Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Schulverpflegung - Grundstein für gesundheitliche Entwicklung und Leistungsfähigkeit

Vorlage: 28774
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.01.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.01.2012

    TOP: 21

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Die Linke-Schulverpflegung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 16. Dezember 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 31. Plenarsitzung Gemeinderat 24.01.2012 974 21 öffentlich Schulverpflegung - Grundstein für gesundheitliche Entwicklung und Leistungsfähigkeit 1. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass die an den Karlsruher Schulen angebotene Verpflegung angesichts sich verlängernder Schulzeiten einen immer höheren Stellenwert im Hinblick auf die gesundheitliche Entwicklung und die Leistungsfähigkeit (Aufmerksamkeit, Konzentration usw.) der Kinder und Jugendlichen hat? 2. An welchen Standards ist die Schulverpflegung an den Karlsruher Schulen ausgerichtet? a) Mittagessen b) sonstige Verpflegung 3. Welche Schulen in Karlsruhe erfüllen dabei die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung? (in Prozent) 4. Welche Schulen erfüllen sie nicht (in Prozent) und wie wird nach einer entsprechenden Feststellung dann vorgegangen? 5. Wie wird die Qualität (entsprechend den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung) der an den Schulen angebotenen Verpflegung überwacht – bitte je getrennt nach A) Mittagessen, B) sonstige Angebote? a) in welchen Zeitabständen? b) von wem? c) Wie werden die Ergebnisse mit den Schulen bzw. Anbietern kommuniziert? 6. Wie wird die an den Schulen in Karlsruhe angebotene Verpflegung insgesamt im Hinblick auf gesundheitliche Ausgewogenheit, Geschmack und Attraktivität organisiert? 7. An welchen Karlsruher Schulen gibt es dafür eine entsprechend qualifizierte Fachkraft? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 8. Hält es die Stadtverwaltung für sinnvoll, an jeder Karlsruher Schule, an der warme (Mittagessen) und kalte Verpflegung angeboten wird, eine entsprechend qualifizierte Fachkraft für die Organisation einer ausgewogenen Gesamtverpflegung einzusetzen? 9. Hält es die Stadtverwaltung für sinnvoll, das Angebot der jeweiligen Schulverpflegung in Unterrichtsmodule dieser Schule für gesunde Ernährung mit aufzunehmen? 10. Inwieweit können sich Eltern an den Schulen in Karlsruhe mit Vorschlägen, Kritik in Bezug auf die angebotene Schulverpflegung mit einbringen? a) Hält die Stadtverwaltung dies für ausreichend? b) Welche Bestrebungen seitens der Elternschaft gibt es bisher, am Verpflegungsangebot in den Schulen mitzuwirken? 11. Hält es die Stadtverwaltung für sinnvoll, das Angebot gesundheitsschädlich überzuckerter Getränke (Automaten) an den Schulen in Karlsruhe zu reduzieren, dafür attraktive Wasserspender einzurichten und dies an den Schulen mit entsprechender Werbung bzw. Thematisierung in entsprechenden Unterrichtseinheiten zu verbinden? Nach jüngsten Untersuchungen setzen nur knapp 40 Prozent aller Schulen in Deutschland bei der Verpflegung der Schülerinnen und Schüler die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung voll um. Ernährungsphysiologisch muss nicht begründet werden, dass eine ausgewogene Verpflegung an den Schulen einen entscheidenden Stellenwert für Gesundheit, Leistungsfähigkeit und spätere Lebensqualität haben. Auch in Bezug auf die langfristigen gesellschaftlichen Gesundheitskosten ist die an den Schulen angebotene Verpflegung eine nicht unerhebliche präventive Stellschraube. Schulverpflegung wird als zentrale Aufgabe der (auch kommunalen) Gesundheits- und Bildungspolitik gesehen und ist entsprechend zu gestalten und in der erforderlichen Qualität zu sichern. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Januar 2012 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 21
