenen Themen  Ergebnisse repräsentativer Umfragen bilden die Auffassungen in der Bürger- schaft zutreffend ab und bieten ein verlässliches politisches Controlling. Das Ergebnis des Bürgerentscheids „Kombilösung“ (2002) wurde in der Bürgerum- frage 2001 exakt vorweggenommen.  Bürgerumfragen können auch teilräumlich bzw. zielgruppenorientiert eingesetzt werden.  Der Umfang des Fragebogens ist begrenzt, da bei „zu langen“ Fragebögen die Rücklaufquote sinkt. 6 2.1.1.2 Bürgermeistersprechstunde Beschreibung Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister hält eine Sprechstunde zu einem vorher defi- nierten Thema oder einer Problemstellung ab. Teilnehmende  Teilnahme an der Sprechstunde steht i. d. R. allen Interessierten offen Repräsentativität  nicht gegeben, da Teilnahme offen  Risiko, dass insbesondere „laute“ Stimmen Gehör finden Ziel  Einholen eines Meinungsbilds  Sammeln von Anregungen Aufwand  keine finanzielle Entschädigung der Beteiligten  Zeitaufwand für die Beteiligten eher gering (ca. 1 bis 2 Stunden) Anwendung in Karlsruhe Erfahrungen / Evaluation 1. Bürger- Sprechstunde des Oberbür- germeisters  Oberbürgermeister Fenrich hat mit Beginn seiner Amtszeit 1998 die Bürger- Sprechstunde eingerichtet. Anfangs fanden in etwa 6-wöchigem Rhythmus Bürger-Sprechstunden mit etwa 6 bis 8 Petenten statt.  Da die Nachfrage sukzessive nachgelassen hat, findet seit 2009 keine Bürger- Sprechstunde mehr statt.  Einzelanliegen nimmt sich der Oberbürgermeister nach wie vor an. 2. Im Rahmen der Beteiligung von Kindern  Der Sozialbürgermeister kommt vor Ort (z. B. Europabad) und die Kinder spre- chen über ihre ortsbezogenen Bedürfnisse oder die Kinder kommen ins Rat- haus.  Der Einsatz erfolgt auch im Rahmen von Stadtteilbeteiligungen als Ende eines Prozesses und zu aktuellen Anlässen wie z. B. dem Weltkindertag.  Die Bürgermeistersprechstunde eignet sich gut für Kinderbeteiligung, wenn sie gezielt mit z. B. Schulklassen vorbereitet wird. Zu einem öffentlich angekündig- ten Termin ist es schwierig, genügend Kinder zusammen zu bekommen. 7 2.1.1.3 Forum, Versammlung, Konferenz Beschreibung Eine Begriffsabgrenzung der Begriffe Forum, Versammlung und Konferenz ist nicht mög- lich. Häufig folgen diese Beteiligungsinstrumente folgendem Schema: 1. Fachvortrag von Verwaltung oder Politik, Darstellung eines Sachverhalts durch Fachleute oder Vorstellung gruppenspezifischer Aktivitäten 2. Diskussion, evtl. unter Hinzuziehung von Expertinnen und Experten, Sach- verständigen sowie Fachkundigen Insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgt eine zielgruppenspezi- fische Anpassung des Instruments mit Hilfe kind- bzw. jugendgerechter Methoden. Für die Teilnehmenden an einem Forum, einer Versammlung oder einer Konferenz besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, Wünsche und Ideen einzubringen sowie sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Als Ergebnis werden häufig Empfehlungen bzw. Forderungen an die Lokalpolitik formuliert. Teilnehmende  Das Instrument eignet sich insbesondere für größere Gruppen ab 20 Personen.  Mögliche Teilnehmergruppen: Vertreterinnen und Vertreter von Interessengruppen, der Politik, der Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie Fachleute  Es besteht auch die Möglichkeit, bestimmte Zielgruppen, wie z. B. Kinder oder Ju- gendliche, einzuladen.  Die Teilnahme kann offen oder restriktiv (nur mit Einladung) erfolgen. Repräsentativität  nicht gegeben, wenn Teilnahme offen  Gegeben, falls die Einladung restriktiv auf Basis einer vorhergehenden Stichpro- benziehung erfolgt und die Anzahl der Teilnehmenden entsprechend hoch ist.  Risiko, dass insbesondere „laute“ Stimmen Gehör finden Ziel  Betroffene in der Stadt sollen zu einem bestimmten Zeitpunkt über Politikaspekte, Pläne und Programme informiert werden.  Meinungen und Vorschläge werden eingeholt und diskutiert.  Erarbeiten von Inhalten Aufwand  keine finanzielle Entschädigung der Beteiligten  Zeitaufwand für die Beteiligten variiert je nach Ausgestaltung Anwendung in Karlsruhe Erfahrungen / Evaluation 1. Bürgerver- sammlung nach §20a GemO  Bürgerversammlungen nach §20a GemO werden vom Gemeinderat anberaumt und vom Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin einberufen oder von der Bür- gerschaft beantragt (10 % der Einwohnerschaft). Vorsitz führt der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin. Eine Bürgerversammlung kann per Quorum von der Bürgerschaft beantragt werden. Die Bürgerversammlung ist als Präsentation der Verwaltung angelegt, in der die Verwaltungsspitze ihr Handeln darlegt. Die Kommunikationsstruktur ist vordefiniert.  Die begrenzte Rolle der Bürgerschaft ist deutlich: „Die Vorschläge und Anregun- gen der Bürgerversammlung sollen innerhalb einer Frist von drei Monaten von dem für die Angelegenheit zuständigen Organ der Gemeinde behandelt werden.“  In Karlsruhe gab es bisher relativ wenige Bürgerversammlungen nach §20a. Zu 8 nennen ist an dieser Stelle die Bürgerversammlung zum Neubau des Kongress- hotels am 19.04.2000. 2. Bürgerver- sammlung ge- mäß Überein- kunft zwischen der Stadt Karls- ruhe und den Karlsruher Bürgervereinen (AKB)  Gemäß der Übereinkunft der Stadt Karlsruhe mit den Karlsruher Bürgervereinen liegt die Initiative zur Einberufung einer Bürgerversammlung beim Bürgerverein. Der Gemeinderat fasst demzufolge keinen Beschluss über die Durchführung ei- ner Bürgerversammlung.  Die Tagesordnungspunkte werden zwischen dem Bürgerverein und der Verwal- tung abgestimmt. Öffentliche Bekanntmachung, pressemäßige Verwertung so- wie Koordination der Organisation und Abstimmung der Referenten erfolgen durch städtische Ämter (Presse- und Informationsamt bzw. Hauptamt).  Die Bürgerversammlung findet unter gemeinsamem Vorsitz des Bürgervereins und des (Ober-) Bürgermeisters bzw. der (Ober-) Bürgermeisterin statt. 3. Stadtteilkon- ferenz  Im Stadtteil anstehende oder ablaufende Projekte werden von den Fachdienst- stellen vor der versammelten Bürgerschaft dargestellt und können (begrenzt) dis- kutiert werden.  Stadtteilkonferenzen finden im Laufe von Beteiligungsprozessen statt.  Stadtteilkonferenzen machen das Verwaltungshandeln transparent. Die Bürger- schaft wird aus erster Hand informiert und in das Geschehen eingebunden. Der Verwaltung bietet sich die Möglichkeit, ihr Handeln plausibel darzustellen und die gewählte Vorgehensweise gegenüber anderen Handlungsoptionen zu qualifizie- ren. Der informelle Charakter der Stadtteilkonferenz gestattet große Freiheiten in der Gestaltung des Ablaufs. 4. Forum Kom- bilösung  Neben den aktuellen Sachstandsberichten werden aus diesem Forum auch An- regungen und Ideen mitgenommen und auf Umsetzung geprüft.  Beim Forum Kombilösung kommen neben der Öffentlichkeit auch Fachämter und Politik zusammen. Das Forum stellt somit ein interessensübergreifendes Medium dar. 5. Forum Stadt- jubiläum 2015  Dieses 2009 initiierte Forum trifft sich ein- bis zweimal jährlich. Es besteht aus vom Oberbürgermeister eingeladenen Multiplikatoren sowie ausgewählten Bür- gerinnen und Bürgern.  Im Forum Stadtjubiläum werden die Teilnehmenden über den Sachstand der Ju- biläumsplanungen informiert sowie Arbeitsgruppen und Diskussionen durchge- führt. Die wichtige Rolle der Stadtteile beim Stadtjubiläum 2015 wurde seit des- sen Gründung anerkannt. Das Forum kann dazu dienen, den Nerv der Stadtteile zu treffen und deren Unterschiedlichkeit zu berücksichtigen. 6. Im Rahmen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 6.1 Jugendkon- ferenz bzw. Stadtjugend- konferenz  Karlsruher Jugendliche bekommen die Gelegenheit, sich zu sie betreffenden Themen zu äußern, Forderungen an die Lokalpolitik aufzustellen und gleichzeitig darzulegen, was sie zur Umsetzung dieser Forderungen beitragen.  Die 1. Karlsruher Jugendkonferenz wurde am 12.11.2011 vom StJA e.V. veran- staltet; eine Weiterführung ist unter dem Titel „Stadtjugendkonferenz“ geplant.  Die Beteiligten waren von Form und Ergebnissen der Jugendkonferenz begeis- tert. 6.2 Jugendfo- rum bzw. Jugend- stadtteil- konferenz  Jugendforen sind ein Baustein des „Konzept zur Beteiligung von Kindern und Ju- gendlichen in Karlsruhe“ in den Stadtteilen. Meist werden Jugendliche in Pla- nungs- oder Problemlösungsfragen anlassbezogen eingebunden.  Der große Vorteil des Jugendforums ist, dass es für alle Jugendlichen, unabhän- gig ihrer Herkunft oder Bildung, zugänglich ist. Ebenso wichtig ist, dass sich Ju- gendliche spontan und auf vielfältige Weise beteiligen können. Durch Mitreden, kreative Mithilfe bei Präsentation und Gestaltung, aber auch durch ihre alleinige Anwesenheit können sie ihre Unterstützung des Vorhabens demonstrieren. 6.3 Kinderver- sammlung  Ziel ist es, nachhaltige kindgerechte Beteiligungsstrukturen im Stadtteil zu entwi- ckeln. Dazu soll in altersgerechter Umsetzung eine große Kinderversammlung zu verschiedenen Themenbereichen stattfinden.  In Durlach fanden am 14.7.2011 und am 17.11.2011 Kinderversammlungen der Klassenstufen 4 bis 6 statt.  Insgesamt 100 Kinder zwischen acht und zwölf Jahren der jeweiligen Schulen haben ihre Anliegen der örtlichen Politik und Verwaltung vorgetragen. Um das Thema zu vertiefen, fanden Streifzüge durch den Stadtteil statt. 7. Weitere Beispiele: Stadtbauforum, Kulturfrühstück, ... 9 2.1.1.4 Vor-Ort-Begehung, Spaziergang Beschreibung In Form eines Rundgangs durch einen Stadtteil / Wohngebiet / Nachbarschaft / Baustelle werden Punkte allgemeinen Interesses angelaufen und vor Ort von den Fachdienststellen mit der Bürgerschaft diskutiert. Teilnehmende  Teilnahme kann in einigen Fällen auf Nutzergruppe bzw. Betroffene (z. B. mobili- tätseingeschränkte Personen, Kinder, Jugendliche, Ältere, Anwohnerinnen und An- wohner) beschränkt werden oder für alle Interessierten möglich sein. Repräsentativität  abhängig von der konkreten Ausgestaltung  Risiko, dass insbesondere „laute“ Stimmen Gehör finden Ziel  Aufnahme von Anregungen  Informationsaustausch und gegenseitige Akzeptanz zwischen Betroffenen und pla- nender Verwaltung  Meinungsbild einholen  Inhalte erarbeiten Aufwand  keine finanzielle Entschädigung der Beteiligten  Zeitaufwand für die Beteiligten eher gering (ca. 1 bis 2 Stunden) Anwendung in Karlsruhe Erfahrungen / Evaluation 1. Stadtteilspa- ziergänge (Stadt- teile mit Entwick- lungsbedarf, Sa- nierungsgebiete)  Niedrigschwelliges Instrument, vor allem geeignet für Gestaltungsfragen des Verkehrs, des öffentlichen Raums und des Wohnumfelds. Dient zur (erstmali- gen) Aufnahme von Einschätzungen und Problemwahrnehmung der Bürger- schaft.  Die Durchführung von Stadtteilspaziergängen ist wetterabhängig. 2. Kinderbeteili- gung in Rintheim  Gemeinsam mit Kindern wird deren Stadtteil erkundet. Hierbei führen die Kinder die Erwachsenen an ‚ihre Plätze‘ und zeigen Problemlagen auf.  Da die Kinder den Spaziergang führen ist diese Methode sehr aufschlussreich um die Bewegungsräume der Kinder zu erschließen. Um ein valides Bild zu er- halten, ist die Einbindung der Schule(n) im Stadtteil sinnvoll. 3. Architektur- spaziergang  Bei dem „Kritischen Architekturspaziergang“ werden vor Ort mit den Teilneh- menden gebauter Bestand und Planungen eines Stadtteils bzw. Entwicklungs- bereiches diskutiert.  Das Ziel besteht darin, Interessierte zu informieren, Zusammenhänge darzu- stellen und vor Ort eine Diskussionsplattform zu bieten. I. d. R. werden Anre- gungen der Teilnehmenden nicht gezielt gesammelt, jedoch gelegentlich selbst erledigt, in die weitere Arbeit integriert oder weitergegeben.  Bisher trafen die Architekturspaziergänge auf sehr gute Resonanz. In der Pres- se wird regelmäßig und ausführlich berichtet. Architekturspaziergänge sind ein gutes Medium, um nicht nur die Fachöffentlichkeit anzusprechen. 4. Spielflächen- planung  Beim Neubau und der grundlegenden Sanierung von Spielflächen erfolgt eine zweistufige Beteiligung der interessierten Kinder, Eltern sowie der Anwohner- schaft. Im Einzugsbereich liegende Grundschulen und Kindertagesstätten wer- den gezielt einbezogen.  