Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Arbeitsbedingungen im Städtischen Klinikum

Vorlage: 28953
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.02.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 28.02.2012

    TOP: 26

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Die Linke-Arbeitsbedingungen Klinikum
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 23. Januar 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 32. Plenarsitzung Gemeinderat 28.02.2012 1005 26 öffentlich Arbeitsbedingungen im Städtischen Klinikum 1. Haben die auf Grund des neuen Arbeitsgesetzes seit 2010 im Städtischen Klinikum ca. 40 neu geschaffenen Stellen im ärztlichen Bereich a) zu einer Entlastung auf den Stationen geführt? b) die Qualität der ärztlichen Versorgung verbessert? c) die Situation der Pflegekräfte verbessert? d) lediglich die Anforderungen des neuen Arbeitsgesetzes umgesetzt? 2. Wie viele Freischichten (Frei) hat eine Pflegekraft pro Jahr im Durchschnitt? 3. Wie oft wird durchschnittlich pro Jahr eine Pflegekraft aus ihrer Freischicht (Frei) zum Dienst: a) angefordert? b) tatsächlich eingesetzt? c) Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn trotz Anforderung kein Personal aus den Freischichten zur Verfügung steht? d) Wie oft kommt dies (c) im Jahr vor? 4. Wie hat sich der Anteil der in der Pflege im Städtischen Klinikum Beschäftigten, die in Teilzeit arbeiten, von 2008 bis 2011 verändert? Wie hoch ist der aktuelle prozentuale Anteil an: a) Vollzeitpflegekräften und b) Teilzeitpflegekräften im Städtischen Klinikum? 5. Patientenfragebogen: a) Wie viele Patientenfragebögen wurden je in den Jahren 2008 bis 2012 ausgefüllt abgegeben? Was waren die 3 am meisten aufgeführten Kritikpunkte? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ b) Wie reagiert das Städtische Klinikum auf die Inhalte in den Fragebögen? 5. Wie viele sanitäre Einrichtungen (Toiletten, Bäder, Duschen) sind im städtischen Klinikum barrierefrei zu erreichen? 6. Wie viele sind nicht barrierefrei zu erreichen (Türen zu eng für Rollstuhl)? a) Welche Konsequenzen hat dies für die betroffenen Patientinnen und Patienten (gehbehindert, an Rollstuhl gebunden) und für das Pflegepersonal? 7. Ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass Gesundheitseinrichtungen wie das Städtische Klinikum vor allem unter dem Gesichtspunkt der Qualität der Gesundheitsversorgung betrieben werden sollten und nicht unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität – und die Gesellschaft solidarisch für diese Kosten aufzukommen hat? Sachverhalt/Begründung: Im Dezember 2011 hat die Berichterstattung in den BNN über das Städtische Klinikum „Wettbewerb für Klinikum läuft auf vollen Touren“ unterschiedliche Reaktionen und Kommentare ausgelöst. Mit der Anfrage sollen dort angesprochene Punkte näher geklärt werden, um herauszufinden, ob seitens der Stadt Karlsruhe bzw. des Aufsichtsrats des Städtischen Klinikums Handlungsbedarf besteht. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 10. Februar 2012

  • TOP 26
