Errichtung und Betrieb eines Wasserwerks im Distrik "Kastenwört" auf den Gemarkungen Karlsruhe und Rheinstetten: Anhörung der Stadt Karlsruhe zum wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren durch das Landratsamt Karlsruhe
| Vorlage: | 28779 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.01.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 31. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.01.2012 957 5 öffentlich Dez 1 Errichtung und Betrieb eines Wasserwerks im Distrikt "Kastenwört" auf den Gemarkungen Karlsruhe und Rheinstetten: Anhörung der Stadt Karlsruhe zum wasserrechtlichen Bewilli- gungsverfahren durch das Landratsamt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 18.01.2012 1 Gemeinderat 24.01.2012 5 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Beschlussantrag siehe Seite 9 Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Absicht der Stadtwerke Karlsruhe, als Ersatz für das alte Wasserwerk Durlacher Wald ein Wasserwerk in den Rheinauen bei „Kastenwört“ zu errichten, ist dem Gemeinderat aus den Beratungen früherer Jahre bekannt. Zuletzt hat er mit Beschluss vom 21.02.2006 die Einleitung des hierfür erforderlichen wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens befürwortet. Die seinerzeitige Beschlussvorlage ist in den Anlagen nochmals beigefügt. Im Rahmen der Durchführung dieses Verfahrens beim Landratsamt wird die Stadt Karlsruhe nunmehr als Träger öffentlicher Belange angehört und soll zu dem Vorhaben Stellung beziehen. Die sehr umfangreichen Antragsunterlagen sind dieser Vorlage in Form einer CD als Anlage beigefügt. Als weitere Anlagen sind Ausdrucke von Übersichtsplänen beigefügt, die der bes- seren Anschaulichkeit dieser Vorlage dienen sollen. Sie zeigen einerseits Lage und Gestal- tung des geplanten Wasserwerks und andererseits die Standorte der geplanten Entnahme- brunnen auf. Im vorliegenden (auf CD festgehaltenen) Erläuterungsbericht wird das Vorha- ben auf der Grundlage der nach Prüfung der Behörden im Juli 2009 überarbeiteten Antrags- unterlagen und der Ergebnisse der beauftragten Gutachten zusammenfassend dargestellt. Zusammenfassende Ergebnisse: Das Gutachten zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Stadt Karlsruhe und der mit zu versorgenden Umlandgemeinden wurde vom Ingenieurbüro ARCADIS überarbeitet. Die seitens der Stadtwerke seinerzeit beantragte und aus dem „Vorhalte-Prinzip“ herzulei- tende Jahresentnahmemenge hat sich aufgrund der hinzugewonnen Erkenntnisse von sei- nerzeit 7,4 Mio. m³ Grundwasser p. a., auf 5,2 Mio. m³ p.a. reduziert. Diese gutachterlich belegte Wassermenge wird benötigt, um den Wasserbedarf im Prognosezeitraum bis zum Jahr 2040 sicherzustellen. Die im Folgenden angepassten Umweltplanungen wurden unter Federführung des Ingenieurbüros Mailänder Geo Consult GmbH durchgeführt und mit den seitens der Umweltverwaltungsbehörden geforderten „Kumulations- und Summationsprü- fungen“ ergänzt. Indessen wurde in Absprache mit dem Regierungspräsidium der land- schaftspflegerische Begleitplan, der auf der Annahme einer Entnahmemenge von 7.4 Mio. m³ erarbeitet wurde, als Grundlage ökologischer Ausgleichsmaßnahmen beibehalten. Damit kann sich nach den Bewertungen des Umweltfachgutachters für die im Folgenden vorzu- nehmenden Abwägungen eine gewisse „Pufferfunktion“ gegenüber der Umweltverträglich- keit des Vorhabens ergeben, die zugleich der Rechtssicherheit und der Umweltvorsorge für das Vorhaben dienen soll. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Zu den Abwägungen „Umweltverträglichkeit“ und „Trinkwasservorsorge“ in den Vor- habensunterlagen: Das Vorhaben wirkt auf verschiedene Schutzgebiete nach Naturschutzrecht ein, insbeson- dere auf das Landschaftsschutzgebiet „Rheinaue“ (VO vom 09.09.1975), das Naturschutz- gebiet „Fritschlach“ (VO vom 29.12.1986), das FFH-Gebiet „Rheinniederung zwischen Win- tersdorf und Karlsruhe“ sowie das Vogelschutzgebiet „Rheinniederung Elchesheim- Karlsruhe“ (vgl. auch Ordner 5.2 der Antragsunterlagen, Anlage 2 der Umweltverträglich- keitsstudie - Schutzgebiete -). Die vorliegenden Untersuchungen kommen aus der fachlichen Sicht des Umweltgutachters zu dem Schluss, dass in Abhängigkeit von der Grundwasserentnahmerate alle drei abge- handelten Varianten (7,4 Mio. m³, 5,2 Mio. m³ und 3,7 Mio. m³) Auswirkungen auf den Na- turhaushalt haben können, diese aber durch ebenfalls in den Antragsunterlagen vorgeschla- gene Maßnahmen unter die Erheblichkeitsschwelle reduziert werden. Diese „Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen“ wurden in den vorgelegten Unterlagen entwickelt und hinsichtlich ihrer positiven Auswirkungen gutachterlich untersucht. Der Gut- achter kommt zu dem Ergebnis, dass durch das vorgeschlagene umfangreiche Maßnah- menpaket in Verbindung mit einem gezielten Monitoringkonzept und Risikomanagement die Auswirkungen der beantragten Jahresentnahme von 5,2 Mio. m³ auch unterhalb der Erheb- lichkeitsschwelle im Sinne der europäischen FFH-Richtlinie bleiben. Diese (oder alternativ gleichwertige) Maßnahmen sollten daher insgesamt als „unverzichtbare Genehmigungsvo- raussetzungen“ für das Projekt bewertet werden. Im Rahmen der einzelnen Studien wurden zudem Beeinträchtigungen untersucht, die durch das Zusammenwirken mit anderen Projekten im Planungsraum entstehen könnten. Hierbei war insbesondere das Projekt „Hochwasserrückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört“ zu be- trachten. Dieses Projekt des Landes Baden-Württemberg sollte dem Gemeinderat ursprüng- lich zur gemeinsamen Befassung vorgestellt werden, ist aber nun infolge aufgetretener Ver- zögerungen auf Landesebene „abgekoppelt“ worden und soll den Gremien nach der ent- sprechenden Zwischennachricht des Regierungspräsidiums im Frühjahr 2012 vorgestellt werden. Die für das Projekt des Landes noch notwendig gewordene Schlussredaktion hat jedoch nach Angaben des Regierungspräsidiums keinen Einfluss auf die bereits bekannten Untersuchungsergebnisse und Bewertungen beider Projekte in ihrer Wechselwirkung. Das Land hat seine Planung in aktualisierter Antragsfassung inzwischen bei einer öffentlichen Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Informationsveranstaltung am 16.11.2011 in Daxlanden vorgestellt. Dabei hatten auch die Gemeinderatsfraktionen Gelegenheit zur Vorabinformation. Die Betrachtung der Wechselwirkungen beider Projekte ergab den Unterlagen zufolge fol- gendes Ergebnis: Für das Vogelschutzgebiet „Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe“ ergaben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen. Für das FFH-Gebiet „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“ ergaben sich erhebliche Beeinträchtigungen für die Vorkommen der Bauchi- gen Windelschnecke und des Grünen Besenmooses im Bereich des Polders, die allerdings durch die Wirkungen des Wasserwerks nicht direkt betroffen sind. Außerhalb des Polders wirkt sich der Polderbetrieb eher positiv auf die genannten Arten aus und kann durch zusätz- liche Maßnahmen des Wasserwerks unterhalb der Erheblichkeitsschwelle gehalten werden (vgl. Antragsunterlagen Anlage 5.3 Seite 268/270). Die Wirkungen der beiden Projekte be- treffen somit räumlich getrennte Vorkommen und führen nicht zu einer Erheblichkeit in der Summation zulasten des geplanten Wasserwerks. Daneben wurden auch die Auswirkungen des Polderbetriebs auf die Trinkwassergewinnung untersucht. Dazu ist auf Folgendes hinzuweisen: Das zu fördernde Grundwasser liegt in einem ortsspezifisch charakteristischen Zustand vor, der gelöstes Eisen und Mangan in einer für Grundwasser aus dem Rheintal üblichen Grö- ßenordnung enthält. Um möglichen Belastungen sicher begegnen zu können, ist eine erwei- terte Aufbereitungstechnik erforderlich, die im Erläuterungsbericht unter Kapitel 2, mit Ver- weis auf die Anlagen 2.1 bis 2.10, Ordner 1 der Antragsunterlagen, beschrieben ist. Die Empfehlungen des Technologiezentrums „Wasser Karlsruhe (TZW)“, eine weitergehen- de Trinkwasseraufbereitung (Ozonung, Aktivkohlefilterung, UV-Desinfektion) im zukünftigen Wasserwerk (s. Anlage 2.6, Ordner 1 der Antragsunterlagen) zu installieren, wurden bei den Planungen