Ein bedarfsgerechtes Spielangebot lässt sich erkennen anhand der Nutzungsin- tensität, der Rückmeldungen von Anwohnerschaft, Kindertageseinrichtungen, Ortsverwaltungen, Bürgervereinen und Trendsportvereinen. 10 2.1.1.5 Arbeitsgruppe, Workshop Beschreibung Im Rahmen einer Arbeitsgruppe bearbeiten mehrere Personen in Form von Gruppenarbeit eine gemeinsame Aufgabe. Inhaltlich werden häufig Maßnahmenvorschläge zu relevanten Entwicklungsthemen eines Stadtteils / Wohngebiets / Sanierungsgebiets erarbeitet und der Verwaltung bzw. dem Gemeinderat zur Umsetzung vorgeschlagen. Bei einem Workshop handelt es sich um eine moderierte Arbeitsgruppe. In einigen Fällen wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an einem Workshop vor Beginn auch Wissen vermittelt. Teilnehmende  geeignet für kleinere Gruppen bis 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer  Akteure aus Politik, Verwaltung und Bürgerschaft  Die Berücksichtigung spezifischer Nutzergruppen ist möglich. Repräsentativität  i. d. R. nicht repräsentativ  Risiko, dass insbesondere „laute“ Stimmen Gehör finden Ziel  Erarbeitung von Konzepten  Lösung von Problemen Aufwand  keine finanzielle Entschädigung der Beteiligten  Zeitaufwand für die Beteiligten variiert je nach Ausgestaltung Anwendung in Karlsruhe Erfahrungen / Evaluation 1. Beteiligungs- prozesse in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbe- darf  Die Ergebnisse werden von den Beteiligten durchaus gewürdigt und führen zu einer stärkeren Identifikation mit dem Stadtteil.  Häufig wird neues bürgerschaftliches Engagement ausgelöst. Arbeitsweisen, Arbeitsgeschwindigkeit und Ergebnisorientierung von Bürgerarbeitsgruppen weichen jedoch von den Abläufen der Verwaltung deutlich ab. Hierdurch be- steht auf beiden Seiten Frustrationsgefahr.  Für den Erfolg bürgerschaftlicher Anliegen ist es i. d. R. notwendig, dass die Politik ein Thema aufgreift und vorantreibt. 11 2.1.1.6 Bürger-Ideenwettbewerb Beschreibung Ein Bürger-Ideenwettbewerb wird durchgeführt, um die Bürger und Bürgerinnen an der Ausgestaltung eines stadtrelevanten Themas zu beteiligen. Die Teilnehmenden können aus Einzel- oder Gruppenarbeit entstandene Ideen bzw. Projektskizzen einreichen. Die Ideenskizzen können in einem ein- oder zweistufigen Verfahren ausgewählt werden. Bei zweistufigen Verfahren werden in der ersten Stufe die bis zum definierten Einsende- schluss zugesandten Ideen gesichtet und katalogisiert. Eine unabhängige Jury aus Sach- verständigen trifft eine Auswahl. In der zweiten Stufe werden die Finalistinnen und Finalis- ten aufgefordert, ihre Projektskizzen weiter zu konkretisieren und inhaltliche Lücken zu füllen. Anschließend wählt die Jury aus den fortentwickelten Einsendungen den Sieger- entwurf. Im Anschluss daran können diese dann der Öffentlichkeit präsentiert werden. Das tatsächliche Bekenntnis zur Umsetzung sollte von Stadtseite gegeben sein. Der Grad der vorherigen Festlegung der Inhalte variiert themenabhängig. Eine Prämierung bzw. eine vorbehaltliche Realisierungszusage sollte vorab mit publiziert werden, um den Anreiz einer Einreichung zu erhöhen. Die Zulassung von Einreichungen kommerzieller Anbieter sollte bei der Ausschreibung ggf. geklärt werden. Ferner bedarf es der Entschei- dung, ob und wie detailliert Budgetpläne hinzuzufügen sind. Teilnehmende  Beliebig viele Einsenderinnen und Einsender  Die Teilnahme kann offen oder restriktiv (Einladung bestimmter Zielgruppen; inhalt- liche Vorgaben) gestaltet sein. Repräsentativität  nicht gegeben  Es besteht die Gefahr, dass sich besonders ‚gestylte‘ Ideen von Agenturen gegen einfach dargelegte Skizzen normaler Bürgerinnen und Bürger durchsetzen. Ziel  themenbezogene Mitgestaltung der Bürgerschaft Aufwand  Finanzieller Aufwand für Vorbereitung und Durchführung, Preisgelder, Bewertung des Wettbewerbs  Dauer: mehrere Monate Ausschreibung, Auswertung, Absagenmanagement, Sie- gerbetreuung  Aufwand für Ideeneinreicherinnen und -einreicher individuell verschieden  Evtl. Realisierungsbudget, Realisierungsbetreuung Anwendung in Karlsruhe Erfahrungen / Evaluation 1. Ideenwettbe- werb „15 Ideen für KA2015“  Die Planung der Ausschreibung, Findung der Jury, Terminierung von Aus- wahlsitzungen, die öffentlichkeitswirksame Aufbereitung des Fortgangs, die Ausstellung der Siegerentwürfe und die anschließende Betreuung der Ideen- geber in der Umsetzung wurden vom Stadtmarketing geleistet.  Die Fülle der eingesandten Ideen (389 zulässige Einsendungen) illustriert den Gestaltungswillen und die Kreativität der Bürgerinnen und Bürger.  Viele Ideen, die es nicht unter die Finalisten schafften, wurden dennoch als umsetzungswürdig eingestuft. Ist dies im Rahmen des Stadtjubiläums nicht möglich, wurde die Weiterbearbeitung durch Dritte in Erwägung gezogen. 12 2.1.1.7 Mediation Beschreibung Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten "allparteilichen" Per- son zu einem Interessensausgleich bzw. einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen. Die Mediatorin bzw. der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Mediation kommt bei konfliktären bzw. divergierenden Interessenlagen zum Einsatz. Teilnehmende  Konfliktparteien, Vertreterinnen und Vertreter der Konfliktparteien Repräsentativität  nicht repräsentativ  Risiko, dass insbesondere „laute“ Stimmen Gehör finden Ziel  Konflikt beenden  Kompromiss finden  objektivieren, versachlichen Aufwand  keine finanzielle Entschädigung der Beteiligten  Zeitaufwand für die Beteiligten variiert je nach Ausgestaltung Anwendung in Karlsruhe Erfahrungen / Evaluation 1. Bolzplatz Hildapromenade (Mühlburg), Kon- fliktmoderation Werderplatz  Mediation hat eine dämpfende Wirkung auf die Wahl der Mittel, mit denen der Konflikt ausgetragen wird und baut wechselseitiges Verständnis auf.  Die Lösung eines Konflikts in der Sache wurde bislang noch nicht erreicht. 2. Mediationsver- fahren des Kin- derbüros  Bei unterschiedlichen Nachbarschaftskonflikten in welche Kinder involviert sind, wird das Kinderbüro zur Mediation angefragt.  Insbesondere wenn es sich um ganze Viertel handelt, wie z. B. im „Baumeister- carrée“, werden alle Anwohnerinnen und Anwohner gemeinsam mit den Kin- dern zu einer Versammlung einberufen. Dort werden dann Lösungen für die zentralen Konflikte erarbeitet.  In vielen Fällen hat sich diese Vorgehensweise bewährt. 13 2.1.1.8 Zukunftskonferenz Beschreibung (Methode / standardisiertes Programm) Eine Zukunftskonferenz wird dann durchgeführt, wenn eine Gemeinde eine Neuorientie- rung bzw. einen Aufbruch – unter Beteiligung möglichst aller wichtigen Bereiche, Strö- mungen und Interessengruppen – plant. Die Teilnehmenden arbeiten in Arbeitsgruppen bestehend aus ca. acht Personen in einem großen Raum. In sechs Arbeitsschritten werden zu definierten Themen oder Handlungs- feldern die Vergangenheit und die externe und interne Realität untersucht, dann werden Zukunftsbilder entworfen und kreativ inszeniert, gemeinsame Ziele gefunden und schließ- lich Maßnahmen geplant. Teilnehmende  30 bis 80 Personen, ideal sind 64 Personen  neben Bürgerinnen und Bürgern können auch Vertreterinnen und Vertreter von In- stitutionen und aus der Verwaltung teilnehmen  Die Teilnahme kann offen oder restriktiv (nur mit Einladung) gestaltet sein. Repräsentativität  nicht gegeben  Gefahr, dass sich besonders „laute“ Stimmen durchsetzen Ziel  Entwicklung langfristiger Ziele und Maßnahmen Aufwand  Dauer: ca. drei Tage Anwendung in Karlsruhe Erfahrungen / Evaluation 1. Zukunftskon- ferenz im Rah- men der Erarbei- tung des „Karls- ruhe Masterplan 2015“  Zur Zukunftskonferenz wurden 5.000 repräsentativ ausgewählte Bürgerinnen und Bürger sowie 150 Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen, Vereinen und Verbänden eingeladen. Davon nahmen rund 400 an der Zukunftskonferenz teil.  Nach der Zukunftskonferenz hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, schrift- lich ein Feedback abzugeben. Insgesamt waren die meisten Teilnehmenden, die ein Feedback gaben, der Meinung, dass die Durchführung der Zukunftskon- ferenz eine sehr gute Idee war und sich ihre Teilnahme gelohnt hat. 2. Sanierungs- verfahren West- stadt  Die Bürgerbeteiligung im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP) Weststadt war die erste dieser Art in einem städtischen Sanierungsgebiet. Sie wurde durch ein externes Büro moderiert und sollte seinerzeit, nach dem Willen des Gemeinderates, als Standard für informelle Sanierungsverfahren getestet werden.  Der Beteiligungsprozess erwies sich als ebenso dynamisch wie auch konstruk- tiv. Das endgültige Ergebnis hatte zwar nichts mit dem ursprünglich angedach- ten Lösungsweg gemein, erwies sich aber gerade deshalb als wertvoll und ziel- führend. 14 2.1.2 In Karlsruhe noch nicht erprobte Instrumente zur Bürgerbeteiligung Einige Instrumente zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern wurden in Karlsruhe bis- her nicht eingesetzt. Neben Bürgerfragestunden, die auf § 33 der GemO beruhen, und der Aufstellung eines Bürgerhaushalts kamen insbesondere standardisierte Programme bzw. Methoden wie beispielsweise Konsensuskonferenz sowie Planungszelle / Bürgergutachten in Karlsruhe noch nicht zur Anwendung. Neben einer Beschreibung des jeweiligen Instru- ments wird auch auf die Kriterien Teilnehmende, Repräsentativität, Ziel und Aufwand ein- gegangen. Darüber hinaus sind die Instrumente mit Anwendungsbeispielen aus anderen Städten hinterlegt und es wird eine Einschätzung zu deren Einsetzbarkeit in Karlsruhe ab- gegeben. 2.1.2.1 Bürgerfragestunde Beschreibung Die Rechtsgrundlage für Bürgerfragestunden (auch „Einwohnerfragestunde“) ergibt sich aus § 33 GemO. Der Gemeinderat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Zu den Fragen nimmt der bzw. die Vor- sitzende Stellung. In einer Fragestunde kann keine Diskussion erfolgen. Teilnehmende  Frageberechtigt sind ausschließlich Einwohnerinnen und Einwohner Repräsentativität  nicht gegeben, da Fragestunde für alle Bürgerinnen und Bürger offen  keine Rückschlüsse auf ein „allgemeines Stimmungsbild“ in der Gemeinde möglich  Gefahr, dass insbesondere „laute“ Stimmen Gehör finden Ziel  Direkte Kommunikation zwischen Gemeinderat und Bevölkerung  Bürgerinnen und Bürger (Fragende) erhalten Informationen aus erster Hand Aufwand  keine finanzielle Entschädigung der Beteiligten  Zeitaufwand für die Beteiligten eher gering (ca. 1 Stunde) Beispiele  In kleineren Gemeinden gängige Praxis in jeder Gemeinderatssitzung; stets zeitbe- grenzt  In folgenden baden-württembergischen Städten werden Bürgerfragestunden regel- mäßig oder zu bestimmten Anlässen abgehalten: Konstanz, Villingen- Schwenningen, Tübingen, Ludwigsburg, Esslingen, Pforzheim, Heidelberg, ...  In Karlsruhe finden Bürgerfragestunden auf der Ebene der sieben Ortschaftsräte statt. Einschätzung / Empfehlung für Karlsruhe Das Instrument der Bürgerfragestunde als regelmäßiges Element in jeder Gemeinderats- sitzung ist für eine Großstadt wie Karlsruhe nicht zu empfehlen. Es eignet sich eher in kleineren Gemeinden. 15 2.1.2.2 Bürgerhaushalt Beschreibung Kerngedanke des Bürgerhaushalts ist es, größere Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger herzustellen. Das Partizipationsinstrument nimmt die Bürger als Adressaten der kommunalen Leistungen und zugleich als Mitgestalter des Gemeinwesens stärker in den Blick. Das Mitwirken an der kommunalen Haushaltswirtschaft soll die finanziellen Möglich- keiten und begrenzten Ressourcen der Kommune aufzeigen. Die Mitwirkung kann mittels Internet, Bürgerumfragen oder Versammlungen erfolgen. Die Ausgestaltung der Fragen ist sehr komplex, da diese in verständlicher Form für die Bürgerinnen und Bürger aufbereitet werden müssen. Sind die Fragen zu oberflächlich ge- staltet, leidet die Verwertbarkeit für Gemeinderat und Verwaltung. Im Ergebnis werden weitreichende Mehrausgaben häufig befürwortet wohingegen Einsparmöglichkeiten kaum genannt werden. Teilnehmende  Teilnahme ist i. d. R. für alle Interessierten offen Repräsentativität  nicht gegeben  Einfluss von mobilisierten Interessenvertretern manipuliert das Ergebnis. Somit sind gewisse Tendenzen ermittelbar, aber für eine Entscheidungshilfe wenig hilfreich.  