Strategie „Wohnen in der Stadt und zukunftsfähiger Wohnungsmarkt 2020“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2020
| Vorlage: | 28969 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.02.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 32. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.02.2012 985 7 öffentlich Dez. 2 Strategie „Wohnen in der Stadt und zukunftsfähiger Wohnungsmarkt 2020“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2020 Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 19.01.2012 5 Kenntnisnahme Gemeinderat 28.02.2012 7 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt die Handlungsansätze der Strategie „Wohnen in der Stadt und zu- kunftsfähiger Wohnungsmarkt 2020“ zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwal- tung sowie die VOLKSWOHNUNG GmbH, die dargelegten kommunalen Handlungsmöglich- keiten zur Sicherung einer bedarfsgerechten Wohnungsversorgung im Rahmen des Inte- grierten Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2020 aufzunehmen und in Leitprojekten und Pilotvorhaben sukzessive umzusetzen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: 8 Stadtbild/Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit VOLKSWOHNUNG GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Strategie „Wohnen in der Stadt und zukunftsfähiger Wohnungsmarkt 2020“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2020 Die AG Wohnungsmarktbeobachtung (Amt für Stadtentwicklung, Grundstücksbewertungs- stelle, Fachstelle Wohnungssicherung der Sozial- und Jugendbehörde, Liegenschaftsamt, Wirtschaftsförderung, Stadtplanungsamt, VOLKSWOHNUNG GmbH) hat auf Basis des „Karlsruhe Masterplan 2015“ die dort verankerten Ziele und Handlungsansätze zum Thema Wohnen in der Stadt und zukunftsfähiger Wohnungsmarkt für das Integrierte Stadtentwick- lungskonzept 2020 fortgeschrieben und neu aufbereitet. Eine weitere Grundlage bildet fer- ner der dem Gemeinderat am 16.12.2008 vorgelegte 7. Sachstandsbericht 2008 „Wohnen und Bauen in der Stadt“. Dabei wurde die Verwaltung sowie die VOLKSWOHNUNG GmbH beauftragt, die kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Sicherung einer bedarfsgerechten Wohnungsversorgung weiter zu konkretisieren. Die AG Wohnungsmarktbeobachtung hat folgende zentralen Zielsetzungen und strategischen Handlungsansätze auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Karlsruher Wohnungsmarkt 2020 formuliert. Zentrale Zielsetzungen Wesentliche Ziele zum Wohnen in der Stadt wurden bereits im „Karlsruhe Masterplan 2015“ formuliert und haben auch im Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2020 (ISEK 2020) wei- terhin Gültigkeit. So will sich Karlsruhe als kinder- und familienfreundliche Stadt positionieren und für Kinder, Jugendliche, Familien, Singles sowie Seniorinnen und Senioren aktive Le- bensräume und Erlebnisorte anbieten, die kommunikationsfördernd und identitätsstiftend wirken. Sie sind in Karlsruhe wesentlicher Bestandteil zur Sicherung des sozialen Friedens. Damit schließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2020 ebenso an die Ziele des vom Gemeinderat am 19.09.1995 beschlossenen Papiers „Gemeinschaftsaufgabe Sozialverträg- lichkeit“ an wie zuvor der „Karlsruhe Masterplan 2015“. Weitere Ziele sind, dass Seniorinnen und Senioren ebenso wie junge Familien und neu hinzuziehende Berufstätige oder auch behinderte Mitmenschen geeigneten Wohnraum auf jedem Niveau finden sollen. Darüber hinaus ist die Bildung von Wohneigentum für junge Familien zu fördern, bezahlbares Bauge- lände zur