berücksichtigt. Durch diese Maßnahmen kann nach Auffassung der Stadtwerke sichergestellt werden, dass der hohe Qualitätsstandard des Trinkwassers aus den Karlsru- her Wasserwerken auch am Standort Kastenwört, beispielsweise beim späteren Betrieb des Rückhalteraumes „Bellenkopf/Rappenwört“, beibehalten wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Einschätzung des Vorhabens durch das Bürgermeisteramt: Sowohl das Projekt der Stadtwerke als auch das des Landes Baden-Württemberg (IRP- „Steuerbarer Polder Bellenkopf/Rappenwört“) sind wichtige Vorsorgeprojekte, deren Reali- sierung im öffentlichen Interesse liegt. Beide Projekte sind umfangreich gutachterlich unter- sucht und in wiederkehrenden Korrekturprozessen aufeinander abgestimmt worden. Aus Sicht des Bürgermeisteramtes liegen beide Projekte auch im Interesse der Stadt Karlsruhe als berührte Gebietskörperschaft. Der Naturschutzbeauftragte spricht sich gegen das Vorhaben Wasserwerk Kastenwört aus, da es aus seiner Sicht mit erheblichen negativen Veränderungen für die naturschutzrechtlich geschützten Rheinauen sowie dort vorkommende geschützte Arten verbunden sei. Die Ar- gumente des Naturschutzbeauftragten sind im Einzelnen in einer beigefügten Synopse dar- gestellt. Nach Angaben des Vorhabensträgers sind in das Verfahren zur Ausweisung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Kastenwört seinerzeit bereits auch Gutachten zu den ökologischen Aspekten als Bestandteil der Antragsunterlagen eingeflossen, welche ei- ner Entscheidung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasser- schutzgebietes für die Trinkwassergewinnung durch ein zukünftiges Wasserwerk Kastenwört nicht im Wege standen (RechtsVO des Regierungspräsidiums vom 1. August 1996). Fachlich kritische Anmerkungen zum geplanten Wasserwerk enthalten auch die weiteren Stellungnahmen städtischer Fachdienststellen: Umwelt- und Arbeitsschutz hält angesichts des Eingriffs in den Naturhaushalt ein vorsichti- ges „Hochfahren“ der Entnahmemengen und die begleitende Auswertung des vorgesehenen „Monitoring-Programmes“ über einen längeren Zeitraum als im Antrag beschrieben, für er- forderlich. Insbesondere wird vorgeschlagen, die maximale Entnahmemenge (erst) dann zu fördern, wenn zuvor die Auswirkungen einer kleineren Fördermenge, wie beispielsweise 3,7 Mio. m³ p. a., auf den Naturhaushalt untersucht worden sind. Insgesamt bestünden er- hebliche Zweifel an der Wirksamkeit der vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen. Ggf. müssten die Auswirkungen der vorgeschlagenen Vermeidungs- und Mi- nimierungsmaßnahmen selbst durch zusätzliche Maßnahmen ausgeglichen werden. Ähnlich äußerte sich die untere Forstbehörde, gleichzeitig auch als Vertreterin des Landes Baden Württemberg als Waldeigentümer und gibt zahlreiche forstfachliche Hinweise bzw. kritische Anmerkungen zum landschaftspflegerischen Begleitplan. Es wird darauf hingewie- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 sen, dass sie ihre grundsätzlichen Bedenken im Hinblick auf den Aspekt einer sicheren Ver- sorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser für die Zukunft zurückstellen kann, spricht sich aber aus forstfachlicher Sicht und aus der Perspektive des Waldbesitzers für eine Begren- zung der Entnahmemenge auf 3,7 Mio. m³ p. a. aus. Diese Entnahmemenge erfüllt aller- dings nicht die Erfordernisse der vorgelegten Wasserbedarfsprognose. In diesem Zusammenhang ist auch der Hinweis wichtig, dass durch eine wasserrechtliche Entscheidung zur Realisierung des Vorhabens eine etwa erforderliche forstrechtliche Um- wandlungsgenehmigung nach Landeswaldgesetz oder Zustimmungen der Grundstücksei- gentümer für die Inanspruchnahme ihrer Flächen für Ausgleichsmaßnahmen nicht ersetzt werden kann. Diese Gesichtspunkte werden also in dafür vorgesehenen Verfahren noch- mals abzuklären und abzuhandeln sein. Das Gartenbauamt macht auf die umgreifenden Veränderungen beider Projekte für das Landschaftsbild und die Erholungsvorsorge im dortigen Landschaftsraum aufmerksam. Die dezidierten fachlichen Stellungnahmen und die hierzu vorliegende Stellungnahme des Vorhabensträgers sind in den ebenfalls beigefügten Synopsen dargestellt. Der Vorhabensträger (Antragsteller) weist darauf hin, dass bei einer stufenweise Erhöhung der Entnahmemenge nach den Ausarbeitungen des Fachgutachters eine Sicherstellung des Wasserbedarfs im Prognosezeitraum nur dann möglich ist, wenn „langfristig“ die Bereitstel- lung einer Wassermenge von 5,2 Mio. m³ pro Jahr auch grundsätzlich möglich ist. Der Vor- habensträger hat sich daher bereit erklärt, einem längerfristigen stufenweisen Hochfahren der Entnahmemenge mit einem entsprechend abzustimmenden Monitoringprogramm, ver- bunden mit gegebenenfalls zusätzlich erforderlichen Kompensationsmaßnahmen, zuzu- stimmen (vgl. Grundsätzliche Stellungnahme der Stadtwerke - Anlage -). Zusammenfassung und Beschlussempfehlung: Die beantragte Jahresentnahmemenge von 5,2 Mio. m³ p. a. ist gutachterlich untermauert und mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe als höhere Wasserbehörde auf Arbeitsebene abgestimmt. Diese vom Vorhabensträger der Planung zugrunde gelegte Fördermenge stellt die Maximalentnahme dar, die zur Deckung des Wasserbedarfs in Extremjahren erforderlich werden kann. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Die Umweltplanung des vorliegenden Antrags hat indessen bereits vorgesehen, die Inbe- triebnahme des Wasserwerks stufenweise mit einer Steigerung der Förderrate über einen Zeitraum von 3 Jahren (1. Jahr 2,5 Mio. m³, 2. und 3. Jahr 3,7 Mio. m³) zu beginnen und ab dem 4. Jahr bei Bedarf auf 5,2 Mio. m³ hochzufahren. Zugleich ist vorgesehen, ein Monito- ring- und Anpassungsprogramm durchzuführen. Durch eine flexible Handhabung der Brun- nengalerie ist ein differenziertes „Entnahmemanagement“ möglich. Inwieweit die von der Umweltplanung des Vorhabensträgers vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaß- nahmen in der derzeit konzipierten Form modifiziert werden sollten bzw. ob deren nachteili- ge Wirkungen wiederum eines weiteren Ausgleichs bedürfen, wird im laufenden wasser- rechtlichen Verfahren beim Landratsamt Karlsruhe zu klären sein und stellen aus Sicht des Bürgermeisteramtes die grundsätzliche Realisierbarkeit des Vorhabens nicht in Frage. Das Bürgermeisteramt empfiehlt dem Gemeinderat, gegenüber dem Landratsamt eine grundsätzliche Zustimmung zu dem Vorhaben abzugeben, da das Wasserwerk „Kastenwört“ eine wichtige und qualitätsvolle Trinkwasservorsorge für Karlsruhe und seine Umlandge- meinden leisten wird. Damit wird dem überragenden Belang der öffentlichen Trinkwasser- versorgung der Bevölkerung Rechnung getragen. Zugleich ist sich der Gemeinderat der spürbaren Auswirkungen des Vorhabens auf den Na- turhaushalt der Rheinaue durchaus bewusst, geht aber auf der Grundlage der vorgelegten Umweltverträglichkeitsstudie nach derzeitiger Einschätzung davon aus, dass diese aufgrund der vom Vorhabensträger vorgesehenen und noch festsetzbaren Vermeidungs-, Minimie- rungs- und Ausgleichsmaßnahmen in vertretbaren Grenzen gehalten werden können. Diese Einschätzung wird auch durch Erkenntnisse beim Betrieb des Wasserwerks Rhein- wald gestützt (vgl. Grundsätzliche Stellungnahme der Stadtwerke - Anlage -). Mit Blick auf die hohe Schutzwürdigkeit der Rheinauen und zwangsläufig bestehende Prog- noseunsicherheiten spricht sich der Gemeinderat aber für einen längeren Anpassungszeit- raum auf bis zu 10 Jahren hinsichtlich der Förderung der vorgesehenen Maximalentnah- memenge von 5,2 Mio. m³ p. a. aus, um eine erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaus- halts der Rheinauen zu vermeiden. Dieses schrittweise Hochfahren der Wasserentnahme über einen längeren Zeitraum als bis- lang vorgesehen muss zudem durch ein begleitendes Monitoringprogramm flankiert werden, das die ursächlichen Wechselwirkungen zwischen dem Betrieb des Wasserwerks und dem Zustand des Naturhaushalts der Rheinauen umfasst. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Sollten erhebliche Beeinträchtigungen des betroffenen Naturhaushalts und insbesondere der Erhaltungsziele bzw. des Schutzzwecks der einschlägigen Natura-2000-Gebiete eindeu- tig kausal auf den Betrieb des Wasserwerks zurückzuführen sein, spricht sich der Gemein- derat dafür aus, dass entweder die Wasserentnahmemenge entsprechend angepasst wird oder aber zusätzliche umweltverträgliche Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen ge- troffen werden. Sollten entsprechende zusätzliche Kompensationsmaßnahmen für diesen Fall nicht reali- sierbar sein und aus Sicht des Vorhabensträgers zudem eine längerfristige oder dauernde Anpassung der Wasserentnahme unterhalb der Maximalentnahmeschwelle von 5,2 Mio. m³ p. a. aus betrieblichen Gründen (s. unten) nicht vertretbar sein, spricht sich der Gemeinderat dafür aus, dass dann insbesondere ein gesetzliches FFH-Ausnahmeverfahren nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz durchgeführt wird, das der überragenden Bedeutung der Trinkwasserversorgung Rechnung trägt. Die diesbezüglichen gesetzlichen Voraussetzungen sind dann zu gegebener Zeit abzuarbeiten (u. a. überwiegendes öffentliches Interesse an der Realisierung des Wasserwerks, keine zumutbaren Alternativen). In diesem Zusammenhang macht der Vorhabensträger deutlich, dass die Förderung von 5,2 Mio. m³ p. a. in jedem Falle im Endbetriebszustand erreicht werden muss, um die not- wendige Versorgungssicherheit für die Stadt Karlsruhe sowie die Investitionssicherheit in- nerhalb des Planungszeitraumes zu erreichen. Sollten sich im Zuge des weiteren Verfahrens bei der Anhörungs- bzw. Entscheidungsbehör- de, insbesondere aufgrund der noch bevorstehenden öffentlichen Auslegungsphase, weitere Erfordernisse zu Planänderungen ergeben, die die Grundzüge des Vorhabens betreffen, be- hält sich die Stadt Karlsruhe eine erneute Beteiligung unter Einbeziehung des Gemeindera- tes hierüber vor. Gleiches gilt für etwaige Änderungen dieser Art im späteren Betrieb des Wasserwerks. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: 1. Der Gemeinderat befürwortet gegenüber dem Landratsamt Karlsruhe wegen der überragenden Bedeutung der öffentlichen Trinkwasserversorgung grundsätzlich den Antrag der Stadtwerke Karlsruhe GmbH zur Errichtung und Betrieb des Wasserwerks Kastenwört. Dabei sollen erhebliche Eingriffe in den Naturhaushalt möglichst vermie- den bzw. durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. 2. Die Vereinbarkeit mit den Umweltbelangen soll in dem antragsgemäß vorgesehenen Monitoringprogramm bei schrittweisem Hochfahren der Entnahmemengen überwacht und durch geeignete Maßnahmen des Risikomanagements begleitet und weitestge- hend hergestellt werden. Das stufenweise Vorgehen soll hierbei über einen längeren Zeitraum als beantragt, erforderlichenfalls bis zu 10 Jahren, erfolgen. Die Entschei- dungsbehörde soll dieses Vorgehen in ihrer wasserrechtlichen Entscheidung durch geeignete Nebenbestimmungen sicherstellen und sich durch einen Vorbehalt zur Er- teilung weiterer, monitoringabhängiger Nebenbestimmungen eine verwaltungsbe- hördliche Einflussnahme auf die derzeit nur prognostizierbare Entwicklung sichern. 3. Der Gemeinderat befürwortet den Antrag der Stadtwerke auch für den Fall, dass sich eindeutig kausal beim Betrieb des Wasserwerks erhebliche Eingriffswirkungen in den Naturhaushalt durch Ausgleichsmaßnahmen nicht vermeiden lassen. In diesem Fall stimmt er der späteren Durchführung eines gesetzlichen Ausnahmeverfahrens zu, das den überragenden Belangen der Trinkwasserversorgung Rechnung tragen soll. Soweit in einem solchen Fall sowie im laufenden Verfahren Änderungen für das Pro- jekt erforderlich werden, die die Grundzüge der Planung betreffen, ist eine erneute Einbeziehung des Gemeinderates in die Entscheidungsprozesse vorzusehen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Januar 2012
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WSG 215035 Hardtwald (Ettlingen) WSG 215207 Forchheim WSG 215047 Mörscher Wald (Karlsruhe) WSG 212206 Kastenwört (Karlsruhe) WSG 212015 Durlacher Wald (Karlsruhe) WSG 216202 Winkelsloh (Durmersheim) WSG 215030 Neuburgweier WSG 216044 Au am Rhein WSG 216043 Rheinwald (Karlsruhe) WSG 212010 Hardtwald (Karlsruhe) 34 46000 34 46000 34 48000 34 48000 34 50000 34 50000 34 52000 34 52000 34 54000 34 54000 34 56000 34 56000 34 58000 34 58000 54 22000 54 22000 54 24000 54 24000 54 26000 54 26000 54 28000 54 28000 54 30000 54 30000 Bearbeitung: Dipl.-Geoökol. D. Kühlers Abteilung T - TQ 76127 Karlsruhe Erstfassung: geändert: Kartengrundlage: DTK50 © Landesvermessungsamt Baden-Württemberg (www.lv-bw.de) Wasserrechtsantrag Kastenwört Übersichtsplan des Wasserschutzgebietes Anlage 2.1 Maßstab 1:40'000 01230.5 km Legende Entnahmebrunnen Wasserwerk Kastenwört Werksgelände Wasserwerk Kastenwört Wasserschutzgebiet Kastenwört Schutzzone II Schutzzone III A Schutzzone III B Weitere Wasserschutzgebiete Schutzzone II Schutzzone III A Schutzzone III B 31.03.2009 31.05.2011
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 20. Januar 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 31. Plenarsitzung Gemeinderat 24.01.2012 977 5 öffentlich Errichtung und Betrieb eines Wasserwerks im Distrikt „Kastenwört“ auf den Gemarkungen Karlsruhe und Rheinstetten: Anhörung der Stadt Karlsruhe zum wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren durch das Landratsamt Karlsruhe 1. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, die im Gutachten zur Bedarfsprognose dargestellten Alternativen, insbesondere die Varianten V1 (Bau zusätzlicher dezentraler Trinkwasserspeicher) und V3 (Ausbau bestehender Wasserwerke), detailliert zu untersuchen. Dabei sind neben der Versorgungssicherheit und der Trinkwasserqualität insbesondere zu prüfen: - die Umweltverträglichkeit - die technische Realisierbarkeit - die Genehmigungsfähigkeit - die Kosten und die Wirtschaftlichkeit 2. Bis das Ergebnis der Variantenuntersuchung vorliegt, wird die Grundsatzentscheidung zum Wasserwerk Kastenwört zurück gestellt. 3. Bei einer Grundsatzentscheidung zugunsten des Wasserwerks Kastenwört, hält der Gemeinderat die Durchführung eines gesetzlichen Ausnahmeverfahrens vor Beginn der Maßnahme für erforderlich. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser in Karlsruhe gibt es neben dem Neubau des Wasserwerks Kastenwört verschiedene Alternativen, darunter der Ausbau der bestehenden Wasserwerke und der Bau von Trinkwasserspeichern. Diese Varianten werden im Gutachten zur Bedarfsprognose lediglich kurz vorgestellt und sehr grob bewertet. Das Wasserwerk Kastenwört ist in ökologisch hoch empfindlichen Schutzgebieten von europäischem Rang geplant. Diese Gebiete weisen zahlreiche stark gefährdete und streng geschützte Arten auf, die an die besonderen Feuchtlebensräume in einer Alt-Aue angepasst sind. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Nachteile insbesondere für den Naturschutz aber auch hinsichtlich der Frage einer Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ wirtschaftlich tragfähigen Trinkwasserversorgung sollten die Alternativen zum Wasserwerk-Neubau intensiv geprüft werden. Erst wenn eine detaillierte Variantenuntersuchung vorliegt, kann aus Sicht der GRÜNEN-Fraktion eine Grundsatzentscheidung zur Zukunft der Wasserversorgung in Karlsruhe fallen. Aufgrund der vorliegenden Gutachten sowie der fachlichen Stellungnahmen der städtischen Ämter und des Naturschutzbeauftragten halten wir im Falle einer Grundsatzentscheidung für das Wasserwerk Kastenwört die Durchführung eines Ausnahmeverfahrens für unabdingbar. Erst damit könnten die Stadtwerke die nötige Planungs- und Rechtssicherheit für die sehr hohen Investitionen in ein neues Wasserwerk erhalten. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Alexander Geiger Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 20. Januar 2012
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 20.01.2012 eingegangen: 20.01.2012 Gremium: 31. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.01.2012 977 5 öffentlich Dez. 1 Errichtung und Betrieb eines Wasserwerks im Distrikt "Kastenwört" auf den Gemarkungen Karlsruhe und Rheinstetten: Anhörung der Stadt Karlsruhe zum wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren durch das Landratsamt Karlsruhe - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt empfiehlt, den Änderungsantrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1. Variantenuntersuchung Die Antragsunterlagen enthalten eine dezidierte Variantenuntersuchung, die in Anlage 1, Ziff. 9, Ordner 1 dargestellt ist. Diese beschäftigt sich mit 7 Varianten, die in einer Matrix unter Ziff. 9.5 zusammengefasst und bewertet wurden. Daraus ergibt sich die Präferenz für das beantragte Vorhaben, wie es auch der Grundsatzentscheidung des Gemeinderats vom 21.02.2006 entspricht. Die Stadtwerke Karlsruhe haben dem Landratsamt Karlsruhe/Regierungspräsidium Karlsruhe mit der Vorlage des Wasserrechtsantrages vom 5. Juli 2011 eine umfas- sende und detaillierte Variantenuntersuchung vorgelegt, die fachlicherseits vom In- genieurbüro ARCADIS durchgeführt wurde. Als Methode zur Variantenbewertung wurde eine „halbquantitative, relative Bewertungsmethode im Sinne eines Punkte- verfahrens“ gewählt. Dieses Vorgehen ist allgemein üblich und wird bei Projekten vergleichbarer Größenordnung eingesetzt, um die nach festgelegten Gesichtspunk- ten beste Variante auszuwählen. Für die Auswahl der zu verfolgenden Variante wurden die folgenden Bewertungskri- terien verwendet (Anlage 1, Seite 51 ff.): Versorgungssicherheit (25 %) Umweltverträglichkeit (25 %) Trinkwasserqualität (10 %) Kosten (10 %) Wasserwirtschaft (10 %) Netzmanagement (5 %) Technische Machbarkeit, Randbedingungen (5 %) Genehmigungsumfang (5 %) Projektstand (5 %). Diese wurden mit den in Klammern aufgeführten Wichtungen in Prozent bei der Ab- wägung berücksichtigt. Dabei wurde das Kriterium der Umweltverträglichkeit so- gar gleichrangig mit dem Ziel der Versorgungssicherheit bewertet. Unter den wei- teren sieben Kriterien wurden auch wirtschaftliche Gesichtspunkte bewertet. Die technische Realisierbarkeit sowie Genehmigungsfragen wurden ebenfalls berück- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 sichtigt. Es ist somit ersichtlich, dass die im Änderungsantrag geforderten Bewer- tungskriterien innerhalb der Variantenuntersuchung angemessen berücksichtigt sind. Die unter den jeweiligen Kriterien zusammengefassten Teilaspekte sind im Bericht des Ingenieurbüros ARCADIS ausführlich dargestellt und führen nach Abwägung aller Kriterien zum Schluss, dass der Neubau des Wasserwerkes Kastenwört die Vorzugsvariante darstellt. Zu 2. Zurückstellung der Stellungnahme des Gemeinderates Vor dem Hintergrund der Ausführungen zu Ziff. 1 kann eine Zurückstellung des Ge- meinderatsvotums im laufenden Anhörungsverfahren nicht empfohlen werden. Zu 3. Ausnahmeverfahren Ein „vorgezogenes Ausnahmeverfahren“ ist aus Sicht des Bürgermeisteramts derzeit nicht angezeigt, da dessen Notwendigkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar ist. Zur Begründung wird auf die diesbezüglichen Ausführungen der Vorlage Nr. 957 verwiesen. Zusammenfassend wird daher vorgeschlagen, den Änderungsantrag abzulehnen.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom 23. Januar 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 31. Plenarsitzung Gemeinderat 24.01.2012 978 5 öffentlich Errichtung und Betrieb eines Wasserwerks im Distrikt „Kastenwört“ auf den Ge- markungen Karlsruhe und Rheinstetten: Anhörung der Stadt Karlsruhe zum wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren durch das Landratsamt Karlsruhe 1. Der Gemeinderat beschließt, dass ein minimaler Grundwasserspiegel im Distrikt Kastenwört (Messpunkt und Pegel sind noch festzulegen) nicht unterschritten werden darf. Im Falle längerer Trockenphasen, die in Zukunft zu erwarten sind (wie z. B. 2003), muss die entnommene Wassermenge bei Annäherung des minimalen Standes gedrosselt und bei Erreichen gestoppt werden. 2. Die Stadtverwaltung erarbeitet Richtlinien, wie der Wasserverbrauch speziell in Zeiten extremer Trockenheit, aber auch grundsätzlich gesenkt werden kann. Begründung: Wasser ist eines der wichtigsten Güter des Lebens. Die langfristige Sicherung der Wasserversorgung hat also höchste Priorität. Kritisch zu betrachten ist die Berech- nung der Dimensionierung der Wasserentnahme. Es wurde vorausgesetzt, dass die Stadtwerke mit ihren Wasserwerken auch in Zeiten länger anhaltender Trockenheit die Spitzen der Nachfrage bedienen müssen. Gerade in Zeiten langer Hitzeperioden ist der Grundwasserspiegel sowieso niedrig und der Wasserverbrauch besonders hoch. Die Folge davon ist eine bedenkliche Absenkung des Grundwasserspiegels. Dies hat zur Folge, dass sich zum einen das Grundwasservorkommen nach zu star- ker Entnahme nur langsam wieder erholt, zum anderen sind die sensiblen Schutzge- biete „Rheinaue“, „Fritschlach“, „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsru- he“ und „Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe“ gefährdet, evtl. sogar deren Zer- störung möglich. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Unter diesen Gesichtspunkten ist es unerlässlich, Wasserentnahme im kritischen Moment kurzfristig zu beschränken und die Bevölkerung ggf. durch Auflagen zu mo- tivieren, sparsamer mit Wasser umzugehen. Dies ist in anderen Ländern bereits üb- lich (z. B. kurzzeitiges Verbot den Garten zu bewässern o. Ä.). Langfristig muss über- legt werden, wie wir verantwortlicher mit dem Gut Wasser umgehen. Technisch macht es heute keine Probleme, die Wasserentnahme mit der Höhe des Grundwasserspiegels zu steuern. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 23. Januar 2012
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergän- zungsantrag Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom: 23.01.2012 eingegangen: 23.01.2012 Gremium: 31. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.01.2012 978 5 öffentlich Dez. 1 Errichtung und Betrieb eines Wasserwerks im Distrikt "Kastenwört" auf den Gemarkungen Karlsruhe und Rheinstetten: Anhörung der Stadt Karlsruhe zum wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren durch das Landratsamt Karlsruhe - Kurzfassung - Aus Sicht des Bürgermeisteramtes wird dem Ergänzungsantrag durch die Vorhabenskon- zeption und den Beschlussvorschlag in der Vorlage des Bürgermeisteramtes Nr. 957 ent- sprochen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1. Bindung der wasserrechtlichen Bewilligung an Grundwasserpegelstände Die Antragsunterlagen des Vorhabensträgers gehen davon aus, dass im Rahmen des Ver- fahrens ein Grundwasserentnahmemanagement zur Sicherung der ökologischen Funktionen des von der Grundwasserentnahme betroffenen Raumes erfolgt. Dazu müssen messbare Umweltindikatoren, die mit Warn- und Alarmwerten belegt sind, festgelegt werden. Beim Erreichen solcher Warn- und Alarmwerte sollen dann gegensteuernde Handlungsweisen, wie etwa die Anpassung der Grundwasserentnahme nach Ort, Menge und Zeit erfolgen. Ein solches Entnahmemanagement kann beispielsweise in der Verlagerung des Entnahme- schwerpunktes innerhalb der Brunnenlinie, einer intelligenten Bewirtschaftung des Boden- wasserhaushaltes oder einer Verlagerung der Wasserförderung in andere Werke bestehen. Mit diesem in den Antragsunterlagen schon angelegten Entnahmemanagement wird der Intension des Antragstellers entsprochen, beim Betrieb des Wasserwerks die jeweiligen Grundwasserstände zu berücksichtigen. Die notwendige Datengrundlage für eine differen- ziertere Beschreibung des Entnahmemanagements muss im laufenden Zulassungsverfah- ren noch vertieft erarbeitet werden, da z. B. neben den Grundwasserständen beispielsweise auch Messgrößen zum Bodenwasserhaushalt und vegetationskundliche Beobachtungen einfließen und berücksichtigt werden müssen. Damit wird aus Sicht des Bürgermeisteramtes dem Ergänzungsantrag entsprochen, zumal diese Intension auch der Vorlage des Bürger- meisteramtes Nr. 957 zugrunde liegt. Zu 2. Richtlinien für die Reduzierung des Wasserverbrauches in extremen Trockenzei- ten Der Vorhabensträger unterstützt durch seine Öffentlichkeitsarbeit die Durchführung von ef- fektiven Wassersparmaßnahmen. Seit über 20 Jahren findet auch eine intensive Fachbera- tung in den Zentren der Kundenberatung des Antragstellers statt. Dies soll auch weiterhin erfolgen. Damit wird aus Sicht des Bürgermeisteramtes auch diesem Anliegen entsprochen.