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 23.01.2011 eingegangen: 23.01.2011 Gremium: 32. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.02.2012 1005 26 öffentlich Dez. 5 Arbeitsbedingungen im Städtischen Klinikum 1. Haben die auf Grund des neuen Arbeitsgesetzes seit 2010 im Städtischen Klini- kum ca. 40 neu geschaffenen Stellen im ärztlichen Bereich a) zu einer Entlastung auf den Stationen geführt? b) die Qualität der ärztlichen Versorgung verbessert? c) die Situation der Pflegekräfte verbessert? d) lediglich die Anforderungen des neuen Arbeitsgesetzes umgesetzt? a) Es wurden 40 Stellen neu geschaffen, davon 25 zur Entlastung der ärztlichen Mitarbeiter. Die- se haben im Einzelfall zu einer direkten, in allen Fällen aber zu einer indirekten Entlastung in den Stationen geführt. b) Die Qualität der ärztlichen Versorgung hat sich verbessert. c) Die Situation der Pflegekräfte hat sich dahingehend verbessert, dass im Bereich der chirurgi- schen Kliniken durch die neue Arbeitszeitregelung nun ein Stationsarzt für jeweils 2 Stationen in einer definierten Zeit eine deutlich höhere Präsenz als vor Einführung der Arbeitszeitrege- lungen aufweist. d) Somit wurden nicht nur die Anforderungen des neuen Arbeitgesetzes umgesetzt, sondern die Gesamtsituation innerhalb der Kliniken durch eine definierte Verfügbarkeit von Ärzten verbes- sert. 2. Wie viele Freischichten (Frei) hat eine Pflegekraft pro Jahr im Durchschnitt? Im Rahmendienstplan des Pflegedienstes im Städtischen Klinikum ist vorgesehen, dass eine Pfle- gekraft in der 5-Tage-Woche innerhalb von exakt 4 Wochen 2 freie Wochenenden und 4 einzelne freie Tage, verteilt unter der Woche nach einem gewissen Freizeitschema, hat. Somit ergeben sich insgesamt ca. 104 geplante Freischichten bzw. freie Tage pro Jahr. Unter Berücksichtigung des Seite 2 Jahresurlaubs von 30 Tagen und gleichzeitiger Berücksichtigung einer durchschnittlichen Aus- fallsquote von ca. 4 % ergeben sich somit insgesamt 125 – 130 freie Tage pro Jahr. 3. Wie oft wird durchschnittlich pro Jahr eine Pflegekraft aus ihrer Freischicht (Frei) zum Dienst a) angefordert? b) tatsächlich eingesetzt? c) Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn trotz Anforderung kein Personal aus den Freischichten zur Verfügung steht? d) Wie oft kommt dies (c) im Jahr vor? zu a und b: Wenn eine Pflegekraft aus ihrer Freischicht zum Dienst angefordert wird, dann wird sie auch tat- sächlich eingesetzt. Im Januar, Februar und März des Jahres 2010 hat die Pflegedirektion bei über 12 repräsentativen Stationen über das ganze Klinikum verteilt (inkl. Allgemeinstationen, Intensiv- stationen, Kinder- u. Frauenklinik, Psychiatrie) eine Erfassung zum Thema „Holen aus der Frei- schicht“ durchgeführt. Auch dieser Zeitraum kann als repräsentativ betrachtet werden, obwohl in diesen Monaten die krankheitsbedingte Ausfallquote in der Regel höher ist als im gesamten Jah- resverlauf. Es wurde festgestellt, dass eine Vollzeitkraft, kurzfristig „aus dem Frei“ geholt, im Jahr 3,72-mal zum Dienst herangezogen wurde. Kurzfristig aus dem Frei geholt bedeutet in einem Zeit- raum von 0 bis 48 Stunden. Langfristig aus dem Frei geholt, d. h. in einem Zeitraum mit einem Vorlauf von über 48 Stunden, kommt dies insgesamt 5,93-mal pro Jahr vor. Somit ergibt sich ins- gesamt eine Quote von 9,65 Einsätzen aus dem Frei heraus pro Jahr, d. h. weniger als 1 Einsatz pro Monat. Gleichzeitig wurde erfasst, wie oft der Rahmendienstplan geändert wird, um Dienstplanwünsche des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin zu erfüllen. Hier wurde festgestellt, dass pro Jahr eine Än- derung des gültigen Dienstplans aufgrund von Mitarbeiterwünschen im Umfang von 5,5-mal pro Jahr durchgeführt wird und Mitarbeiterwünsche, die