Verfügung zu stellen und individuell gestaltbare Wohnprojekte zu ermöglichen. Für Menschen mit geringem Einkommen soll preiswerter Wohnraum durch die Einbeziehung privaten Kapitals und die Verknüpfung mit staatlichen Förderprogrammen geschaffen wer- den. Die Wohnungspolitik stellt somit einen zentralen Bestandteil der kommunalen Daseinsvor- sorge dar. Grundsätze wie angemessene Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsgruppen, sparsamer Flächenverbrauch, Forcierung der Innenentwicklung, nachhaltige, klimagerechte Bauweise, sozialverträgliche Planung sowie hohe städtebauliche und architektonische Quali- tät bilden dabei die wesentlichen Eckpfeiler. Damit ist sie Teil einer modernen, zukunftsori- entierten Stadtentwicklungspolitik, die soziale, wirtschaftliche, ökologische und städtebauli- che Aspekte in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt. Dies bedeutet insbesondere, ein ausreichendes Angebot an Wohnungen in der Stadt vorzuhalten, und zwar in adäquater Menge, Qualität, Wohnstatus und Vielfalt. Der derzeit bestehende Mangel an Wohnraum in vielen Segmenten des Wohnungsmarkts kann die Attraktivität von Karlsruhe in den nächsten Ergänzende Erläuterungen Seite 3 10 – 20 Jahren verringern, wenn in der Wirtschaft benötigte Fachkräfte große Schwierigkei- ten haben, in Karlsruhe Wohnraum zu finden. Ein weiteres Ziel ist, mit dem Instrumentarium der Wohnungspolitik zu einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur beizutragen und Disparitäten in Grenzen zu halten. Dies schließt ei- nerseits ein, Familien mit Kindern sowie dem Teil der Bevölkerung, der sich nicht aus eige- ner Kraft am Wohnungsmarkt selbst mit Wohnraum versorgen kann, adäquate Angebote zu machen. Es bedeutet aber auch, der wachsenden Nachfrage nach Wohneigentum im Stadt- gebiet in ihrer weitgefächerten Ausprägung (Mietwohnungen, Wohnungs-/EFH-Eigentum, Baugruppen usw.) und dem zunehmenden Nachfragetrend nach urban-integrierten Wohnla- gen stärker Rechnung zu tragen. Strategischer Ansatz: Zukunftsorientierter Wohnungsmarkt schwächt die Folgen des demografischen Wandels deutlich ab Als Standort mehrerer Hochschulen – darunter das renommierte KIT - sowie als ausgepräg- tes Dienstleistungszentrum mit einem wenig konjunkturabhängigen Arbeitsmarkt übt Karls- ruhe auf Studenten und junge Berufstätige eine hohe Anziehungskraft aus. Diese jüngere Bevölkerung zieht aus Deutschland und dem Ausland nach Karlsruhe zu. Der Zuzug eröffnet Karlsruhe im demografischen Wandel die Chance, einen möglichst großen Teil dieser Be- völkerungsgruppen dauerhaft in der Stadt zu halten und damit die Altersstruktur der Bevöl- kerung erfolgreich zu stabilisieren. Um diesen Entwicklungsfaktor „junger Zuzug“ auch für die künftige Stadtentwicklung zu nutzen, muss sichergestellt sein, dass die zugezogenen jüngeren Bevölkerungsgruppen nicht nur ein attraktives Angebot an Arbeitsplätzen vorfin- den. Ebenso wichtig ist ein differenziertes und betont familienorientiertes Angebot an Wohn- raum, um den in die Haushalts- und Familienbildung hineinwachsenden Zuziehenden auch wohnungspolitisch einen attraktiven Standort zu bieten. Gelingt diese Strategie, kann Karls- ruhe die Belastungen einer demografischen Alterung weitgehend abmildern. Die übergeordneten Handlungsansätze Folgende übergeordnete Handlungsansätze werden daher zur vorrangigen Umsetzung emp- fohlen: Stadtquartiere sozialverträglich planen, indem das Familienwohnen gefördert wird, mehr Wohnangebote für spezielle Lebenslagen schaffen sowie das preiswerte Wohnraum- segment ausweiten. Insgesamt ist die integrierte Bestandsentwicklung einzuleiten, in dem Nachverdichtungspotentiale ausgeschöpft werden. Gleichzeitig sind städtebauliche Qualitä- ten zu verankern und die klimagerechte Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes anzu- stoßen. 