Integration behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen - Anpassung der Pauschalen für die begleitende Integrationshilfe
| Vorlage: | 28928 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.02.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Hagsfeld, Knielingen, Neureut, Nordstadt, Oberreut, Südstadt, Südweststadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Jugendhilfeausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.02.2012 3 öffentlich Dez. 3 Integration behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen - Anpassung der Pauschalen für die begleitende Integrationshilfe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 15.02.2012 3 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung, die Pauschalen für die begleitenden Integrationshilfen behinderter Kinder in Kindergärten und Kindertageseinrich- tungen anzupassen, zu und beauftragt die Sozial- und Jugendbehörde, mit den Einrichtun- gen entsprechende Vergütungsvereinbarungen ab 1. 3. 2012 abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Mehrkosten 2012 ca. 167.000 € 2012: ca. 167.000 € 2013: ca. 195.500 € geschätzte Gesamtkosten Kindergartenintegration in der Eingliederungshilfe: 1.203.000 € Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.500.31.10.02 Kontenart: 43300000 Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Ausgangslage Nach Änderung des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundessozialhilfege- setz ab 1.1.2000 wurde die Gewährung von Eingliederungshilfe in Kindergärten und allgemei- nen Schulen vom Landeswohlfahrtsverband Baden an die örtlichen Träger der Sozialhilfe dele- giert. Daraufhin wurden im Rahmen eines Projektes unter Beteiligung der Kindertageseinrichtungen, der Schulkindergärten und Beratungsstellen und in einem Elternworkshop eine grundlegende Bestandsaufnahme durchgeführt sowie Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Situation entwickelt. Der Jugendhilfeausschuss hat über diese in einem Teilplan zur Jugendhilfeplanung vorgestellte „Förderung der Integration von Kindern mit Behinderungen in Kindertageseinrich- tungen“ in seiner Sitzung am 24.10.2001 beraten. Neben einer Gleichbehandlung bei der individuellen Förderung von Kindern mit seelischen Be- hinderungen und Kindern mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen wurde darüber hinaus beschlossen, integrative Schwerpunkteinrichtungen zu bilden, die besonders gefördert werden sollten. Durch die allgemeine Nachfragesituation und die volle Auslastung der vorhandenen Plätze wurden seitens der Träger in der Umsetzung dieses Beschlusses bis 2003 allerdings kaum Möglichkeiten gesehen, weitere integrative Gruppen einzurichten. Hinzu kam, dass in Änderung der Richtlinien des Landeswohlfahrtsverbandes Baden durch Wegfall eines zuvor bewilligten Zuschlages die Beträge für integrative Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe drastisch ge- kürzt wurden. Statt 690 Euro für pädagogische Hilfe waren die ab 1.1.2003 geltenden Sätze nun festgelegt auf bis zu 460 Euro und für begleitende Hilfe statt 462 Euro nur noch bis zu 308 Euro. Mit der Neuregelung des Kindergartengesetzes Baden-Württemberg und Änderung der örtli- chen Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertageseinrichtungen freier Trä- ger zum 1.1.2004 wurde festgelegt, dass integrative Gruppen eine Personalschlüsselerhöhung von 0,2 Fachkräften pro Gruppe erhalten. Zum 1.1.2006 wurden die vom Landeswohlfahrtsverband übernommenen Richtlinien zur Ge- währung von Eingliederungshilfen in Kindertageseinrichtungen in die Sozialhilferichtlinien Ba- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 den-Württemberg übergeführt. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) emp- fahl, die bisherigen Pauschalen für pädagogische und begleitende Hilfen beizubehalten. 2. Entwicklung und aktueller Sachstand Im Jugendhilfeausschuss vom 22.03.2006 wurde folgende Regelung für die Förderung be- schlossen: Einzel-Integration eines behinderten Kindes in eine Kindertageseinrichtung: Förderung der Kindertageseinrichtung auf Grundlage der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die För- derung von Kindertageseinrichtungen freier Träger“ mit einem Fachpersonalkostenzuschuss bezo- gen auf die Angebotsform + Individuelle Förderung des behinderten Kindes im Rahmen der Eingliederungshilfe Pädagogische Hilfe: Pauschale bis 460 EURO Begleitende Hilfe: Pauschale bis 308 EURO Integration eines behinderten Kindes in eine Kindertageseinrichtung mit einer integrativen Gruppe (IN = Gruppe mit 2 Kindern mit Behinderung, Anerkennung der Angebotsform durch die Stadt Karlsruhe): Förderung der Kindertageseinrichtung auf Grundlage der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die För- derung von Kindertageseinrichtungen freier Träger“ mit einem Fachpersonalkostenzuschuss bezogen auf die Angebotsform + „Zuschlag“ für die integrative Gruppe von 0,2 Fachkraft + Individuelle Förderung des einzelnen behinderten Kindes im Rahmen der Eingliederungshilfe Pädagogische Hilfe: Pauschale bis 460 EURO Begleitende Hilfe: Pauschale bis 308 EURO Integration eines behinderten Kindes in eine integrative Kindertageseinrichtung (= mindestens 2 oder mehr integrative Gruppen in der Einrichtung): Förderung der Kindertageseinrichtung auf Grundlage der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die För- derung von Kindertageseinrichtungen freier Träger“ mit einem Fachpersonalkostenzuschuss bezogen auf die Angebotsform + „Zuschlag“ für jede integrative Gruppe von 0,2 Fachkraft + Gruppenpauschale zur Förderung der behinderten Kinder im Rahmen der Eingliederungshilfe 1550 EUR pro Gruppe ermöglicht: Gruppenübergreifende Arbeit keine Unterscheidung mehr in pädagogische und begleitende Hilfen Planungssicherheit für die Einrichtung, da ganzjährig durchgehende Bezahlung der Gruppenpauschale Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Zur Förderung des gemeinsamen Aufwachsens von behinderten und nicht behinderten Kindern hat der Jugendhilfeausschuss am 27.11.2008 die konzeptionelle Weiterentwicklung der Schul- kindergärten und die Fortsetzung von Integration und Inklusion in wohnortnahen Regeleinrich- tungen beschlossen. Mit dem Ausbauprogramm an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren wurden wohnortnahe integrative Einrichtungen geschaffen. Diese Entwicklung entspricht dem Bedürfnis der Familien und ist auch an der Anzahl behinder- ter Kinder in Kindertageseinrichtungen ablesbar. Die Zahl der integrativen Gruppen ist seit 2005 stark angestiegen. 2005 waren es 58 behinderte Kinder, im März 2011 teilten schon 131 behin- derte Kinder mit nicht behinderten Kindern den Alltag in einer Kindertageseinrichtung. Im Rahmen der Eingliederungshilfe wurden 43 Kinder im Jahr 2005 gefördert; zum 31.11.2011 waren es schon 126 Kinder. Zum 31.11.2011 bestehen in folgenden Stadtteilen integrative Schwerpunkteinrichtungen: Stadtteil Träger/ Einrichtung/ Gruppen/Art Innenstadt Kath. / Kindergarten Agnes-Haus Alle Gruppen der Einrichtung für Kinder ab 3 Jahren sind inzwischen integrativ. Südweststadt Lebenshilfe / Kita im „Le- benshilfehaus“ Integrative Gruppen mit 20 Plätzen für behinderte Kinder ab 1 