bereits im Vorfeld der Dienstplanung berück- sichtigt werden, insgesamt 15,8-mal pro Jahr vorkommen. Somit ergibt sich die Quote, dass ins- gesamt 21,3-mal im Jahr auf individuelle Wünsche des Mitarbeiters bei der Dienstplanung einge- gangen wird. Diese Zahl beinhaltet auch insbesondere den Wunsch der Mitarbeiter nach der Lage des Nachtdienstes, der wiederum selbstverständlich auch den Erfordernissen des Arbeitgebers Rechnung trägt. zu c und d: In der Regel gelingt es bei Anforderung von Personal auch aus den Freischichten immer auf frei- williger Basis Mitarbeiter zu gewinnen und kurzfristige Ausfälle, die in der Regel ausschließlich durch die Erkrankung anderer Mitarbeiter entstehen, zu kompensieren. Seite 3 4. Wie hat sich der Anteil der in der Pflege im Städtischen Klinikum Beschäftigten, die in Teilzeit arbeiten, von 2008 bis 2011 verändert? Wie hoch ist der aktuelle prozentuale Anteil an: a) Vollzeitpflegekräften und b) Teilzeitpflegekräften im Städtischen Klinikum? a) Der Anteil der im Pflegedienst des Städtischen Klinikums in Vollzeit Arbeitenden hat sich von 2008 bis 2011 im allgemeinen Pflegedienst von 47,2 auf 46,2 % verändert. Im Funktionsdienst (OP, Anästhesie, Notaufnahmestationen) hat sich die Quote von 54,7 auf 56,7 % verändert. b) Im Bereich der Teilzeitarbeit hat sich die Quote von 2008 bis 2011 im allgemeinen Pflegedienst von 52,8 auf 53,8 % verändert. Im Funktionsdienst im gleichen Zeitraum von 45,3 auf 43,3 %. 5. Patientenfragebogen: a) Wie viele Patientenfragebögen wurden je in den Jahren 2008 bis 2012 ausge- füllt abgegeben? b) Was waren die 3 am meisten aufgeführten Kritikpunkte? c) Wie reagiert das Städtische Klinikum auf die Inhalte in den Fragebögen? a) In den Jahren 2008 bis einschl. 2011 wurden im Klinikum 13.627 ausgefüllte und abgegebene Patientenfragebögen erfasst und ausgewertet. Jahr Ausgefüllte und abgegebene Patientenfragebögen 2008 3308 2009 999 (Umstellung der Befragung) 2010 4536 2011 4784 2012 Vierteljährliche Erfassung b) Die drei häufigsten Kritikpunkte waren: 1. die Qualität des Essens, 2. das Angebot im Kliniktreff (Kaffee und Kiosk), wobei 1. und 2. den gleichen Mittelwert erreichen, 3. die sanitären Einrichtungen in den Krankenzimmern. Seite 4 Gegenüber den vergangenen drei Jahren ergab sich dabei keine signifikante Veränderung. Das Städtische Klinikum wurde im Übrigen im vergangenen Jahr für das Beschwerdemanagement mit einem Sonderpreis des Qualitätsförderpreises Baden-Württemberg ausgezeichnet. c) Die Reaktion des Städtischen Klinikums auf die Befragungsergebnisse: Unmittelbar nach dem Eingang der ausgefüllten Patientenfragebögen werden diese in der Abeilung Qualitätsmanagement gesichtet, nach Informationen, die ein unmittelbares Handeln notwendig machen. Akute Missstände, die gelegentlich im Freitextfeld beschrieben werden, werden beseitigt, ergänzend werden geeignete Vorbeugungsmaßnahmen eingeleitet. Pro Quartal werden die Ergebnisse und die ggf. notwendige Einleitung von Verbesserungsmaß- nahmen von verantwortlichen Führungskräften kommuniziert. Hinweise, die auf Beschwerden hindeuten, werden direkt von der Leiterin des Beschwerdemanagements mit den Patienten, aber auch mit den Arbeitsbereichen bearbeitet. Bei auch nur andeutungsweise gravierenden Missständen schalten sich sowohl die Geschäftsführung, insbesondere Herr Prof. Hansis, als auch der Pflegedirektor Herr Hug (bei Problemen innerhalb des Pflegebereichs) direkt und persönlich ein. 6. Wie viele sanitäre Einrichtungen (Toiletten, Bäder, Duschen) sind im städtischen Klinikum barrierefrei zu erreichen? 