1. Stadtquartiere sozialverträglich planen 1.1. Familienwohnen fördern Anlage von überschaubaren, sozial durchmischten Gebieten mit einer Kombination unterschiedlicher Baustrukturen; Vermeidung von Mono- strukturen. In Gebieten, die entwickelt werden: Unterteilung größerer Projekt- flächen in überschaubare Nachbarschaftseinheiten. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Ausstattung älterer Quartiere mit zusätzlicher Infrastruktur zur Verbesse- rung des Zusammenlebens, insbesondere zwischen Jung und Alt. weitere Förderung der Vergabe von Bauflächen an Baugemeinschaften – im Neubau und im Bestand – vor allem für Familien mit Kindern sowie Mehrgenera- tionenwohnen. Anlage eines Netzes öffentlicher Grünzüge zur Pflege informeller sozialer Kontakte und Kinderspiel sowie Aufwertung des Wohnumfelds und der Hof- und Freiflächen mit dem Ziel besserer Nutzbarkeit durch die Bewohner. verstärktes Engagement der städtischen VOLKSWOHNUNG GmbH im Mietwohnungsneubau mit mittleren bis größeren Wohnungen in familienfreund- licher Umgebung. 1.2. Mehr Wohnangebote für spezielle Lebenslagen Fachliche Unterstützung und Beratung von Investoren bei Bauprojekten mit der Zielsetzung Wohnen mit Service bzw. betreutes Wohnen . Schaffung quartiersbezogener Pflegekerne und Einrichtung von quartiersbe- zogenen Umzugsbörsen für Ältere (möglichst zugunsten von Familien). fachliche Beratung von älteren Menschen zur altersgerechten Anpassung ih- res Wohnraums sowie Beratung von Eigentümern zum barrierefreien Umbau von Bestandswohnungen. fachliche Unterstützung und Beratung von Investoren in den Bereichen senio- rengerechtes Wohnen, Mehrgenerationenwohnen, „Best-Ager-Wohnen“ und multifunktionales Wohnen (Wohnen und Arbeiten). fachliche Unterstützung und Beratung von Investoren bei der Schaffung eines hinreichenden Angebots an Wohnraum für Studentinnen und Studenten. Sensibilisierung von Bauträgern und Investoren, im Segment „Temporäres Wohnen bzw. Boarding-House-Wohnen“ verstärkt Angebote aufzulegen. Un- tersuchung der Nachfragestrukturen bei den potentiellen Nutzern. 1.3. Preiswerten Wohnraum verstärkt anbieten Aufforderung an das Land Baden-Württemberg, die Landesförderung im Woh- nungsbau verstärkt zur Schaffung von preiswertem Mietwohnraum in den Verdichtungsräumen einzusetzen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 verstärktes Engagement im preiswerten Mietwohnungsneubau mit mittleren bis größeren Wohnungen in familienfreundlicher Umgebung. Fortführung und Verstärkung der kommunalen Wohnraumförderung im Be- reich der Mehrfamilienhäuser und des Geschosswohnungsbaus (Erniedrigung des Erbbauzinses bzw. Abschläge auf den Verkehrswert städtischer Mehrfamili- enhausgrundstücke). Beteiligung der Bauträger an der Schaffung einfachen Mietwohnraums in Karlsruhe wie z. B. beim Münchner Modell der „Sozialgerechten Bodenord- nung“, das hierfür planungsbedingte Grundstückswertsteigerungen teilweise abschöpft. Aufstockung preisgebundenen Wohnraums durch Vergabe städti- scher Grundstücke mit sozialen Bindungen bzw. durch die generelle Festschrei- bung eines fixen Anteils sozial gebundener Wohnungen beim Bau einer Wohn- anlage. verstärkter Ankauf von Belegungsrechten im Bestand sowie Ankauf von Bestandsimmobilien mit dem Ziel preisgünstiger Vermietung an einkommens- schwache Haushalte und Weiterführung des Programms Wohnraumakquise in vollem Umfang. 