Anfrage StRn Luczak-Schwarz, StRn Köhler, StRn Meier-Augenstein, StRn Wiedemann, StR Krug (CDU): Eltern-Kind-Parkplätze
| Vorlage: | 28950 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.02.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Christa Köhler (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) Stadtrat Johannes Krug (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 17. Januar 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 32. Plenarsitzung Gemeinderat 28.02.2012 1002 23 öffentlich Eltern-Kind-Parkplätze 1. Gibt es regelmäßige Gespräche über die Parkraumbewirtschaftung zwischen der Verwaltung und den Betreibern der allgemein zugänglichen Parkgaragen, soweit diese nicht zu städtischen Gesellschaften gehören? 2. Gibt es allgemein zugängliche Parkgaragen in Karlsruhe, die mehr als die in § 4 Abs. 8 GaVO geforderten 10 % Frauenparkplätze vorhalten bzw. wie groß ist ggf. der Überhang an Frauenparkplätzen in den jeweiligen Parkgaragen? 3. Wie beurteilt die Verwaltung die Umwidmung etwaiger – bezogen auf die GaVo- Vorgabe – überzähliger Frauenparkplätze zu Eltern-Kind-Parkplätzen? 4. Wie beurteilt die Verwaltung darüber hinausgehend die Ausweisung zusätzlicher Eltern-Kind-Parkplätze in allgemein zugänglichen Parkgaragen? Sachstand/Begründung: Frauenparkplätze haben sich aus Sicht der CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe bewährt und sind in der Garagenverordnung vorgeschrieben: „In allgemein zugänglichen geschlossenen Großgaragen sind mindestens 10 vom Hundert der Stellplätze als Frauenparkplätze einzurichten“ (§ 4 Abs. 8 GaVO). Da auch kleine Kinder besonders schutzbedürftig sind, erwägt die CDU-Fraktion, Eltern-Kind-Parkplätze in allgemein zugänglichen Parkgaragen einzurichten. Wenn es mehr Frauenparkplätze als vorgeschrieben gibt, so könnten diese in Eltern-Kind-Parkplätze umgewidmet werden. Dort, wo dies gar nicht oder nicht in ausreichendem Maße möglich ist, wäre eine zusätzliche Ausweisung solcher Parkplätze anzustreben. Die Verwaltung könnte hierzu mit den Garagenbetreibern Gespräche führen. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Eltern-Kind-Parkplätze könnten entsprechend den Frauenparkplätzen gekennzeichnet werden und müssten ebenfalls in der Nähe der Aus- und Eingänge liegen. So ließen sich Gefahren für Kinder reduzieren, die durch Parkmanöver und Parkplatzsuchverkehr anderer Autos entstehen, wenn die Kinder lange Wege zum Wagen ihrer Eltern zurücklegen müssen. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Christa Köhler Bettina Meier-Augenstein Karin Wiedemann Johannes Krug Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 10. Februar 2012
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Christa Köhler (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) Stadtrat Johannes Krug (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 17.01.2012 eingegangen: 17.01.2012 Gremium: 32. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.02.2012 1002 23 öffentlich Dez. 6 Eltern-Kind-Parkplätze 1. Gibt es regelmäßige Gespräche über die Parkraumbewirtschaftung zwischen der Verwaltung und den Betreibern der allgemein zugänglichen Parkgaragen, soweit diese nicht zu städtischen Gesellschaften gehören? Seitens der Verwaltung gibt es weder vom Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft noch Tiefbauamt noch Wirtschaftsförderung noch Stadtplanungsamt Gespräche mit den Betrei- bern der nichtstädtischen allgemein zugänglichen Parkgaragen. Das Amt HGW ist mit den Pächtern der städtischen Tiefgaragen regelmäßig in Kontakt, dabei werden bei Bedarf auch grundsätzliche Fragen der Parkraumbewirtschaftung be- sprochen. 2. Gibt es allgemein zugängliche Parkgaragen in Karlsruhe, die mehr als die in § 4 Abs. 8 GaVO geforderten 10 % Frauenparkplätze vorhalten bzw. wie groß ist ggf. der Überhang an Frauenparkplätzen in den jeweiligen Parkgaragen? Es gibt keine Erhebungen über alle allgemein zugänglichen Parkgaragen in Karlsruhe in Bezug auf die Frauenparkplätze. Da sich die Frauenparkplätze in ihrer Geometrie nicht von einem normalen Stellplatz unterscheiden und nur durch die Lage und die entsprechende Beschriftung als Frauenstellplatz gekennzeichnet werden, ist aus Bauanträgen nicht er- sichtlich, ob es evtl. einen Überhang an Frauenstellplätzen in den jeweiligen Parkhäusern