Anfrage StRn Baitinger, StR Zeh, StR Dr. Maul (SPD): Sonderbesteuerung für Kampfhunde und gefährliche Hunde
| Vorlage: | 28775 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.01.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadtrat Dr. Heinrich Maul (SPD) vom 21. Dezember 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 31. Plenarsitzung Gemeinderat 24.01.2012 975 22 öffentlich Sonderbesteuerung für Kampfhunde und gefährliche Hunde 1. Wie viele Kampfhunde gibt es in Karlsruhe? 2. Welchen Aufwand würde die Einführung einer so genannten Kampfhundesteuer in Karlsruhe für die Verwaltung bedeuten? 3. Ab welcher Anzahl von Kampfhunden wäre diese Lenkungssteuer tragfähig? 4. Kann die Stadt Karlsruhe am Beispiel von Mannheim, Frankfurt und Stuttgart darstellen, wie sich die Einführung der Kampfhundesteuer auf a) das Einkommen der Gemeinde b) die Anzahl der Kampfhunde in der jeweiligen Gemeinde ausgewirkt hat? Immer wieder kommt es zu lebensgefährlichen oder sogar tödlichen Zwischenfällen, die durch Kampfhunde oder andere gefährliche Hunde verursacht werden. Die Einführung einer steuerrechtlichen Lenkungsmaßnahme durch eine so genannte Kampfhundesteuer wäre ein finanzieller Anreiz, keine Kampfhunde zu halten und die Haltung dieser Tiere einzudämmen. In diesem Zusammenhang wäre es wichtig zu erfahren, wie viele Kampfhunde es in Karlsruhe gibt. Die Einstufung eines Hundes aufgrund seiner Rasse als Kampfhund ist nach geltender Rechtsprechung zulässig. Dennoch gibt es andere Hunderassen, die als gefährlich gelten, da sie über das normale Maß hinaus aggressiv, kampfbereit und angriffslustig sind. Auch diese wären bei einer Sonderbesteuerung zu berücksichtigen. Trotz dessen sollte den Haltern bestimmter Hunderassen und Mischlingshunden die Möglichkeit gegeben werden, anhand eines Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Sachverständigengutachtens nachzuweisen, dass ihr Hund die oben genannten Merkmale nicht erfüllt und deshalb eine Ausnahmeregelung greift. In Gemeinden wie beispielsweise Freiburg, Mannheim, Heidelberg und Frankfurt wurde eine Kampfhundesteuer bereits eingeführt. Die Zahl der gehaltenen Kampfhunde ist vielerorts nach Einführung der Lenkungssteuer deutlich zurückgegangen. Es wäre wichtig zu erfahren, wie sich die konkreten Zahlen nach Einführung einer Kampfhundesteuer in diesen Gemeinden entwickelt haben. Die Einführung einer Sonderbesteuerung für Kampfhunde und andere gefährlichen Hunde wäre von der Verwaltung abzuwickeln. Welchen Aufwand würde dies für die städtische Verwaltung bedeuten und ab welcher Anzahl von Kampfhunden wäre diese Lenkungssteuer tragbar? Zudem könnte es bei Einführung einer Kampfhundesteuer anfangs zu einer verstärkten Abgabe dieser Tiere ins Tierheim kommen. Daher sollte bei einer möglichen Einführung dieser Lenkungssteuer die Unterstützung der Karlsruher Tierheime berücksichtigt werden. unterzeichnet von: Doris Baitinger Michael Zeh Dr. Heinrich Maul Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Januar 2012
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadtrat Dr. Heinrich Maul (SPD) vom: 21.12.2011 eingegangen: 22.12.2011 Gremium: 31. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.01.2012 975 22 öffentlich Dez. 4 Sonderbesteuerung für Kampfhunde und gefährliche Hunde 1. Wie viele Kampfhunde gibt es in Karlsruhe? Ordnungsrechtlich richtet sich die Definition des „Kampfhundes“ bzw. des „gefährlichen Hundes“ nach der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten von gefährlichen Hunden (PolVOgH). Es liegen der Verwaltung keine Zahlen vor, die Aufschluss über den aktuellen Stand an Hundehaltungen im Stadtgebiet Karlsruhe der in der PolVOgH aufgeführten Rassen ge- ben. Bei in den letzten Jahren bekannt gewordenen Vorkommnissen mit Hunden, die zu deren Ein- stufung als Kampfhund führten, war deren Beschlagnahme und Verbringung ins Tierheim die Folge. Im Jahr 2010 war dies bei einem Hund der Fall, im Jahr 2011 bei zwei Tieren. Daneben erfolgten im Jahr 2011 ordnungsrechtliche Überprüfungen in rund 149 Vorgängen (2010: 100) mit Hunden anderer Rassen. In 41 Fällen (2010: 28) wurden dabei Maßnahmen gegenüber den Hundehaltenden ausgesprochen, in drei Fällen wurden die Tiere beschlag- nahmt. 2. Welchen Aufwand würde die Einführung einer so genannten Kampfhundesteuer in Karls- ruhe für die Verwaltung bedeuten? Steuerrechtlich könnte bei der Definition des „Kampfhundes“ und des „gefährlichen Hundes“ auf die o. g. Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten von gefährlichen Hunden (PolVOgH) zurückgegriffen werden. Das Ausgestalten der Hundesteuersatzungen der Kommunen hinsichtlich der Bestimmung der Kampfhunde ist nicht einheitlich. Verschiedene Städte haben den Kampfhundebegriff zudem weiter gefasst und auch Mischlinge und Gebrauchshunde einbezogen. So hat z. B. Frankfurt kürzlich in einer Satzungsänderung Rottweiler dem erhöhten Steuersatz unterworfen. Die erstmalige Einführung einer Kampfhundesteuer in Karlsruhe würde einen erheblichen Ver- waltungsaufwand verursachen. Aufgrund fehlender Kampfhundestatistik müssten zunächst alle Hundehalterinnen und Hundehalter (über 7.000) zur Meldung aufgefordert werden. Je nach sat- zungsrechtlicher Ausgestaltung des Kampfhundebegriffs ist mit zahlreichen Auseinanderset- zungen/Rechtsstreiten zu rechnen. Der Nachweis der Kampfhundeeigenschaft kann insbeson- dere bei Mischlingshunden auch unter Berücksichtigung tierärztlicher Fachgutachten problema- tisch und streitanfällig sein. Die jährliche Fortführung verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der jedoch unter dem jährlichen zusätzlichen Mehraufkommen liegen dürfte. Seite 2 3. Ab welcher Anzahl von Kampfhunden wäre diese Lenkungssteuer tragfähig? Eine verlässliche Aussage ist nicht möglich. Dies hängt insbesondere von der satzungsrechtli- chen Ausgestaltung des steuerlich relevanten „Kampfhunde“-Begriffs und dem damit einherge- henden Prüf- und Kontrollaufwand sowie von der tatsächlichen Höhe der Steuer ab. 4. Kann die Stadt Karlsruhe am Beispiel Mannheim, Frankfurt und Stuttgart darstellen, wie sich die Einführung der Kampfhundesteuer auf a) das Einkommen der Gemeinde b) die Anzahl der Kampfhunde in der jeweiligen Gemeinde ausgewirkt hat? Bei den nachgefragten Städten stellt sich dies wie folgt dar: Jahr der Einführung erhöhter Steuersatz Anzahl der steuerlich relevanten Kampfhunde zusätzliches Steuer- aufkommen (gerundet) vor /bei Einführung aktuell 2011 Mannheim 2001 648 Euro/Jahr 332 124 65.000 Euro Frankfurt 1999 900 Euro/Jahr 425 158 (317 Hunde nach Satzungsänderung) 100.000 Euro Stuttgart 2001 612 Euro/Jahr 345 68 35.000 Euro Wie die Tabelle zeigt, erfolgte die Einführung eines erhöhten Steuersatzes für Kampfhunde und gefährliche Hunde in den genannten Städten um das Jahr 2000. Seinerzeit wurde nach einzel- nen Vorkommnissen mit Kampfhunden ein Höhepunkt der Diskussion in den Medien erreicht. Hierauf reagierten die Landesgesetzgeber mit ordnungsrechtlichen Vorschriften, so z. B. Baden- Württemberg mit der Einführung der PolVOgH. Ob der Rückgang der steuerlich relevanten Kampfhunde auf die Einführung ordnungsrechtlicher Vorschriften oder auf die Einführung eines erhöhten Steuersatzes zurückzuführen ist, lässt sich nicht belegen. Wie sich der Bestand der in Betracht kommenden Hunderassen in Städten ohne erhöhten Steuersatz entwickelt hat, kann mangels Datengrundlagen nicht dargestellt werden (siehe hierzu bereits Ziffer 1). Durch die Einführung eines erhöhten Steuersatzes neben den bereits bisher erfolgten ord- nungsrechtlichen Maßnahmen dürfte der gewünschte Lenkungszweck, die Zurückdrängung po- tenziell gefährlicher Hunderassen im Gemeindegebiet, verstärkt werden. Daher befürwortet die Verwaltung die Einführung eines erhöhten Steuersatzes und wird einen Satzungsentwurf in die Gremien einbringen.