Jahr. Weststadt Reha Südwest / Kita „Villa im Zaubergarten“ Plätze für Kinder ab 2 Monaten. Integrati- ve Gruppen mit Schulkindergartenplätzen + integrative Gruppen. Nordstadt Stadt / Kita Kentuckyallee Plätze für Kinder ab 2 Monaten. Zwei integrative Gruppen. Durlach AWO / Kita „Les Explorateurs“ Plätze für Kinder ab 2 Monaten. Zwei integrative Gruppen. Weiherfeld- Dammerstock AWO / Kita „Im Weiherwald“ Plätze für Kinder ab 2 Monaten. Zwei integrative Gruppen. Intensivkooperation mit Schulkindergarten im selben Gebäude. Neureut IB / Hermann-Höpker- Aschoff-Str. 6 Plätze für Kinder ab 2 Monaten. Zwei integrative Gruppen geplant. Südstadt Träger noch offen / Kita „Am Wasserturm“ Eröffnung 2012 Plätze für Kinder ab 2 Monaten. Zwei integrative Gruppen. Kooperation mit geplanter inklusiver Schule. Hagsfeld Evang. / Kita „An der Tagweide“ Eröffnung 2012 Plätze für Kinder ab 2 Monaten. Zwei integrative Gruppen. in Planung Oberreut Kath. / Kita „Arche Kunter- bunt“ Geplant sind zwei integrative Gruppen nach Eröffnung der baulichen Erweiterung für Kinder ab 1 Jahr. Knielingen Evang. / Kita „Kinder- Wunderland“ Plätze für Kinder ab 2 Monaten. Zwei in- tegrative Gruppen im Aufbau. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 3. Anpassung der Pauschalen für die begleitende Integrationshilfe Die integrative Begleitung behinderter Kinder in Kindergärten und -tagesstätten erfolgte bisher überwiegend durch Zivildienstleistende und Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligengesetz (FSJ). Seit 1.7.2011 ist der Zivildienst ausgesetzt. Mit Ablauf des 31.12.2011 wurden die letzten Zivil- dienstleistenden entlassen. Anstelle des Zivildienstes ist nunmehr der Bundesfreiwilligendienst getreten. Von den Trägern wird übereinstimmend berichtet, dass derzeit Freiwillige nicht zu bekommen seien. Für die Begleitung behinderter Kinder in den Kindergärten und -tageseinrichtungen müssen ersatzweise Freiwillige nach dem Jugendfreiwilligengesetz (FSJ), Freiwillige außerhalb gesetz- licher Regelungen und Honorarkräfte eingesetzt werden. Die Träger beklagen, dass die bisherige Pauschale für die Begleitung eines Kindes während der gesamten Öffnungszeit nicht mehr ausreiche. Diese Einschätzung wird nach umfänglicher Prüfung von der Verwaltung geteilt. Die Verwaltung schlägt vor, die Pauschalen für die begleitende Integrationshilfe wie folgt anzu- passen: Begleitende Integrationshilfe im Rahmen der Einzelintegration bzw. der Integration in einer Einrichtung mit einer integrativen Gruppe: Angebotsform unter 7 Stunden Betreuung (RG/VÖ) Pauschale in Höhe von 355 Euro Angebotsform über 7 Stunden Betreuung (GT) Pauschale in Höhe von 390 Euro Begleitende Integrationshilfe im Rahmen der Integration in einer integrativen Einrichtung: Angebotsform in den integrativen Kindertages- einrichtungen in der Regel über 7 Stunden (GT) Pauschale pro integrative Gruppe 1700 Euro Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung, die Pauschalen für die be- gleitenden Integrationshilfen behinderter Kinder in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen anzupassen, zu und beauftragt die Sozial- und Jugendbehörde, mit den Einrichtungen entspre- chende Vergütungsvereinbarungen ab 1. 3. 2012 abzuschließen. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.02.2012. III. Aufnahme ins Ratsinformationssystem und Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Gemeinderates/Ausschusses. IV. Kopie für Akte 416.334 V. z. d. A. (Hauptregistratur im Hauptamt) Dez.1 Dez.3 Dez.4 Stadtkämmerei Dir.SJB Sachbearbeiter: Frau Deichmann Tel.: R-5070 (nur für die interne Bearbeitung)