Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Suche nach Erdölvorkommen in der Region Karlsruhe
| Vorlage: | 28948 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.02.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 16. Januar 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 32. Plenarsitzung Gemeinderat 28.02.2012 1000 22 a öffentlich Suche nach Erdölvorkommen in der Region Karlsruhe 1. Wer ist für die Genehmigungen für die Erdölerkundungen der Firma Rheinpetroleum in Stutensee und Eggenstein-Leopoldshafen zuständig? 2. Können die Karlsruher Stadtverwaltung und die für die Genehmigungen zuständigen Behörden mit Sicherheit ausschließen, dass es im Gefolge dieser Erdölsuche zu einer Erdöl-Förderung mittels des Hydraulic-Fracturing- Verfahrens (Fracking) kommen wird? 3. Können die Stadtverwaltung und die für die Erdölerkundung von Rheinpetroleum zuständigen Behörden ausschließen, dass es weder bei der anstehenden Erdölsuche noch bei einer eventuellen späteren Erdölförderung in Stutensee und Eggenstein-Leopoldshafen zu Schädigungen des Grundwassers kommt? a) Wenn Ja – warum? b) Wenn Nein – warum nicht? 4. Würde die Stadt Karlsruhe im Falle, es käme im Anschluss an diese Erdölerkundungen zu einer Option diese Vorkommen mittels Hydraulic- Fracturing auszubeuten, sich dagegen wenden, um mögliche Schäden auch für Karlsruher Grund- und Trinkwasserbestände auszuschließen? a) Wenn Ja – wie? b) Wenn Nein – warum nicht? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Sachverhalt/Begründung: Die Firma Rheinpetroleum führt Erdölerkundungen in Stutensee und Eggenstein- Leopoldshafen durch. Ausgeschlossen sein sollte, dass bei möglicher Erdölförderung das sog. Hydraulic-Fracturing zum Einsatz kommt. Hydraulic-Fracturing ist ein Verfahren, mit dem unterirdische Gesteinsformationen aufgesprengt werden. Dabei kommen auch Chemikalien zum Einsatz. In den USA hat das zu Methan und Chemikalien im Grundwasser geführt sowie zu Bodenabsenkungen. Fachkreise sehen im Hydraulic-Fracturing-Verfahren große Risiken für Trinkwasser und Wasserwerke. Die Karlsruher Stadtverwaltung hat sich in der Antwort zur Anfrage der LINKEN Gefährdung des Trinkwassers durch Erdgasbohrungen mittels "Hydraulic- Fracturing", Vorlage 838 der Gemeinderatssitzung am 20.09.11, ebenfalls kritisch zu diesem Verfahren geäußert. Diese Anfrage soll öffentliche Gewissheit verschaffen, dass Hydraulic-Fracturing im Falle erfolgreicher Erkundung von Erdölvorkommen in Stutensee und Eggenstein-Leopoldshafen auf keinen Fall zur Anwendung kommen wird. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 10. Februar 2012
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 16.01.2012 eingegangen: 16.01.2010 Gremium: 32. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.02.2012 1000 22 a öffentlich Dez. 4 Erdölvorkommen: Suche nach Erdölvorkommen in der Region Karlsruhe 1. Wer ist für die Genehmigungen für die Erdölerkundungen der Firma Rheinpetro- leum in Stutensee und Eggenstein-Leopoldshafen zuständig? Zuständig für bergrechtliche Entscheidungen in Baden-Württemberg ist das Regie- rungspräsidium Freiburg. 2. Können die Karlsruher Stadtverwaltung und die für die Genehmigungen zustän- digen Behörden mit Sicherheit ausschließen, dass es im Gefolge dieser Erdöl- suche zu einer Erdöl-Förderung mittels des Hydraulic-Fracturing-Verfahrens (Fracking) kommen wird? Ob es zu einer Förderung kommt und ggfs. mit welchem Verfahren, muss in einem gesonderten Zulassungsantrag von der Genehmigungsbehörde bewertet werden. Die Stadtverwaltung hat keine Entscheidungskompetenz in dieser Angelegenheit. Sie würde aber ihre Belange in ein solches Verfahren einbringen. 3. Können die Stadtverwaltung und die für die Erdölerkundung von Rheinpetrole- um zuständigen Behörden ausschließen, dass es weder bei der anstehenden Erdölsuche noch bei einer eventuellen späteren Erdölförderung in Stutensee und Eggenstein-Leopoldshafen zu Schädigungen des Grundwassers kommt? - siehe Punkt 4 - Seite 2 4. Würde die Stadt im Falle, es käme im Anschluss an diese Erdölerkundungen zu einer Option, diese Vorkommen mittels Hydraulic-Fracturing auszubeuten, sich dagegen wenden, um mögliche Schäden auch für Karlsruher Grund- und Trink- wasserbestände auszuschließen? Die Stadt Karlsruhe würde sich im Rahmen der Verfahrensbeteiligung gegen jegliche Maßnahmen wenden, die Schäden für Karlsruher Grund- und Trinkwasserbestände bedeuten könnten.