Jobcenter Stadt Karlsruhe - Jahresbilanz 2011

Vorlage: 29109
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.03.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Sozialausschuss

    Datum: 21.03.2012

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

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  • Stand_06.03.2012_Vorlage_TOP_2_Jahresbericht
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Sozialausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.03.2012 2 öffentlich Dez. 3 Jobcenter Stadt Karlsruhe – Jahresbilanz 2011 Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 21.03.2012 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Sozialausschuss nimmt die Jahresbilanz 2011 zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Das Jahr 2011 war durch den Wirtschaftsaufschwung und von der sich weiter stabilisierenden wirtschaftlichen Entwicklung geprägt. Trotzdem konnte der hohe Anteil von Leistungsberech- tigten mit multiplen Vermittlungshemmnissen nicht in gleichem Umfang von dieser Belebung profitieren, wie die Kundinnen und Kunden aus dem SGB III-Leistungsbereich. Einige integra- tionsnahe Kundinnen und Kunden des Rechtskreises SGB II konnten zumindest verzögert diese Marktbelebung für sich nutzen. Der Arbeitsmarkt der Stadt Karlsruhe ist weiterhin geprägt von einer hohen Nachfrage an qua- lifizierten Fachkräften im Bereich der öffentlichen und privaten Dienstleistungen sowie der öffentlichen Verwaltung. Durch die Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsiche- rung für Arbeitsuchende wurde zum 01.01.2011 aus der Arbeitsgemeinschaft der Träger von Agentur für Arbeit und Stadt Karlsruhe eine gemeinsame Einrichtung, das Jobcenter Stadt Karlsruhe. Dies brachte auch eine Änderung in der Zusammensetzung der Trägerversamm- lung und in der Geschäftsführung mit sich. Das Personal der gemeinsamen Einrichtung be- steht sowohl aus Beschäftigten der Stadt Karlsruhe als auch aus Beschäftigten der Agentur für Arbeit Karlsruhe. Das Jahr 2011 war gekennzeichnet durch organisatorische Änderungen. So wurde beispielsweise im Jobcenter ein eigener Personalrat, eine Beauftragte für Chancen- gleichheit am Arbeitsmarkt sowie eine Gleichstellungsbeauftragte installiert. Auch wurde im Rathaus-West eine Trennung der Teams in Markt & Integration und Leistung vollzogen, die es am Standort Brauerstraße schon seit einigen Jahren gibt und sich bewährt hat. Im Jahre 2012 wird eine Instrumentenreform in Kraft treten, die zum Teil wesentliche Ände- rungen hinsichtlich der Förderung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit sich bringen wird. So werden beispielsweise die Mittel für die Eingliederungsleistungen stark gekürzt und insbesondere die beschäftigungsschaffenden Maßnahmen an strenge Auflagen gebunden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 1. Statistische Daten 1.1 Zielwerte Zielindikatoren Zielwert im Ver- gleich zum Vorjahr Ergebnis Senkung passiver Leistungen - 6,4 % - 6,8 % Steigerung Integrationsquote 8,4 % 9,4 % Verringerung Langzeitkunden - 5,9 % - 5,9 % Kundenzufriedenheitsindex 2,42 2,65 Die passiven Leistungen sollten im Vergleich zum Vorjahr um 6,4 % gesenkt werden. Ziel war es somit, im Jahre 2011 lediglich 44.532.000,00 € auszugeben. Das Jobcenter hat dieses Ziel erreicht. 