2. Integrierte Bestandsentwicklung einleiten und Nachverdichtungspotentiale ausschöpfen Nachverdichtungspotentiale im Bestand im Rahmen einer systematischen Untersuchung stadtweit identifizieren und in Gebietssteckbriefen aufberei- ten. Mobilisierbarkeit der ermittelten Baulandpotentiale flächendeckend im gesamten Stadtgebiet mit Hilfe des Baulandkatasters klären und eine Ver- marktungsstrategie entwickeln. Motivation der Bereitschaft zum Flächen- verkauf erhöhen. aktiver Flächenerwerb durch die Stadt Karlsruhe. Flächenrecycling ausdehnen. Neben (nicht mehr gewerblich nutzbaren) In- dustriebrachen ist davon auszugehen, dass in Zukunft Sportflächen aus wirt- schaftlichen Gründen frei werden, die zumindest teilweise für eine Wohnbebau- ung geeignet sind. Ausweisung von Sanierungsgebieten (unterschiedlicher Programmschienen) in Quartieren mit besonderem Erneuerungsbedarf. Quantitative und qualitative Ermittlung des Potentials „Büro zu Wohn- raum“ hinsichtlich Lagequalitäten und Umnutzungsfähigkeit zu Wohnnutzung. fachliche Beratung von Eigentümern bei der Umwandlung von veralteten Büro- und Gewerbeimmobilien, insbesondere von 60er- und 70er-Jahre- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Gebäuden in Wohnraum in allen zentralen Stadtteilen in Analogie zu dem Pro- jekt der Transformation von Gebäuden, das im städtebaulichen Leitbild ausfor- muliert ist. beispielhafte vorausschauende Überplanung von einzelnen „gewachse- nen“ Stadtquartieren unterschiedlicher Prägung, in denen Strukturverände- rungen im Laufe der Jahrzehnte zu Mindernutzungen, überholten Baustruktu- ren, Gemengelagen oder Leerstand geführt haben und ein Veränderungsdruck zu erwarten ist – mit dem Ziel, dort zusätzliche Wohnbauflächen zu gewinnen und praktisches Erfahrungswissen in der Bestandsüberplanung aufzubauen. 3. Städtebauliche Qualitäten verankern Unterstützung einer architektonisch hochwertigen und umweltverträglichen Ausführung von Bauprojekten sowohl in der Bestandsentwicklung als auch zum schonenden Umgang mit dem vorhandenen Baulandpotential. Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur Karlsruhes und Ausgestal- tung der Wohnbereiche der Stadt auf der Grundlage der im Handlungsfeld „Städtebau“ des Karlsruhe Masterplan 2015 formulierten übergeordneten Zie- le. Wahrung der hohen städtebaulichen Qualitäten Karlsruhes durch innovative Planungen, die noch stärker als bisher durch internationale und nationale städtebauliche Wettbewerbe vorzubereiten, zu flankieren und zu unterstützen sind. Präsentation Karlsruhes in seinem Stadt- und Erscheinungsbild nach außen als attraktiver Wohnstandort, indem qualitativ hochwertige und ansprechende neue Gebäude geschaffen werden, die als neue „Landmarks“ für Karlsruhe stehen können. 4. Klimagerechte Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes anstoßen – bessere Mittelausstattung der Förderprogramme des Bundes zur energeti- schen Gebäudesanierung, um die Wirtschaftlichkeit von Projekten besser ab- zusichern und die Ziele des „Energiekonzepts 2050“ zu erreichen. Dabei steht die energetische Sanierung der Altbaubestände der 50er bis 70er Jahre des vo- rigen Jahrhunderts im Vordergrund. Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept 2009 und der Studie „Klimaneutrales Karlsruhe 2050“ zur Sanierung des Altbaubestands, wie z. B. Konvoisanierungen, sind vorrangig vo- ranzutreiben. Dabei ist auch die Berücksichtigung energetischer Standards zur Erreichung der Karlsruher Klimaschutzziele sowie die Begrenzung von Energieverbrauch und -kosten von großer Bedeutung. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Förderung der energetischen Gebäudesanierung mit Hilfe der städtischen "Richtlinien zum Bonusprogramm Energetische Sanierung im privaten Altbaubereich". fachliche Unterstützung und Beratung von Eigentümern bei der Anpassung von Haustechnik, Grundrissen, Belichtung/Belüftung und Ausstattung an heutige Standards. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Handlungsansätze der Strategie „Wohnen in der Stadt und zu- kunftsfähiger Wohnungsmarkt 2020“ zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwal- tung sowie die VOLKSWOHNUNG GmbH, die dargelegten kommunalen Handlungsmöglich- keiten zur Sicherung einer bedarfsgerechten Wohnungsversorgung im Rahmen des Inte- grierten Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2020 aufzunehmen und in Leitprojekten und Pilotvorhaben sukzessive umzusetzen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Februar 2012
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 21. Februar 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 32. Plenarsitzung Gemeinderat 28.02.2012 1010 7 öffentlich Strategie "Wohnen in der Stadt und zukunftsfähiger Wohnungsmarkt 2020" des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2020 Ergänzend zur Beschlussvorlage unter 1. Stadtquartiere sozialverträglich planen – 1.1. Familienwohnen fördern – soll im Stadtentwicklungskonzept aufgenommen werden: „Die verbindliche Schaffung von Kita-Plätzen für Kinder unter 3 Jahren“. Die Stadt Karlsruhe hat eine Bedarfsdeckung für 2012 mit 33 Prozent festgelegt und für Ende 2013 mit 37,4 Prozent. Im Masterplan 2015 steht bereits, dass man eine 40- Prozent-Quote erreichen will. Der Gemeinde- und Städtetag geht für Städte wie Karlsruhe von einem Bedarf von mindestens 50 Prozent aus. Es kann wegen der guten Arbeitsmarktsituation in Karlsruhe und der damit verbundenen Nachfrage sogar von einem noch höheren Bedarf ausgegangen werden. Ab August 2013 besteht ein subjektiver Rechtsanspruch, nachdem jedem Kind ab dem ersten Geburtstag ein bedarfsgerechter Kita-Platz – einklagbar – zur Verfügung stehen muss. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 23. Februar 2012 Sachverhalt/Begründung:
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 21.02.2012 eingegangen: 21.02.2012 Gremium: 32. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.02.2012 1010 7 öffentlich Dez. 3 Strategie „Wohnen in der Stadt und zukunftsfähiger Wohnungsmarkt 2020“ des Integrier- ten Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2020 Im "Integrierten Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020" wird im Handlungsfeld "Sozialer Zusammenhalt und Bildung" das Projekt "Ausbau der Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder unter drei Jahren" verankert. Daher wird es nicht in der Strategie "Wohnen in der Stadt" unter "1. Stadtquartiere sozialverträglich planen - 1.1. Familienwohnen fördern" als Projekt aufgeführt. Die Stadt Karlsruhe führt zusammen mit dem Deutschen Städtetag in den nächsten Monaten eine Erhebung bei den Eltern von Kindern unter 3 Jahren durch, um die genauen Bedarfe zu ermitteln. Die Schaffung von zusätzlichen Kindertagesstättenplätzen wird in jeder Sitzung des Jugendhilfeausschusses behandelt. Eine weitere Aufnahme in die Strategie „Woh- nen“ ist nach Auffassung des Bürgermeisteramtes deshalb nicht notwendig. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: 8 Stadtbild/Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit
-
Extrahierter Text
ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) vom 23. Februar 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 32. Plenarsitzung Gemeinderat 28.02.2012 1011 7 öffentlich Strategie "Wohnen in der Stadt und zukunftsfähiger Wohnungsmarkt 2020" des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2020 1. Im Abschnitt „Zentrale Zielsetzungen“ auf Seite 2 wird am Ende des ersten Abschnitts ergänzt: Die Stadt Karlsruhe setzt sich zum Ziel, bis 2020 den Bedarf an erschwinglichen Mietwohnungen für Bürger/innen mit geringem Einkommen zu decken. Maßgabe hierfür ist u. a., dass bis dahin die Warteliste der Volkswohnung (derzeit über 6.000 Bewerbungen) durch entsprechendes Wohnraumangebot auf Null gesetzt ist. 2. Im Abschnitt 1.3. „Preiswerten Wohnraum verstärkt anbieten“ wird am Ende des Abschnitts auf Seite 5 ergänzt: Zum Doppelhaushalt 2014/15 legt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat den Entwurf eines längerfristigen Mietwohnungsbauprogramms vor mit dem Ziel der Bedarfsdeckung an erschwinglichen, in der Qualität angemessenen Mietwohnungen für Bürger/innen mit geringem Einkommen. Dieses Programm umfasst die Schaffung entsprechenden Mietwohnungsraums im Bestand wie durch den Bau neuer Wohneinheiten. Eine Verknüpfung mit staatlichen Förderprogrammen und eine wirksame Co-Finanzierung durch die Landesregierung werden dabei angestrebt. 3. Im Abschnitt 2. „Integrierte Bestandsentwicklung einleiten und Nachverdichtungspotentiale ausschöpfen“ wird am Ende auf Seite 6 ergänzt: Zudem wird die Überplanung mit dem Ziel gestaltet, dass die dort lebenden Bürger/innen, v. a. mit geringem Einkommen, dort wohnen bleiben können. Die Planung bezieht alle Maßnahmen ein, die eine soziale Verdrängung alteingesessener Bürger/innen aufgrund steigender Mieten durch bauliche Aufwertung von Wohngebäuden oder des Wohnumfeldes (Gentrifizierung) aus dem gegebenen Quartier verhindern. Der Mangel an erschwinglichem Wohnraum für Bürger/innen mit geringem Einkommen in Karlsruhe ist von der Datenlage her unbestreitbar. Ebenso die sozio- kulturellen Auswirkungen beengten und mangelhaften Wohnraums und zu hoher Mieten im Vergleich zum Einkommen auf die Mieter/innen, v. a. auf die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen. Mit einem längerfristigen, dem Bedarf angepassten Investitionsprogramm bis 2020 kann Abhilfe geschaffen und eine soziale Spaltung in unserer Stadt verhindert werden. unterzeichnet von: Niko Fostiropoulos Sabine Zürn Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 24. Februar 2012 Sachverhalt / Begründung:
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) vom: 23.02.2012 eingegangen: 23.02.2012 Gremium: 32. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.02.2012 7 1011 öffentlich Dez. 6 Strategie "Wohnen in der Stadt und zukunftsfähiger Wohnungsmarkt 2020" des Integrier- ten Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2020 - Kurzfassung - Die Verwaltung sieht keinen Ergänzungsbedarf. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: 8 Stadtbild/Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Volkswohnung GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Im Abschnitt „Zentrale Zielsetzungen“ auf Seite 2 wird am Ende des ersten Ab- schnitts ergänzt: Die Stadt Karlsruhe setzt sich zum Ziel, bis 2020 den Bedarf an erschwinglichen Miet- wohnungen für Bürger/-innen mit geringem Einkommen zu decken. Maßgabe hierfür ist u. a., dass bis dahin die Warteliste der Volkswohnung (derzeit über 6.000 Bewer- bungen) durch entsprechendes Wohnraumangebot auf Null gesetzt ist. Eine Ergänzung ist nicht notwendig, denn die dort formulierten Ziele umfassen und be- schreiben genau die Aktivitäten der VOLKSWOHNUNG, die bspw. an den verschiedenen Initiativen und Projekten im Rintheimer Feld – im Rahmen einer integrierten Stadt(teil)entwicklung – deutlich zum Ausdruck kommen. Im Übrigen ist der Begriff ‚Warteliste’ unrichtig, denn es handelt sich eher um eine Interes- sentenliste. Die große Anzahl von Interessierten ist verständlich, weil bekannt ist, dass die VOLKSWOHNUNG im Vergleich zur Durchschnittsmiete von Karlsruhe (rd. 8 €/ m² Wohnflä- che) nur Mietpreise von i. M. unter 5 €/m² und damit deutlich günstigere Wohnungsmieten verlangt als viele andere Wohnungsbesitzer. 2. Im Abschnitt 1.3. „Preiswerten Wohnraum verstärkt anbieten“ wird am Ende des Abschnitts auf Seite 5 ergänzt: Zum Doppelhaushalt 2014/15 legt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat den Entwurf eines längerfristigen Mietwohnungsbauprogramms vor mit dem Ziel der Bedarfsde- ckung an erschwinglichen, in der Qualität angemessenen Mietwohnungen für Bür- ger/innen mit geringem Einkommen. Dieses Programm umfasst die Schaffung ent- sprechenden Mietwohnungsraums im Bestand wie durch den Bau neuer Wohneinhei- ten. Eine Verknüpfung mit staatlichen Förderprogrammen und eine wirksame Co- Finanzierung durch die Landesregierung werden dabei angestrebt. Auch hierzu ist keine Ergänzung notwendig. Unter 1.1 ‚Familienwohnen fördern’ wird der Handlungsansatz „verstärktes Engagement der VOLKSWOHNUNG im Mietwohnungsneubau“ genannt. Bereits seit 2010 besteht ein mit dem Aufsichtsrat festgelegtes ‚Mietwohnungsneubau-Programm 500’, das seit 2011 aktiv verfolgt und umgesetzt wird. Innerhalb von 5 Jahren werden i. M. pro Jahr 100 Neubauwoh- nungen entstehen, die energetisch optimal, barrierefrei erreichbar, architektonisch an- spruchsvoll und bezahlbar in einer Qualität erstellt werden, die beispielhaft für Karlsruhe (und darüber hinaus) sind. Gleichzeitig wird das jährliche Modernisierungsprogramm im Be- stand erfüllt. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der VOLKSWOHNUNG auf die Anfrage von Stadtrat Fostiropoulos und Stadträtin Zürn vom 14.12 2009 verwiesen, in der die Vorgehensweise bei der Erfüllung ihrer wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Aufgaben im Hinblick auf die Neubauerstellung ab 2010 umfassend vorgestellt wurde. Die fünf beschriebenen Handlungs- themen haben nach wie vor Gültigkeit. 3. Im Abschnitt 2. „Integrierte Bestandsentwicklung einleiten und Nachverdich- tungspotentiale ausschöpfen“ wird am Ende auf Seite 6 ergänzt: Zudem wird die Überplanung mit dem Ziel gestaltet, dass die dort lebenden Bür- ger/innen, v. a. mit geringem Einkommen, dort wohnen bleiben können. Die Planung bezieht alle Maßnahmen ein, die eine soziale Verdrängung alteingesessener Bürger/- innen aufgrund steigender Mieten durch bauliche Aufwertung von Wohngebäuden oder des Wohnumfeldes (Gentrifizierung) aus dem gegebenen Quartier verhindern. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Möglichkeit, bei einer Überplanung das Ziel umzusetzen, dass die Bewohner im Quartier bleiben können, wird sich danach richten, wie gravierend die Erneuerung eines Gebietes ausfällt. Die Stadt Karlsruhe hat bisher immer versucht, großflächige Umstrukturierungen und Nachverdichtungen in enger Kooperation mit den Betroffenen, insbesondere mit der VOLKSWOHNUNG, umzusetzen, wodurch wiederum ein direkter Zugriff auf den Mietwoh- nungsbau gegeben ist.