Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Austritt von Asbestfasern oder -staub und entsprechende Präventionsmaßnahmen in Schulen, Turn- und Sporthallen in Karlsruhe
| Vorlage: | 29139 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.03.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 28. Februar 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 33. Plenarsitzung Gemeinderat 27.03.2012 1040 26 öffentlich Austritt von Asbestfasern oder -staub und entsprechende Präventionsmaß- nahmen in Schulen, Turn- und Sporthallen in Karlsruhe 1. Welche Stelle in der Stadtverwaltung ist für die Überwachung und Beseitigung von Asbest-Belastungen der Raumluft in den Karlsruher Schulen und Turn- und Sporthallen zuständig? 2. Gibt es regelmäßige Kontrollen von Heizungsanlagen in Schulen, Turn-/Sport- hallen in Karlsruhe auf die Gefahr des Austritts von Asbest-Rückständen in die Raumluft, vor allem in Gebäuden, die in den 60er, 70er und 80er Jahren erstellt wurden? Wenn Nein - warum nicht? 3. Wird in folgenden Fällen in den oben erwähnten Gebäuden regelhaft eine Über- prüfung auf Asbestfreisetzungen vorgenommen bei: a) Austausch, Sanierung oder Reparatur von Heizungsanlagen? b) Austausch, Sanierung oder Reparatur von Abhangdecken? c) Austausch, Sanierung oder Reparatur von Lüftungsschächten? d) Austausch, Sanierung oder Reparatur von Turn-/Sporthallenböden? Wenn nein, warum nicht? 4. Werden Turn- und Sporthallen, die in den 60er, 70er und 80er Jahren errichtet wurden, regelmäßig auf Asbest-Freisetzungen in die Raumluft überprüft, die sich durch Materialermüdung oder Materialbeanspruchung ergeben können (Böden, Wände)? Wenn nein, warum nicht? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 5. Welche Fälle sind der Stadtverwaltung bekannt, in denen sich in den letzten 10 Jahren in Schulen und Turn-/Sporthallen in Karlsruhe eine Asbestbelastung der Raumluft herausgestellt hat? Bei welcher Gelegenheit wurde die Asbestbelas- tung der Raumluft entdeckt bzw. überprüft? a) Welche Gegenmaßnahmen wurden seitens der Stadt ergriffen? 6. Wie viele Schulen in Karlsruhe besitzen eine Asbest-Außenverkleidung? 7. An wie vielen Schulen war oder ist die Asbest-Außenverkleidung defekt? 8. An wie vielen Schulen wurde sie repariert, saniert, entfernt? 9. An wie vielen Schulen nicht? - Warum nicht? 10. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Option der Sanierung/Entfernung aller As- best-Außenverkleidungen an Schulen, möglicherweise auch Turn- und Sporthal- len in Karlsruhe a) in Bezug darauf, alle Nutzer/-innen dieser Gebäude präventiv und verläss- lich vor möglichen Gefahren durch Asbestaustritt zu schützen? b) in Bezug auf den damit verbundenen finanziellen Aufwand? Bundesweit wurden in den letzten Jahren in Schulen und Turn-/Sporthallen Asbest- belastungen festgestellt, oft im Verlauf von Reparatur-, Sanierungs- oder Abbruchar- beiten oder dem Austausch beispielsweise von Heizungsanlagen oder Abhangde- cken. Im Rahmen der energetischen Optimierung werden etwa in Karlsruhe in vielen Schulen Heizungsanlagen saniert. Sachverständige sind der Ansicht, dass dabei auch eine Prüfung auf Asbestbestand oder Austritt von Asbeststaub in die Umge- bung stattfinden muss, besonders in Gebäuden, die in den 60er, 70er oder 80er Jah- ren erstellt wurden. Zudem können Materialermüdung oder Materialbeanspruchung bei Böden oder Wänden von Turn- oder Sporthallen auf Dauer zu einem Austritt von Asbeststaub führen. Ein Problem können auch brüchig werdende oder beschädigte Außenverkleidungen von Schulen, Turn- und Sporthallen darstellen. Sachverhalt/Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Über die Gefährlichkeit von Asbest muss nichts weiter gesagt werden. Auch über die enorme Verantwortung der Stadtverwaltung für die Gesundheit von Lehrerschaft, Schüler/-innen, Sportvereinsmitgliedern und anderen Nutzer/-innen der entsprechen- den Gebäude in Bezug auf mögliche Gefahren durch austretende Asbestfasern oder Asbeststaub. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 16. März 2012
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 28.02.2012 eingegangen: 28.02.2011 Gremium: 33. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.03.2012 1040 26 öffentlich Dez. 6 Austritt von Asbestfasern oder -staub und entsprechende Präventionsmaßnahmen dage- gen in Schulen, Turn- und Sporthallen in Karlsruhe 1. Welche Stelle in der Stadtverwaltung ist für die Überwachung und Beseitigung von Asbestbelastungen der Raumluft in den Karlsruher Schulen und Turn- und Sporthal- len zuständig? Für die Bewertung und Beseitigung von Asbestbelastungen ist gemäß Baurecht grundsätz- lich der Gebäudeeigentümer zuständig. Für stadteigene Objekte erledigt dies das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft. Bei angemieteten Objekten ist der Vermieter in der Pflicht. Erforderliche Maßnahmen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt- und Ar- beitsschutz. 