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) vom: 16.12.2011 eingegangen: 16.12.2011 Gremium: 31. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.01.2012 974 21 öffentlich Dez. 3 Schulverpflegung - Grundstein für gesundheitliche Entwicklung und Leistungsfähigkeit 1. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass die an den Karlsruher Schulen angebotene Verpflegung angesichts sich verlängernder Schulzeiten einen immer höheren Stellenwert im Hinblick auf die gesundheitliche Entwicklung und die Leis- tungsfähigkeit (Aufmerksamkeit, Konzentration usw.) der Kinder und Jugendlichen hat? Die Verpflegung an Schulen hat einen hohen Stellenwert im Schulalltag. 2. An welchen Standards ist die Schulverpflegung an den Karlsruher Schulen aus- gerichtet a) Mittagessen? b) sonstige Verpflegung? Die Mittagsverpflegung ist an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernäh- rung (DGE) ausgerichtet. Das Sortiment des Hausmeisterverkaufs beschließen die schulischen Gremien. 3. Welche Schulen in Karlsruhe erfüllen dabei die Standards der Deutschen Gesell- schaft für Ernährung (in Prozent)? Im Hinblick auf die im Leistungsverzeichnis geforderte Qualität orientiert sich das Schul- und Sportamt an den in den Qualitätsstandards für Schulverpflegung fixierten Empfehlun- gen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Die Erfüllung dieser Qualitätskrite- rien wird in dem Leistungsverzeichnis verbindlich gefordert. Angebote, die diese Forde- rung nicht erfüllen, erreichen nicht die Wertungsphase. 4. Welche Schulen erfüllen sie nicht (in Prozent), und wie wird nach einer entspre- chenden Feststellung dann vorgegangen? Mittagsverpflegungsangebote gibt es aktuell an 50 von 75 allgemein bildenden Schulen und Schulkindergärten in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe. Seite 2 An 24 dieser Schulen und Schulkindergärten organisiert das Schul- und Sportamt die Mit- tagsverpflegung. Bei diesen Schulen handelt es sich in erster Linie um die 12 vom Land anerkannten Ganztagsschulen, an denen ein warmes Mittagessen angeboten werden muss. Darüber hinaus organisiert das Schul- und Sportamt die Mittagsverpflegung an ak- tuell sechs Gymnasien, vier Grundschulen im Rahmen der Ergänzenden Betreuung und zwei Schulkindergärten. Die Empfehlungen der DGE werden an allen 24 Schulen erfüllt. Freiwillige, für Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtende Mittagessenangebote wer- den an 26 weiteren Schulen von anderen Trägern (z. B. Kinder-Stadtkirche, Elterninitiati- ven, Sozial- und Jugendbehörde, Stadtjugendausschuss) organisiert. Die Kriterien für die Auswahl der Lieferanten legen die jeweiligen Träger des Mittagsverpflegungsangebots fest. Nach den vorliegenden Informationen verlangen diese keine verbindliche Orientie- rung an den Qualitätsstandards für Schulverpflegung der DGE. 5. Wie wird die Qualität (entsprechend den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung) der an den Schulen angebotenen Verpflegung überwacht – bitte je getrennt nach A) Mittagessen, B) sonstige Angebote a) in welchen Zeitabständen? b) von wem? c) Wie werden die Ergebnisse mit den Schulen bzw. Anbietern kommuni- ziert? zu a und b: Im Rahmen der Ausschreibung, die in der Regel im Abstand von vier Jahren durchgeführt wird, prüft eine externe Fachkraft die geforderte Qualität. Diese arbeitet als Praxisbegleite- rin für die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Baden-Württemberg, die das zu diesem Thema vorhandene Fachwissen der unterschiedlichen Akteure und Bereiche bündelt. Sie ist angesiedelt bei der Sektion Baden-Württemberg der Deutschen Gesellschaft für Ernäh- rung e. V. und wird durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Ver- braucherschutz sowie durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und die Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg gefördert. zu c: Da eine direkte Beteiligung der Schulen am Prozess erfahrungsgemäß zu einer größeren Akzeptanz der Schulverpflegung führt, nutzt das Schul- und Sportamt die im Hinblick auf das Vergaberecht nur in begrenztem Maß gegebenen Gestaltungsfreiräume zu Gunsten der Schulen maximal aus und beteiligt die Schulen in verschiedenen Phasen am Prozess. Eine erste direkte Beteiligung der Schule erfolgt zu Beginn des Ausschreibungsprozesses bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses. Das Schul- und Sportamt entwirft das Leistungsverzeichnis auf Grundlage der aktuellen Gegebenheiten und den Anforderungen der Schule. Dieser Entwurf wird der Schulleitung mit der Bitte zugeleitet, das Leistungs- verzeichnis mit einem „Team Schulverpflegung“ (bestehend z. B. aus Schülerinnen und Schülern, Bediensteten der Schule, Eltern) der Schule zu prüfen und Änderungswünsche an das Schul- und Sportamt zurückzumelden. Soweit rechtlich möglich und vertretbar, werden die Wünsche der Schule in das Leistungsverzeichnis aufgenommen. Ein weiteres Mal wird das Schulteam im Rahmen des Probeessens unmittelbar in den Ausschreibungs- und Vergabeprozess eingebunden. Ein von der Schule zusammenge- Seite 3 stelltes Team (z. B. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte bzw. Bedienstete der Schule, Eltern) bewertet dabei, inwieweit die angebotene Schulverpflegung der einzelnen Anbieter den individuellen Wünschen der einzelnen Schulen entspricht. Die Qualitätsbewertung im Probeessen bezieht sich folglich auf die sensorische Akzeptanz der Speisen durch die Vertreter der beteiligten Schulen. Um den Schulen eine echte Beteiligung am Entschei- dungsprozess einzuräumen, wird die Bewertung des Probeessens - neben dem Preis (70 %) - zu 30 % in die Entscheidung für den zukünftigen Lieferanten einbezogen. 6. Wie wird die an den Schulen in Karlsruhe angebotene Verpflegung insgesamt im Hinblick auf gesundheitliche Ausgewogenheit, Geschmack und Attraktivität organi- siert? Die Beschreibung der geforderten Leistung ist ein komplexer Vorgang, da die zahlreichen Akteure rund um die Schulverpflegung unterschiedliche Erwartungen und Ansprüche an die Verpflegung haben. Da eine direkte Beteiligung der Schulen am Prozess erfahrungs- gemäß zu einer größeren Akzeptanz der Schulverpflegung führt, beteiligt das Schul- und Sportamt die Schulen in verschiedenen Phasen der Ausschreibung am Prozess (siehe Punkt 5 c). Mit der fachlichen, d. h. ernährungswissenschaftlichen Bewertung wird eine externe Oecotrophologin beauftragt (siehe Punkt 5 a und b). 7. An welchen Karlsruher Schulen gibt es dafür eine entsprechend qualifizierte Fachkraft? 8. Hält es die Stadtverwaltung für sinnvoll, an jeder Karlsruher Schule, an der war- me (Mittagessen) und kalte Verpflegung angeboten wird, eine entsprechend qualifi- zierte Fachkraft für die Organisation einer ausgewogenen Gesamtverpflegung ein- zusetzen? zu 7 und 8: Die Praxisbegleiter der Vernetzungsstelle Schulverpflegung stehen bei Bedarf jederzeit für diese Aufgabe zur Verfügung. Dies ist nach Ansicht der Verwaltung ausreichend (siehe auch Punkt 5 a und b). 9. Hält es die Stadtverwaltung für sinnvoll, das Angebot der jeweiligen Schulver- pflegung in Unterrichtsmodule dieser Schule für gesunde Ernährung mit aufzuneh- men? Die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts fällt nicht in den Aufgabenbereich des Schul- trägers. 10. Inwieweit können sich Eltern an den Schulen in Karlsruhe mit Vorschlägen, Kri- tik in Bezug auf die angebotene Schulverpflegung mit einbringen? Seite 4 a) Hält die Stadtverwaltung dies für ausreichend? b) Welche Bestrebungen seitens der Elternschaft gibt es bisher, am Verpfle- gungsangebot in den Schulen mitzuwirken? Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Karlsruhe verpflichtet, benötigte Leistungen öf- fentlich auszuschreiben. Das Ausschreibungsverfahren ist ein formales Verfahren, bei dem das Vergaberecht zwingend angewendet werden muss. Das Vergaberecht lässt nur in begrenztem Maß Gestaltungsfreiräume offen. Diese werden zu Gunsten der Schulen maximal ausgenutzt (siehe auch Punkt 5 c). Mit der nachfolgenden Passage im Leistungsverzeichnis für Schulverpflegung wird eine kontinuierliche Rückkopplung zwischen Schule und Lieferant auch nach Vertragsab- schluss gefordert: „Der Auftragnehmer hat in seinem Unternehmen ein Beschwerdemanagement installiert, in dem der Umgang mit Reklamationen systematisch und zielorientiert geregelt ist. Nach Zuschlagserteilung benennt er aus seinem Unternehmen einen festen Ansprechpartner, der vom Auftraggeber und von den Schulen nicht nur in Beschwerdefällen kontaktiert wer- den kann. Der Ansprechpartner sollte sich ebenso wie der Auftraggeber bzw. die Schulen aktiv um einen konstruktiven Dialog bemühen. Er sollte die Besonderheiten der einzelnen Schulen kennen. Turnusmäßige Besuche vor Ort müssen während der Schulzeiten mo- natlich erfolgen. Dem Auftraggeber ist dies in geeigneter Weise zu belegen. Der Ansprechpartner erklärt sich ebenfalls bereit, mindestens viermal jährlich an Quali- tätszirkeln (Mensaausschuss) der Schulen teilzunehmen. Schriftliche Umfragen zur Zufriedenheit der Schülerinnen und Schüler mit dem Speisen- angebot sollen mindestens einmal in jedem Schulhalbjahr durchgeführt werden.“ 11. Hält es die Stadtverwaltung für sinnvoll, das Angebot gesundheitsschädlich überzuckerter Getränke (Automaten) an den Schulen in Karlsruhe zu reduzieren, dafür attraktive Wasserspender einzurichten und dies an den Schulen mit entspre- chender Werbung bzw. Thematisierung in entsprechenden Unterrichtseinheiten zu verbinden? Die Verwaltung stattet - mit Unterstützung durch die Stadtwerke Karlsruhe - seit 2009 suk- zessive alle Schulen mit Ganztagsbetrieb mit Trinkwassersprudlern aus. Die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts fällt nicht in den Aufgabenbereich des Schul- trägers.