Anfrage StR Borner, StRn van Hoffs, StRn Dr. Leidig (GRÜNE): Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe

Vorlage: 28767
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.01.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.01.2012

    TOP: 14

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Berufl.Teilhabe
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Uta van Hoffs (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) vom 23. November 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 31. Plenarsitzung Gemeinderat 24.01.2012 967 14 öffentlich Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe 1. Wie hoch ist die spezifische Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen im Stadtkreis Karlsruhe im Vergleich zur allgemeinen Arbeitslosenquote? 2. Wie hoch ist die Beschäftigungsquote von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit Behinderungen im Kämmereibereich und in den städtischen Gesellschaften? Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe im Kämmereibereich bzw. in den städtischen Gesellschaften, die entrichtet werden muss, wenn die gesetzliche Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen nicht erreicht wird? (bitte je nach Gesellschaft einzeln aufschlüsseln) 3. Wird im Kämmereibereich und in den städtischen Gesellschaften das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX angewandt? Wenn nein, warum nicht? (bitte die städtischen Gesellschaften einzeln benennen) 4. Mit welchen Einrichtungen und Diensten für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen arbeiten die Stadtverwaltung und das Jobcenter Stadt Karlsruhe zusammen? 5. Welche Anstrengungen werden im Jobcenter Stadt Karlsruhe unternommen, um die besonderen Aufgaben im Bereich der beruflichen Förderung von Menschen mit Behinderungen nachhaltig und dauerhaft zu bewältigen? Gibt es hierfür qualifizierte Personalstrukturen? 6. Welche Mittel aus SGB II im Bereich des Jobcenter Stadt Karlsruhe werden zur beruflichen Eingliederung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit Behinderungen eingesetzt? Wurden diese Mittel im Rahmen der Kürzungen der Eingliederungsmittel reduziert? Wenn ja, welche Konsequenzen hat dies nach sich gezogen? 7. Welche Beschäftigungsprogramme für Menschen mit Behinderungen werden seitens des Jobcenter Stadt Karlsruhe angeboten? Wie viele arbeitslose Menschen mit Behinderungen werden in diesen Beschäftigungsprogrammen unterstützt? 8. Welche Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung bzw. das Jobcenter Stadt Karlsruhe über die Anzahl von Schulabgängern und Schulabgängerinnen mit Behinderungen in Karlsruhe, die in den kommenden Jahren in den Arbeitsmarkt entlassen werden? Welche Anstrengungen werden unternommen, um diese Menschen auf dem Arbeitsmarkt adäquat unterzubringen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Laut einer neuen DGB-Studie gibt es immer mehr Menschen mit Behinderungen ohne Arbeit. Aktuelle Zahlen der Arbeitsmarktdaten für die Stadt Karlsruhe bestätigen diesen Trend: Waren im Oktober 2010 noch 345 schwer behinderte Menschen im Rechtskreis SGB II (umgangssprachlich Hartz IV) arbeitslos gemeldet, so lag diese Zahl im Oktober 2011, trotz Belebung des Arbeitsmarktes, schon bei 409 Personen, während die Zahl der Arbeitslosen insgesamt nahezu konstant blieb. Sollte dieser Trend fortbestehen, droht immer mehr Menschen mit Behinderungen wegen der Unterbrechung ihrer Erwerbsbiografie die Altersarmut. Ziel dieser Anfrage ist zu erfahren, inwieweit die Stadt Karlsruhe und die städtischen Gesellschaften ihrer Pflicht zur Beschäftigung vom Menschen mit Behinderungen nachkommen. Darüber hinaus möchten wir in Erfahrung bringen, wie die Stadt Karlsruhe und das Jobcenter Stadt Karlsruhe mit der Integration von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben umgehen wollen, während die Bundesregierung die Situation durch Kürzungen der Eingliederungsmittel bei der Bundesagentur für Arbeit weiter verschärft. unterzeichnet von: Michael Borner Uta van Hoffs Dr. Ute Leidig Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Januar 2012 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 14