2011 wurden nur 44.417.000,00 € an passiven Leistungen aus- gegeben. Ziel sollte es auch sein, die Integrationsquote im Jahre 2011 um 8,4 % gegenüber 2010 zu steigern. Dieses Ziel wurde deutlich übertroffen. Das Jobcenter erreichte eine Integ- rationsquote von 25,6 %. Auch das ambitionierte Ziel der Senkung der Langzeitkunden wurde erreicht. So waren im Jahr 2011 nur noch 2.383 Langzeitkunden zu verzeichnen; im Vorjahr waren es noch 2.533. Das Ziel bezüglich der Kundenzufriedenheit mit der Note 2,65 wurde in diesem Jahr leicht verfehlt. 1.2 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften (Für Jan. 2012 liegen nur die hochgerechneten Werte vor.) Im Januar 2011 waren noch 11.199 Bedarfsgemeinschaften ganz oder teilweise auf die Leistungen nach dem SGB II angewiesen. Dies sind 412 Bedarfsgemeinschaften mehr als im Monat Dezember 2011. Im gleichen Zeitraum hat auch die Anzahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften um 593 abgenommen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 1.3 Leistungsbeziehende mit ergänzenden Ansprüchen 1.3.1 Leistungsbeziehende mit anrechenbarem Erwerbseinkommen Dez. 07 Dez. 08 Dez. 09 Dez. 10 Sep. 11 Bedarfsgemeinschaften 11.425 11.139 11.516 11.232 10.954 Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.783 19.888 20.339 19.812 19.265 erwerbsf. Hilfebedürftige (eLb) 15.150 14.550 14.991 14.602 14.135 davon mit anr. Erw.Eink. 2.572 3.339 3.378 3.592 3.896 in Prozent zu eLb 16,98 % 22,95 % 22,53 % 24,60 % 27,64 % Eink. über 400,00 € 1.287 1.770 1.693 1.805 1.829 in Prozent zu eLb 8,50 % 12,16 % 11,29 % 12,33 % 12,66 % Eink.unter 400,00 € 1.285 1.569 1.685 1.746 2.067 in Prozent zu eLb 8,48 % 10,78 % 11,24 % 12,27 % 14,99 % 1.3.2 Leistungsbeziehende mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I (Alg I) Dez. 08 Dez. 09 Dez. 10 Sep. 11 Bedarfsgemeinschaften 11.139 11.516 11.232 10.954 Erwerbsfähige Leistungsberech- tigte (eLb) 14.550 14.991 14.602 14.135 Erwerbsfähige Leistungsberech- tigte mit Alg I 261 407 236 230 in Prozent zu eLb 1,79 % 2,72 % 1,62 % 1,63 % Ergänzende Erläuterungen Seite 5 1.4 Integrationen insgesamt davon unter 25 Jahre 2007 3.770 760 2008 3.622 748 2009 2.853 531 2010 3.794 728 2011 4.041 707 Die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt schlägt sich auch an der Steigerung der Integ- rationen nieder. So wurde im Jahr 2011 erstmals die Grenze von 4.000 Integrationen überschritten. 1.5 Zu- und Abgänge aus Arbeitslosigkeit 2008 2009 2010 2011 Zugänge 14.080 13.856 16.950 17.706 Abgänge 15.319 15.181 18.219 18.807 Die Zu- und Abgangszahlen betreffen nur den Bereich SGB II. Die Fluktuation hat im Jahre 2011 deutlich gegenüber den Vorjahren zugenommen. 2. Haushaltsdaten 2011 2.1 Transferleistungen 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Transferaufwendungen Bund 50.163 48.549 46.740 47.709 47.577 44.417 Transferaufwendungen Stadt Karlsruhe 45.296 47.551 47.586 48.806 49.449 49.390 Gesamtaufwand 95.459 96.100 93.204 96.515 97.026 93.807 Ergänzende Erläuterungen Seite 6 2.2 Aufwendungen Bund (ohne Bundesanteil Kosten der Unterkunft) 2007 2008 2009 2010 2011 Transferleistung (Bund) 48,08 Mio. € 46,80 Mio. € 47,70 Mio. € 47,58 Mio. € 44,42 