Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Baugebiet "Oberer Säuterich"
| Vorlage: | 29136 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.03.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 22. Februar 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 33. Plenarsitzung Gemeinderat 27.03.2012 1037 23 öffentlich Baugebiet „Oberer Säuterich“ A) Die CDU-Fraktion im Durlacher Ortschaftsrat fragt in einer Anfrage (19.06.2011), wann die für das Baugebiet „Oberer Säuterich“ befindliche Pla- nung dem Ortschaftsrat vorgestellt wird. Ein Bericht des Stadtplanungsamts im Durlacher Ausschuss für Planung, Bauwesen und Umwelt wurde für Okto- ber 2011 vorgesehen. Ist Einsicht der Grundstückseigentümer in diesen Be- richt möglich? B) Wie ist der aktuelle Planungs- und Sachstand? C) Obwohl das geplante Neubaugebiet „Oberer Säuterich“ als eines der wenigen Baugebiete aus dem Flächennutzungsplan 2010 bis dato nicht realisiert wor- den ist, gibt es noch keinen Aufstellungsbeschluss. Warum und aus welchen Gründen? D) Wann und wie werden die betroffenen Grundstückeigentümer über die weitere Planung informiert? Das zentrale Ergebnisse des Gutachtens der empirica – Wirtschaftsforschung und Beratung GmbH, Berlin im Auftrag der Landesbausparkasse Baden-Württemberg, der Sparkasse Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe (aus dem Jahr 7/2003) stellt fest, dass für die zukünftige Wohnungsmarktstrategie neben den Abwanderungstenden- zen die anstehenden demographischen Entwicklungen entscheidend sind. Obwohl in der Wohnungsmarktregion Karlsruhe die Bevölkerungszahl bis 2010 in etwa konstant bleibt, wird die Zahl der Haushalte (aufgrund der kleiner werdenden Haushalte) in diesem Zeitraum wachsen. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Dabei überlagern sich verschiedene Effekte: höherer Anteil kleinerer Seniorenhaus- halte, geringere Neigung zur Familiengründung und neue Haushaltsgründungen von jungen Erwachsenen. Zurzeit werden in Mehrfamilienhäusern durch den Generationenwechsel Wohnungen frei, die (rechnerisch gesehen) einen Teil des Bedarfs für die jungen Haushalte in den nächsten zehn Jahren decken können. Trotzdem wird aus strukturellen Gründen (unattraktive Wohnungen im Bestand) die Nachfrage hier steigen. Ein Großteil der Haushalte (die Babyboomer-Generation) kommt in den nächsten Jahren in eine Lebensphase, in der die eigenen Kinder aus der Familienwohnung ausziehen und eigene Wohnungen suchen. Da die meisten Eltern dann - trotz eines verkleinerten Haushalts - in der Familienwohnung wohnen bleiben, muss für die Kin- dergeneration zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Junge Haushalte, die in Eigenheime ziehen wollen, finden diese i. d. R. nicht im Be- stand, weil die bestehenden Eigenheime noch über Jahre hinweg von der Elternge- neration bewohnt werden. Für diese jungen Haushalte müssen zusätzlich neue Ei- genheime gebaut werden. Die Betreffenden werden in Karlsruhe und den angren- zenden Gemeinden nach attraktiven Wohnstandorten suchen. Wenn sie in der Stadt Karlsruhe nicht entsprechend (gemäß Qualität und Preis) attraktive Angebote finden, werden sie sich im Umland niederlassen und damit der Stadt als Einwohner verloren gehen. Zu einem Großteil gehören die jungen Eigenheimnachfrager, um die die Gemeinden in der Wohnungsmarktregion Karlsruhe zukünftig konkurrieren, zu den jüngeren Ba- byboomer-Jahrgängen (den heute etwa 35- bis 40-Jährigen). In etwa zehn Jahren werden diese Haushalte ihren Eigenheimwunsch realisiert haben und dort, wo sie gebaut haben, wohnen bleiben. Wenn sie sich einmal im Umland niedergelassen haben, wird es schwer bis unmöglich sein, sie nachträglich zu einem Umzug in die Stadt zu bewegen. Bauland innerhalb des Stadtgebietes ist rar. Eine der wenigen unbebauten Flächen liegt im Ortsteil Durlach Aue. Es handelt sich um die Gemarkung „Oberer Säute- Seite 3 __________________________________________________________________________________________ rich/Hinteräcker“. Auf private Initiative von Grundstückseigentümern des „Oberen Säuterich“ hin wurde diesen im Jahr 2009 mitgeteilt, dass das Bauerwartungs- land/geplantes