gibt. Bezogen auf die allgemein zugänglichen Tiefgaragen, bei denen die Stadt Karlsruhe Eigentümerin ist, stellt sich nach Rücksprache mit den Pächtern die Situation bzgl. der Frauenparkplätze und Eltern-Kind-Parkplätze wie folgt dar: Tiefgarage „Hauptbahnhof“: In der Tiefgarage am Hauptbahnhof gibt es derzeit 40 Frauenparkplätze; bei insgesamt 650 Stellplätzen entspricht dies einer Quote von rund 6 %, ein Überhang an Frauenpark- plätzen besteht somit nicht. Die Ausweisung der noch fehlenden 25 Frauenparkplätze wird in den nächsten Wochen erfolgen. An Eltern-Kind-Parkplätzen sind momentan zwei Stell- plätze vorhanden. Es werden noch drei weitere Familienparkplätze eingerichtet. Seite 2 Tiefgarage „Festplatz“: In der Tiefgarage „Festplatz“ sind derzeit lediglich Behindertenparkplätze speziell ausge- wiesen. Besonders gekennzeichnete Frauenparkplätze sind nicht vorhanden, auch keine Eltern-Kind-Parkplätze. Die KMK wird in Abstimmung mit dem Betreiber APCOA die Um- setzung der rechtlichen Anforderungen für die Tiefgarage „Festplatz“ prüfen und die not- wendigen Maßnahmen hinsichtlich der Frauenparkplätze in die Wege leiten. In diesem Zu- sammenhang wird auch die Einrichtung von Eltern-Kind-Parkplätzen untersucht. Tiefgarage „Staatstheater“: In der Tiefgarage am Staatstheater sind derzeit 13 Frauenparkplätze ausgewiesen. Bei insgesamt 418 Stellplätzen entspricht dies einer Quote von lediglich 3 %. Ein Überhang an Frauenparkplätzen besteht somit nicht. Die PBW wird auf die Ausweisung der noch fehlen- den 29 Frauenparkplätze hingewiesen. Eltern-Kind-Parkplätze sind momentan zwei vor- handen. Sofern weitere Familienparkplätze eingerichtet werden sollen, müssen darüber entsprechende Gespräche mit dem Miteigentümer Land und dem Pächter geführt werden. 3. Wie beurteilt die Verwaltung die Umwidmung etwaiger – bezogen auf die GaVo- Vorgabe – überzähliger Frauenparkplätze zu Eltern-Kind-Parkplätzen? Der Verwaltung ist ein Überhang an überzähligen Frauenparkplätzen nicht bekannt. Eine Umwidmung etwaiger Stellplätze obliegt dem jeweiligen Betreiber, würde aber auf jeden Fall mit einer Reduzierung der eigentlichen Stellplatzanzahl einhergehen, da Eltern-Kind- Parkplätze einen größren Flächenbedarf (1,5-fache Breite) aufweisen. Des Weiteren darf bei einer Umwidmung die Anzahl der beim Bauantrag festgestellten notwendigen Stellplät- ze gemäß VvW-Stellplätze nicht unterschritten werden. 4. Wie beurteilt die Verwaltung darüber hinaus gehend die Ausweisung zusätzlicher Eltern-Kind-Parkplätze in allgemein zugänglichen Parkgaragen? Auf Grund des Platzbedarfes von Eltern-Kind-Parkplätzen, die dem Platzbedarf von Stell- plätzen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen entsprechen, wird die Bereitschaft der Betreiber allgemein zugänglicher Parkgaragen als eher gering angesehen, da sich die An- zahl der Stellplätze und damit der Umsatz verringern würde. Bei zukünftigen Bauvorhaben könnte die Verwaltung insofern Einfluss ausüben, dass gemäß GaVo 1 % aller Stellplätze in solchen Parkgaragen für mobilitätseingeschränkte Personen ausgelegt sein sollte. Der empfohlene Richtwert gemäß der Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen liegt jedoch bei 3 %, so dass man bei der Herstellung von 3 % der Stellplätze mit dem entsprechenden Flächenbedarf auf einen ggf. geringeren Bedarf reagieren kann, indem man einen Teil die- ser Stellflächen temporär oder dauerhaft als Familienstellplatz ausweist. Dadurch wird der Kreis potenzieller Nutzung auch auf Menschen ausgedehnt, die nicht über eine formelle Berechtigung zur Nutzung von Parkständen für Menschen mit Behinderungen verfügen und dennoch größeren Platzbedarf benötigen. Eine solche Vorgehensweise beschränkt sich jedoch nur auf zukünftige Bauvorhaben und geht über die gesetzlichen Vorgaben hin- aus. Bezogen auf die Tiefgarage „Festplatz“ wird die Ausweisung der Familienparkplätze sei- tens der KMK kritisch gesehen, da dies mit einer entsprechenden Stellplatzreduzierung verbunden wäre. Bei der sehr gut frequentierten Tiefgarage „Hauptbahnhof“ ist die Situati- on ähnlich. Auch hier würde durch die Ausweisung von weiteren Eltern-Kind-Stellplätzen das in diesem Bereich ohnehin knappe Stellplatzangebot weiter reduziert. Verbunden wäre dies mit einer dauerhaften Verringerung der Einnahmen aus Parkentgelten.