Mio. € Eingliederungsleistungen (Bund) 12,60 Mio. € 13,90 Mio. € 14,60 Mio. € 15,94 Mio. € 10,31 Mio. € Verwaltungskosten (Bund) 9,81 Mio. € 11,00 Mio. € 12,30 Mio. € 13,03 Mio. € 13,24 Mio. € 2.3 Kommunale Aufwendungen 2008 2009 2010 2011 Unterkunftskosten Stadt Karlsruhe 46,40 Mio. € 47,60 Mio. € 48,11 Mio. € 48,13 Mio. € Bundesanteil an der KdU (2007 35,2 %; 2008 32,6 %; 2009 29,4 %, 2010 27,0 %, 2011 30,4%) 14,80 Mio. € 13,70 Mio. € 12,79 Mio. € 14,63 Mio. € Nettobelastung KdU Kommune 31,60 Mio. € 33,90 Mio. € 35,32 Mio. € 33,50 Mio. € Einmalige Kommunale Leistungen 1,12 Mio. € 1,19 Mio. € 1,33 Mio. € 1,26 Mio. € Flankierende kommunale Eingliede- rungsleistungen 0,81 Mio. € 0,82 Mio. € 0,82 Mio. € 0,82 Mio. € Personal- und Verwaltungskosten- anteil der Stadt Karlsruhe 1,60 Mio. € 1,75 Mio. € 1,79 Mio. € 3,19 Mio. € 2.4 Eingliederungsmittel Bund Jahr Zuweisung Eingliederungsmittel Übertragung auf Verwaltungshaushalt Gesamtausgaben in % 2005 12,6 Mio. € keine 6,3 Mio. € 50,0 % 2006 12,6 Mio. € keine 11,8 Mio. € 85,0 % 2007 14,5 Mio. € 450.000,00 € 12,6 Mio. € 92,6 % 2008 15,8 Mio. € 600.000,00 € 13,9 Mio. € 88,0 % 2009 15,8 Mio. € 600.000,00 € 14,6 Mio. € 91,8 % 2010 16,7 Mio. € keine 15,9 Mio. € 95,8 % 2011 12,8 Mio. € 360.000,00 € 10,3 Mio. € 82,9 % 3. Markt & Integration Für Fördermaßnahmen wurden im Jahr 2011 10,31 Mio. € eingesetzt. Dies entspricht einer Verringerung gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Mio. €. Einer der Schwerpunkte der Eingliederungsbemühungen des Jobcenters waren erneut jugendliche Leistungsberech- tigte unter 25 Jahre. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 3.1 Zielgruppenspezifische Aktivitäten 3.1.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahre (U 25) Die Jugendarbeitslosigkeit gilt weiterhin als Schlüsselproblem der Gesellschaft und muss daher gesondert betrachtet und behandelt werden. Im vergangenen Jahr ist es dem Jobcenter gelungen, die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen auf zuletzt 352 Be- troffene zu senken. Im Dezember 2011 bezogen insgesamt 2.186 erwerbsfähige Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren Leistungen nach dem SGB II. 32,8 % der jungen Menschen konnten in Arbeit bzw. in Ausbildung integriert werden. 352 Betroffene dieser Personengruppe waren arbeitslos. Ziel für das Jahr 2012 wird sein, den verbliebenen arbeitslosen Jugendlichen Angebote zu unterbreiten, die sie beim Abbau ihrer individuellen Vermittlungshemmnisse (u. a. Sucht- und Schuldenproblematik, fehlende Qualifikation und/oder Motivation, fehlende Tagesstruktur) unterstützen. Jeder Jugendliche, der Leistungen nach dem SGB II beantragt, erhält deshalb weiterhin sofort integrative Unterstützungsleistungen durch umfassende Beratung, intensive Be- treuung und in Form von konkreten Integrationsangeboten. Konkrete Eingliederungspla- nungen werden mit dem Jugendlichen bereits bei der ersten Vorsprache besprochen und die Absprachen in einer Eingliederungsvereinbarung dokumentiert. Durch die vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit mit der Agentur Karlsruhe ist gewähr- leistet, dass Berufsorientierung, Berufsberatung und die Ausbildungsstellenvermittlung aus einer Hand sichergestellt sind, so dass eine Stigmatisierung