Zum Teil relativ geringe Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern Ziel  Ziel ist es, einen Dialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung herzustellen und Entscheidungshilfen für die Politik zu schaffen. Aufwand  keine finanzielle Entschädigung der Beteiligten  Zeitaufwand für die Beteiligten variiert je nach Ausgestaltung  Verwaltungsintern hoher Ressourceneinsatz an Personal und Sachmitteln. Häufig hohe Anzahl nicht umsetzbarer Vorschläge, die aber alle geprüft, beschrieben und dokumentiert werden müssen. Beispiele  Bürgerhaushalt Rheinstetten (seit 2001) Die Bürgerschaft wird eingeladen, sich über die Haushaltsplanung zu informieren, an Workshops teilzunehmen, mitzudiskutieren und bei der Gewichtung von Themen mitzuwirken. Die Verwaltung lädt über das Amtsblatt zu den Aktivitäten ein.  Beteiligungshaushalt Freiburg (seit 2008) Auf Wunsch des Gemeinderats hat die Verwaltung ein mehrstufiges bürgerschaftli- ches Beteiligungsverfahren durchgeführt, bei dem die Bürgerinnen und Bürger bei Umfragen, Online-Foren und -Rechnern sowie der Stadtkonferenz ihre finanzpoliti- schen Schwerpunkte nennen konnten.  Bürgerhaushalt Stuttgart (erstmals 2011) Beteiligung der Bürgerschaft bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2012 / 2013. Bürgerinnen und Bürger konnten im Internet Vorschläge abgeben und diese mit ei- ner Stimmabgabe bewerten. 16 Einschätzung / Empfehlung für Karlsruhe Die Erfahrung in anderen Städten hat gezeigt, dass der erhebliche Aufwand zur Aufstel- lung eines Bürgerhaushalts zu den wirtschaftlich, rechtlich oder sachlich umsetzbaren Vorschlägen in keinem vertretbaren Verhältnis steht. Eine Beteiligung der Bürgerschaft in konkreten Projekten wird daher als zielführender angesehen. Zu nennen sind hier z. B. die umfangreichen Partizipationsmöglichkeiten bei der Fortschreibung des Karlsruher Master- plans zu einem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020“. Zudem bestehen bereits Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Karlsruher Bür- gerschaft bei der Entstehung des Haushalts. So werden stets alle Anregungen und Wün- sche, die direkt bei der Stadtverwaltung eingehen, im Verfahren dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Auch wird von der Möglichkeit, die Anliegen über die Stadträ- tinnen und Stadträte direkt in das gemeinderätliche Beratungsverfahren einzubringen, re- ger Gebrauch gemacht. Die Umsetzung eines Bürgerhaushalts sollte derzeit in Karlsruhe nicht weiter verfolgt werden. Der Gemeinderat hat am 17.11.2009 die Erstellung eines Bürgerhaushaltes abgelehnt. Am 20.09.2011 war das Thema Bürgerhaushalt Gegenstand einer Gemeinderats-Anfrage mit ablehnender Stellungsnahme der Verwaltung. 2.1.2.3 Planungszelle / Bürgergutachten Beschreibung (Methode / standardisiertes Programm) Bei der Durchführung einer Planungszelle bzw. eines Bürgergutachtens wird eine konkrete Fragestellung anhand einer Programmstruktur durch Bürgergutachterinnen und Bürger- gutachter bearbeitet. Essentiell bei der Erstellung des Gutachtens ist die Unterstützung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Fachleute aus Wissenschaft und Verwaltung. Bei der Arbeit der Teilnehmenden in Planungszellen werden intensiv Informationen ge- nutzt. Neben der Einbindung von Expertinnen und Experten können auch Ortsbesichti- gungen stattfinden. Auf Basis der gesammelten Informationen werden Einzel- und Grup- penstellungsnahmen erarbeitet. Die Ergebnisse bzw. Stellungnahmen werden daraufhin in einem Bürgergutachten zusammengefasst. Teilnehmende  bis zu 25 Personen pro Planungszelle  Auswahl durch Zufallsverfahren, Stichprobenziehung aus dem Einwohnerregister Repräsentativität  Die soziale Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollte der He- terogenität der Gesamtbevölkerung nahe kommen.  Aufgrund der relativ geringen Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist das Ergebnis einer einzelnen Planungszelle jedoch nicht repräsentativ. Ziel  Bearbeitung einer konkreten Fragestellung, z. B. eines vorgegebenen Planungs- problems  Erarbeitung von Lösungsvorschlägen Aufwand  Freistellung und Vergütung (Aufwandsentschädigung oder Erstattung für nachweis- baren Verdienstausfall) der Teilnahme  Zeitaufwand für die Beteiligten ca. eine Woche 17 Beispiele  Hannover: Bürgergutachten zum öffentlichen Personennahverkehr Themenschwerpunkte des Bürgergutachtens waren Fragen der Mobilität, des Rei- severhaltens, der subjektiven Sicherheit, der Reisezeiten und der künftigen Tarifge- staltung. Das Ergebnis war ein 200 Seiten starkes Bürgergutachten mit mehreren hundert Verbesserungsvorschlägen. Die Schwerpunkte lagen dabei auf dem Ta- rifsystem und der Erreichbarkeit des ÖPNV für Personen mit eingeschränkter Mobi- lität (z. B. Behinderte, ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen). Insgesamt betei- ligten sich 300 Bürgerinnen und Bürger in 16 Planungszellen.  Aachen: Neue Verteilungsregelung für die Abfallwirtschaftssatzung Themenschwerpunkte des Bürgergutachtens waren Gerechtigkeit, ökologische As- pekte sowie Stabilität des Gebührensystems. Darüber hinaus sollten die Teilneh- menden die von den Stadtbetrieben Aachen vorgeschlagenen Gebührenmodelle beurteilen. Die Gesamtkosten des Bürgergutachtens unter Einbindung von 96 Bür- gerinnen und Bürgern in vier Planungszellen beliefen sich insgesamt auf ca. 150.000 Euro. Einschätzung / Empfehlung für Karlsruhe  relativ hoher externer und interner Arbeitsaufwand  Instrument ist in der Praxis umfangreich erprobt  Instrument eignet sich für komplexe Fragestellungen im Zusammenhang mit größe- ren Projekten bzw. Vorhaben 18 2.1.2.4 Open Space Konferenz Beschreibung (Methode / standardisiertes Programm) Eine Open Space Konferenz findet in der Regel zu einem übergeordneten Rahmenthema statt. Es existiert kein fester Themenkatalog. Zunächst wird im Plenum eine Themen- sammlung durchgeführt. Jede bzw. jeder Teilnehmende kann Themen äußern. Daraufhin erfolgt die Eröffnung eines „Ideenmarktplatzes“ bzw. eines „Themen-Marktplatzes“. Die Teilnehmenden können selbst entscheiden, zu welchen Themen bzw. Ideen sie in einer Arbeitsgruppe mitarbeiten möchten. Ein Wechsel zwischen den Arbeitsgruppen ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer jederzeit möglich. Zum Abschluss der Open Space Kon- ferenz wird im Plenum noch eine Schlussrunde durchgeführt. Hierbei werden üblicher- weise die Ergebnisse aus den einzelnen Arbeitsgruppen kurz vorgestellt. Teilnehmende  geeignet für große Gruppen bis zu 2.000 Personen  Teilnahme ist für alle Interessierten offen Repräsentativität  nicht gegeben, da die Teilnahme für alle offen ist  Gefahr, dass insbesondere „laute“ Stimmen gehört werden Ziel  Sammlung neuer Ideen und Informationen zu einem Rahmenthema Aufwand  keine finanzielle Entschädigung der Beteiligten  Zeitaufwand für die Beteiligten ca. 1-3 Tage Beispiele  Nürnberg: „Zukunftskonferenz II Nürnberg Südstadt“ Die Südstadt ist ein Nürnberger Stadtteil mit hoher Bevölkerungsdichte und einem überdurchschnittlich hohen Migrantenanteil. Bei der Zukunftskonferenz II nahmen 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Südstadt an 22 im Rahmen eines Ideenmarktplatzes entstandenen Workshops teil. Zahlreiche konkrete Projektideen sind bei dem Treffen entstanden. Dabei reicht die Bandbreite von einem Bewer- bungsbüro über das Musical Southside bis zu einem Senioren-Kompetenz-Center.  Rostock: „Zu Hause in Groß Klein“ Groß Klein ist ein Stadtteil im Nordwesten Rostocks. Nach der Wende hatte sich die Einwohnerzahl der Arbeiter-Siedlung nahezu halbiert, weil viele Bewohnerinnen und Bewohner abwanderten. Daher wurde im November 2001 zu einem offenen Pla- nungstreffen eingeladen, bei dem besprochen werden sollte, wie das Wohnen in Groß Klein wieder attraktiver werden könnte. Bei der Eröffnung des Ideenmarktplat- zes kristallisierten sich mehrere Themen heraus, wie zum Beispiel „Gegen Gewalt“, „Begegnungszentrum – Wachstadt statt Schlafstadt“ oder „Identität“, die in Arbeits- gruppen diskutiert wurden. Einschätzung / Empfehlung für Karlsruhe  Das Instrument eignet sich vor allem bei offenen Fragestellungen zu einem Rah- menthema.  Eine Open Space Konferenz kann sowohl auf Stadtteilebene als auch auf gesamt- städtischer Ebene durchgeführt werden. 19 2.1.2.5 Planning for Real Beschreibung (Methode / standardisiertes Programm) Planning for Real ist ein gemeinwesenorientiertes und mobilisierendes Planungsverfahren. Mit Hilfe eines dreidimensionalen Pappmodells, das einen zu verändernden Stadtteil, Ort oder die Region im Ist-Zustand darstellt, wird eine Verständigung unter möglichst vielen der am Ort lebenden und arbeitenden Menschen über bestehende Mängel, aber auch über ihre Ideen und Vorschläge zur Veränderung angeregt. Die Initiierung eines Planning for Real-Prozesses kann sowohl durch die öffentliche Hand als auch durch Eigeninitiative der Nachbarschaft erfolgen. Zunächst wird aus einfachen Materialien ein Modell von Menschen aus der Nachbarschaft gebaut. Im nächsten Schritt wird das Modell an öffentlichen Orten (z. B. Schule, Freiraum, Haltestelle) ausgestellt. Pa- rallel zur Arbeit mit dem Modell werden Nachbarschaftshilfebögen verteilt. Mit diesen wird erfasst, wer in der Nachbarschaft welchen Beitrag zur Umgestaltung des Ortes leisten kann bzw. möchte. Daraufhin wird eine Ereignisveranstaltung durchgeführt. Bei dieser Veranstaltung wird un- ter Einbeziehung von Expertinnen und Experten am Modell gearbeitet. Nächste Schritte sind der Aufbau von Arbeitsgruppen, die Setzung von Prioritäten und eine konkrete Zeit- planung. Teilnehmende  Interessierte aus dem Stadtteil, Nutzerinnen und Nutzer des Ortes Repräsentativität  nicht gegeben, Prozess ist offen für alle Interessierten  Gefahr, dass sich besonders „laute“ Stimmen durchsetzen Ziel  Mobilisierung lokaler Potenziale: Veränderung eines Ortes / Stadtteils unter Beteili- gung der Nutzerinnen und Nutzer  Die Beteiligungsmöglichkeiten von Bewohnerinnen und Bewohnern bei der Entwick- lung und Verbesserung ihres Stadtteils oder ihrer Region werden erweitert und ge- fördert.  Das Verfahren zielt darauf ab, kurzfristige unaufwändige (bauliche) Lösungen her- beizuführen. Weiterführend können auch nichtbauliche Probleme angegangen wer- den. Aufwand  keine finanzielle Entschädigung der Beteiligten Beispiele  Berlin Wedding: „Aktiv im Kiez“ Die Initiierung des Planning for Real Prozesses im Berliner Stadtteil Wedding erfolg- te durch die Stadt Berlin. An öffentlichen Bauterminen wurde von Einwohnerinnen und Einwohnern des Stadtteils ein Modell gebastelt, das darstellt, wie das Viertel zukünftig gestaltet sein soll. Das Modell wurde im U-Bahnhof ausgestellt und im Rahmen einer nachgelagerten öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Innerhalb von zwei Stunden kamen mehr als 80 Besucherinnen und Besucher, die am Modell wei- terbauen oder neue Vorschläge machen konnten. 