Antrag der B90/Die Grünen: Unerlaubtes Parken in Durlach

Vorlage: 29095
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.03.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 21.03.2012

    TOP: 13

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 13, ANTRAG
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG B‘90/Die Grünen-OR-Fraktion vom 08.02.12 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 21.03.12 13 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt Unerlaubtes Parken in Durlach Seit einigen Jahren beschäftigen die Verwaltung und der Ortschaftsrat das Thema Parken im Weiherhof. Das Problem wurde aber bisher nicht gelöst, im Gegenteil das unerlaubte Parken im Weiherhof nimmt sogar noch zu. Auch das unerlaubte Parken im Bereich der Karlsburg und im Bereich Schlossplatz, sogar im Bereich der Straßenbahnhaltestelle, wird nicht verhindert. Auch hier ist eine Zunahme zu bemerken. In jüngster Zeit ist auch die gleiche Entwicklung auf dem Marktplatz festzustellen. Bisher hielt sich dort das unerlaubte Parken noch in Grenzen, allerdings muss registriert werden, dass die Hemmschwelle auf dem Marktplatz zu parken, schwindet. Hätte man ein schönes Sprichwort beherzigt, das da heißt: „Wehret den Anfängen“, dann wäre diese unschöne Entwicklung sicher verhindert worden! Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, mit den entsprechenden Stellen Kontakt aufzunehmen, um diese Missstände wirksam in Angriff zu nehmen und zu beseitigen! gez.: Gerhard Stolz Martin Pötzsche Ralf Köster Winnie Kratzmeier-Fürst Dietmar Maier Dr. Heike Puzicha-Martz

  • TOP 13, STELLUNGNAHME
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: 08.02.12 eingegangen: 08.02.12 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 21.03.12 13 öffentlich Dez. 2 Unerlaubtes Parken in Durlach Der Stadtteil Durlach wird vom Gemeindlichen Vollzugsdienst mehrmals in der Woche zu unterschiedlichen Tageszeiten kontrolliert. Im Bereich der Innenstadt werden die Kontrollen zu Fuß, im Außenbereich (z. B. Aue) zusätzlich mit einem Fahrzeug durchgeführt. Der Weiherhof ist als Fußgängerzone ausgeschildert. Wenn Fahrzeuge verbotswidrig im Weiherhof parken, wird von den Gemeindlichen Vollzugsbediensteten eine Zeitkontrolle durchgeführt. Wird während dieser Zeitkontrolle kein Be- und Entladevorgang festgestellt, erfolgt eine Verwarnung. Allein im Zeitraum Dezember 2011 bis Ende Februar 2012 wurden 164 Verstöße im Weiherhof festgestellt. Problematisch sind dabei sicherlich die baulichen Gegebenheiten im Weiherhof, die viele Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen als gekennzeichnete Parkplätze missverstehen. Diese Aussagen wurden von den Betroffenen dem Gemeindlichen Vollzugsdienst gegenüber auch schon getätigt. In der Karlsburgstraße wurden im oben genannten Zeitraum 213 Verwarnungen ausgestellt (Parkscheinbereich, absolutes Haltverbot, Gehweg). Sollten daher Fahrzeuge unerlaubt im Bereich der Karlsburg abgestellt sein, werden diese ebenfalls kontrolliert und verwarnt. Auch die Pfinztalstraße bzw. der Marktplatz werden regelmäßig kontrolliert. Wegen Parken im verkehrsberuhigten Bereich unter anderem im genannten Bereich der Straßenbahnhaltestelle (z. B. Höhe Bäckerei Weber) wurden in dem angegebenen Zeitraum 58 Fahrzeuge verwarnt. Wie aus der oben genannten Anzahl der Verwarnungen zu ersehen ist, werden Kontrollen seitens des Gemeindlichen Vollzugsdienstes konsequent durchgeführt.