Jahresabschluss 2010: Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2010
| Vorlage: | 28935 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.02.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 32. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.02.2012 983 5 b öffentlich Dez. 4 Jahresabschluss 2010: Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2010 Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 14.02.2012 2 b Gemeinderat 28.02.2012 5 b Antrag an den Gemeinderat/Ausschuss Der Gemeinderat trifft - nach Vorberatung im Hauptausschuss - den Feststellungsbeschluss zum Jahresabschluss 2010 (vollständiger Wortlaut siehe Beschlussfassung). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist der Jahresab- schluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Berück- sichtigung besonderer gemeindehaushaltsrechtlicher Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Er hat außerdem die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Er ist ferner durch einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Der Jahresabschluss ist nach vorheriger Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt vom Gemeinderat festzustellen. A. Jahresabschluss 2010 der Stadt Karlsruhe Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2010 schließt wie folgt ab: < 1. Ergebnisrechnung 1.1 Rechnungsergebnis und Vergleich mit den Planansätzen Ordentliches Ergebnis Ordentliche Erträge des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz 862.800.463,01 € Ordentliche Erträge der Ergebnisrechnung 936.235.854,77 € Differenz: 73.435.391,76 € +8,51 % Ordentliche Aufwendungen des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz 926.187.412,05 € Ordentliche Aufwendungen der Ergebnisrechnung 921.239.910,32 € Differenz: -4.947.501,73 € -0,53 % Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Sonderergebnis Außerordentliche Erträge des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz 7.955.960,00 € Außerordentliche Erträge der Ergebnisrechnung 16.772.826,06 € Differenz: 8.816.866,06 € +110,82 % Außerordentliche Aufwendungen des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz 0,00 € Außerordentliche Aufwendungen der Ergebnisrechnung 12.073.179,61 € Die wesentlichen Abweichungen der Rechnungsergebnisse von den Planansät- zen sind im Anhang des Jahresabschlusses unter Teil 2 Ziffer B näher erläutert. 1.2 Jahresergebnis Aus der obigen Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen lässt sich folgendes Jahresergebnis ermitteln: Ordentliches Ergebnis Ordentliches Ergebnis des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz -63.386.949,04 € Ordentliches Ergebnis der Ergebnisrechnung 14.995.944,45 € Differenz: 78.382.893,49 € Sonderergebnis Sonderergebnis des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz 7.955.960,00 € Sonderergebnis der Ergebnisrechnung 4.699.646,45 € Differenz: -3.256.313,55 € Jahresergebnis Jahresergebnis des Ergebnishaushalts -55.430.989,04 € Jahresergebnis der Ergebnisrechnung 19.695.590,90 € Differenz: 75.126.579,94 € Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Das ordentliche Ergebnis ist mit 14.995.944,45 Euro positiv, d. h. die ordentli- chen Aufwendungen werden vollständig durch die ordentlichen Erträge ge- deckt. Dieser Überschuss wird nach § 49 Abs. 3 Satz 2 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Das außerordentliche Ergebnis (Sonderergebnis) ist mit 4.699.646,45 Euro po- sitiv. Dieser Überschuss wird nach § 49 Abs. 3 Satz 2 GemHVO der Rücklage aus den Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt Die Summe aus ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis ergibt ein positi- ves Jahresergebnis in Höhe von 19.695.590,90 Euro. 1.3 Übertragung von Budgetresten in das Haushaltsjahr 2011 (Ergebnishaushalt) Die in das Haushaltsjahr 2011 übertragenen Restmittel für ordentliche Aufwendungen in Höhe von 5.414.080,00 € verteilen sich auf folgende Dienststellen: Umweltamt 1.874.870,00 € Schul- und Sportamt 806.940,00 € Sozial- und Jugendbehörde 2.732.270,00 € Ergänzende Erläuterungen Seite 5 2. Finanzrechnung 2.1 Rechnungsergebnis und Vergleich mit den Planansätzen IST Fortgeschr. Ansatz Differenz Euro Euro Euro Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 844.170.188,43 837.246.170,00 6.924.018,43 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -834.980.874,74 -865.565.890,00 30.585.015,26 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 9.189.313,69 -28.319.720,00 37.509.033,69 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 42.226.554,45 32.345.750,00 9.880.804,45 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -88.292.597,59 -110.555.729,00 22.263.131,41 Saldo aus Investitionstätigkeit -46.066.043,14 -78.209.979,00 32.143.935,86 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf -36.876.729,45 -106.529.699,00 69.652.969,55 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen 20.000.000,00 94.113.000,00 -74.113.000,00 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen -16.723.508,77 -14.455.150,00 -2.268.358,77 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 3.276.491,23 79.657.850,00 -76.381.358,77 Finanzierungsmittelbestand -33.600.238,22 -26.871.849,00 -6.728.389,22 Haushaltsunwirksame Einzahlungen 1.008.816.348,38 0,00 - Haushaltsunwirksame Auszahlungen -981.416.591,77 0,00 - Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 27.399.756,61 0,00 - Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 49.057.195,38 0,00 - Veränderung des Bestandes an Zahlungsmit- teln -6.200.481,61 0,00 - Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 42.856.713,77 0,00 - Die wesentlichen Abweichungen der Rechnungsergebnisse von den Planansät- zen sind im Anhang des Jahresabschlusses unter Teil 3 Ziffer B näher erläutert. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt 9.189.313,69 Euro. Dieser Überschuss aus dem laufenden Betrieb stand voll- ständig für die Investitionstätigkeit und zur Kredittilgung zur Verfügung. Abzüglich des Saldos aus der Investitionstätigkeit wird ein Finanzierungsmittel- bedarf in Höhe von 36.876.729,45 Euro ausgewiesen. Somit konnten die getä- tigten Investitionen nicht vollständig aus dem laufenden Betrieb finanziert wer- den. Dazu mussten vorhandene Eigenmittel verwendet werden und Kredite in Höhe von 20.000.000,00 Euro aufgenommen werden. Zudem erfolgte eine Kredittilgung in Höhe von 16.723.508,77 Euro, so dass sich der Finanzie- rungsmittelbestand um 33.600.238,22 Euro verringerte. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 2.2 Übertragung von Restmitteln in das Haushaltsjahr 2011 (Finanzhaushalt) Die in das Haushaltsjahr 2011 übertragenen Restmittel für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 45.186.520,00 € verteilen sich auf folgende Teilhaushalte: Gebäudewirtschaft 11.095.410,00 € Tiefbau incl. Stadtentwässerung 13.871.610,00 € Stadtplanung 2.118.380,00 € Abfallwirtschaft 2.622.130,00 € Liegenschaften und Forst 131.800,00 € Schul- und Sportamt 1.543.430,00 € Ordnungs- und Bürgeramt 923.580,00 € Gartenbau 2.911.130,00 € Bäder 3.336.990,00 € Zoo 2.021.780,00 € Soziales und Jugend 1.457.860,00 € Kultur 402.630,00 € Feuerwehr 1.099.820,00 € Hauptverwaltung 349.100,00 € Friedhof und Bestattung 489.120,00 € Personal- und Organisation 87.360,00 € Ortsverwaltungen einschl. Stadtamt Durlach 372.850,00 € Finanzen 225.610,00 € Musikschulen 52.550,00 € Bauordnungsamt 51.130,00 € Sonstige Dienststellen 22.250,00 € Die in das Haushaltsjahr 2011 übertragenen Restmittel für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 62.000,00 € sind im Teilhaushalt Hauptverwaltung aus der Anschaffung von Vorräten angefallen. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 3. Vermögensrechnung (Bilanz) Zum Jahresabschluss stellen sich die Bilanzpositionen in Aktiva und Passiva wie folgt dar: 31.12.2010 31.12.2009 Differenz Euro % Euro % Euro Aktiva Vermögen Immaterielles Vermögen 1.475.553,86 0,06 1.063.068,66 0,04 412.485,20 Sachvermögen 1.892.019.006,62 75,53 1.885.957.285,79 74,59 6.061.720.83 Finanzvermögen * 587.352.191,26 23,45 619.471.970,23 24,50 -32.119.778,97 Summe Vermögen 2.480.846.751,74 99,04 2.506.492.324,68 99,13 -25.722.641,85 Abgrenzungsposten 24.012.574,54 0,96 21.929.780,05 0,87 2.159.863,40 Vermögen insgesamt 2.504.859.326,28 100,00 2.528.422.104,73 100,00 -23.652.778,45 Passiva Kapitalposition Basiskapital * 1.620.107.743,99 64,68 1.259.867.358,31 49,83 360.240.385,68 Rücklagen * 54.799,971,89 2,19 53.394.611,85 2,11 - *** Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses (2010) Ergebnis (2009) 0,00 -11.137.030,17 -0,44 - *** Sonderposten (2009) ** - - 364.227.480,96 14,41 - *** Summe Kapitalposition 1.674.907.715,88 66,87 1.666.352.420,95 65,90 - *** Sonderposten (2010) ** 356.470.016,67 14,23 - - -7.757464,29 Rückstellungen 238.243.140,00 9,51 628.814.914,33 24,87 -390.571.774,33 Verbindlichkeiten 184.166.208,55 7,35 184.522.460,10 7,30 -356.251,55 Passive Rechnungsabgrenzung 51.072.245,18 2,04 48.732.309,35 1,93 2.339.935,83 Kapital insgesamt 2.504.859.326,28 100,00 2.528.422.104,73 100,00 -23.652.778,45 * Änderungen aufgrund der geänderten Bilanzstruktur 2009 zu 2010. ** Ab 2010 werden die Sonderposten nicht mehr als Teil der Kapitalposition ausgewiesen. *** Wegen fehlender Vergleichbarkeit kein Ausweis der Differenz der Passivbestände 2010 - 2009 Die wesentlichen Positionen sind im Anhang des Jahresabschlusses unter Teil 1 Ziffer C näher erläutert. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 > 4. Rechenschaftsbericht Der der näheren Erläuterung des Jahresabschlusses dienende Rechenschafts- bericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats zugeleitet. Wegen weiteren Einzelheiten des dem Gemeinderat zur Feststellung vorliegenden Jahresab- schlusses wird auf diesen Rechenschaftsbericht verwiesen. B. Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe durch das Rechnungsprüfungsamt Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss 2010 der Stadt Karlsru- he gem. § 110 GemO i. V. m. §§ 5 - 8 GemPrO geprüft und hierüber den Schlussbericht vorgelegt. In diesem Bericht hat das Rechnungsprüfungsamt dem Gemeinderat empfohlen, das Ergebnis des Jahresabschlusses 2010 ge- mäß § 95 b Abs. 1 Satz 2 GemO festzustellen. C. Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe Der Beschluss des Gemeinderats über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe ist nach § 95 b Abs. 2 Satz 1 GemO ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht der Stadt Karlsruhe an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses ist auf die Auslegung hinzuweisen (§ 95 b Abs. 2 Satz 2 GemO). Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und trifft - nach Vorbera- tung im Hauptausschuss - folgenden Feststellungsbeschluss: „Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2010 Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2010 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüft, das hierüber einen Schlussbe- richt erstellt hat. Dieser gibt über Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung Aufschluss. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Der Schlussbericht wurde in der heutigen Sitzung des Gemeinderats von der Leiterin des Rechnungsprüfungsamts näher erläutert. Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamts wird der Jahresabschluss 2010 der Stadt Karlsruhe wie folgt festgestellt: Einzusetzen aus der Vorbemerkung von < bis > . Der vorstehende Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO unverzüg- lich dem Regierungspräsidium Karlsruhe sowie der Prüfungsbehörde nach § 113 GemO mitzuteilen und ortsüblich bekanntzugeben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werk- tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.“ Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 10. Februar 2012