2. Gibt es regelmäßige Kontrollen von Heizungsanlagen in Schulen, Turn-/Sport-hallen in Karlsruhe auf die Gefahr des Austritts von Asbestrückständen in die Raumluft, vor allem in Gebäuden, die in den 60er, 70er und 80er Jahren erstellt wurden? Grundsätzlich werden Asbestmessungen anlassbezogen durchgeführt. Raumluftmessungen sind zeitlich aufwendig und stellen nur eine Momentaufnahme dar. Bei konkretem Verdacht werden daher Materialproben analysiert. Gemäß Asbestrichtlinie ergibt sich bei einem Be- fund die Sanierungsdringlichkeit anhand einer Checkliste (Punktesystem) durch eine sach- kundige Begehung. Asbestprobleme im Heizungsbereich können auftreten, wenn es sich um Luftheizungen mit defekten Luftkanälen oder defekten Brandschutzklappen aus asbesthaltigem Material han- delt. Die Anlagen selbst, z. B. Heizungs- oder Lüftungsanlagen, sind in der Regel asbestfrei. Luftkanäle aus festgebundenen asbesthaltigen Materialien sind nur noch vereinzelt im Ein- satz. Sie sind der Verwaltung bekannt und werden regelmäßig durch Inaugenscheinnahme geprüft. Da Luftkanäle meistens fest eingebaut sind, entstehen auch keine mechanischen Beschädigungen. Asbesthaltige Brandschutzklappen sind dagegen in fast allen Anlagen enthalten, die vor 1993 gebaut wurden. Diese unterliegen aber einer jährlichen Prüfpflicht durch einen exter- nen Sachverständigen. Defekte Brandschutzklappen werden umgehend durch nicht asbest- haltige ausgetauscht. In alten Elektroheizgeräten (z. B. Nachtspeicheröfen) wurden vereinzelt asbesthaltige Mate- rialien verarbeitet. In Schulen oder Turnhallen gibt es keine solche Anlagen. Seite 2 3. Wird in folgenden Fällen in den oben erwähnten Gebäuden regelhaft eine Überprü- fung auf Asbestfreisetzungen vorgenommen bei: a) Austausch, Sanierung oder Reparatur von Heizungsanlagen? b) Austausch, Sanierung oder Reparatur von Abhangdecken? c) Austausch, Sanierung oder Reparatur von Lüftungsschächten? d) Austausch, Sanierung oder Reparatur von Turn-/Sporthallenböden? Messungen werden nur anlassbezogen durchgeführt. Bei Austausch, Sanierung oder Reparatur von verdächtigen Materialien werden grundsätzlich die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) eingehalten. Die Verwaltung tauscht grundsätzlich asbesthaltige Mate- rialien bei Defekt gegen nicht asbesthaltige Materialien aus. 4. Werden Turn- und Sporthallen, die in den 60er, 70er und 80er Jahren errichtet wur- den, regelmäßig auf Asbest-Freisetzungen in die Raumluft überprüft, die sich durch Materialermüdung oder Materialbeanspruchung ergeben können (Böden, Wände)? Untersuchungen werden grundsätzlich anlassbezogen durchgeführt. Der Verwaltung sind in Innenräumen von Karlsruher Turn- bzw. Sporthallen keine asbesthaltigen Wand- bzw. Bo- denverkleidungen bekannt. 5. Welche Fälle sind der Stadtverwaltung bekannt, in denen sich in den letzten 10 Jahren in Schulen und Turn-/Sporthallen in Karlsruhe eine Asbestbelastung der Raumluft herausgestellt hat? Bei welcher Gelegenheit wurde die Asbestbelastung der Raumluft entdeckt bzw. überprüft? In den letzten 10 Jahren gab es keine Fälle. 6. Wie viele Schulen in Karlsruhe besitzen eine Asbestaußenverkleidung? Über die Anzahl von Schulfassaden mit asbesthaltigen Materialien liegen keine Erhebungen vor. 7. An wie vielen Schulen war oder ist die Asbestaußenverkleidung defekt? Über die Anzahl von defekten Schulfassaden mit asbesthaltigen Materialien liegen keine Erhebungen vor. 8. An wie vielen Schulen wurde sie repariert, saniert, entfernt? siehe Antwort Frage 9. 9. An wie vielen Schulen nicht? – Warum nicht? Über die Anzahl von reparierten, sanierten bzw. entfernten Schulfassaden mit asbesthalti- gen Materialien liegen keine Erhebungen vor. Grundsätzlich werden defekte Fassaden repa- riert. Asbesthaltige Materialien werden bei Defekt gegen nicht asbesthaltige Materialien ausgetauscht. Das Vorgehen ist in den „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ TRGS 519 geregelt. Seite 3 10. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Option der Sanierung/Entfernung aller Asbe- staußenverkleidungen an Schulen, möglicherweise auch Turn- und Sporthallen in Karlsruhe? Asbesthaltige Materialien an Fassaden werden kontinuierlich im Rahmen der Instandset- zung der städtischen Gebäude fachgerecht ausgetauscht. Eine relevante Faserfreisetzung ist von intakten festgebundenen asbesthaltigen Materialien (Asbestzement) nicht zu erwar- ten. Ein Austausch ist weder vorgeschrieben noch wäre dieser verhältnismäßig. a) in Bezug darauf, alle Nutzer/-innen dieser Gebäude präventiv und verlässlich vor möglichen Gefahren durch Asbestaustritt zu schützen? Intakte asbesthaltige Materialien stellen keine Gefahr für Nutzende dar. In der Außenluft ist von einer ständigen Konzentration von etwa 50 Asbestfasern/m³ auszugehen. In Innenräu- men liegt der vorgeschriebene Zielwert nach einer Asbestsanierung bei 500 Asbestfasern pro Kubikmeter Raumluft. Eine so hohe Konzentration kann im Außenbereich unter norma- len Bedingungen nicht entstehen. Defekte Fassaden werden dennoch umgehend ausge- tauscht. b) in Bezug auf den damit verbundenen finanziellen Aufwand? Der finanzielle Aufwand kann nicht abgeschätzt werden, da keine Erhebungen über die An- zahl solcher Fassaden vorliegen.