Förderrichtlinie Sprachförderung in Kindertagesstätten in Karlsruhe

Vorlage: 28971
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.02.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 28.02.2012

    TOP: 9

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Förderrichtlinie Sprachförderung
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 32. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.02.2012 987 9 öffentlich Dez. 3 Förderrichtlinie Sprachförderung in Kindertagesstätten in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Migrationsbeirat 01.02.2012 3 Zustimmung Jugendhilfeausschuss 15.02.2012 4 Zustimmung Gemeinderat 28.02.2012 9 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Migrationsbeirat und im Jugendhilfeaus- schuss die als Anlage 1 beigefügte „Förderrichtlinie für Sprachförderung in Kindertagesein- richtungen in Karlsruhe“. Die finanziellen Mittel für die Förderung von zunächst 20 Einrich- tungen stehen 2012 durch Mehreinnahmen beim Kindergartenlastenausgleich zur Verfü- gung. Ab 2013 ist geplant, die erforderlichen finanziellen Mittel im Haushaltsplan einzustel- len. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Jahr 2012: 166.700 € 0,00 € Jahr 2012: 166.700 € Jahr 2013: 500.000 € Jahr 2014: 500.000 € Jahr 2015: 333.300 € Haushaltsmittel stehen für das Haushaltsjahr 2012 nicht zur Verfügung. Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.500.11.14.08.02.04 Kontenart: 43000000 Ergänzende Erläuterungen: Deckungsmittel stehen durch Mehreinnahmen beim Kindergartenlasten- ausgleich im Jahr 2012 in voller Höhe zur Verfügung (PSP: 1.500.36.50.02; Konto: 31410000) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.06.2010 die Stadtverwaltung beauftragt, ein Konzept zur Sprachförderung zu erstellen. In diesem soll dargelegt werden, wie künftig die Sprachförderung in allen Karlsruher Kindergärten und Kindertagesstätten gestaltet werden kann und wie und unter welchen Voraussetzungen künftig auch Eltern in Kooperation mit der jeweiligen Kindertagesstätte die Möglichkeit zum Er- werb bzw. zur Verbesserung der deutschen Sprache geboten werden kann. Zur Umsetzung dieses Auftrages hat die Verwaltung im Herbst 2010 eine Erhebung in den Karlsruher Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Umfrage ergab, dass nur etwas mehr als die Hälfe der Kinder mit Sprachförderbedarf einen Migrationshin- tergrund haben. Insgesamt besteht bei 26 % der Kinder ein Sprachförderbedarf. Aus der Befragung kann abgeleitet werden, welche Faktoren sich aus der Sicht der Einrichtungen positiv auf eine erfolgreiche Sprachförderung auswirken:  möglichst frühzeitiger Beginn (ab 2 Jahren)  Sprachförderung durch Erzieherinnen und Erzieher  in den Tagesablauf integrierte Förderung  ggf. kleine Gruppen für vertiefte Förderung  die Einbindung der Eltern  muttersprachliche Förderung  Sprachförderung für Eltern bei Bedarf Im März 2011 startete das Bundesprogramm „Offensive Frühe Chancen: Schwer- punkt-Kitas Sprache und Integration“. Sechs Karlsruher Kindertageseinrichtungen unterschiedlicher Träger nehmen an dem Programm teil. Im Bundesprogramm werden teilnehmenden Kindertageseinrichtungen Personal- und Sachmittel über einen Zeitraum von maximal vier Jahren zur Verfügung gestellt, um die sprachliche Bildung und Förderung der Kinder in der pädagogischen Arbeit noch weiter zu intensivieren und insbesondere Kinder mit einem hohen Sprachför- derbedarf aufgrund ihres Migrationshintergrundes oder aus bildungsfernen Familien durch eine alltagsintegrierte, frühe Sprachförderung nachhaltig zu unterstützen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Das Bundesprogramm fördert jedoch nur Kindertageseinrichtungen mit Kindern un- ter 3 Jahren. Einrichtungen, die nur Kinder ab 3 Jahren betreuen, bleiben außen vor. Hier gibt es aber, nach Stand der städtischen Untersuchung, viele Kinder mit Sprachförderbedarf. Die Verwaltung hat mit Vertretern der Träger eine Arbeitsgruppe gegründet und För- derrichtlinien erarbeitet. Die Fachleute sind der Ansicht, dass sich die kommunale Förderung am Bundesprogramm orientieren soll, mit dem Schwerpunkt der Förde- rung von Kindertageseinrichtungen mit Kindern ab 3 Jahren. Kernpunkte der Förderrichtlinien: - Einrichtungen mit einer hohen Quote an Kindern mit Sprachförderbedarf bekommen i. d. R. eine zusätzliche Halbtageskraft für Sprachförderung. - Die Sprachförderkraft hat eine zusätzliche Qualifikation oder mit dem Er- werb der Zusatzqualifikation begonnen. - Die Einrichtung arbeitet auf der Grundlage eines Sprachförderkonzeptes. - Die Zuschusshöhe beträgt 25.000 Euro für eine halbe Stelle inkl. Sachmit- tel und Overheadkosten. - Die Förderung beginnt frühestens zum 01.09.2012 und ist befristet bis längstens 31.08.2015 (3 Jahre). - Zur Qualitätssicherung und Evaluation wird ein Qualitätszirkel eingerichtet. Hieran sind die Pädagogische Hochschule Karlsruhe, Erzieherfachschulen und die geförderten Einrichtungen beteiligt. Nach Antragsprüfung durch die Sozial- und Jugendbehörde erfolgt die Auswahl der zu fördernden Einrichtungen anhand einer Prioritätenliste. Diese Liste berücksichtigt unterschiedliche Kriterien, die in der Gewichtung nebeneinander stehen. - die Quote der 3- bis 6-jährigen Kinder der Einrichtung mit Sprachförderbe- darf. Die Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf ermittelt die Einrich- tung durch Sprachstandserhebungen mittels geeigneter Sprachstands- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 tests. Standardisierte Sprachstandstests für Kinder unter drei Jahren gibt es derzeit nicht. - die Quote der Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil einen persönli- chen Migrationshintergrund hat. - die Gesamtkinderzahl der Einrichtung als Hinweis auf die Größe der Ein- richtung. - die Quote der Beitragsbefreiungen als Hinweis auf soziale Benachteiligun- gen. Die Prioritätenliste wird jährlich, nach Vorberatung im Migrationsbeirat, vom Jugend- hilfeausschuss beschlossen. Die Verwaltung schlägt vor, mit der Förderung von 20 Kindertageseinrichtungen zu beginnen. Die Kosten teilen sich auf die einzelnen Haushaltsjahre wie folgt auf: - 2012 166.700 Euro - 2013 500.000 Euro - 2014 500.000 Euro - 2015 333.300 Euro Die Kosten im Jahr 2012 werden gedeckt durch Mehreinnahmen bei der Landeszu- weisung für Kindertageseinrichtungen. Ab dem Haushaltsjahr 2013 sind die entspre- chenden Ausgaben im Haushaltsplan regulär einzuplanen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Migrationsbeirat und im Jugendhilfeaus- schuss - die als Anlage 1 beigefügte „Förderrichtlinie für Sprachförderung in Kindertagesein- richtungen in Karlsruhe“. Die finanziellen Mittel für die Förderung von zunächst 20 Einrich- tungen stehen 2012 durch Mehreinnahmen beim Kindergartenlastenausgleich zur Verfü- gung. Ab 2013 ist geplant, die erforderlichen finanziellen Mittel im Haushaltsplan einzustel- len. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Februar 2012