Anfrage StR Kalmbach (GfK): Fahrradfahren ohne Licht
| Vorlage: | 29130 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.03.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom 6. Februar 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 33. Plenarsitzung Gemeinderat 27.03.2012 1031 17 öffentlich Fahrradfahren ohne Licht 1. Gibt es seitens der Stadt ein Konzept, künftig stärkere Kontrollen von Fahrradbeleuchtung vorzunehmen, wie schon von der Landesregierung (Innenminister Gall, SPD) empfohlen? 2. Wie möchte die Stadt Karlsruhe dem entgegenwirken, dass viele Radfahrer trotz klarer Vorgabe in der StVO bei schlechtem Wetter, Dämmerung oder Dunkelheit ohne Licht fahren? 3. Welche pädagogische Möglichkeiten sieht die Stadt, diesem Trend der Gleichgültigkeit in dieser Sache entgegenzuwirken? 4. Welche Ordnungsmaßnahmen wären angemessen, ohne dass durch diese Maßnahmen das Fahrradfahren unattraktiv würde? Begründung: GfK freut sich über die Entwicklung, dass Radfahren in unserer Stadt sehr attraktiv ist. Karlsruhe ist eine sehr fahrradfahrerfreundliche Stadt und GfK steht zu 100 % hinter dem Ziel, den Fahrradverkehr weiterhin zu fördern und auszubauen. Aber es muss gewährleistet sein, dass sich Unfälle trotz wachsender Radfahrerzahlen nicht häufen. Hier sind die Radfahrer gefragt, ihren Beitrag zu leisten, indem sie durch Licht rechtzeitig erkannt werden können. Dies dient nicht nur ihrer, sondern auch der anderen Verkehrsteilnehmer Sicherheit. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Ein positives Beispiel in dieser Sache bietet Freiburg. Hier wurde ein guter Weg gefunden, die Radfahrer zu nicht nur zu kontrollieren, sondern auch zu sensibilisieren. Die Lichteinschaltquoten sind darüber hinaus für das Thema Fahrradklima ein wichtiger Aspekt: Die Akzeptanz zwischen den Verkehrsteilnehmern erhöht sich (Kfz- Fahrer und Fußgänger sehen die Radfahrer nicht erst im letzten Moment und sind nicht verärgert). Trotz alledem müssen nach Meinung von GfK Kontrollen und eventuelle Maßnahmen so sensibel eingesetzt werden, dass sich die Radfahrer nicht eingeschränkt fühlen oder verärgert werden und keine Freude mehr am Radfahren haben. Beides ist notwendig: Sicherheit und Fahrspaß. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 16. März 2012
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom: 06.02.2012 eingegangen: 06.02.2012 Gremium: 33. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.03.2012 1031 17 öffentlich Dez. 2 Fahrrad fahren ohne Licht 1. Gibt es seitens der Stadt Karlsruhe ein Konzept, künftig stärkere Kontrollen von Fahr- radbeleuchtung vorzunehmen, wie schon von der Landesregierung (Innenminister Gall, SPD) empfohlen? Die Verkehrsüberwachung erfolgt durch den Polizeivollzugsdienst und die Stadtverwaltung. Sie zeigt zwar ihre Wirkung, kann aber aus personellen Gründen nicht dauernd und nicht flä- chenhaft durchgeführt werden. Dennoch wird in dem Bemühen um eine nachhaltige Verkehrs- überwachung nicht nachgelassen. Gerade in der dunklen Jahreszeit wurden verstärkt Beleuch- tungskontrollen bei Radfahrerinnen und Radfahrern durchgeführt. Konzeptionelle Kontrollen der Radfahrerinnen und Radfahrer können aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen. Unsere Beschäftigten des Kommunalen Ordnungsdienstes und des Gemeindli- chen Vollzugsdienstes dürfen nur auf Geh- und Sonderwegen sowie in verkehrsberuhigten Be- reichen und Fußgängerzonen kontrollieren. Ein Antrag auf umfassende Kontrolle der Radfah- rerinnen und Radfahrer über die vorliegende Ermächtigung hinaus wurde durch das Regie- rungspräsidium Karlsruhe abgelehnt. Kontrollen im normalen Straßenverkehr dürfen daher nur durch den Polizeivollzugsdienst durchgeführt werden. Nahezu täglich wird durch städtisches Personal an unterschiedlichen Stellen und zu unter- schiedlichen Zeiten ordnungswidriges Verhalten von Rad fahrenden Personen in den oben ge- nannten Bereichen kontrolliert und dieses auch sanktioniert. Die städtischen Kontrollen erfol- gen im Rahmen der personellen Möglichkeiten aber auch schwerpunktmäßig, sofern entspre- chende Beschwerdepunkte vorliegen. Bei diesen Kontrollen wird auch auf die Benutzung der Fahrradbeleuchtung geachtet. Die Fahrradkontrollen sind für das Überwachungspersonal sehr zeit- und personalaufwändig. Die kontrollierten Personen reagieren in aller Regel leider immer häufiger sehr aggressiv und zeigen kaum Verständnis für die Kontrolle. 2. Wie möchte die Stadt Karlsruhe dem entgegenwirken, dass viele Radfahrer trotz klarer Vorgabe in der StVO bei schlechtem Wetter, Dämmerung oder Dunkelheit ohne Licht fahren? Die Stadt Karlsruhe weist im Rahmen unterschiedlicher Öffentlichkeitsarbeit mehrmals im Jahr auf die Gefahren hin, welche durch Radfahren ohne Licht entstehen. Zudem liegt in den Bür- gerbüros ein Flyer mit dem Thema „Prüf Dein Rad“ aus. Ein Kapitel widmet sich hier der Be- leuchtung des Fahrrades. Daneben wird darauf hingewiesen, dass man durch das Anbringen von Reflektoren am Fahrrad und reflektierenden Streifen an der Jacke oder anderen rückstrah- lenden Elementen besser gesehen wird und dies zusätzlich die Verkehrssicherheit erhöht. Seite 2 3. Welche pädagogische Möglichkeiten sieht die Stadt, diesem Trend der Gleichgültigkeit in dieser Sache entgegenzuwirken? An den Schulen werden alle Viertklässlerinnen und Viertklässler durch die Verkehrswacht in Zusammenarbeit mit dem Polizeivollzugsdienst im Fahrradfahren unterrichtet. Dabei wird auch auf den ordnungsgemäßen Zustand der Räder hingewiesen. Die dauerhafte Umsetzung ist je- doch eine Aufgabe der Erziehungsberechtigten. 4. Welche Ordnungsmaßnahmen wären angemessen, ohne dass durch Maßnahmen das Fahrradfahren unattraktiv würde? Bei Kontrollen wird entsprechend dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog ein Verwarnungs- geld in Höhe von 10,00 Euro ausgesprochen.