der jungen Menschen unter 25 Jahre nicht eintreten kann. Über diese Zusammenarbeit werden auch im Jahr 2012 wieder eine ausreichend Anzahl von Plätzen für Berufsausbildung in außer- betrieblichen Einrichtungen (BaE) und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) über das Jobcenter eingekauft. Dez. 09 Dez. 10 Dez. 11 Bedarfsgemeinschaften 10.931 10.863 10.787 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) 14.182 14.083 13.833 eLb unter 25 Jahre 2.208 2.145 2.186 in Prozent zu eLb 15,57 % 15,23 % 15,80 % arbeitslose eLb unter 25 Jahre 405 327 352 in Prozent zu eLb unter 25 Jahre 18,34 % 15,24 % 16,10 % Zur Vergleichbarkeit wurden die hochgerechneten Werte verwendet. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Durch die Teilnahme an der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme soll im Einzelfall auch eine Vorbereitung zur Teilnahme an einer Maßnahme zur Erlangung des Haupt- schulabschlusses verbunden werden.  Neuantragstellende: Auch im Jahr 2011 wurde das Ziel, allen jugendlichen Neuantragstellenden bereits beim ersten Gespräch ein adäquates Angebot zu unterbreiten, erreicht.  Marktnahe Jugendliche: In einer vierwöchigen Trainingsmaßnahme wurden den Teilnehmenden notwendige Schlüsselqualifikationen vermittelt, Bewerbungsunterlagen erstellt und Unterstützung bei der Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche geleistet. Im Anschluss erhielten die Teilnehmenden weitere acht Wochen Nachbetreuung.  Arbeitsgelegenheiten (AGH): Die Arbeitsangebote für junge Menschen unter 25 Jahren reichen von Hilfstätigkeiten in sozialen Einrichtungen im Bereich Verwaltung oder Hauswirtschaft, bis hin zu land- schaftspflegerischen Arbeiten. Die Heranführung an eine Ausbildung oder Arbeit durch intensive sozialpädagogische Betreuung steht im Vordergrund.  Von Obdachlosigkeit bedrohte bzw. obdachlose junge Menschen: Beim Personenkreis U 25 bestehen neben der ungesicherten Wohnsituation oft noch weitere Probleme wie z. B. kaum berufliche Perspektiven, da kein Schulabschluss vorhanden ist, keine bzw. gestörte soziale Anbindung an das Elternhaus, fehlende klare Strukturen, Drogen- und/oder Alkoholmissbrauch etc. In verschiedenen Teilzeit- und Ganztagsprojekten werden mit besonders intensiver sozialpädagogischer Begleitung mit den jungen Menschen individuelle Lebenspläne entwickelt und erreichbare Ziele formuliert. Sie erhalten Unterstützung bei der Woh- nungssuche und werden durch praktische Angebote wie zum Beispiel Renovierungs- arbeiten auf den eigenen Wohnraum vorbereitet. Durch die praktischen Projekte be- kommen sie oft die ersten Berufserfahrungen. Weiter erhalten sie Hilfen in der Ent- wicklung und Erreichung von beruflichen Perspektiven und durch intensiv begleitetes Bewerbertraining die Chance auf einen Ausbildungsplatz oder Integration in den Ar- beitsmarkt. Auch wurde speziell für Menschen unter 25 Jahren wieder die Maßnahme „Junge Menschen auf dem Weg nach oben“ eingekauft. An dieser Maßnahme haben insgesamt 34 junge Menschen teilgenommen. Ergänzende Erläuterungen Seite 9  „Totalverweigerer“: In einer sechs Monate dauernden individuellen Aktivierungsmaßnahme wurde im Jahr 2011 mit Jugendlichen daran gearbeitet, wieder eine Grundlage für zielgerichte- te Eingliederungsmaßnahmen zu schaffen.  