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Uta van Hoffs (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) vom: 23.11.2011 eingegangen: 23.11.2011 Gremium: 31. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.01.2012 967 14 öffentlich Dez. 3 Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe 1. Wie hoch ist die spezifische Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen im Stadtkreis Karlsruhe im Vergleich zur allgemeinen Arbeitslosenquote? Nach Information der Agentur für Arbeit gibt es für schwerbehinderte Arbeitslose keine Arbeits- losenquote, weil es keine Bezugsgröße für Schwerbehinderte gibt. Es kann nur der Anteil an allen Arbeitslosen berechnet werden. Für den Stadtkreis Karlsruhe ergibt sich ein Anteil von 7,3 %, gemessen an allen Arbeitslosen (Quelle: Statistikservice der Bundesagentur Südwest) 2. Wie hoch ist die Beschäftigungsquote von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit Behinderungen im Kämmereibereich und in den städtischen Gesellschaften? Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe im Kämmereibereich bzw. in den städtischen Ge- sellschaften, die entrichtet werden muss, wenn die gesetzliche Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen nicht erreicht wird? (bitte je nach Gesellschaft einzeln aufschlüsseln) Im Bewusstsein ihrer besonderen sozialen Verantwortung als öffentlicher Arbeitgeber hat die Stadt Karlsruhe in der Vergangenheit bereits stets alle Anstrengungen unternommen, um die Beschäftigungsquote über die gesetzlich geforderte Fünf-Prozent-Marke zu erfüllen. Im Käm- mereibereich beträgt die Beschäftigungsquote von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit Behinderungen Stand Dezember 2010 6,5 %. Dies entspricht 317 anrechnungsfähigen Pflichtplätzen. Eine Ausgleichsabgabe ist deshalb im Kämmereibereich bisher noch nie ange- fallen. Eine Aktualisierung der Zahlen wird im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach dem Schwerbehindertenrecht zum 31.03.2012 erfolgen. Bei den städtischen Gesellschaften stellt sich das Bild differenziert dar, wobei in 6 von 19 Ge- sellschaften gem. § 71 Abs. 1 SGB IX keine Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinder- ter Menschen besteht. Nicht erreicht wird die gesetzliche Beschäftigungsquote von der Quote Ausgleichsabgabe - Albtal-Verkehrs-Gesellschaft 2,1 % 40.680,00 € - KVVH - Geschäftsbereich Rheinhäfen 0,0 %, 1.242,00 € - Karlsruher Bäder-Gesellschaft 0,0 % (in den Bäderbetrieben wird Quote übererfüllt) 1.260,00 € - TelemaxX 1,8 % 3.420,00 € - Karlsruher Verkehrsverbund nur für drei Monate erfüllt, 945,00 € - Karlsruher Versorgungsdienste 1,9 % 15.534,00 € Seite 2 Die folgenden Gesellschaften erfüllten die gesetzliche Quote: - Arbeitsförderungsbetriebe Quote 13,4 % - Karlsruher Fächerbad gmbH Quote 13,0 % - Stadtwerke Karlsruhe Quote 7,2 % - Verkehrsbetriebe Karlsruhe Quote 7,2 % - Städtisches Klinikum Karlsruhe Quote 5,6 % - Volkswohnung GmbH Quote 7,0 % - Karlsruher Messe- und Kongress GmbH Quote 5,8 % 3. Wird im Kämmereibereich und in den städtischen Gesellschaften das betriebliche Ein- gliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB XII angewandt? Wenn nein, warum nicht? (bitte die städtischen Gesellschaften einzeln benennen) Das von einer Arbeitsgruppe im Benehmen mit dem Gesamtpersonalrat, der Gesamtschwer- behindertenvertretung, dem Ärztlichen Dienst und dem Arbeitssicherheitsdienst bereits Ende 2006 erarbeitete Konzept zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement im Kämmereibereich wurde schrittweise seit 2007 mit zuletzt 10 Pilotdienststellen (Gartenbauamt, Sozial- und Ju- gendbehörde, Ordnungs- und Bürgeramt, Stadtamt Durlach, Liegenschaftsamt, Tiefbauamt, Friedhof- und