Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Vertrag zwischen Kultusministern und Schulbuchverlagen - Software zur Überprüfung von Urheberrechtsverstößen
| Vorlage: | 28769 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.01.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 24. November 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 31. Plenarsitzung Gemeinderat 24.01.2012 969 16 öffentlich Vertrag zwischen Kultusministern und Schulbuchverlagen - Software zur Überprüfung von Urheberrechtsverstößen A. Auf welche Art möchte die Stadt Karlsruhe die von den Schulbuchverlagen zur Verfügung gestellte Software zum Aufspüren von Plagiaten an Schulen (genannt „Schultrojaner“) zum Einsatz bringen? B. Welche Möglichkeiten der Entlastung sieht die Stadt Karlsruhe, um Lehrerinnen und Lehrer nicht in die Situation eines Disziplinarverfahrens wegen Verletzung des Urheberrechtes zu bringen? (z. B. Mehr Ressourcen für Unterrichtsmaterialien zur Verfügung stellen) Im Dezember 2010 haben die 16 Kultusminister der Länder und der Verband der Schulbuchverlage - VdS Bildungsmedien e. V. einen Vertrag über die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen getroffen. Dieser ist seit Januar 2011 in Kraft. In Paragraph 6 Absatz 4 wird vereinbart, dass 1 % der Schulrechner mit Hilfe einer Software auf Plagiate untersucht werden sollen. Diese Software soll den kommunalen und privaten Schulträgern ab Frühjahr 2012 zur Verfügung stehen, bekundet VdS-Sprecher Christoph Bornhorn am 31. Oktober 2011 in Frankfurt am Main. Mit Hilfe dieser Software können die Schulträger an Schulen die Einhaltung der urheberrechtlichen Vorschriften stichprobenartig überwachen bzw. überprüfen. Sollten Verstöße festgestellt werden, erwartet die Schulleitung und die Lehrerinnen/Lehrer ein Disziplinarverfahren. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Lehrervertreter bemerken, dass vor dem Abschluss der Vereinbarung weder die zuständigen Datenschutzbeauftragten der Länder eingebunden wurden noch die zum Einsatz kommende Software geprüft wurde. Fragwürdig ist ebenfalls, so die GEW, dass Lehrkräfte gezielt einer Ausforschung im Interesse Dritter ausgesetzt sind. Die GEW hält den Einsatz der Software für „mitbestimmungsrechtlich fragwürdig“. Fakt ist, dass Lehrerinnen und Lehrer nicht kopieren um Urheberrechte zu verletzen, sondern um den Schülerinnen und Schülern attraktives Unterrichtsmaterial und vielfältige Übungsmöglichkeiten, vor allem im Rahmen von offenen Unterrichtsformen, zur Verfügung stellen möchten. Um ihren Lehrauftrag und die effizienten Lernformen individueller Förderung umsetzen zu können, sind Lehrerinnen und Lehrer auf Kopien angewiesen, zumal die Schulen schon seit Jahren darauf hinweisen, dass zu der Umsetzung dieser Lernformen eine Aufstockung von Ressourcen für Lernmaterialien an den Schulen dringend vonnöten ist. Nach dieser Rechtslage finden sich Schulleitungen und Lehrerinnen und Lehrer in der Situation wieder, jedes benötigte Material aufzulisten und dem Schulträger eine entsprechende Bestellliste zuzusenden, damit disziplinarrechtliche Schritte abgewendet werden können. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Januar 2012
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 24.11.2011 eingegangen: 24.11.2011 Gremium: 31. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.01.2012 969 16 öffentlich Dez. 3 Vertrag zwischen Kultusministern und Schulbuchverlagen - Software zur Überprüfung von Urheberrechtsverstößen A. Auf welche Art möchte die Stadt Karlsruhe die von den Schulbuchverlagen zur Verfügung gestellte Software zum Aufspüren von Plagiaten an Schulen (genannt „Schultrojaner“) zum Einsatz bringen? Der Gesamtvertrag zwischen den Bundesländern und dem Verband der Schulbuchverlage hat keine unmittelbare Bindungswirkung für die Kommunen als Schulträger. Da für die städtischen Schulen kein zentraler Server vorgehalten wird, fällt die Verantwortung hier in den Bereich der jeweiligen Schule. B. Welche Möglichkeiten der Entlastung sieht die Stadt Karlsruhe, um Lehrerinnen und Lehrer nicht in die Situation eines Disziplinarverfahrens wegen Verletzung des Urheberrechtes zu bringen (z. B. mehr Ressourcen für Unterrichtsmaterialien zur Verfügung stellen)? Das Kultusministerium hat bereits mit Schreiben vom 01.06.2011 alle öffentlichen Schulen ausführlich über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die gesetzlichen Rege- lungen sowie den Gesamtvertrag informiert. Für die kommunalen Schulträger besteht kei- ne Veranlassung zu weitergehenden Maßnahmen.