Hauptschulabschluss: Mit der Einführung des Rechtsanspruchs wird der Erwerb des Hauptschulabschlus- ses während der Dauer einer 12monatigen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ermöglicht. 3.1.2 Wohnungslose bzw. von Wohnungslosigkeit Bedrohte Dieser Personenkreis hat neben Wohnungsproblemen oft noch weitere Vermittlungshemm- nisse, wie gesundheitliche Einschränkungen, geringe Berufserfahrung, fehlende berufliche Qualifikationen etc., die zu überwinden sind. Durch intensive Beratungsarbeit wird zunächst versucht die Wohnsituation zu verbessern, bevor Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt erfolgen können. Auch im Jahr 2011 wurde eine spezielle Maßnahme für Wohnungslose im Rahmen einer Ar- beitsgelegenheit angeboten. Eine Befragung der Teilnehmenden im Juli 2011 zeigt, welche positive Auswirkung die Maßnahme hat. Die Wohnsituation konnte verbessert werden, der gesundheitliche Zustand hat sich verbessert. Die Teilnehmenden haben durch die soziale Einbindung in der Gemeinschaft und praktische Arbeitsmaßnahmen eine Chance sich schnel- ler wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Im Jahr 2011 wurden ca. 16,6 % der von der Fachstelle Wohnungssicherung betreuten Personen auf dem 1. Arbeitsmarkt integriert. 3.1.3 Alleinerziehende Dez. 08 Dez. 09 Dez. 10 Dez. 11 Bedarfsgemeinschaften 11.139 11.516 11.232 10.954 erwerbsf. Leistungsberechtigte (eLb) 14.550 14.991 14.602 14.135 Alleinerziehende eLb 2.284 2.202 2.134 2.104 in Prozent zu eLb 15,70 % 14,69 % 14,61 % 14,89 % Alleinerz. eLb unter 25 Jahre 230 228 197 195 Alleinerz. eLb über 25 Jahre 2.054 1.974 1.937 1.909 Alleinerz. eLb männlich 106 108 107 116 Alleinerz. eLb weiblich 2.178 2.094 2.027 1.988 Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Die berufliche und persönliche Situation von Alleinerziehenden und Berufsrückkehrenden stellt hinsichtlich der beruflichen Integration und der Sicherung der sozialen Teilhabe eine be- sondere Herausforderung dar. Bei der Stadt Karlsruhe sind Kinderbetreuungsplätze in ausrei- chendem Maße grundsätzlich vorhanden. Für die Betreuung von Kleinstkindern sind die An- gebote noch nicht bedarfsdeckend. Die Mitte 2011 begonnene Maßnahme für Wiedereinsteigende in das Berufsleben in Teilzeit wird auch im Jahr 2012 fortgeführt. Ziel ist das Aufzeigen von beruflichen Möglichkeiten und Alternativen sowie Möglichkeiten der Ausweitung der Lage und Verteilung der Arbeitszeit. Im Rahmen verschiedener ESF-Projekte, die in Teilzeit durchgeführt werden und auf die Ziel- gruppe abgestellt sind, können geeignete Bewerberinnen und Bewerber zugewiesen werden. Jugendliche Mütter und Väter unter 25 Jahre haben auch im Jahr 2012 die Möglichkeit, an einer geförderten Teilzeitausbildung teilzunehmen. 3.1.4 Menschen mit Migrationshintergrund Der Erwerb der nötigen Sprachkompetenzen für den (Wieder-)einstieg in das Arbeitsleben ist für Menschen mit Migrationshintergrund eines der Schwerpunktthemen. Das Jobcenter Stadt Karlsruhe nutzte im Jahr 2011 hierbei - wie in den Vorjahren - die Plätze in den durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanzierten Sprachkursen. Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung bestand u. a. die Möglichkeit, geeig- nete Bewerberinnen und Bewerber auf Helferniveau zu qualifizieren, und parallel dazu, die berufsspezifischen Sprachkenntnisse zu vermitteln. Ein speziell auf Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund abgestimmtes Coaching wird auch im Jahr 2012 fester Bestandteil der Maßnahmen nach § 45 SGB III sein. Ziel ist es, dass durch die speziellen Inhalte des Coachings (u. a. Hausbesuche, Einbeziehen der gesamten Familie, Betriebsbesuche und betriebliche Erprobung bei Arbeitgebern, die selbst Migrationshintergrund haben) Hemmnisse abgebaut und die Motivation gesteigert wer- den und schließlich die Einmündung in Ausbildung oder Arbeit erfolgen kann. Zusätzlich stehen Maßnahmen (z. B. Qualifizierung im Bereich Service, Küche, Hauswirt- schaft für arbeitslose Migrantinnen und Migranten), die über den europäischen Sozialfonds finanziert sind, zur Verfügung. Grundsätzlich wird auch weiterhin ein hoher Anteil an Migrantinnen und Migranten bei allen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen angestrebt. Ergänzende Erläuterungen Seite 11 3.1.5 Leistungsbeziehende über 50 Jahre (Bundesprogramm „Perspektive 50plus“) Das Bundesprogramm „50plus“ wird auch in der III. Programmphase (2011 - 2015) von der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Stadt Karlsruhe umgesetzt. Zentrales Element sind wei- terhin sechs zusätzlich eingestellte Vermittelnde. Für diese werden die Personalkosten zu 100 % aus Bundesmitteln erstattet. Im Jahr 2011 wurden ca. 800 Leistungsberechtigte durch diese Fachkräfte besonders intensiv betreut und aktiviert. Im Jahresverlauf konnten so 259 Leistungsberechtigte in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse am 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden. 3.1.6 Modellprojekt „Bürgerarbeit“ des BMAS Im Rahmen des Modellprojektes wurden bis 31.12.2011 ca. 350 arbeitsmarktferne Leistungs- berechtigte während eines 6-monatigen Zeitraumes intensiv aktiviert. Bei den städtischen Ar- beitsförderungsbetrieben gGmbH (AFB) wurden in Kooperation mit weiteren städtischen Dienststellen parallel dazu 50 Bürgerarbeitsplätze eingerichtet. Diese Bürgerarbeitsplätze werden vom BMAS für einen Zeitraum von drei Jahren mit monatlich bis zu 1.080,00 € geför- dert. Es handelt sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Bis zum Jahresende konnten 46 dieser Plätze mit Leistungsberechtigten, die während der Aktivie- rungsphase nicht in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten, belegt werden. Ergänzend hierzu wurden im Herbst 2011 in Absprache mit den AFB nochmals 17 zusätzliche Bürgerar- beitsplätze beantragt und zwischenzeitlich auch vom Bundesverwaltungsamt bewilligt. Die vakanten Bürgerarbeitsplätze werden im Jahr 2012 sukzessive (wieder-)besetzt. 