Antrag KAL-Fraktion: Lichterfest wieder im jährlichen Turnus

Vorlage: 29126
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.03.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 27.03.2012

    TOP: 13

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • KAL-Lichterfest
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadträtin Margot Döring (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 14. Februar 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 33. Plenarsitzung Gemeinderat 27.03.2012 1027 13 öffentlich Lichterfest wieder im jährlichen Turnus Die Stadtverwaltung bereitet alle notwendigen Schritte vor, um das Lichterfest im Stadtgarten zukünftig wieder im jährlichen Rhythmus stattfinden zu lassen. Die Feste in der Stadt Karlsruhe gehören zu den wichtigen Faktoren, die ein lebenswertes Karlsruhe ausmachen. Für das Image der Stadt Karlsruhe sind solche Veranstaltungen von großer Bedeutung. Das Lichterfest im Stadtgarten hat langjährige Tradition und genießt unter den Karlsruher Bürgerinnen und Bürgern und in der Region hohe Beliebtheit. Gerade in den veranstaltungsarmen Sommerferien bietet das Lichterfest eine Attraktion für die „Daheimgebliebenen“. Die Veranstaltung wird von Mitbürgerinnen und Mitbürgern unterschiedlichsten Alters und sozialer Herkunft besucht und verbindet somit alle Karlsruher Bürgerinnen und Bürger. Eine so beliebte Veranstaltung sollte wieder wie früher jährlich durchgeführt werden. Die Stadt Karlsruhe hat als moderne, soziale und kulturelle Stadt die Aufgabe, ein lebenswertes Karlsruhe zu schaffen und zu stärken. Zudem hat sich die Finanzlage der Stadt gegenüber 2010, als aus Kostengründen bei den Festen gespart werden sollte, deutlich verbessert. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Margot Döring Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 16. März 2012 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 13
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 14.02.2012 eingegangen: 14.02.2012 Gremium: 33. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.03.2012 1027 13 öffentlich Dez. 6 Lichterfest wieder im jährlichen Turnus - Kurzfassung - Die Forderung der Rechtsaufsichtsbehörde zur Fortführung der Haushaltskonsolidierung besteht weiterhin. Daher sollten die Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden. Da die Rückkehr zu einem jährlichen Rhythmus erst für das Jahr 2014 ansteht, sollte auf Basis der dann vorliegenden Finanzdaten hierüber im Doppelhaushalt 2013/14 entschieden werden. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) € 88.000 alle 2 Jahre Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Es ist zutreffend, dass das Lichterfest eine langjährige Tradition hat und bei der Bevölkerung und in der Region sehr beliebt ist. Aber selbst die bei günstigsten Wetterverhältnissen zu erwartenden Mehreinnahmen an Eintrittsgeldern und aus Verpachtung von Verkaufsstän- den können nur einen kleinen Teil der besonderen Aufwendungen für diese Veranstaltung decken. In der Sitzung des Gemeinderats vom 27.07.2010 wurde daher beschlossen, das Lichterfest künftig nur noch alle 2 Jahre durchzuführen. Diese Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung wurde entsprechend im Doppelhaushalt 2011/12 umgesetzt. Die derzeit gegenüber dem Jahr 2011 verbesserte Finanzlage der Stadt sollte grundsätzlich nicht dazu führen, dass die Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung rückgängig gemacht werden. Die Forderung der Rechtsaufsichtsbehörde zur Fortführung der Haushaltskonsoli- dierung sowie zur Vorlage entsprechender Halbjahresberichte besteht weiterhin. 2012 findet das Lichterfest aufgrund des Beschlusses zur Haushaltskonsolidierung erstmals nicht statt. Haushaltsmittel sind nicht eingestellt. 2013 findet das Lichterfest planmäßig im neuen Zwei-Jahres-Rhythmus statt. Ob im Jahre 2014 wieder auf einen jährlichen Rhythmus zurückgegangen werden kann, sollte auf Basis der dann vorliegenden Finanzdaten im Doppelhaushalt 2013/14 entschieden werden.