7. Wie viele sind nicht barrierefrei zu erreichen (Türen zu eng für Rollstuhl)? a) Welche Konsequenzen hat dies für die betroffenen Patientinnen und Pati- enten (gehbehindert, an Rollstuhl gebunden) und für das Pflegepersonal? zu 6 und 7: In patientennahen Bereichen bestehen derzeit 161 barrierefrei zugängliche Toiletten (nicht alle sind behindertengerecht) und 336 Toiletten, die nicht barrierefrei zugänglich sind. Die allgemein zugänglichen Bereiche für Administration, Ambulanzen usw. sind nicht eingerechnet. Es existieren ca. 70 Bäder im Klinikum, die barrierefrei zugänglich sind. Nicht alle haben eine Toi- lette, die Zahl wurde oben eingerechnet. Generell gilt, dass alle Bäder frei zugänglich sind. In den neueren Gebäuden (Haus S, KJP, Haus R) sind die Nasszellen in den Patientenzimmern generell barrierefrei zugänglich, aber nicht alle behindertengerecht. Die Gesetzgebung macht hier deutliche Unterschiede. Die Angaben sind alles ungefähre Zahlen, eine exakte Anzahl kann erst nach einer kompletten Bestandsaufnahme aller Stationen und Gebäude ermittelt werden. Seite 5 zu 7 a: Das Pflegepersonal ist angehalten und erreicht auch, alle Patientinnen und Patienten, die gehbe- hindert oder an einen Rollstuhl gebunden sind, so zu versorgen, dass deren Ansprüche und Be- dürfnisse im Rahmen der gegebenen Räumlichkeiten angemessen und somit auch umfassend bedient werden. 8. Ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass Gesundheitseinrichtungen wie das Städtische Klinikum vor allem unter dem Gesichtspunkt der Qualität der Ge- sundheitsversorgung betrieben werden sollten und nicht unter dem Gesichts- punkt der Rentabilität – und die Gesellschaft solidarisch für diese Kosten aufzu- kommen hat? Die Stadt Karlsruhe unterhält mit dem Städtischen Klinikum ein Krankenhaus der Maximalversor- gung. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, Patienten, Angehörige, Mitarbeitende und Kooperati- onspartner erwarten berechtigterweise, dass das Städtische Klinikum Karlsruhe diese Aufgabe vollständig und nachhaltig erfüllt. Die Stadt Karlsruhe als Gesellschafterin, der Aufsichtsrat, die Geschäftsführung und die Mitarbei- tenden des Klinikums sind sich darüber einig, dass das Städt. Klinikum ganz vorrangig unter dem Gesichtspunkt der Qualität und der Menschlichkeit betrieben werden soll. Deshalb wird von allen Beteiligten - im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten - angestrebt,  das Leistungsspektrum einer vollständigen Versorgung in Breite und Tiefe im stationären Be- reich dauerhaft zu pflegen und zu erhalten,  im Klinikum medizinisch sinnvolle Innovationen zeitnah umzusetzen,  den Mitarbeitenden sichere, gute und zeitgemäße Arbeitsbedingungen zu gewähren,  Patienten nach dem jeweiligen Stand der Heilkunst zu behandeln,  für die Unterbringung der Patientinnen und Patienten einen zeitgemäßen und guten Service zu bieten  und das Klinikum in seiner unternehmerische Überlebensfähigkeit und Selbstständigkeit zu erhalten. Dabei ist zu beachten, dass ein Klinikum, das im Tagesgeschäft Defizite schreibt, rasch seine ei- genständige Bewegungsfreiheit verlieren kann. Deshalb gelten folgende Ziele gleichermaßen:  medizinische Qualität  Arbeitsplatzqualität  ausgeglichenes operatives Ergebnis.