20  Hamburg-Lurup: Neugestaltung der Grünanlage Franzosenkoppel Im Zentrum der Neugestaltung standen der Spielplatz und die Bolzfläche der Grün- anlage. Ein Grundmodell der Grünanlage wurde zunächst von den Moderatorinnen des Verfahrens gebaut und an verschiedenen Orten (z. B. in einer Kindertagesstät- te, vor Supermärkten, in einem Jugendtreff) ausgestellt. Dort konnte das Modell mit Zetteln, auf denen Wünsche und Vorschläge vermerkt waren, beklebt werden. Da- raufhin fand eine zentrale Planungsveranstaltung statt. Einschätzung / Empfehlung für Karlsruhe  eignet sich für einen konkreten Ort, der verändert werden soll  durch die Verteilung der Nachbarschaftshilfebögen werden die Anwohnerinnen und Anwohner aktiviert 21 2.1.2.6 Konsensuskonferenz Beschreibung (Methode / standardisiertes Programm) Im Rahmen einer Konsensuskonferenz sollen Laien mit Unterstützung von Fachleuten eine vorgegebene Problemstellung bearbeiten. Die Teilnehmenden kommen bereits vor der eigentlichen Konsensuskonferenz an zwei Wochenenden zusammen. An diesen Wochenenden erhalten die Teilnehmenden Grund- informationen zum Thema und formulieren Fragen, die von Fachleuten während der Kon- ferenz beantwortet werden sollen. Ebenso erfolgt eine Auswahl von Fachleuten, die an der Konferenz teilnehmen sollen. Die eigentliche Konsensuskonferenz dauert ca. drei Tage. Zunächst beantworten Exper- tinnen und Experten die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern formulierten Fragen. Daraufhin werten die Teilnehmenden die Antworten gemeinsam aus und formulieren Zu- satzfragen an die Fachleute. Nach Abschluss der zweiten Fragerunde ziehen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zurück und formulieren ein Schlussdokument mit ihren Stellungnahmen. Dabei wird ein Konsens aller Beteiligten angestrebt. Teilnehmende  Zwei Möglichkeiten der Rekrutierung: o Interessierte melden sich auf Anzeigen und Bekanntmachungen, daraufhin findet eine Auswahl statt o Stichprobenziehung aus dem Einwohnerregister  12 bis 16 Personen Repräsentativität  Die soziale Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollte der He- terogenität der Gesamtbevölkerung nahe kommen.  Aufgrund der relativ geringen Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist das Ergebnis jedoch nicht repräsentativ. Ziel  konsensuale Lösung einer vorgegebenen Problem- bzw. Fragestellung Aufwand  keine finanzielle Entschädigung der Beteiligten  erheblicher zeitlicher Aufwand für die Beteiligten: zwei Vorbereitungswochenenden, drei Tage dauernde Konferenz 22 Beispiele  Ulmer Umweltdiskurs Im Zentrum des Umweltdiskurses standen drei Leitlinien zur Flächenschonung, zum Klimaschutz und zur weiteren Verkehrsplanung. Zu jeder dieser Leitlinien hatte die Verwaltung konkrete Umsetzungsmaßnahmen ausgearbeitet. Umfangreiche Fach- gutachten zu verschiedenen Maßnahmenblöcken lagen vor. Der Gemeinderat war sich in der Bewertung dieser Maßnahmen und der Leitlinien nicht einig. Um die Bürgerschaft bei der Entscheidungsfindung einzubinden, wurden in Ulm 2.000 zu- fällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger vom Oberbürgermeister angeschrieben und zur Teilnahme an einer Konsensuskonferenz aufgefordert. Gut 20 % sind der Aufforderung gefolgt. Aus dieser Gruppe wurden 20 Personen, geschichtet nach Stadtteil, Geschlecht und Alter, ausgewählt, die die Konsensusgruppe bildeten. Diese erarbeitete für den Gemeinderat eine Bürgerempfehlung. Einschätzung / Empfehlung für Karlsruhe  Die Konsensuskonferenz eignet sich für konkrete, komplexere Fragestellungen.  Eine Anwendung des Instruments ist in Karlsruhe – bei Vorliegen entsprechender Fragestellungen – denkbar. 23 2.1.2.7 TRIPLEX-Partizipationsmodell Beschreibung (Methode / standardisiertes Programm) Die TRIPLEX-Partizipation besteht aus einer Reihe fakultativer sowie fest vorgesehener Elemente. Die Vorbereitungsphase besteht aus zwei Elementen: 1. Vorbereitende Studie, die mittels Fragebögen und Interviews Meinungen sowie Hin- tergründe erhebt. Die erhobenen Daten dienen als Grundlage für die Feinplanung der Beteiligung. 2. Vorbereitender Film, der die Ist-Situation zeigt sowie Bürgerinnen und Bürger zu Wort kommen lässt. Darauf folgen mehrere Veranstaltungen: 1. Auftaktveranstaltung („Bürgerversammlung“) mit Erläuterung von Spielregeln und Rahmenbedingungen des Verfahrens; anschließend iterativ moderierte Diskussion, bis sich ein „kleinstes gemeinsames Vielfaches“ (KGV) herauskristallisiert. 2. Zweite Veranstaltung unter Einbeziehung von Fachleuten („Versammlung mit Ex- perten“), welche die Ideen der ersten Versammlung kommentieren. 3. Die dritte Versammlung ist den Stellungnahmen aus Politik und Verwaltung („Ver- sammlung mit Entscheidern“) gewidmet. Falls, was bei einfachen Fragen erwartbar ist, bereits Einvernehmen über ein Szenario vorherrscht, wird dies dokumentiert und den Entscheiderinnen und Entscheidern aus Verwaltung und Politik die Umset- zung überlassen. Teilnehmende  maximal 200 Personen Repräsentativität  Die soziale Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollte der He- terogenität der Gesamtbevölkerung nahe kommen. Ziel  Das Ziel ist das Finden eines „Kleinen Gemeinschaftlichen Vielfachen“ (KGV) und die Entwicklung von mehrheitsfähigen Handlungsoptionen. Aufwand  keine Vergütung der Teilnahme  Teilnahme der Beteiligten an mindestens drei Veranstaltungen Beispiele:  Stadtteilsanierung, Stadt Brandenburg – Hohenstücken  Dorferneuerungskonzept, Ebertsheim (Rheinland-Pfalz)  Lärmsanierung, Mannheim-Käfertal  Wohnumfeldverbesserung, Kassel Holländischer Platz Einschätzung / Empfehlung für Karlsruhe Für (energetische) Stadtteilsanierungen vorstellbar. 24 2.1.2.8 Bürgerrat Beschreibung (Methode / standardisiertes Programm) Die Einrichtung von Bürgerräten ist ein vom Sozialministerium Baden-Württemberg geför- dertes Projekt. Bürgerräte werden von der Kommunalveraltung einberufen. Die Themen- stellung eines Bürgerrats kann sowohl offen als auch vorgegeben sein. Die Durchführung eines Bürgerrats erfolgt in zwei Stufen: 1. Einmalig stattfindender, ein bis zwei Tage dauernder moderierter Workshop mit dem Ziel, eine gemeinsame Erklärung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ver- fassen. Das vorgegebene Moderationsverfahren ist die „Dynamic Facilitation“ Me- thode. Hierbei werden die Beiträge der Teilnehmenden den Kategorien „Probleme“, „Lösungen“, „Bedenken“ und „Daten“ zugeordnet. 2. Gemeinderat und kommunale Verwaltung setzen sich mit den Ergebnissen in einer öffentlichen Diskussion auseinander. Anschließend muss der Gemeinderat ent- scheiden, in welcher Form er mit den Ergebnissen umgehen will. Teilnehmende  Auswahl von 12 bis 15 Bürgerinnen und Bürgern eines Ortes / einer Region / eines Stadtteils Repräsentativität  Die soziale Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollte der He- terogenität der Gesamtbevölkerung nahe kommen.  Aufgrund der relativ geringen Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist das Ergebnis jedoch nicht repräsentativ.  Gefahr, dass vor allem „laute Stimmen“ gehört werden Ziel  bei offener Themenstellung des Bürgerrats: Informationen sammeln, Probleme identifizieren, herausfinden was die Bürgerinnen und Bürger bewegt  bei vorgegebener Themenstellung bzw. Fragestellung: Meinungsbild abfragen, Handlungsoptionen bzw. Empfehlungen erarbeiten, Problemlösung bzw. Sammeln von Lösungsideen Aufwand  Ein Bürgerrat kostet schätzungsweise 8.000 Euro. In den kommenden beiden Jah- ren stehen aus Landesmitteln je 3.000 Euro für insgesamt 10 Bürgerräte, insgesamt also 30.000 Euro, zur Verfügung.  Dauer: ca. 1-2 Tage Beispiele Das Modell der Bürgerräte wurde nach dem Vorbild des Vorarlbergs konzipiert. Beispiele für den Einsatz von Bürgerräten in Baden-Württemberg sind noch nicht bekannt.  Bregenz: Bürgerrat zum Seestadtareal Bei der Planung des Bregenzer Seestadtareals wurden Bregenzer Bürgerinnen und Bürger in Form eines Bürgerrats beteiligt. Per Zufallsauswahl wurden 12 Bürgerin- nen und Bürger eingeladen. Der Bürgerrat trat dann zu einem zweitägigen Work- shop zusammen und erarbeitete konkrete Gestaltungsvorschläge für das Gebiet. Die Ideen des Bürgerrats sollen in die Planung des Gebiets mit einbezogen werden. 25 Einschätzung / Empfehlung für Karlsruhe  In Karlsruhe könnte das Instrument Bürgerrat in einigen Fällen in Konkurrenz zu Stadtteilkonferenzen stehen.  Die in einem Bürgerrat erarbeiteten Ergebnisse stehen evtl. im Widerspruch zu den Interessen der Bürgervereine.  Die Ergebnisse aus anderen Beteiligungsprozessen wie z. B. dem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020“ könnten mit Hilfe eines Bürgerrats nochmals abgeglichen werden. 26 2.1.3 Bürgerbeteiligungsverfahren in Karlsruhe Bei den in Karlsruhe bisher durchgeführten Bürgerbeteiligungsverfahren kamen die unter Punkt 2.1.1 genannten Instrumente zur Bürgerbeteiligung zum Einsatz. Bürgerbeteili- gungsverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Instrumente miteinander kombiniert werden. 2.1.3.1 City 2015 Beschreibung "City 2015" war ein im Jahr 2002 durchgeführtes Beteiligungsverfahren zur Neugestaltung der Karlsruher Innenstadt. Aus der offenen Diskussion entwickelte sich innerhalb eines halben Jahres eine mit der Bürgerschaft diskutierte und abgestimmte Vorlage für den Ge- meinderat. Diese war Grundlage für die weitere Beschlussfassung und die Zulassung ei- nes Bürgerentscheids am 22.09.2002. Bei diesem votierte eine Mehrheit von 55,55 % für den Bau der Kombilösung. Eingesetzte Instrumente  Arbeitsgruppen / Workshops Planerworkshop (30.11.2001 bis 4.12.2001) mit fünf Planungsbüros, die bisher noch nicht mit der Karlsruher Situation vertraut waren.  Zukunftskonferenz Bildung von 17 Arbeitsgruppen mit ca. 400 Teilnehmenden (Januar 2002 bis März 2002) zu den Themen Entwicklung der Fußgängerzone, Gestaltung von öffentlichen Räumen, Einkaufen in der City, Arbeiten in der City, Wohnen in der City, Entwick- lung des Nahverkehrsnetzes, Gestaltung und Lage von Haltestellen, Auto und Rad fahren in der City, Umgestaltung der Kriegsstraße.  Arbeitsgruppen / Workshops Von Februar 2002 bis April 2002 tagten die Facharbeitskreise "Kammern und Verbände" (fünf Sitzungen) sowie die Bürgervereine (vier Sitzungen). Teilnehmende  In Arbeitsgruppen und Facharbeitskreisen haben von Dezember 2001 bis Septem- ber 2002 über 800 Bürgerinnen und Bürger in über 50 Einzelveranstaltungen ge- meinsam mit Expertengremien die Zukunft der Karlsruher Innenstadt geplant. Repräsentativität  Im Beteiligungsprozess nicht gegeben, aber basisdemokratische Bestätigung durch den Bürgerentscheid. Ziel  Ziel des Beteiligungsprozesses war es, einen Konsens über die Gestaltung der In- nenstadt mit einem gut funktionierenden ÖPNV zu erreichen. Aufwand  Kosten für externe Moderation, Prozessbegleitung, Sachkosten, Bürgerentscheid, Öffentlichkeitsarbeit, Internet etc. Erfahrungen / Evaluation Der Beteiligungsprozess "City 2015" mündete in einen Bürgerentscheid, in dem sich die Mehrheit der Karlsruher Bevölkerung für den Bau der Kombilösung aussprach. Die Akzep- tanz für dieses für Karlsruhe große Verkehrsinfrastrukturprojekt konnte erhöht werden. Mit dem Bau der Kombilösung wurde im Januar 2010 begonnen. 27 2.1.3.2 Karlsruhe Masterplan 2015 Beschreibung Bürgerschaft, Politik, Verwaltung, Institutionen, Vereine und Verbände waren bei der Erar- beitung des „Karlsruhe Masterplan 2015“ beteiligt. Im Januar 2007 beschloss der Karlsru- her Gemeinderat den "Karlsruhe Masterplan 2015" als Orientierungsrahmen, um Perspek- tiven aufzuzeigen, wie sich Karlsruhe entwickeln kann. In 12 Handlungsfeldern wurden für das Jahr 2015 und darüber hinaus 47 Leitprojekte erarbeitet. Eingesetzte Instrumente  1. Phase: Umfragen – September 2005 bis Dezember 2005 o Passantenbefragungen an verschiedenen Standorten in der Innenstadt, In- ternetumfrage, Interviews mit Persönlichkeiten aus Stadt und Region  2. Phase: Forum, Versammlung, Konferenz – Januar 2006 bis Januar 2007 o Zukunftskonferenz: Ideensammlung o Bürgerkonferenz: Aus der Ideensammlung generierte Leitprojekte wurden bei der Bürgerkonferenz diskutiert und priorisiert. Teilnehmende  1. Phase: Umfragen – September 2005 bis Dezember 2005 o Passantenbefragung: 1.000 Beteiligte, Internetumfrage: 128 Beteiligte, Inter- views mit 42 Persönlichkeiten aus Stadt und Region  2. Phase: Forum, Versammlung, Konferenz – Januar 2006 bis Januar 2007 o Zukunftskonferenz: 400 Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter von Institu- tionen, Vereinen und Verbänden o Bürgerkonferenz: 130 Teilnehmende aus der Zukunftskonferenz. Repräsentativität  Zukunftskonferenz: 5.000 repräsentativ ausgewählte Bürgerinnen und Bürger sowie 150 Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen, Vereinen und Verbänden wur- den eingeladen. Ziel  Gemeinsame Erarbeitung von Zielen und Leitprojekten, die bis zum Jubiläumsjahr 2015 umgesetzt werden sollen. Aufwand  Sowohl für die Zukunftskonferenz als auch für die Bürgerkonferenz mussten Räum- lichkeiten im Kongresszentrum am Festplatz angemietet werden.  