Bebauungsplan "Altstadt Durlach"/Gestaltungssatzung Durlach, Veränderungssperre -Beschlussfassung -

Vorlage: 29090
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.03.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 21.03.2012

    TOP: 8

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 21.03.2012 8 öffentlich Stadtamt Durlach Bebauungsplan „Altstadt Durlach“/ Gestaltungssatzung „Altstadt Durlach“; Veränderungssperre Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 15.02.12 Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat Durlach bittet die Verwaltung dem Gemeinderat zu empfehlen, den Antrag auf Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans „Altstadt Dur- lach“ zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen teilweise zur Verfügung Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Am 4. Februar 2011 wurde ein Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Karl-Weysser-Straße 11 gestellt. Auf Grund des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan "Altstadt Durlach" wurde dieser Antrag am 19. April 2011 für ein Jahr zurückgestellt, um zu klären, auf welcher Stelle des Grundstücks eine Neube- bauung erfolgen kann. Hierzu wurde der Entwurf eines Bebauungsplans für den Block Karl-Weysser-Straße, Karlsburgstraße, Pfinztalstraße, Badener Straße erar- beitet. In der Diskussion um diesen Plan wurde weitestgehend Konsens u. a. hin- sichtlich einer klassischen Blockrandbebauung erzielt. Das Bauvorhaben entspricht dieser grundsätzlichen städtebaulichen Disposition, weicht jedoch bezüglich der Ausformung der Dachaufbauten vom Entwurf der paral- lel entwickelten Gestaltungssatzung "Altstadt Durlach" und auch von der Genehmi- gungspraxis der Denkmalschutzbehörden ab. Die Zurückstellung des Bauvorhabens läuft im April 2012 aus. In nichtöffentlicher Sitzung am 8. Februar 2012 hat sich der Ortschaftsrat mehrheitlich auf den Erlass einer Veränderungssperre verständigt. Das Stadtplanungsamt widerspricht dieser Vorgehensweise und ist der Auffassung, dass die Ausführung des Daches des Neubauvorhabens in der Karl-Weysser-Straße im Zuge der Baugenehmigung durch denkmalrechtliche Auflagen gemäß der Gestal- tungssatzung erreicht werden kann. Zudem befürchtet das Stadtplanungsamt, dass am Ende einer maximal zweijährigen Geltungsdauer einer Veränderungssperre nicht sämtliche Teilbebauungspläne des Bebauungsplans "Altstadt Durlach" fertiggestellt werden können und dann eine evtl. nötig werdende Veränderungssperre aus einem städtebaulich relevanten Grund nicht mehr möglich wäre. Das Stadtplanungsamt sieht in der mittelfristig beschlussreifen Gestaltungssatzung und der seit 1998 beste- henden Gesamtanlagensatzung eine ausreichende Steuerungsmöglichkeit für die Entwicklung der Durlacher Altstadt. Der Ortschaftsrat Durlach wird um Beschlussfassung gebeten. B e s c h l u s s : Der Ortschaftsrat Durlach bittet die Verwaltung dem Gemeinderat zu empfeh- len, den Antrag auf Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungspla- nes Altstadt Durlach zu beschließen.