3.2 Allgemeine Eingliederungsmaßnahmen 3.2.1 Arbeitsgelegenheiten (AGH) Im Prüfbericht des Bundesrechnungshofes vom 12.08.2010 wurde die Auslegung der Begriffe „Zusätzlichkeit“, „öffentliches Interesse“ und „Wettbewerbsneutralität“ erneut konkretisiert und die Handhabung in einigen Jobcentern beanstandet. Diese werden nun in der neuen Instru- mentenreform, die am 01.04.2012 in Kraft tritt, gesetzlich geregelt. Im Rahmen der Antragstellung wird durch das Jobcenter auf das Vorliegen aller Vorausset- zungen besonders geachtet. Dennoch wurden die Beanstandungen zum Anlass genommen, im Jahr 2011 alle Einsatzstellenangebote erneut zu überprüfen und entsprechend den Erfor- dernissen zu beurteilen. Dies hat zur Folge, dass im Jahre 2012 nur noch 580 Einsatzstellen angeboten werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 12 Trotz aller Kritik sind die AGH weiterhin ein wichtiges Eingliederungsinstrument des Jobcen- ters. Ziel der AGH ist es, erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme einer Er- werbstätigkeit zu unterstützen und diese auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten sowie daran mitzuwirken, die vorhandene Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Neben den allgemeinen Arbeitsgelegenheiten wurden im Jahr 2011 für die folgenden Ziel- gruppen Themenschwerpunkte gebildet:  Arbeitslose mit Migrationshintergrund  Arbeitslose eLb über 50  Arbeitslose Alleinerziehende  Arbeitslose junge Arbeitslose bis unter 25 Jahren  Menschen mit Behinderung  Langzeitarbeitslose Menschen. 3.2.2 Weitere Eingliederungsmaßnahmen Art der Maßnahme Zielgruppe Dauer der Maßnahme Anzahl der Plätze Teilnehmende 01.01.2011 - 31.12.2011 Bewerbercenter für Neuantrag- stellende seit 15.08.2011 Neuantragstellende 1 Woche Teilzeit (5 Vormittage) 30 laufend 482 Trainingsmaßnahme mit Schwerpunkt Bewerbungstrai- ning marktnahe Kunden 4 Wochen Teilzeit 54 laufend 464 Trainingsmaßnahme mit Schwerpunkt Orientierung Kunden mit größerem Unterstützungsbedarf 8 Wochen Vollzeit + 4 Wochen Praktikum 24 laufend 85 Trainingsmaßnahme für Wieder- einsteigende/Alleinerziehende Wiedereinsteigende/ Alleinerziehende 4 Wochen Teilzeit 24 19 Trainingsmaßnahme zur Überwindung von Hemmnissen im Integrationsprozess marktnahe Kunden 6 Monate individuell Teilzeit 8 Std./Woche an zwei Tagen 276 298 Trainingsmaßnahme Berufliche Eingliederung (ESB) schwerbehinderte Leistungsberechtigte 4 - 9 Monate individuell 48 20 ESF BAMF- Sprachkurse/Integrationskurse Leistungsberechtigte mit Sprachdefiziten nach Bedarf nach Bedarf 12 Ergänzende Erläuterungen Seite 13 Art der Maßnahme Zielgruppe Dauer der Maßnahme Anzahl der Plätze Teilnehmende 01.01.2011 - 31.12.2011 Junge Menschen auf dem Weg nach oben motivierte Kunden mit besonderen Problemla- gen (Obdachlosigkeit, Drogenmissbrauch ...) 6 Monate Teilzeit 15 laufend 34 Vermittlung in Ausbildung Junge Menschen unter 25 Jahre 3 - 9 Monate 35 19 „Move“ in Arbeit und Ausbil- dung Junge Menschen unter 25 Jahre 6 Monate laufend 20 laufend 69 „Wege in Arbeit“ Maßnahmen mit Bewerbertraining und Coaching Junge Menschen unter 25 Jahre 4 Monate Vollzeit; 2 Monate Nachbe- treuung 18 laufend 124 „Perspektiven in Teilzeit“ Junge Menschen mit größerem Unterstüt- zungsbedarf/gesund- heitliche Einschränkun- gen Individuell 6 Monate/ Teilzeit 18 laufend 71 „Eingangscoaching und Aktivierung“ Sofortangebot für neuantragstellende Jugendliche 3 Monate Vollzeit 40 laufend 140 Motivationscoaching Marktnahe Kunden 3 - 5 Termine 100 100 4. Bereich Leistungsgewährung 4.1 Schnittstelle zur Fachstelle Wohnungssicherung Durch die enge Verzahnung zwischen dem Jobcenter und der Fachstelle Wohnungssi- cherung konnten auch im Jahr 2011 wieder Wohnungsräumungen für SGB II- Hilfebeziehende weitgehend verhindert werden. Wie in den Vorjahren wurden Zwangs- räumungen und obdachlosenrechtliche Unterbringungen von Familien mit Kindern aus- schließlich wegen finanzieller Probleme vermieden. 