Baugebiet Bestandteil des Flächennutzungsplans 2010 ist und bis 2009 fast alle im Flächennutzungsplan vorgesehenen Baugebiete umgesetzt oder im Planung waren. Mittelfristig wolle man durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan Planungsrecht schaffen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Planung in der ersten Verfahrensphase, wonach ein Vorentwurf für den Bebauungsplan als Rechtsplan erarbeitet wurde. Unsicherheit über den weiteren Fortgang der Planung und Anfragen kaufwilliger Fa- milien hat Anfang 2011 die Grundstückseigentümer veranlasst, Kontakt mit der CDU- Fraktion im Durlacher Ortschaftsrat aufzunehmen. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 16. März 2012
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 22.02.2012 eingegangen: 22.02.2012 Gremium: 33. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.03.2012 1037 23 öffentlich Dez. 6 Baugebiet "Oberer Säuterich" A) Die CDU-Fraktion im Durlacher Ortschaftsrat fragt in einer Anfrage (19.06.2011), wann die für das Baugebiet „Oberer Säuterich“ befindliche Planung dem Ortschaftsrat vorge- stellt wird. Ein Bericht des Stadtplanungsamtes im Durlacher Ausschuss für Planung, Bauwesen und Umwelt wurde für Oktober 2011 vorgesehen. Ist Einsicht der Grund- stückseigentümer in diesen Bericht möglich? Die Information über den Sachstand der Planung des Baugebietes „Oberer Säuterich“ ist durch das Stadtplanungsamt im Durlacher Ausschuss für Planung, Bauwesen und Umwelt am 25.10.2011 erfolgt. Dies geschah im Rahmen der Vorberatung im Bebauungsplanverfahren in ei- ner nichtöffentlichen Sitzung. Aufgrund des nichtöffentlichen Charakters ist eine Einsicht der Grundstückseigentümer in das Protokoll dieser Sitzung jedoch nicht möglich. B) Wie ist der aktuelle Planungs- und Sachstand? Für das Baugebiet "Oberer Säuterich" liegt ein städtebaulicher Entwurf vor, der als Grundlage für einen Bebauungsplan herangezogen werden kann. Dieser Entwurf wurde im vergangenen Jahr im Planungsausschuss vorgestellt. In dieser Sitzung wurde zwar der Einleitung eines Bebauungs- planverfahrens zugestimmt, gleichzeitig jedoch verschiedene Prüfaufträge zum Planungskonzept erteilt (Haupterschließung, alternative Wohnformen, verdichtete Bauweise). Auch wenn aufgrund der vorherrschenden Eigentumsverhältnisse diese Fragen teilweise als schwierig anzusehen sind, werden dennoch entsprechende Modifikationen des städtebaulichen Entwurfes zurzeit geprüft. Im Durlacher Ausschuss für Planung, Bauwesen und Umwelt am 25.10.2011 wurde der Sachstand zum Baugebiet "Oberer Säuterich" dargelegt und am 18.01.2012 im Ortschaftsrat erneut behan- delt. Dabei hat sich die Mehrheit der Fraktionen für eine Beibehaltung des ursprünglichen städte- baulichen Konzepts in seinen Grundzügen ausgesprochen und darum gebeten, den gemeinderät- lichen Planungsausschuss darüber zu informieren. Es ist deshalb angedacht, die Planung am 26.04.2012 erneut im Planungsausschuss vorzustellen. C) Obwohl das geplante Neubaugebiet „Oberer Säuterich“ als eines der wenigen Baugebiete aus dem Flächennutzungsplan 2010 bis dato nicht realisiert worden ist, gibt es noch keinen Aufstellungsbeschluss. Warum und aus welchen Grün- den? Ein formeller Aufstellungsbeschluss ist für die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nicht notwendig. Er wird zu Beginn eines Bebauungsplanverfahrens nur dann erforderlich, wenn sog. Plansicherungsinstrumente (Zurückstellung von Baugesuchen gem. § 15 BauGB, Veränderungs- sperre gem. § 14 BauGB) zum Einsatz kommen sollen. Im Falle des Baugebiets „Oberer Säute- rich“ ist der Einsatz dieser Instrumente nicht notwendig. Seite 2 D) Wann und wie werden die betroffenen Grundstückseigentümer über die weitere Planung informiert? Die Eigentümer werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens frühzeitig in Form einer Bür- geranhörung über Ziele, Inhalte und den aktuellen Stand der Planung informiert. Diese Bürgeran- hörung kann erfolgen, sobald der Planungsausschuss der dem Bebauungsplan zu Grunde liegen- den Planung zustimmt. Hierfür ist das Ergebnis der Planungsausschusssitzung im April entschei- dend.