Der Prozess dauerte von September 2005 bis Januar 2007. Für die Organisation des Prozesses und die Erarbeitung des "Karlsruhe Masterplan 2015" wurden ein dreiköpfiges Projektteam und ein verwaltungsinternes Innovationsteam bestehend aus 12 Führungskräften aus der Verwaltung und aus Beteiligungen aller Dezer- natsbereiche eingerichtet. Erfahrungen / Evaluation Beim "Karlsruhe Masterplan 2015" gab es vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten. Es wurde diszipliniert und engagiert gearbeitet. 89 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Bürgerkonferenz fanden ihre Ideen im damaligen Entwurf des "Karlsruhe Masterplan 2015" wieder. Viele Projekte werden bis 2015 fertig gestellt sein. Aus finanziellen Gründen konnten nicht alle Projekte mit gleicher Intensität vorangetrieben werden; ein kleiner Teil an Projekten wurde zurückgestellt oder nicht weiterverfolgt. 28 2.1.3.3 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020 Beschreibung Der „Karlsruhe Masterplan 2015“ (Kapitel 2.1.3.2) wird zu einem „Integrierten Stadtent- wicklungskonzept Karlsruhe 2020“ als ressortübergreifender Orientierungsrahmen für die zukünftige Entwicklung der Stadt Karlsruhe bis 2020 fortgeschrieben. Beim "1. Zukunftsfo- rum Karlsruhe 2020" wurde der Fortschreibungsprozess vorgestellt und ein Überblick über alle Handlungsfelder und Strategien gegeben. Anschließend folgten vier fachliche Zu- kunftsforen, an denen jeweils einige Handlungsfelder zusammengefasst thematisiert wur- den: "2. Zukunftsforum Karlsruhe 2020: Soziales, Bildung und Kultur“, "3. Zukunftsforum Karlsruhe 2020: Freizeit, Stadtgrün und Umwelt“, "4. Zukunftsforum Karlsruhe 2020: Städ- tebau, öffentlicher Raum und Verkehr“ sowie "5. Zukunftsforum Karlsruhe 2020: Image, Wissenschaft, Wirtschaft und regionale Kooperation“. Eingesetzte Instrumente  Forum, Versammlung, Konferenz / Arbeitsgruppe, Workshop: Beim "1. Zukunftsforum Karlsruhe 2020" hatten die Teilnehmenden an 12 Themen- tischen die Möglichkeit, mit Fachleuten über die geplanten Strategien und Leitpro- jekte zu diskutieren. Bei den fachlichen Zukunftsforen stellten städtische Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter im Plenum die strategischen Vorhaben der Stadt vor. An- schließend wurden diese in Arbeitsgruppen vertieft diskutiert. Teilnehmende  Die Zukunftsforen waren öffentlich. Bürgerinnen und Bürger aus dem Masterplanprozess, Institutionen und Verbände sowie 200 zufällig ausgewählte junge Erwachsene unter 30 Jahren erhielten eine persönliche Einladung.  An den fünf "Zukunftsforen Karlsruhe 2020" nahmen im Durchschnitt 50 Bürgerin- nen und Bürger sowie 30 Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen teil. Die Stadtverwaltung war je mit ca. 15 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern ver- treten. Repräsentativität  Die Zusammensetzung der Teilnehmenden war nicht repräsentativ. Ziel  Die Stadtverwaltung wollte die Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen über die strategischen Vorhaben der Stadt Karlsruhe in- formieren. Gleichzeitig sollte eine Rückmeldung erfolgen, ob sie mit ihren strategi- schen Vorhaben auf dem richtigen Weg ist. Aufwand  Für ein Forum muss mit rund 5.000 Euro für das Moderationsteam, die Anmietung von Räumen und die Bewirtung kalkuliert werden.  Dauer: fünf Abende á drei Stunden Erfahrungen / Evaluation Bei der Betrachtung des gesamten Prozesses ist festzustellen, dass gesamtstädtische strategische Themen die breite Öffentlichkeit oft weniger ansprechen als konkrete Projekte und Planungen vor Ort. Dennoch wurde in den Arbeitsgruppen konstruktiv diskutiert. Bei den Foren und über eine Kommentarfunktion im Internet wurden an die 300 Kommentare, Anregungen und Projektideen abgegeben. 29 2.1.3.4 Stadtteilentwicklungsprozesse Beschreibung Breite Beteiligungsprozesse im Rahmen der Stadtteilentwicklung wurden in der Oststadt, Südstadt, Innenstadt-West, Mühlburg und Rintheim durchgeführt. Angeleitet durch ein pro- fessionelles Stadtteilmanagement erarbeiten Bürgerinnen und Bürger Maßnahmenvor- schläge, die der Verwaltung bzw. dem Gemeinderat zur Umsetzung vorgelegt werden. Eingesetzte Instrumente  Umfrage Befragungen im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen  Forum, Versammlung, Konferenz Stadtteilkonferenz, Jugendforum  Arbeitsgruppe, Workshop Insbesondere konkrete soziale und städtebauliche Projekte  Vor-Ort-Begehung, Spaziergang Stadtteilspaziergang  Spielleitplanung Teilnehmende  Bei den Befragungen Zufallsstichprobe aus dem Einwohnermeldeverzeichnis bzw. Vollerhebung von Wohnungseigentümern und Gewerbetreibenden im Gebiet  Die Veranstaltungen sind i. d. R. öffentlich, zum Teil auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet (Kinder, Jugendliche, Gewerbetreibende, soziale Einrichtungen etc.).  Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgt teilweise über Jugendeinrich- tungen oder Schulen. Repräsentativität  Nicht gegeben (außer bei Befragung)  Der Dominanz durchsetzungsstarker Bevölkerungsgruppen muss durch gezielte Ansprache durchsetzungsschwächerer Gruppen entgegengewirkt werden. Ziel  Abstimmung städtebaulicher Planungen mit der Bürgerschaft  Aktivierung von lokalem Erfahrungswissen und Ressourcen der Akteure vor Ort für städtebauliche, grünplanerische, soziale und kulturelle Maßnahmen. Aufwand  Kosten für externes Stadtteilmanagement über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren Erfahrungen / Evaluation Umfangreiche städtebauliche Maßnahmen im Rahmen von Sanierungsgebieten werden intensiv mit der Bürgerschaft abgestimmt. Die Beteiligung stärkt die Identifikation mit dem Stadtteil. Häufig gelingt es, bürgerschaftliches Engagement in erheblichem Umfang zu mobilisieren. Der zeitliche Abstand zwischen erster Beteiligung und der Realisierung erster baulicher Maßnahmen trifft vor Ort mitunter auf Unverständnis. 30 2.1.3.5 Spielleitplanung Beschreibung Spielleitplanung ist eine Entwicklungsplanung, die sich an den Bedürfnissen und Sichtwei- sen von Kindern und Jugendlichen orientiert. Sie kann helfen, die Problematik der „Stell- vertreterplanung“ (Erwachsene planen für Kinder) zu lösen. Zur Bewertung stehen alle Orte und Flächen eines definierten Gebietes an. Durch einen Beschluss wird der Spielleit- plan abwägungsrelevant für alle künftigen Planungen im Geltungsbereich, seien es Ver- kehrs-, Bebauungs- oder Grünflächenplanungen. Im Geltungsbereich „Soziale Stadt Mühl- burg“ sowie den angrenzenden Bereichen wurde erstmals in Karlsruhe eine Spielleitpla- nung durchgeführt. Eingesetzte Instrumente  Subjektive Landkarten (Mental Maps) Durch diese Methode wurden Alltagserfahrungen und Nutzungsmuster deutlich. Wichtig waren die Schulen als Kooperationspartner.  Vor-Ort-Begehung, Spaziergang Streifzüge: In Begleitung Erwachsener konnten Kinder selbst und unbeeinflusst Routen und Ziele bestimmen und Einblicke in ihre Lebenswelt gewähren.  Forum, Versammlung, Konferenz Jugendkonferenzen: Im Dialog mit den Jugendlichen wurden Probleme und Wün- sche formuliert. Zukunftswerkstatt: Aus den Ergebnissen der Bestandsanalyse sollten Ideen entwi- ckelt und Projekte abgeleitet werden. Teilnehmende  Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgte über Schulen und sonstige öffentliche Einrichtungen.  An der Zukunftswerkstatt konnten alle Interessengruppen teilnehmen. Repräsentativität  Mental Maps und Streifzüge wurden mit Schülerinnen und Schülern der 4. bis 6. Klassen durchgeführt.  An den Jugendkonferenzen konnten alle Jugendlichen teilnehmen.  Die Zukunftswerkstatt war eine öffentliche Veranstaltung. Ziel  Ziel der Spielleitplanung ist es, den öffentlichen Freiraum im Interesse von Kindern und Jugendlichen so zu entwickeln, dass die Qualität verbessert und Flächen gesi- chert werden.  Zur Sicherung der Ziele einer Spielleitplanung bedarf es eines gemeinderätlichen Beschlusses. Aufwand Der Zeitraum für die Spielleitplanung in Mühlburg dauerte von Januar 2008 bis Mai 2009. Rund 350 Kinder und Jugendliche waren daran beteiligt. Externe Unterstützung war bei der Durchführung der Streifzüge sowie bei der Auswertung der Kinderbeteiligungen erfor- derlich. Die Jugendkonferenz und die Zukunftswerkstatt wurden extern moderiert. 31 Erfahrungen / Evaluation Der Aufwand für die Grunddatenerhebung, Auswertung und Koordination war sehr hoch und stand nicht im Verhältnis zu den Informationen und Erkenntnissen, die durch diese Verfahren erbracht wurden. Das Verfahren erfordert einen abschließenden gemeinderätli- chen Beschluss. Die Evaluation des Verfahrens ergab, dass für die Stadt Karlsruhe die quartierbezogene Kinder- und Jugendbeteiligung (Kapitel 2.1.3.6) das effektivere Verfah- ren ist. 32 2.1.3.6 Quartierbezogene Kinder- und Jugendbeteiligung Beschreibung Streifzüge, Präsenszeiten der pädagogischen Fachkräfte vor Ort im Stadtteil und Jugend- konferenzen werden überwiegend für die quartiersbezogene Kinder- und Jugendbeteili- gung eingesetzt und dienen zur Aufnahme von Einschätzungen und Problemwahrneh- mung. Die Betrachtung und Wahrnehmung der Umwelt aus Sicht der Kinder ist entschei- dend. Eingesetzte Instrumente  Vor-Ort-Begehung, Spaziergang Streifzüge: Kinder und Jugendliche können selbst und unbeeinflusst Routen und Ziele bestimmen und Einblicke in ihre Lebenswelt gewähren.  Präsenszeiten der pädagogischen Fachkräfte vor Ort: Zu angekündigten Zeiten ist die Person, die den Kindern bereits bekannt ist, im jeweiligen Stadtteil und nimmt dort die Anregungen der Kinder, Jugendlichen und Familien entgegen.  Forum, Versammlung, Konferenz Jugendkonferenzen: Im Dialog mit den Jugendlichen werden Probleme und Wün- sche formuliert. Teilnehmende  Teilnehmen können alle Kinder und Jugendliche Repräsentativität  abhängig von der konkreten Ausgestaltung  Risiko, dass insbesondere „laute“ Stimmen Gehör finden Ziel  Aufnahme von Anregungen  Feststellung von Problemen  Kinder und Jugendliche in einen demokratischen Prozess einbeziehen Aufwand  keine finanzielle Entschädigung der Beteiligten  Zeitaufwand für die Beteiligten eher gering Die Streifzüge und Präsenszeiten werden vom Kinderbüro organisiert, durchgeführt und ausgewertet. Schulen und sonstige Einrichtungen sollten eingebunden werden. Die Er- gebnisse werden vom Kinderbüro zusammengefasst und an die Fachämter weitergeleitet. Erfahrungen / Evaluation Eine aufschlussreiche Methode, die in einem vertretbaren Aufwand steht, um die Bewe- gungsräume und Probleme der Kinder zu erfahren. Eine Einbindung der Schulen Kindertagesstätten und sonstigen Einrichtungen ist für eine Rückkopplung wichtig. Diese Einrichtungen sind oftmals auch Ansprechpartner für die ob- jektbezogene Kinder- und Jugendbeteiligung. 33 2.1.3.7 Objektbezogene Kinder- und Jugendbeteiligung Beschreibung Beim Neubau und bei einer umfassenden Sanierung von Spielplätzen erfolgt eine zweistu- fige Beteiligung der Kinder- und Jugendlichen der Nachbarschaft. Die Organisation und Durchführung erfolgt durch das Gartenbauamt. Eingesetzte Instrumente  Anschauliche Präsentation eines ersten Entwurfs zur Spielflächengestaltung mit Plänen und Abbildungen (Skizzen, Fotos).  Diskussion der ersten Planungsüberlegungen vor Ort und Erfassung von Ände- rungs-, Verbesserungs- und Ergänzungswünschen. Hierbei können die Kinder auch mit selbst gewählten Medien (Zeichnungen, Modelle) ihre Vorstellungen einbringen.  Vorstellung der auf Grundlage der Anregungen überarbeiteten Planung und Kon- sensfindung in einem zweiten Vorort-Termin. Teilnehmende  Teilnehmen können alle Kinder und Jugendlichen (Nachbarschaft, Schulen und Kindertagesstätten im Umfeld werden gezielt eingeladen). Repräsentativität  Die Auswahl der Teilnehmenden ist zufällig. Das Ergebnis muss bei zu geringer Teilnahme am ersten Termin beim zweiten Termin verifiziert werden.  