Anfrage StRn Lisbach, StR Honné (GRÜNE): Ausweisung von Naturdenkmalen

Vorlage: 28947
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.02.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 28.02.2012

    TOP: 21

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Naturdenkmale
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom 16. Januar 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 32. Plenarsitzung Gemeinderat 28.02.2012 999 21 öffentlich Ausweisung von Naturdenkmalen 1. Wie weit ist der Bearbeitungsstand der vom Gemeinderat beschlossenen und von der Verwaltung am 23. September 2010 angekündigten Ausweisung von Naturdenkmalen a) bei den Baumdenkmalen? b) bei den flächenhaften Naturdenkmalen? 2. Welche Arbeiten sind bis zum Abschluss der Verfahren noch erforderlich und wodurch werden sie ggf. behindert? 3. Bis wann kann damit gerechnet werden, dass alle geplanten Naturdenkmale vollständig ausgewiesen sind? Die Zahl der Naturdenkmale in Karlsruhe ist seit ihrer Ausweisung in den 1980er und '90er Jahren kontinuierlich gesunken. Gleichzeitig benötigen viele Einzelbäume, Baumgruppen und naturschutzrelevante Flächen in Karlsruhe besonderen Schutz. Mit der Ausweisung von Naturdenkmalen wird auch der besondere Wert von Baumindividuen und schutzwürdigen Biotopen der interessierten Öffentlichkeit nahegebracht. Deshalb hatte die GRÜNE Fraktion im Oktober 2009 beantragt, auf Karlsruher Gemarkung weitere Naturdenkmale auszuweisen. Dieses Anliegen wurde sowohl vom Gemeinderat als auch von der Verwaltung unterstützt. Dem Umweltausschuss wurden daraufhin am 23. September 2010 Vorschläge für die Ausweisung von 13 Einzelbäumen und 9 flächenhaften Naturdenkmalen unterbreitet. Der Ausschuss unterstützte diesen Vorschlag und auch die Öffentlichkeit wurde über die bevorstehende Ausweisung neuer Naturdenkmale informiert. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Seit diesem Zeitpunkt liegen weder öffentlich noch gemeinderatsintern aktuelle Informationen zum Bearbeitungs- und Verfahrensstand der Ausweisung vor. Ziel der Anfrage ist es, die Gründe für eine eventuelle Verzögerung zu erfragen, um ggf. Maßnahmen zu einer beschleunigten Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses einleiten zu können. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 10. Februar 2012

  • TOP 21
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtratin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom: 16.01.2012 eingegangen: 16.01.2012 Gremium: 32. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.02.2012 999 21 öffentlich Dez. 1 Ausweisung von Naturdenkmalen 1. Wie weit ist der Bearbeitungsstand der vom Gemeinderat beschlossenen und von der Verwaltung am 23. September 2010 angekündigten Ausweisung von Naturdenkmalen a) bei den Baumnaturdenkmalen? b) bei den flächenhaften Naturdenkmalen? zu 1. a) Auf Grundlage der vorgestellten Vorschläge wurden die Verfahrensunterlagen zwischenzeitlich erstellt. Die Vorschlagsliste wurde um einen weiteren Baum ergänzt. Eine Linde in der Pulver- hausstraße, welche als Ersatz für ein untergegangenes Naturdenkmal gepflanzt wurde, soll eben- falls unter Schutz gestellt werden, um dem ursprünglichen Schutzzweck des Ensembles (Linden mit Kruzifix) Rechnung zu tragen. Vorabstimmungen erfolgten mit den betroffenen Ortsverwaltun- gen sowie bei Bäumen in Privateigentum (vorliegend jeweils Eigentümergemeinschaften) durch erste Information über die Wohnungseigentümerverwaltung. Die formale Anhörung der Träger öffentlicher Belange soll zeitnah erfolgen. zu 1. b) Für alle beauftragten neuen flächenhaften Naturdenkmale wurden die fachlichen Würdigungen und entsprechende Verordnungsentwürfe erarbeitet. Details zur grundstücksscharfen Abgrenzung sind noch zu klären. Vorrangig soll aber die Ausweisung der Baumnaturdenkmale vorangebracht werden. 2. Welche Arbeiten sind bis zum Abschluss der Verfahren noch erforderlich und wodurch werden sie ggf. behindert? Sowohl bei den Baumnaturdenkmalen als auch den flächenhaften Naturdenkmalen ist die Anhö- rung der Träger öffentlicher Belange erforderlich. Nach Auswertung der Rückläufe und eventueller Modifizierungen schließt sich als nächster Schritt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Ausle- gung der Unterlagen gemäß für die Dauer eines Monats) an. Dem Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit, dem Naturschutzbeirat und dem Gemeinderat wird zum Ergebnis der Träger- und Öffent- lichkeitsbeteiligung berichtet werden. Den Abschluss des Verfahrens bildet, nach förmlicher Unter- zeichnung und Ausfertigung der Rechtsverordnungen durch den Oberbürgermeister, die öffentli- che Bekanntmachung der jeweiligen Naturdenkmalsverordnung im Amtsblatt. Kapazitätsengpässe bei der Naturschutzbehörde infolge unaufschiebbarer dringlicher Projekte und Großvorhaben (z. B. Integriertes Rheinprogramm - Polder Bellenkopf-Rappenwört, Wasserwerk Kastenwört, Sanierung Knielinger See, 2. Rheinbrücke, Landschaftspark Rhein, diverse Schutz- gebietsverfahren etc.) behinderten bislang ein vorrangiges Arbeiten an den Naturdenkmalen. Zu- gleich ist darauf hinzuweisen, dass die Naturschutzbehörde bemüht ist, die Ausweisung der Na- turdenkmale möglichst im Einvernehmen mit den betroffenen Grundstückseigentümern vorzuneh- men. In diesem Zusammenhang waren und sind über die verwaltungsrechtliche Abwicklung hin- aus zusätzliche Beteiligungsprozesse notwendig, um dem Informationsbedürfnis der Betroffenen angemessen Rechnung zu tragen und die notwendige Akzeptanz zu schaffen. Seite 2 3. Bis wann kann damit gerechnet werden, dass alle geplanten Naturdenkmale vollständig ausgewiesen sind? Diese Frage kann nur mit Vorbehalten beantwortet werden. Die Dauer der Verfahren hängt maß- geblich vom Umfang der Rückmeldungen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ab. Für die Ausweisung der Baumnaturdenkmale erscheint ein Abschluss im laufenden Jahr realisierbar. Hinsichtlich der flächenhaften Naturdenkmale wird möglicherweise eine schrittweise Ausweisung stattfinden, bei der zwischen Naturdenkmalsflächen, die sich im Ei- gentum der Stadt befinden und solchen, bei denen Privateigentümer betroffen sind, unterschieden werden muss. Insgesamt ist anzumerken, dass die Naturschutzbehörde die Verfahren nur in dem Umfang voranbringen kann, wie es die „Auftragslage“ an vorrangigen und fristgebundenen ande- ren Aufgaben und Projekten zulässt.