4.2 Außendienst Im Jahr 2011 haben die Mitarbeiter des Außendienstes bei 531 Aufträgen und 673 Hausbesuchen wesentliche Informationen erhalten, die für den weiteren Verlauf der Hilfegewährung ausschlaggebend waren. Bei den Außendienstaufträgen hat sich teilweise der Verdacht auf Leistungsmissbrauch bestätigt. Dadurch konnten zum Teil ungerechtfertigte Transferaufwendungen des Bun- des und der Stadt Karlsruhe vermieden werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 14 Anzahl der Anzahl der Anzahl der Außendienstaufträge Hausbesuche Außendienstaufträge BA-Leistungen Kommunale Leistungen 531 673 35.276,89 € 52.462,48 € 4.3 Widerspruchs- und Klageverfahren Im Jahr 2011 wurden insgesamt 1.777 Widersprüche neu eingelegt, dies sind deutlich weniger Widersprüche als noch im Jahr 2010 (2.232 Widersprüche). In 132 Fällen wur- den Klagen vor dem Sozialgericht eingereicht, in 47 Fällen wurde der Klage stattgege- ben. 5. Ausblick auf 2012 5.1 Eingliederungsmittel Die für das Jahr 2012 zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel wurden im Rah- men der Eingliederungsmittel-Verordnung (EinglMV 2011) für das Jobcenter Stadt Karls- ruhe deutlich gekürzt. Deshalb stehen im Jahr 2012 nur noch 10,46 Mio. € zur Verfü- gung In diesem Betrag sind die Leistungen zur Beschäftigungsförderung mit 1,04 Mio. € enthalten. Weiter sind wegen der ebenfalls sinkenden Zuweisungen im Verwaltungs- haushalt ca. 1.477.000 € aus dem Eingliederungstitel in den Verwaltungshaushalt um- zuschichten. 5.2 Eingliederungsmaßnahmen Die Eingliederungsmaßnahmen müssen wegen der Mittelkürzung entsprechend ange- passt werden. Dabei ist an keine größere Veränderung der Schwerpunktthemen ge- dacht worden. Es wurden jedoch im Vorfeld die bestehenden Maßnahmen weiter auf die Förderwirkung und Wirtschaftlichkeit hin untersucht, so dass auch versucht wird, im Jahr 2012 die Hilfebedürftigkeit in der Stadt Karlsruhe zu verringern. In diesem Zusam- menhang wird auf die sehr gute und erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem örtlichen Bei- rat verwiesen, in dem die Vertreter der freien Wohlfahrtspflege, Vertreterinnen und Ver- treter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die Kammern und berufsständischen Or- ganisationen eingebunden sind. Ergänzende Erläuterungen Seite 15 Beschluss: I. Antrag an den Sozialausschuss: Der Sozialausschuss nimmt die Jahresbilanz 2011 zur Kenntnis. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses am 21.03.2012. III. Aufnahme ins Ratsinformationssystem und Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Sozialausschusses. IV. Kopie des Beschlusses an Sozial- und Jugendbehörde zur dortigen Ablage zu Az.: 416.134. V. z. d. A. (Hauptregistratur im Hauptamt) Dez. 1 Dez. 3 Dir. SJB g. E. Sachbearbeiter: Herr Kölmel/Herr Krause Tel.: 8319-400/8319-213

  • Anlage Blatt 1 und 2 zu TOP 2 Jahresbericht_2011
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • PPP TOP 2 SozA 21.03. Jahresbilanz Jobcenter
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar