Antrag SPD: Verstöße gegen Umwelt- und Naturschutz und gegen baurechtliche Vorschriften, Flurstück nr. 45520/2 - Imbergärten hierzu Anfrage CDU: Imbergärten Flurstück 45520/2 - angebliche Eingriffe in Naturschutz und Errichtung eines Schwarzbaus

Vorlage: 29099
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.03.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 21.03.2012

    TOP: 17

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 17, Antrag
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG SPD-Fraktion vom 15.02.2012 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 21.03.12 17 öffentlich Bauordnungsamt Verstöße gegen Umwelt- und Naturschutz und gegen baurechtliche Vorschriften Flurstück Nr. 45520/2 - Imbergärten Antrag Die Verwaltung legt dar, inwieweit es zutrifft, dass auf dem Flurstück 45520/2 in Durlach illegale Baumaßnahmen getätigt wurden und inwieweit durch erhebliche Eingriffe in Flora und Fauna gegen Umwelt- und Naturschutz verstoßen wurde. Darüber hinaus informiert die Verwaltung den Ortschaftsrat über sich daraus ergebende Konsequenzen und Maßnahmen, um künftig derartige Verstöße zu verhindern. Begründung In einem bereits bestehenden Schriftverkehr hat die Verwaltung bestätigt, dass auf besagtem Grundstück Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften bekannt sind. Aus diesem Schriftverkehr geht auch hervor, dass Bauschutt auf diesem Grundstück vergraben wurde, Bäume ohne Rücksicht auf die bestehende Baumschutzverordnung gefällt wurden, nicht zulässige Sichtschutzzäune errichtet und mit LKW und Bagger bestehendes Biotop teilweise zerstört wurde. Ebenso soll eine Toilettenanlage errichtet worden sein, obwohl keine dafür notwendige Infrastruktur vorhanden ist. Wir sind der Meinung, sollten all diese Vorwürfe zutreffen, dass die zuständigen Ämter schnellst möglich einschreiten müssen, um die hochsensiblen Imbergärten vor weiteren Schäden zu bewahren. unterzeichnet von: Hans Pfalzgraf Dr. Jan-Dirk Rausch Iris Holstein Christa Schulte Klaus Arheidt

  • TOP 17, ANFRAGE
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE CDU Fraktion vom 15.02.12 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 21.03.12 17 öffentlich Bauordnungsamt Imbergärten Flurstück 45520/2 - angebliche Eingriffe in Naturschutz und Errichtung eines Schwarzbaus Bezügl. obigen Sachverhaltes haben sich betroffene Anwohner an uns gewandt. Gem. Verteilerliste wurde auch das Stadtamt entsprechend informiert. Wir bitten um Erläuterung des Sachverhaltes und um eine entsprechende rechtliche Bewertung. Gez. CDU Fraktion Michael Griener Roswitha Henkel Walter Mächtlinger Klaus Scheuermann Doris Böhler-Friess Petra Stutz Christa Köhler

  • TOP 17, Anlage 3_Fotodokumentation 24.02.2012
    Extrahierter Text

    Anlage 3 In den Imbergärten Flst.-Nr. 45520/2 - Fotodokumentation LA vom 24.02.2012 - Seite 1 -

  • TOP 17, STELLUNGNAHME zur Anfrage
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Ortschaftsrat Name Fraktion vom: 15.02.12 eingegangen: 15.02.12 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 21.03.2012 17 öffentlich Zentraler Juristischer Dienst/ Bauordnungsamt Imbergärten Flurstück 45520/2 - angebliche Eingriffe in Naturschutz und Errichtung eines Schwarzbaus Die Natur- und Bodenschutzbehörde und die Abfallrechtsbehörde beim ZJD erhielten erstmals über eine an den Umwelt- und Arbeitsschutz gerichtete Beschwerde eines An- wohners vom 10.02.2011 Kenntnis über problematische Aktivitäten des Nutzers des priva- ten Pachtgrundstücks Flst.-Nr. 45520/2 sowie mögliche Beeinträchtigungen des angren- zenden städtischen Grundstücks Flst.-Nr. 45978. Die Vorwürfe erstreckten sich insbeson- dere auf die Ablagerung von Bauschutt, Rodungsmaßnahmen und das Ablagern von Schnittgut und Ablagerungen auf dem städt. Grundstück, die Errichtung einer Gartenhütte mit Toilettenanlage sowie Lärm- und Geruchsbelästigungen. Daraufhin wurde u. a. das Liegenschaftsamt als grundstücksverwaltende Dienststelle des betroffenen städtischen Grundstücks und das Bauordnungsamt hinsichtlich der baurechtli- chen Kontrolle informiert sowie eine Kontrolle der mutmaßlichen Abfallablagerungen durch den Umwelt- und Arbeitsschutz durchgeführt. Letztere ergab Materialanhäufungen von Bauschutt und Abfällen aus früherem Gartenbetrieb in einem aufgeschütteten Wall, die als unsachgemäße Abfallablagerung eingestuft wurden. Da durch das Liegenschaftsamt ohnehin eine Kontaktaufnahme mit dem Pächter erfolgte, wurde vereinbart, in diesem Kontext auch die abfallrechtlichen Anforderungen geltend zu machen. Der Pächter hatte sich auch einvernehmlich bereit erklärt, die Abfallablagerun- gen wieder zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Gleichzeitig wurden vom Lie- genschaftsamt Feststellungen über den Ausbau der Gartenhütte, die Errichtung von Sichtschutzwänden, eines Grillplatzes und die Anlage eines Gartenteiches getroffen und an die Bauaufsicht gemeldet. Seite 2 Eine aktuelle Inaugenscheinnahme durch die Feldhut am 24.02.2012 ergab keine Hinwei- se auf noch vorhandene Abfallablagerungen, stattdessen aber auf eine andauernde Inten- sivierung der baulichen Nutzung des Grundstücks. Das Grundstück Flst.-Nr. 45520/2 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 736 „Basler-Tor-Straße/Badener Straße“, der für den Bereich des hier betroffenen „Gartenlandes“ lediglich die Errichtung einer Gerätehütte mit 10m³ Bruttorauminhalt und einer Pergola bis 10 m² Fläche erlaubt. Insbesondere geht auch aus den übrigen Festset- zungen und der Begründung des Bebauungsplans hervor, dass dieser eher restriktiv der Freihaltung und Sicherung des ökologisch und landschaftlich wertvollen Gartengebiets dient. Aus Sicht der Abfallrechtsbehörde ist aktuell kein Handlungsbedarf erkennbar, da nach unserem Kenntnisstand die damals vorhandenen Bauschuttabfälle laut Zusage des Päch- ters entfernt wurden. Sollten im Zuge der baurechtlichen Überprüfung Hinweise auf noch vorhandene oder neue Abfallablagerungen gewonnen werden, bitten wir um Mitteilung und Abstimmung des weiteren Vorgehens mit dem ZJD. Zugleich gilt, dass bei einem eventuellen Rückbau von Anlagen, nicht mehr benötigte Baumaterialien und Bauabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Aus Sicht der Natur- und Bodenschutzbehörde ist grundsätzlich eine naturnahe, begrenz- te Gartennutzung im Sinne der Zielsetzung des Bebauungsplans mit einem geringen Ver- siegelungsgrad anzustreben. Konkret zu beurteilen ist ferner die Rodung von Brombeerhecken im Grenzbereich zum bzw. auf dem angrenzenden städtischen Grundstück. Diese wurde vom Liegenschaftsamt in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde grundsätzlich geduldet, da im Rahmen der Pflege des Grundstücks und der Freihaltung der Grundstücksgrenze ohnehin ein Zurück- drängen des Brombeerbewuchses durch das Liegenschaftsamt erfolgt wäre. Wenngleich die Maßnahmen in größerem Umfang durchgeführt wurden als dies unter dem Gebot ei- ner möglichst natur- und bodenschonenden Vorgehensweise als angebracht erachtet worden wäre, konnten erhebliche materielle Verstöße nicht festgestellt werden. Ob mög- licherweise Verstöße gegen das zeitliche Fäll- und Rodeverbot vorliegen, wird derzeit noch geprüft. Seite 3 Das Gartenbauamt hat in vorliegendem Fall die Belange der Baumschutzsatzung bearbei- tet. Bei einem ersten Termin wurde wegen ungenehmigter Eingriffe im geschützten Baumbestand ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Hiernach kam es zu einer Besichtigung des restlichen Baumbestandes. Als Ergebnis wurde für weitere sieben geschützte Bäume mit Schreiben vom 27.10.2011 eine Fällgenehmigung erteilt. Nach Kenntnis des Gartenbaumates wurden die genehmig- ten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt. Das Bauordnungsamt hat am 09.09.2011 die Gartenanlage auf dem Flst.-Nr. 45520/2 in den Imbergärten besichtigt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Nutzer des Grundstückes eine ältere Gartenhütte erweitert und saniert. Zusätzlich wurde die Gartenhütte südlich mit ei- nem ca. 4,00 m x 4,00 m großen überdachten Sitzplatz erweitert. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze war ein ca. 10 m langer Holzflechtzaun als Sichtschutz zur benach- bartem Wohnbebauung errichtet. Die nördliche Grundstücksgrenze war ebenfalls mit ei- nem Holzflechtzaun eingezäunt. Die vorgefundene befestigte Sitzfläche mit Grillplatz, die Wegeführung in der Anlage sowie die Geländemodellierung deuteten auf eine gärtneri- sche Gestaltung des Grundstückes hin. Die im Herbst 2011 vorgefundenen Baumaßnah- men zeigten eine ordentliche Gartennutzung, die sich auch an die Nutzung der umgeben- den Schrebergärten im Gebiet anlehnt. Am 27.02.2012 wurde eine weitere Ortsbesichtigung durchgeführt, bei dem noch zusätzli- che bauliche Anlagen vorzufinden waren. Weitere Flächenversiegelungen, weitere Auf- schüttungen und die großflächige Abschirmung einer befestigten Sitzfläche deuten auf eine geplante intensive Freizeitnutzung für die kommende Gartensaison. Innerhalb der Gartenhütte wurde ein kleiner Raum abgetrennt und mit der Montage einer Toilette und Spülkasten begonnen. Von den oben genannten Bebauungsplanvorschriften weicht die Gartenhüttenerweiterung, der überdachte Sitzplatz, der nicht überdachte Sitzplatz, die Aufschüttungen und alle Holzflechtzäune ab. Das Bauordnungsamt wird unter Ausübung sachgerechten Ermessens die Beseitigung der widerrechtlichen Baumaßnahmen auf dem Flst.-Nr. 45520/2 verfolgen und den Nutzer der betroffenen Parzelle kontrollieren. Eine lückenlose Überwachung aller Gartenparzellen im Bebauungsplangebiet kann das Bauordnungsamt jedoch nicht leisten.

  • ATTZ8AHE
    Extrahierter Text

    Liegenschaftsamt H:\Strücker 45520_2 Rückbau von städt. Gelände bes 2.doc Karlsruhe, 01.07.2011 R 2382 Hof.C 923.73-19 Städt. Grundstück Nr. 45978 mit 499 m², Gewann „Imbergärten“, Gemarkung Dur- lach Auf den Beschluss vom 17.06.2011 wird verwiesen. Das Grudnstück Nr. 45520/2 wird von der Tochter der Eigentümerin und ihrem Ehemann genutzt. Mit den Eheleuten Braun fand am 01.07.2011 eine Ortsbesichtigung statt. Bezüglich der Einhaltung der Grenze zum städt. Grundstück wurde vereinbart, dass Herr Braun den angebrachten Erdwall auf die Grenze zurück versetzt. Diese Arbeiten werden bis Ende September erledigt. Die in das städt. Grundstück eingebrachten Abla- gerungen und Schnittgut werden erst nach Ablauf der Schutzfrist entfernt, da sonst mit einem zu starken Eingriff in den vorhandenen Bewuchs gerechnet werden muss und evtl. darin nistenden Vögel u.ä. gestört werden. Die Anlegung eines Pflegestreifens auf dem städt. Gelände durch das LA wird ebenen- falls nach der Schutzfrist durchgeführt. Ggf. ist es sinnvoll, sich bezüglich der notwendi- gen Verkehrssicherung der auf der Grenze stehenden großen Bäume, abzusprechen. Die Eheleute Braun teilten mit, dass sie das Gelände bereits seit 10 Jahren bewirtschaf- ten und sich seinerzeit bezüglich der Hütte beim BOA erkundigt hätten. Auch mit dem TBA standen sie im Kontakt wegen Herrichtung des Zufahrtsweges, der durch die Be- fahrung mit einem großen LKW ausgebessert werden musste. Da es sich nicht um ei- nen öffentlichen Weg handelt, wurden den Eheleuten Braun mündlich eine Genehmi- gung erteilt. Die in den Erdwall teilweise eingebrachten Baumaterialen wird Herrn Braun wieder ent- fernen und ordnungsgemäß entsorgen. Die noch auf dem Gelände befindlichen Abfälle und nicht mehr benötigte Baumaterialien sind sortiert und werden in Kürze entsorgt. Nach Auskunft der Eheleute liegt kein Schreiben vom UA hierzu vor. Sie wurden jedoch über die vorgeschriebene Abfalltrennung und ordnungsgemäße Entsorgung und auch über die Einhaltung der Schutzfrist informiert. - 2 - Weiteres ist vorerst vom LA nicht zu unternehmen. Für die Errichtung des Pflegestrei- fens wird in Kürze ein Termin vor Ort mit Herrn Heuser organisiert um die notwendigen Arbeiten rechtzeitig einzuplanen . Beschluss: 1. Kopie Beschluss und Lichtbilder vom 01.07.11 an ZJD, Herrn Bantz, und BOA, Herrn Koch, zur Kenntnis. 2. Kopie Beschluss an den Feldhüter Herr Nikodimou zur Kenntnis. 3. WV: 4 Wochen (Terminvereinbarung mit Herrn Heuser) LA I.A. Ausgef. Ziff.: am: Abgang Ziff.: am:

  • ATT5XUU2
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-OR-Fraktion vom: 15.02.12 eingegangen: 15.02.12 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 21.03.2012 17 öffentlich Zentraler Juristischer Dienst/ Bauordnungsamt Verstöße gegen Umwelt- und Naturschutz und gegen baurechtliche Vorschriften Flurstück Nr. 45520/2 - Imbergärten - Kurzfassung -  Illegale Baumaßnahmen auf dem Flst.-Nr. 45520/2 werden durch das Bau- ordnungsamt weiterverfolgt  Rodungsarbeiten auf städt. Grundstück Flst.-Nr. 45978 mit Verwaltung abge- stimmt  Für Baumfällung wurde Fällgenehmigung erteilt  Keine Abfalllagerung mehr vorhanden Finanzielle Auswirkungen nein ja  Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen)   Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen:  Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld:  Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit   Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Natur- und Bodenschutzbehörde und die Abfallrechtsbehörde beim ZJD erhiel- ten erstmals über eine an den Umwelt- und Arbeitsschutz gerichtete Beschwerde eines Anwohners vom 10.02.2011 Kenntnis über problematische Aktivitäten des Nutzers des privaten Pachtgrundstücks Flst.-Nr. 45520/2 sowie mögliche Beein- trächtigungen des angrenzenden städtischen Grundstücks Flst.-Nr. 45978. Die Vor- würfe erstreckten sich insbesondere auf die Ablagerung von Bauschutt, Rodungs- maßnahmen und das Ablagern von Schnittgut und Ablagerungen auf dem städt. Grundstück, die Errichtung einer Gartenhütte mit Toilettenanlage sowie Lärm- und Geruchsbelästigungen. Daraufhin wurde u. a. das Liegenschaftsamt als grundstücksverwaltende Dienststel- le des betroffenen städtischen Grundstücks und das Bauordnungsamt hinsichtlich der baurechtlichen Kontrolle informiert sowie eine Kontrolle der mutmaßlichen Ab- fallablagerungen durch den Umwelt- und Arbeitsschutz durchgeführt. Letztere ergab Materialanhäufungen von Bauschutt und Abfällen aus früherem Gartenbetrieb in ei- nem aufgeschütteten Wall, die als unsachgemäße Abfallablagerung eingestuft wur- den. Da durch das Liegenschaftsamt ohnehin eine Kontaktaufnahme mit dem Pächter erfolgte, wurde vereinbart, in diesem Kontext auch die abfallrechtlichen Anforderun- gen geltend zu machen. Der Pächter hatte sich auch einvernehmlich bereit erklärt, die Abfallablagerungen wieder zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Gleichzeitig wurden vom Liegenschaftsamt Feststellungen über den Ausbau der Gartenhütte, die Errichtung von Sichtschutzwänden, eines Grillplatzes und die Anla- ge eines Gartenteiches getroffen und an die Bauaufsicht gemeldet. Eine aktuelle Inaugenscheinnahme durch die Feldhut am 24.02.2012 ergab keine Hinweise auf noch vorhandene Abfallablagerungen, stattdessen aber auf eine an- dauernde Intensivierung der baulichen Nutzung des Grundstücks. Das Grundstück Flst.-Nr. 45520/2 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungs- plans Nr. 736 „Basler-Tor-Straße/Badener Straße“, der für den Bereich des hier be- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 troffenen „Gartenlandes“ lediglich die Errichtung einer Gerätehütte mit 10m³ Brut- torauminhalt und einer Pergola bis 10 m² Fläche erlaubt. Insbesondere geht auch aus den übrigen Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplans hervor, dass dieser eher restriktiv der Freihaltung und Sicherung des ökologisch und land- schaftlich wertvollen Gartengebiets dient. Aus Sicht der Abfallrechtsbehörde ist aktuell kein Handlungsbedarf erkennbar, da nach unserem Kenntnisstand die damals vorhandenen Bauschuttabfälle laut Zusage des Pächters entfernt wurden. Sollten im Zuge der baurechtlichen Überprüfung Hin- weise auf noch vorhandene oder neue Abfallablagerungen gewonnen werden, bitten wir um Mitteilung und Abstimmung des weiteren Vorgehens mit dem ZJD. Zugleich gilt, dass bei einem eventuellen Rückbau von Anlagen, nicht mehr benötigte Bauma- terialien und Bauabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Aus Sicht der Natur- und Bodenschutzbehörde ist grundsätzlich eine naturnahe, begrenzte Gartennutzung im Sinne der Zielsetzung des Bebauungsplans mit einem geringen Versiegelungsgrad anzustreben. Konkret zu beurteilen ist ferner die Rodung von Brombeerhecken im Grenzbereich zum bzw. auf dem angrenzenden städtischen Grundstück. Diese wurde vom Liegen- schaftsamt in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde grundsätzlich geduldet, da im Rahmen der Pflege des Grundstücks und der Freihaltung der Grundstücksgrenze ohnehin ein Zurückdrängen des Brombeerbewuchses durch das Liegenschaftsamt erfolgt wäre. Wenngleich die Maßnahmen in größerem Umfang durchgeführt wurden als dies unter dem Gebot einer möglichst natur- und bodenschonenden Vorgehens- weise als angebracht erachtet worden wäre, konnten erhebliche materielle Verstöße nicht festgestellt werden. Ob möglicherweise Verstöße gegen das zeitliche Fäll- und Rodeverbot vorliegen, wird derzeit noch geprüft. Das Gartenbauamt hat in vorliegendem Fall die Belange der Baumschutzsatzung bearbeitet. Bei einem ersten Termin wurde wegen ungenehmigter Eingriffe im ge- schützten Baumbestand ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Hiernach kam es zu einer Besichtigung des restlichen Baumbestandes. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Als Ergebnis wurde für weitere sieben geschützte Bäume mit Schreiben vom 27.10.2011 eine Fällgenehmigung erteilt. Nach Kenntnis des Gartenbaumates wur- den die genehmigten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt. Das Bauordnungsamt hat am 09.09.2011 die Gartenanlage auf dem Flst.-Nr. 45520/2 in den Imbergärten besichtigt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Nutzer des Grundstückes eine ältere Gartenhütte erweitert und saniert. Zusätzlich wurde die Gartenhütte südlich mit einem ca. 4,00 m x 4,00 m großen überdachten Sitzplatz erweitert. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze war ein ca. 10 m langer Holz- flechtzaun als Sichtschutz zur benachbartem Wohnbebauung errichtet. Die nördliche Grundstücksgrenze war ebenfalls mit einem Holzflechtzaun eingezäunt. Die vorge- fundene befestigte Sitzfläche mit Grillplatz, die Wegeführung in der Anlage sowie die Geländemodellierung deuteten auf eine gärtnerische Gestaltung des Grundstückes hin. Die im Herbst 2011 vorgefundenen Baumaßnahmen zeigten eine ordentliche Gartennutzung, die sich auch an die Nutzung der umgebenden Schrebergärten im Gebiet anlehnt. Am 27.02.2012 wurde eine weitere Ortsbesichtigung durchgeführt, bei dem noch zusätzliche bauliche Anlagen vorzufinden waren. Weitere Flächenversiegelungen, weitere Aufschüttungen und die großflächige Abschirmung einer befestigten Sitzflä- che deuten auf eine geplante intensive Freizeitnutzung für die kommende Garten- saison. Innerhalb der Gartenhütte wurde ein kleiner Raum abgetrennt und mit der Montage einer Toilette und Spülkasten begonnen. Von den oben genannten Bebau- ungsplanvorschriften weicht die Gartenhüttenerweiterung, der überdachte Sitzplatz, der nicht überdachte Sitzplatz, die Aufschüttungen und alle Holzflechtzäune ab. Das Bauordnungsamt wird unter Ausübung sachgerechten Ermessens die Beseiti- gung der widerrechtlichen Baumaßnahmen auf dem Flst.-Nr. 45520/2 verfolgen und den Nutzer der betroffenen Parzelle kontrollieren. Eine lückenlose Überwachung aller Gartenparzellen im Bebauungsplangebiet kann das Bauordnungsamt jedoch nicht leisten.