Risiko, dass insbesondere „laute“ Stimmen Gehör finden Ziel  Aufnahme von Anregungen und Erkennen von aktuellen Trends  Feststellung von eventuellen Problemen und Nutzungskonflikten  Kinder und Jugendliche in einen demokratischen Prozess einbeziehen Aufwand  keine finanzielle Entschädigung der Beteiligten  Zeitaufwand für die Beteiligten eher gering Erfahrungen / Evaluation Eine praxisnahe, bedarfsgerechte Methode, die zeitnah zur Umsetzung der Planung durchgeführt werden kann und damit die Erwartungen der Kinder und Jugendlichen erfüllt. Kinder und Jugendliche lernen auch die Wünsche anderer kennen und erfahren die Grün- de, warum nicht alle Wünsche realisierbar sind. 34 2.1.3.8 Verkehrsentwicklungsplan Beschreibung Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) soll Möglichkeiten aufzeigen, wie die Zielvorstellun- gen der Stadt im Sinne einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung unter Beachtung der wirt- schaftlichen Entwicklung umgesetzt werden können. Er ist auch als Strategie im Karlsru- her ISEK 2020 genannt. Als Rahmenplan wird er Aussagen zu den grundlegenden Netzen und Infrastruktureinrich- tungen im Fuß- und Radverkehr, im öffentlichen Personennahverkehr sowie im motorisier- ten Individualverkehr machen und Maßnahmen zur Umsetzung benennen. Zielhorizont ist das Jahr 2025. Die Erarbeitung des VEP ist als Prozess angelegt, d.h., die Inhalte der einzelnen Bearbei- tungsbausteine werden jeweils durch die Rückkopplung mit den städtischen Gremien, der Fachverwaltung, der Bürgerschaft sowie relevanten Interessensgruppen entwickelt. Eingesetzte Instrumente  Forum / Versammlung / Konferenz o Öffentliche Informationsveranstaltungen: Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Phasen des VEP-Prozesses, im Rahmen der Stadtbauforen. Die Stadtbauforen sind eine Veranstaltungsreihe des Stadtplanungsamts, in der etwa viermal jährlich Themen der Stadtplanung und des Bauens vorge- stellt und diskutiert werden. o VEP-Forum: Mit der Bildung des Forums wurde ein Gremium geschaffen, das die Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes kontinuierlich begleitet und die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsschritte gemeinsam diskutiert. Die Anregungen aus dem Forum fließen in den Verkehrsentwicklungsplan ein. Insgesamt sind sechs Sitzungen mit einer Dauer von je vier Stunden vorge- sehen. o Forum für die Öffentlichkeit: Im Sommer 2012 wird der ausgearbeitete VEP Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Es ist eine Art „Produkttest“, bei dem Hinweise zur Akzeptanz des VEP und zur Priorisierung der Maßnahmen ge- wonnen werden sollen. Teilnehmende  Öffentliche Informationsveranstaltungen: Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über Presse, Einladungsliste Fachpublikum des Stadtplanungsamtes  VEP-Forum: Das Forum gliedert sich in einen „Inneren Kreis“ und „Äußeren Kreis“. o Im Inneren Kreis sitzen ca. 40 Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen, die entweder direkt mit dem Verkehrssektor beschäftigt sind, als große Ver- kehrserzeuger gelten oder bestimmte Interessensgruppen vertreten. Sie wurden sorgfältig ausgewählt und persönlich vom Oberbürgermeister einge- laden und benannt. o Der Äußere Kreis besteht aus Verwaltungsangehörigen sowie Politikerinnen und Politikern. Das Forum wird durch externe Moderation geleitet, die VEP- Gutachterinnen und Gutachter liefern den fachlichen Input. Dieser wird in aufbereiteter Form im Vorfeld an die Teilnehmenden verschickt. o Die Teilnehmenden des Inneren Kreises diskutieren an acht „Bänken“ mitei- nander und halten die Ergebnisse an Stellwänden fest. Der Äußere Kreis beobachtet die Arbeit der Bänke und steht für Rückfragen und / oder zur Ab- schlussdiskussion zur Verfügung. 35  Forum für die Öffentlichkeit: Die Teilnehmenden werden aus dem Melderegister nach statistischen Gesichtspunkten gezogen (netto ca. 100). Darüber hinaus wer- den Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Presse eingeladen (geschätzter Rücklauf 20 – 40 Personen). Auch die VEP-Forumsteilnehmenden werden gebeten, Personen aus ihren Bereichen zu entsenden (geschätzt ca. 50 Personen). Repräsentativität  Öffentliche Informationsveranstaltungen: Die Stadtbauforen sprechen eher Fach- publikum und höhere Bildungsschichten an, die Teilnehmenden sind nicht reprä- sentativ für die Bevölkerung.  VEP-Forum: Für das VEP-Forum wurde darauf geachtet, alle Gruppierun- gen/Interessensvertretungen abzudecken, jedoch nicht nach einem strengen Re- präsentativitätsschlüssel.  Forum für die Öffentlichkeit: Die Einzuladenden werden repräsentativ aus dem Mel- deregister gezogen, die Gruppe unter 35 wird etwas verstärkt, weil hier mit weniger Zusagen gerechnet wird. Ziel Öffentlichkeitsarbeit, Information, Aufklärung und die gemeinschaftliche Diskussion sind wichtige und unverzichtbare Instrumente einer erfolgreichen Arbeit in der Stadt- und Ver- kehrsplanung. Deshalb soll die Öffentlichkeit bei der Erarbeitung des VEP eingebunden werden. Ziel ist es, eine hohe Akzeptanz für die Maßnahmen und Projekte zu erreichen, sowie Verständnis für die Belange der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Aufwand Es entstehen Kosten für externe Moderation, Raummiete, Vortragende, Verpflegung, Druck und Gestaltung der Flyer, Versand sowie Aufbereitung vorbereitender Unterlagen. Erfahrungen / Evaluation  Öffentliche Informationsveranstaltungen: Die Stadtbauforen zum Thema Verkehr sind gut besucht und es entstehen interessante Diskussionen.  VEP-Forum: Das VEP-Forum hat eine gewisse Fluktuation der Teilnehmenden zu verzeichnen, der Prozess läuft über mehrere Jahre. Insgesamt gibt es positive Rückmeldungen und die Anregungen werden durch die Gutachterinnen und Gut- achter in den VEP aufgenommen. Die Arbeit an den Bänken wird als interessant und zielführend gesehen. Die externe Moderation hat sich bewährt.  Forum für die Öffentlichkeit: Die Veranstaltung fand noch nicht statt. 36 2.1.3.9 Stadtteilprojekte zum Stadtjubiläum 2015 Beschreibung (Beteiligungsverfahren ist noch in Planung) Hinführend auf das 300-jährige Jubiläum werden vom Stadtmarketing Karlsruhe mögliche neue Formen des Austauschs mit und innerhalb der Bürgerschaft geprüft. Die Karlsruher Stadtteile sollen bereits beim Stadtgeburtstag 2013 mit Eigenprojekten vertreten sein. Dies soll für das Jubiläum 2015 noch ausgebaut werden. Eingesetzte Instrumente  noch nicht definiert Teilnehmende  offene Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern aus den Stadtteilen Repräsentativität  nicht gegeben, da die Teilnahme für alle offen ist Ziel  Ziel ist es, hierbei auch die Bewohnerinnen und Bewohner zu erreichen, die in den Bürgervereinen weniger engagiert sind. Zu diesen Zielgruppen zählen insbesonde- re junge Menschen, Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund sowie Stu- dierende.  Initiierung kleinerer Stadtteilprojekte, die aus konkreten Vorschlägen der Einwoh- nerschaft hervorgehen und möglichst zeitnah, kostengünstig und unter praktischer Einbeziehung der Stakeholder umgesetzt werden sollen. Aufwand  keine finanzielle Entschädigung der Beteiligten  Zeitaufwand für die Beteiligten ca. 1-3 Tage  Projektgelder müssen zeitnah zur Verfügung stehen und transparent kommuniziert werden. Erfahrungen / Evaluation Liegt noch nicht vor, da sich das Beteiligungsverfahren noch in Planung befindet. 37 2.2 Gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung Bei den gesetzlich festgelegten Beteiligungsformen gibt es einen Mechanismus, der die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei einer Projektentscheidung „automatisch“ auslöst. Im Folgenden werden gesetzlich festgelegte Beteiligungsformen und die mit ihnen in Karlsruhe gemachten Erfahrungen vorgestellt. 2.2.1 Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid Beschreibung Über eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, kann die Bürgerschaft einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Hierzu müssen Unterschriften nach Maßgabe § 21 (3) GemO gesammelt werden. Anwendungsbeispiele in Karlsruhe  Bürgerbegehren Kronenplatz 1988  Bürgerbegehren Stadtbahntunnel 1996 jeweils mit anschließendem Bürgerentscheid Erfahrungen / Evaluation Mit Aussicht auf Erfolg nur für Fragestellungen nutzbar,  ... die nach § 21 (2) GemO zulässig sind und  ... die eine hinreichende Mobilisierung der Abstimmenden im Hinblick auf das Quo- rum von 25% § 21 (6) GemO im anschließenden Bürgerentscheid erwarten lassen.  Beispiele für nicht zugelassene Bürgerbegehren sind die Bürgerbegehren zum Bo- tanischen Garten 2004 und zur Kombilösung 2010. 2.2.2 Bürgerentscheid durch Beschluss des Gemeinderats Beschreibung Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, der Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger unterstellt wird (Bürgerentscheid nach § 21 (1) GemO). Dem kann ein Bürgerbegehren vorausgehen. Anwendungsbeispiele in Karlsruhe  Bürgerentscheid Kombilösung 2002 Erfahrungen / Evaluation Bürgerentscheide führen – trotz einer Bindungsfrist von nur drei Jahren – zur Befriedung des Konflikts, da das Ergebnis anerkannt wird. 38 2.2.3 Bürgerbeteiligung bei BPlan-Verfahren Beschreibung Das Baugesetzbuch sieht im Aufstellungsverfahren für Bauleitpläne eine Beteiligung der Öffentlichkeit grundsätzlich zwingend vor (§§ 3 und 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB). Diese ist zweistufig angelegt: 1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1, § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) Möglichst frühzeitig soll die Öffentlichkeit in den Planungsprozess zur Bauleitpla- nung mit einbezogen werden. Je nach erwartetem Interesse der Öffentlichkeit wird die Beteiligung als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung im Amtsblatt mit anschließender zweiwöchiger öffentlichen Auslegung durchgeführt. 2. Öffentliche Auslegung der Planung (§ 3 Abs. 2 BauGB) Hat der Bauleitplan einen in sich stimmigen Planungsstand erreicht, wird er dem Gemeinderat zur Entscheidung über die öffentliche Auslegung vorgelegt. Die öffent- liche Auslegung wird mindestens eine Woche vor Beginn bekannt gegeben. Der Plan liegt dann in der Regel für einen Monat zur Einsicht aus. In dieser Zeit können Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Diese müssen anschlie- ßend von der Verwaltung geprüft werden. Wer eine Stellungnahme abgegeben hat, hat ein Recht darauf, dass ihm das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird. Teilnehmende  Grundsätzlich stehen die Beteiligungsmöglichkeiten allen Interessierten offen. Repräsentativität  Nicht gegeben, da in der Regel nur Personen teilnehmen, die mit der Planung nicht einverstanden sind.  Die zustimmende oder nicht interessierte Mehrheit ist wenig vertreten und äußert sich nur selten. Erfahrungen / Evaluation  Positiv: Alle Anregungen werden dokumentiert und sind per Gesetz im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Auch wenn das Verfahren etwas sperrig erscheint, führt diese Verbindlichkeit dazu, dass sich die Bürgerinnen und Bürger gut aufge- hoben fühlen. Die Verwaltung erarbeitet sich durch dieses Verfahren eine gute Grundlage um Probleme vor Ort zu erkennen und diese in die Planung mit einzu- beziehen.  Negativ: Überzogene Erwartungen, dass das Vorgebrachte nun auch umzusetzen ist. „Gefühlte“ Mehrheiten pro oder contra Planungsentscheidung aufgrund einer Stimmung der Anwesenden bei einer solchen Veranstaltung. Ergänzung Über diese gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung hinaus werden noch weitere zu- sätzliche Beteiligungsmöglichkeiten auf freiwilliger Basis angeboten:  Beteiligung der Bürgervereine als Vertretung der Bürgerschaft im Rahmen der Be- hördenbeteiligung nach § 4 BauGB  Information der Öffentlichkeit auch über Internet mit der Möglichkeit zur Äußerung über Internet-Formular  zusätzliche Informationsveranstaltungen für spezielle Zielgruppen auch außerhalb der Vorschriften des BauGB 39 2.2.4 Flächennutzungsplan-Verfahren (Vorbereitende Bauleitplanung) Beschreibung Wie beim B-Plan Verfahren sind auch beim FNP-Verfahren die Kommunen dazu verpflich- tet, Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände möglichst frühzeitig über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, sowie sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, zu unterrichten. Die nach dem Baugesetzbuch vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in zwei Stu- fen. Der frühzeitigen Beteiligung, die im Stadium des Vorentwurfs angesiedelt ist, und der öffentlichen Auslegung, in der Entwurf, Begründung und aus der frühzeitigen Beteiligung bereits berücksichtigte Stellungnahmen einzusehen sind. Die frühzeitige Beteiligung wird im Falle des FNP, im Gegensatz zum B-Plan Verfahren, nur vereinzelt und projektbezogen als öffentliche Veranstaltung durchgeführt. Zumeist wird ein ähnliches Verfahren wie bei der öffentlichen Auslegung angewendet. Bei der öffentlichen Auslegung liegt der Plan nach öffentlicher Ankündigung im Rathaus zur Ansicht aus. Hier hat die Öffentlichkeit Ge- legenheit, sich zu den unterscheidenden Lösungen und deren voraussichtlichen Auswir- kungen zu äußern. Die eingereichten Stellungnahmen sind von der Verwaltung zu prüfen und mit anderen Interessen abzuwägen. Der FNP wird durch den Nachbarschaftsverband Karlsruhe aufgestellt dem elf Gemeinden angehören. Die Verbandsversammlung des NVK entscheidet über Fortschreibungen und Änderungen des FNP. Hier stellt Karlsruhe 16 von 41 Vertreter, was gleichbedeutend mit 60 Prozent der Stimmen ist. Der Gemeinderat Karlsruhe hat nur einen mittelbaren Einfluss auf die Verbandsversammlung. Anwendungsbeispiele in Karlsruhe Vorgehensweise zur öffentlichen Auslegung einer geplanten Einzeländerung:  Nachdem Ort und Dauer der Offenlage in den BNN und der Stadtzeitung (gemäß BauGB) mindestens eine Woche vorher veröffentlicht werden, besteht die Möglich- keit, die geplanten Einzeländerungen samt Erläuterungsbericht und FNP für die Dauer eines Monats im Offenlageraum des Rathauses einzusehen.  Zusätzlich findet eine Veröffentlichung im Internet statt.  Anregungen der Öffentlichkeit werden dokumentiert und an die zuständigen Plane- rinnen und Planer weitergeleitet.  Diese prüfen die Anregungen und ändern gegebenenfalls den Vorentwurf. Alle Stel- lungnahmen werden abgewogen und in einer schriftlichen Beschlussempfehlung an das politisch entscheidende Gremium, d.h. der Verbandsversammlung des Nach- barschaftsverbandes Karlsruhe, zur Abstimmung vorgelegt.  Nach positivem Beschluss durch die Verbandsversammlung werden die Stellung- nahmen nochmals der höheren Verwaltungsbehörde, in diesem Fall dem Regie- rungspräsidium Karlsruhe, vorgelegt. Dieses entscheidet über die endgültige Ge- nehmigung der Einzeländerung. Erfahrungen / Evaluation Die Möglichkeiten der Beteiligung werden von Bürgerinnen und Bürgern nur selten wahr- genommen. Dies liegt jedoch nicht am Verfahren, sondern daran, dass der FNP „nur“ für Behörden und nicht für Bürgerinnen und Bürger rechtsverbindlich ist und dessen Vorga- ben nur selten mit Interessen einzelner kollidieren. Ist dies, wie z. B. im Zuge des Verfah- rens zur Genehmigung der Flächen des Fleischwerkes Rheinstetten, doch einmal der Fall, so ist dieses formelle Verfahren zwar ein umständliches, dafür aber auch ein sehr gründli- ches Werkzeug, das dafür sorgt, dass alle Bedenken und Einwände in einem Abwägungs- prozess Gehör finden und dokumentiert werden. 40 2.2.5 Sanierungsverfahren Beschreibung Das förmliche Verfahren für die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen (Aufstellung, Änderung, Ergänzung von Maßnahmen im förmlich festzusetzenden Sanie- rungsgebiet) umfasst u. a. die Beteiligung der „Öffentlichkeit“ (gem. § 137 BauGB) sowie der „Behörden und sonstigen Träger[n] öffentlicher Belange“ (gem. § 139 BauGB). Zwei Stufen:  frühzeitige Mitwirkung (Information über die vorab beabsichtigten Sanierungsmaß- nahmen, Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung)  Vertiefung des vorgesehenen Maßnahmenplanes in Stadtspaziergängen, Work- shops, Arbeitskreisen etc. i. d. R. vor Ort im Sanierungsbüro moderiert durch nicht- städtische Personen; parallel: Lenkungsgruppe der Verwaltung als Schaltstelle zu den Anregungen aus der Bürgerbeteiligung Anwendungsbeispiele in Karlsruhe  Alle Sanierungsgebiete im Rahmen einer Anhörungsveranstaltung; im informellen Bereich verstärkt insbesondere seit dem Landessanierungsprogramm Weststadt (1997 bis 2007) Erfahrungen / Evaluation Alle Anregungen werden dokumentiert. Das Verfahren ist aufwändig, die Realisierung über mehrere Jahre sher oft nur schwer zu vermitteln. Dennoch kann dadurch eine i. d. R. hö- here Aufmerksamkeit und Konstruktivität erreicht werden; die Bürgerinnen und Bürger füh- len sich durch die Anpassung von Planungen auf die Bedürfnisse vor Ort bestätigt. Auch die Förderung privater Sanierungsmaßnahmen unterstützt den Beteiligungsprozess und die Bereitschaft, sich einzubringen. 41 3 Online-Bürgerbeteiligung, E-Partizipation Durch den zunehmenden Einsatz des Internets eröffnen sich für Bürgerinnen und Bürger neue Wege, sich in städtische Belange einzubringen, sich untereinander zu vernetzen, Informationen auszutauschen und sich zu organisieren. Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Kapitel grundlegende Überlegungen zur Online-Bürgerbeteiligung bzw. zu E-Partizipation dargelegt sowie Instrumente und Verfahren erläutert. 3.1 Grundlagen Die Verlagerung der Beteiligungsprozesse in das Internet wird verbreitet „E-Partizipation“ genannt. E-Partizipation ist logisch in der hier vorgenommenen Strukturierung weder als „Instrument“ noch als „Verfahren“, sondern eher als ein „Kanal“ zu verstehen, über den Kommunikation läuft. Die Wahl des Kanals „Internet“ hat erhebliche Auswirkungen hin- sichtlich Reichweite, Geschwindigkeit, mögliche Intensität und inhaltliche Tiefe – in allen diesen Dimensionen ist mit dem Internet ein erhebliches Steigerungspotential realisierbar. Die Anwendung des Internets in Beteiligungsprozessen erfolgt in der Regel begleitend und parallel, bislang eher selten substituierend. Praktisch jede Kommunikationsform kann auch im Internet abgebildet werden:  Einer mit Einem: z. B. E-Mail  Einer mit Vielen: z. B. Blog  Viele mit Vielen: z. B. Foren oder Soziale Netzwerke Die Kommunikation kann stark dialogisch gestaltet werden, z. B. im Chat, oder eher asyn- chron, z. B. Foren oder Kommentare. Es überwiegt die Textform, aber prinzipiell sind die Kommunikationsprozesse im Internet auch als Audio- oder Videodialog denkbar (z. B. Po- dcast oder Webinar). Die Fülle der medialen Möglichkeiten erlaubt zielgruppen- und ge- genstandsgerechte Informationsformate. Internet ist ein Alltags-Medium geworden. Weder ist heute der Internetzugang in relevanter Weise sozial selektiv, noch ist die Nutzung des Internets bei der Einführung von Beteili- gungsmöglichkeiten als besonders innovativ oder imagefördernd anzusehen, sieht man von bestimmten Formaten ab, die aufgrund ganz anderer Kriterien derzeit starke Reso- nanz erfahren (z. B. Soziale Netzwerke). Beteiligungsprozesse können verwaltungsinitiiert oder bürgerinitiiert sein. Bürgerinitiiert sind beispielsweise:  Beobachtung von Politik und Verwaltung (z. B. mit „Watchblogs“ oder „Stadtwikis“),  Eingaben, Beschwerden, Petitionen (derzeit meist in Sozialen Netzwerken) und  Aktivismus, Kampagnen und Lobbying (ebenfalls meistens über dezidierte Websei- ten und Soziale Netzwerke). Bürgerinitiierte Beteiligungsformate nutzen heute ausnahmslos, intensiv und teilweise ausschließlich das Internet. Verwaltungsinitiiert sind:  Informations- und Transparenzangebote  Konsultationsverfahren (Dialog / Diskussion)  Kooperationsangebote (Aufgaben der Stadt werden von Bürgerinnen und Bürgern übernommen) 42 Im Folgenden steht die verwaltungsinitiierte Online-Konsultation im Mittelpunkt, also die dialogische und ergebnisorientierte Bürgerbeteiligung. Das Internet eröffnet dabei – bei entsprechender Ausgestaltung des Beteiligungsprozesses – die folgenden Vorteile:  Vereinfachung der gezielten Ansprache und direkte Einbindung der Adressaten, Verringerung der Hürden und Hemmschwellen für eine Mitwirkung  Vereinfachung der Bereitstellung und Abfrage von Informationen bei potentiell end- loser Informationstiefe und großer Vielfalt der Informationsformate  Möglichkeit der transparenten, gleichzeitigen oder zeitversetzten Diskussion unter den Beteiligten und mit der Stadt  Möglichkeit der Auswertung der Beiträge und Herausfilterung der zentralen Anlie- gen durch Kommentar- und Bewertungsfunktionen  Vereinfachte Bekanntmachung und Rückkopplung der Ergebnisse Zu beachten ist allerdings:  Obwohl die Zugangshürden abgebaut wurden, ist es oftmals schwierig, die Teil- nehmenden zur Mitwirkung zu motivieren, wenn die direkte persönliche Ansprache fehlt und der Beteiligungsprozess zeitversetzt abläuft.  Im internetgestützten Kommunikationsprozess sind in der Regel die Beteiligten ört- lich voneinander isoliert, es fehlen verbale und nonverbale wechselseitige Bezug- nahmen. Das kann die Steuerung der Diskussion erschweren und führt mitunter zu übersteigerter Tonlage. Auch deswegen ist es wichtig, ein klares Regelwerk vorzu- geben.  Klare Kommunikation der Regeln vorab: Wie lange wird kommuniziert, was ist er- laubt, wann greift ein Moderator ein, was passiert danach mit den Ergebnissen. Ei- ne aktive und sichtbare Moderation ist empfehlenswert.  Die Aufforderung zur Meinungsäußerung darf nicht überfordern. Je konkreter die Fragestellung, desto größer die Chance, Erfahrungswissen der Teilnehmenden zu gewinnen.  Teilnehmerregistrierung ist mittlerweile ein verstandener Vorgang. Registrierung und Anmeldung nicht mehr Beteiligungshindernis, dafür aber hochwirksamer Filter gegen unernste, beleidigende und dumme Äußerungen. Kein Klarnamenzwang! Ei- ne Registrierung mit Pseudonym sollte zulässig sein und wird vom Landesdaten- schutzbeauftragten empfohlen. 43 3.2 Instrumente und Verfahren der Online-Bürgerbeteiligung / E-Partizipation Wegen der Vielfalt der möglichen Einsatzarten sind Beteiligungsformate umsichtig auszu- wählen.  Soziale Netzwerke Das Potential Sozialer Netzwerke für bürgerinitiierte Beteiligungsprozesse ist hoch, für verwaltungsinitiierte entgegen landläufiger Meinung eher niedrig. Der Grund liegt in der fehlenden Möglichkeit, die Diskussion einer Frage zu strukturieren noch regi- onal einzugrenzen. Hinzu kommen die bekannten Datenschutzprobleme. Soziale Netzwerke sind nicht teilnehmeroffen. Auch ohne Initiative der Stadt findet soziale Diskussion in den sozialen Netzwerken statt. Zwar muss man sich um soziale Netzwerke kümmern, denn sie entwickeln sich zum Sprachrohr der Bürgerinnen und Bürger – als Format für die Bürgerbeteiligung empfiehlt sich eher Zurückhal- tung. Bewährt hat sich der Einsatz als Zuträger.  Chatformate Chatformate sind gut für Fragestunden, als Beteiligungsinstrument dagegen weni- ger geeignet. Mitschriften lesen sich im Nachhinein oft sehr banal, aber eine Doku- mentation ist ohnehin eher selten. Der Gedankenaustausch beschränkt sich auf wenige kurze Sätze, ein Gedanke entwickelt sich selten fort, sondern weicht nur dem nächsten. Chats fehlt die Nachhaltigkeit. Jugendliche sind chataffin – aber sie chatten mit Gleichaltrigen, nicht mit Politikern oder Behörden (Projekt Stadionbad Bremen).  Voting Voting ist beliebt. Voting erlaubt aber nur sehr einfache Fragestellungen. Problema- tisch sind fehlende Repräsentativität, ortferne Teilnahme und hohe Manipulations- gefahr (Bud-Spencer-Tunnel, Europabad). Mit technischen Vorkehrungen lässt sich einiges davon begrenzen. Diese können aber als Spaßbremse wirken. Erfahrungen mit Online-Voting in Karlsruhe liegen bereits vor. Im Rahmen des vom Stadtmarketing im Jahr 2011 ausgelobten Bürger-Ideenwettbewerbs „15 Ideen für KA2015“ bestand die Möglichkeit, die jeweiligen Ersteinreichungen vor der detail- lierten Ausarbeitung in einer dreimonatigen Online-Voting Phase zu bewerten. Auf Basis dieser Bewertungen wurde ein Publikumspreis vergeben. Der Einsatz von Online-Voting fand mit dem Ziel statt, junge, web-affine Zielgruppen zu mobilisieren.  Foren Foren haben gegenüber den Sozialen Netzwerken den Vorteil der Moderierbarkeit. „Out-Of-Topic“-Verbote lassen sich deshalb gut durchsetzen, was allen Beteiligten Zeit spart. Gleichwohl droht auch hier die Diskussion zu mäandern, weil jeder sei- nen eigenen Thread aufmachen kann. Man kann in Foren nichts zum Abschluss bringen, es sei denn man bricht ab. Für Beteiligungsprozesse daher eher mit Be- dacht einzusetzen. Sehr gut geeignet sind Foren im Bereich Kundenbindung und Kundensupport. Softwarehersteller setzen beispielsweise gerne Foren als Instru- ment für den Anwender-Support ein. 44  Weblogs (kurz Blogs) Weblogs sind Journale mit persönlichem oder korporativem Autor. Teilnehmeräuße- rungen sind auf das Kommentieren der einzelnen Journaleinträge beschränkt. Blogs sind gut als Ankermedium innerhalb eines Beteiligungsprozesses einsetzbar, über das der Fortgang des Verfahrens, erreichte Zwischenstände und externe Re- aktionen kommuniziert werden kann. Ein „ewiger“ Blog kann im Beteiligungskontext dazu beitragen, immer einen Kanal für bürgerschaftliche Äußerungen offen zu hal- ten.  Wikis Wikis werden in Beteiligungsprozessen bislang eher als Begleitformat eingesetzt. Ihr Einsatzgebiet ist das Wissensmanagement. Wikis eignen sich auch für das ko- operative Erstellen längerer Texte. Bekanntestes Wiki ist die Wikipedia. Der Erfolg eines Wikis steht und fällt mit der Organisation der Qualitätskontrolle.  Deliberations-Plattformen In letzter Zeit sind neue Softwareprodukte zum Einsatz gekommen, für die eine Gat- tungsbezeichnung noch fehlt. „Dialog Management Systems“, „soziale Software“, „Beteiligungstool“ sind Bezeichnungen, die verschiedentlich dafür im Gebrauch sind. Vorschlag: „Deliberations-Plattform“. Deliberations-Plattformen zeichnen sich durch einen Methodenmix (Wiki, Voting, Foren, Kooperative Textentwicklung, etc.) aus. Aber eine solche Plattform ist mehr als die Summe ihrer Funktionalitäten. Durch vielfältige Einstellungsmöglichkeiten kann beispielsweise der Diskurs durch das Nutzerverhalten selbst strukturiert wer- den und entlastet so die Moderation. Eine Deliberations-Plattform erlaubt die Struk- turierung der Thematik, die Regelung des Beteiligungsprozesses und managt die Lebenszyklen der Topoi. Anders als in Foren können die Diskurse zu Abstimmun- gen führen. Deliberations-Plattformen sind daher viel stärker ergebnisorientiert: die Instrumente zur kooperativen Textentwicklung und zur Beschlussfassung sind Kernelemente. Vorzeigebeispiel für Bürgerbeteiligung ist derzeit die Deliberations- Plattform der Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deut- schen Bundestages https://enquete-beteiligung.de/.  Bürgeranliegen Management Starke Verbreitung haben seit Aufkommen der Smartphones spezielle Anwendun- gen (so genannte „Apps“) gefunden, mit denen Bürgerinnen und Bürger vor Ort festgestellte Mängel verzugslos an die Stadtverwaltung melden können. Das Spek- trum umfasst zumeist die Themen Sauberkeit, Verkehrssicherheit und Häufung von Verkehrsverstößen. Entsprechende Anwendungen gibt es auch für stationäre PCs. In Karlsruhe wurde eine entsprechende App „KA-Feedback“ Mitte März 2012 veröf- fentlicht. Solche Mängelmelder zielen auf Beteiligung der Bevölkerung bei der Erle- digung kommunaler Aufgaben (Stichwort „Kooperation“), dagegen weniger auf Mit- wirkung bei der Entscheidungsfindung wie in den Konsultationsverfahren. In Karls- ruhe ist es für eine Evaluation noch zu früh, andernorts wird aber positiv berichtet. 45 3.3 Zwischenfazit Online- Bürgerbeteiligung / E-Partizipation Eine exklusive Nutzung des Internets ist auch bei expliziter Online-Bürgerbeteiligung nicht das Ziel. Vielmehr ist die Mischung von realweltlicher Kommunikation mit internetgestütz- ter eher vorteilhaft und im kleinräumigen Umfeld einer Stadtgesellschaft das Mittel der Wahl. Online-Beteiligungsprozesse skalieren gut. Eine Obergrenze der Zahl der Teilnehmer ist nicht feststellbar – in Online-Petitionen beträgt die Zahl der Petenten gelegentlich schon mehr als 100.000, bei internationalen Kampagnen auch Millionen (z. B. Greenpeace). Eine Untergrenze scheint es aber zu geben. Geht es um sehr kleinräumige lokale Verhältnisse, kann der Einsatz von Online-Instrumenten eher kontraproduktiv wirken. Ein Einwand, der viele Vorhaben zur Beteiligung via Internet schon von vornherein verei- telt hat, ist der Aufwand, der damit einher zu gehen droht. Befürchtet wird zumeist der Mo- derationsaufwand. Dieser verlagert sich von punktueller Veranstaltungsmoderation zu kon- tinuierlicher auf Lebenszeit des Beteiligungsprojekts und ist a priori nicht leicht abzuschät- zen. Die Brisanz der Thematik dürfte dabei die größte Rolle spielen. Während das Maß an Aufwand während einer Beteiligung im Internet nicht sicher vorher- sehbar ist, ist der Aufwand vor Eintritt in die Beteiligung deutlich höher:  Die Verfahrensschritte müssen vorab verbindlich festgelegt werden und sollten im Prozess nicht mehr geändert werden. Zurückliegende und nächste Schritte, Hand- lungsoptionen seitens der Teilnehmenden zum jeweiligen Zeitpunkt, Prozessieren der Ergebnisse etc. sind also genau zu planen und auch zu erläutern.  Das Verfahren muss zu jedem Zeitpunkt weitgehend kontextfrei verstehbar sein. Das elektronische Angebot muss absolut barrierefrei im Sinne der BITV (Barriere- freiheit hinsichtlich der Bedienung durch Personen mit Handikap) als auch hinsicht- lich Nutzerfreundlichkeit und intuitiver Bedienung sein, denn eine Online-Beteiligung ist kompliziert, nicht alltäglich, erfordert vielleicht auch Mut und ist deshalb stark ab- bruchgefährdet.  Elektronische Beteiligungsverfahren sind manipulationsgefährdet. Sie müssen ein hohes Maß an IT-Sicherheit aufweisen. Der Datenschutz ist strikt einzuhalten. Abzuraten ist von halbherzigen Versuchen. Ein bisschen Internetbeteiligung, Aufforderung zum Input ohne Response, generelle Beteiligungsklauseln ohne Einstiegshilfen wird nur enttäuschende Ergebnisse zeigen. 46 4 Checkliste zur Bürgerbeteiligung Die folgende Checkliste ist eine Arbeitshilfe bei der Durchführung von Beteiligungsprozes- sen. Sie zeigt auf, welche Aspekte bei der Auswahl und Ausgestaltung von Beteiligungsin- strumenten in Betracht gezogen werden sollten. Darüber hinaus wird der Umgang mit den Ergebnissen aus dem Beteiligungsprozess thematisiert. 4.1 Überlegungen zur Auswahl des Beteiligungsinstruments Die hier aufgelisteten Fragestellungen sollen als Basis für die Auswahl eines geeigneten Beteiligungsinstruments bzw. -verfahrens dienen.  Was ist der Anlass für die Bürgerbeteiligung? o Initiative der Verwaltung o Beteiligung gesetzlich vorgesehen o Beteiligung wird aus der Bürgerschaft eingefordert o Beteiligung wird vom Gemeinderat / politischen Gremien eingefordert  Welches Thema wird behandelt? o Benennung des Themas o Eingrenzung des Themas o evtl. Aufsplittung in verschiedene Themenblöcke  Wie hoch sind die Einflussmöglichkeiten der Beteiligten? / Was ist der Gestal- tungsspielraum für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer? o Gestaltungsspielraum definieren o Gestaltungsmöglichkeiten identifizieren  Welches Ziel wird mit der Beteiligung verfolgt? o Bürgerinnen und Bürger informieren o „Ventil“ bieten o Meinungsbild einholen o Informationsaustausch / Dialog o Ideen / Anregungen / Vorschläge sammeln o Probleme lösen / Konzepte und Inhalte erarbeiten o Konflikt beenden / Kompromiss finden o Partikularinteressen offen legen / vermeiden  Wer soll beteiligt werden? / Wer ist die Zielgruppe? / Wer ist betroffen? o regionale Begrenzung (Stadtteil, Anwohnerinnen und Anwohner, ...) o soziodemografische Kriterien (Kinder, Rentnerinnen und Rentner, ...) o evtl. verschiedene Zielgruppen für verschiedene Projektphasen o Anforderungen an die Repräsentativität der Ergebnisse Zwischenschritt: Auswahl des geeigneten Instruments/Verfahrens zur Beteiligung 47 4.2 Feinplanung zur Ausgestaltung des Beteiligungsinstruments Nach der Auswahl des Beteiligungsinstruments bzw. des -verfahrens erfolgt die Feinpla- nung zur Ausgestaltung des Beteiligungsinstruments. Folgende Checkliste bietet eine Ba- sis für die mit der Feinplanung einhergehenden Überlegungen und Entscheidungen.  Wenn das Instrument in Karlsruhe bereits erprobt ist: Welche Erfahrungen wurden gemacht? / Gibt es interne Expertise? o Rücksprache halten o Erfahrungen abfragen und berücksichtigen  Wenn das Instrument in Karlsruhe noch nicht zum Einsatz gekommen ist: Gibt es Best Practice Beispiele? / Kann auf Erfahrungen anderer zurückge- griffen werden? o Rücksprache halten o Erfahrungen abfragen und berücksichtigen  Findet eine Veranstaltung statt? Wenn ja: o Veranstaltungsort festlegen o benötigten Platz definieren o Dauer der Veranstaltung festlegen o Catering planen o Ablauf planen  Informationsvermittlung: Fachinformationen, Spielregeln, Gestaltungsspielraum / Verbindlich- keit der Ergebnisse, Rückkopplung der Ergebnisse  Abklärung Erwartungen und Möglichkeiten  „Arbeitsphasen“ der Teilnehmenden o Art der Ergebnisdokumentation o Einladen von Pressevertretern  Muss auf externe Ressourcen zurückgegriffen werden? o Beteiligungsberatung o Moderation  Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind erwünscht bzw. werden benö- tigt? o u. a. abhängig von gewähltem Instrument / Verfahren  Handelt es sich um einen offenen oder um einen exklusiven Beteiligungspro- zess? o u. a. abhängig von gewähltem Instrument / Verfahren 48  Wie sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aktiviert / angesprochen wer- den? o bei offenem Prozess  Blitzumfrage / vertiefte Umfrage unter der betroffenen Bürgerschaft für ein erstes / differenziertes Stimmungsbild zum Sachverhalt  Nutzung von Multiplikatoren (Schulen, Vereine, ...)  Printmedien (Zeitungen, Stadtteilzeitschriften, Hauswurfsendungen, ...)  Internet (Soziale Medien, Website www.karlsruhe.de, ...)  Direktansprache per Brief nach Stichprobenziehung im Einwohnerre- gister  aktives Aufsuchen einzelner Gruppen (z.B. Migrantinnen und Migran- ten, Frauen) o bei „exklusiver“ Einladung  Blitzumfrage / vertiefte Umfrage unter der betroffenen Bürgerschaft für ein erstes / differenziertes Stimmungsbild zum Sachverhalt  repräsentative Auswahl der einzubeziehenden Bürgerschaft durch OB-Schreiben  Erfordert die Beteiligung die Einbindung von Expertinnen und Experten? o Fachleute aus der Verwaltung o externe Fachleute (z. B. aus Hochschulen)  Erfordert die Beteiligung die Einbindung von Akteuren aus der Politik?  Erfordert die Beteiligung die Einbindung von Interessengruppen? o Bürgerinitiativen o Bürgervereine o weitere Akteure  Gibt es Informationen, welche die Teilnehmenden (im Vorfeld) benötigen? o Aufbereitung von Fachinformationen o Information über Gestaltungsspielraum / Verbindlichkeit der erzielten Ergeb- nisse o Kommunikation / Übermittlung der Informationen im Vorfeld der Veranstal- tung oder während der Veranstaltung o Spielregeln des Verfahrens  Sollen Teile / Aspekte der Beteiligung im Internet abgebildet werden? Wenn ja, welche? o siehe Kapitel 3  Soll die Presse über die Beteiligung informiert werden? Wenn ja: wann und wie?  Welche internen Ressourcen (personell / finanziell) müssen bzw. sollten ein- gesetzt werden? o Gründung Projektteam / Arbeitsgruppe o Abschätzung finanzieller Aufwand  Welche internen finanziellen Ressourcen stehen zur Verfügung? o Budget 49 4.3 Umgang mit den Ergebnissen aus dem Beteiligungsprozess Beim Umgang mit den Ergebnissen aus dem Beteiligungsprozess ist die angemessene Information der Beteiligten über den Fortgang des Prozesses und die Verarbeitung der Ergebnisse in Politik und Verwaltung ein wesentlicher Aspekt. Die Ergebnisse von Beteili- gungsprozessen sollten für alle Beteiligten zugänglich sein und entsprechend dokumen- tiert werden. Anhaltspunkte für einen strukturierten Umgang mit den Ergebnissen finden sich in folgender Checkliste.  Wie werden die Ergebnisse an die Beteiligten rückgekoppelt? o Ergebnisprotokoll o Fotodokumentation  Wie werden die Beteiligten über den Fortlauf des Prozesses informiert? o Information durch individuelle Ansprache der Teilnehmenden (z. B. per Brief, Newsletter) o Information durch Veröffentlichungen (z. B. auf der Homepage der Stadt Karlsruhe oder in der Presse) o Durchführung von Informationsveranstaltungen zum Fortlauf des Prozesses  Wie werden die Ergebnisse weiter verarbeitet? o Weiterverarbeitung innerhalb der Verwaltung o Weiterverarbeitung durch die Politik