Anfrage GLG: Versetzung der Glascontainer in der Durlacher Straße
| Vorlage: | 28900 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.02.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
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Extrahierter Text
ANFRAGE der GLG-Fraktion vom 01.02.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Grötzingen 15.02.2012 178 7 öffentlich Versetzung der Glascontainer in der Durlacher Straße Wir nehmen Bezug auf den zurückgezogenen CDU-Antrag „Glascontainer“ aus der Ja- nuarsitzung und stellen hierzu unsere Fragen: 1. Die Ortsverwaltung schrieb in ihrer Stellungnahme: „Die Parkfläche auf Höhe Nummer 33 (Standort seit ca. 8 Jahren) wurde von der Stadt an einen privaten Nutzer veräußert.“ Nach unserer Kenntnis gehört die Parkfläche schon immer der Eigentümergemeinschaft der drei Hochhäuser und die Glascontainer stehen auch schon da, seit es welche gibt, ursprünglich vor dem Kaiser’s Markt. Wie verhält es sich damit? 2. Nunmehr gibt in geringem Abstand zwei Altkleidersammelbehälter, je einen am alten und am neuen Standort der Glascontainer. Dadurch werden doppelt so vie- le Stellplätze blockiert wie früher. Darf jeder private Grundstücksbesitzer nach Belieben am Straßenrand einen Alt- kleidercontainer aufstellen? Wenn ja, kann dann nicht wenigstens der mit den Glascontainern versetzte alte Altkleidercontainer entfernt werden? 3. Der Batteriesammelkasten ist noch am alten Platz und wegen des davorgestell- ten Altkleidercontainers versteckt gelegen und schlecht zugänglich. Wird der Batteriesammelkasten an einen besseren Platz versetzt? Mit freundlichen Grüßen Karl Berger Fraktionsvorsitzender Stellungnahme der Ortsvewrwaltung: Das Amt für Abfallwirtschaft teilt dazu mit: 1. Der alte Standort war schon seit längerer Zeit in privatem Besitz. Die Hausver- waltung wollte nun eine Gebühr für die Nutzung der Fläche für Glasbehälter er- heben. Dies kann und möchte die Stadt Karlsruhe nicht tragen. Aus diesem Grunde mussten die Behälter verlegt werden. Die Hausverwaltung hat in Absprache mit einem Textilunternehmen am alten Standort zwei Textilgefäße aufstellen lassen. 2. Das AfA hat seit Januar 2012 einen neuen Vertragspartner für die Textilsamm- lung. Da ein zentraler Platz für Glas und Textilbehälter favorisiert wird, wurde auch der Textilbehälter verlegt. 2.a Ja, sofern es sich um privaten Grund handelt, kann die Stadtverwaltung nichts da- gegen unternehmen. 2.b Hierzu müsste die Stadt mit dem Aufsteller verhandeln. 3. Der Standort des Batteriebehälters wird geändert.