Bestattungsamt, Bauordnungsamt, Ortsverwaltung Neureut und Hauptamt) er- probt. Seit 01.02.2011 wurde über eine Dienstvereinbarung zwischen dem Herrn Oberbürger- meister und dem Gesamtpersonalrat das Betriebliche Eingliederungsmanagement flächende- ckend eingeführt. In allen Gesellschaften der Stadt Karlsruhe werden die Grundsätze des betrieblichen Einglie- derungsmanagements gem. § 84 Abs. 2 SGB IX angewandt. Allerdings sind bis dato noch nicht bei allen Gesellschaften auch tatsächlich Erkrankungen aufgetreten, die ein Tätigwerden nach den Vorschriften des SGB IX erforderlich gemacht hätten. Beim Städtischen Klinikum, den Karlsruher Versorgungsdiensten und dem Medizinischen Versorgungszentrum besteht zwar noch keine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat im Sinne des § 84 Abs. 2 SGB IX, dennoch wurden schon vor Jahren in Abstimmung mit den Betriebsparteien diverse Vorkeh- rungen getroffen, um eine effektive Personalfürsorge, insbesondere die Integration und die Prävention für Menschen mit Behinderung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu fördern und zu sichern. 4. Mit welchen Einrichtungen und Diensten für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen arbeiten die Stadtverwaltung und das Jobcenter Stadt Karlsruhe zu- sammen? Das Jobcenter Stadt Karlsruhe arbeitet mit allen Trägern der medizinischen (z. B. Krankenkas- sen) und beruflichen Rehabilitation (Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften und Ar- beitsagentur) eng zusammen. Dabei finden insbesondere mit der Deutschen Rentenversiche- rung und der Arbeitsagentur regelmäßige Besprechungen statt. Zur Unterstützung der Vermitt- lungsfachkräfte bei der Feststellung eines möglichen Bedarfes an beruflichen Rehabilitations- maßnahmen werden regelmäßig die Fachdienste der Arbeitsagentur (Ärztlicher Dienst, Psy- chologischer Dienst u. Technischer Beratungsdienst) eingebunden. 5. Welche Anstrengungen werden im Jobcenter Stadt Karlsruhe unternommen, um die besonderen Aufgaben im Bereich der beruflichen Förderung von Menschen mit Behin- derungen nachhaltig und dauerhaft zu bewältigen? Gibt es hierfür qualifizierte Personalstrukturen? In jedem Team für Markt und Integration wurde ein Persönlicher Ansprechpartner zu den Be- sonderheiten der beruflichen Rehabilitation geschult und dient als Multiplikator im Team. In Zweifelsfällen wird aber zusätzlich auch auf die langjährige Fachkompetenz der Beraterinnen und Berater für Rehabilitationsfragen in der Arbeitsagentur zurückgegriffen. Seite 3 6. Welche Mittel aus SGB II im Bereich des Jobcenters Stadt Karlsruhe werden zur berufli- chen Eingliederung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit Behinderungen ein- gesetzt? Wurden diese Mittel im Rahmen der Kürzungen der Eingliederungsmittel reduziert? Wenn ja, welche Konsequenzen hat dies nach sich gezogen? Im Jahr 2011 hat das Jobcenter Stadt Karlsruhe 663.000 Euro Leistungen zur beruflichen Re- habilitation eingesetzt. Da Leistungen zur beruflichen Rehabilitation Pflichtleistungen sind, wurde trotz sinkendem Eingliederungsbudget keine Kürzung gegenüber dem Vorjahr vorge- nommen. Neben den speziellen Eingliederungsleistungen für Rehabilitanden wurden alle anderen Ein- gliederungsmaßnahmen wie Eingliederungszuschüsse, Förderung der beruflichen Weiterbil- dung usw. auch für Menschen mit Behinderung eingesetzt. 7. Welche Beschäftigungsprogramme für Menschen mit Behinderungen werden seitens des Jobcenter Stadt Karlsruhe angeboten? Wie viele arbeitslose Menschen mit Behinderungen werden in diesen Beschäfti- gungsprogrammen unterstützt? Das Jobcenter legt keine eigenen Beschäftigungsprogramme auf. 8. Welche Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung bzw. das Jobcenter Stadt Karlsruhe über die Anzahl von Schulabgängern und Schulabgängerinnen mit Behinderungen in Karls- ruhe, die in den kommenden Jahren in den Arbeitsmarkt entlassen werden? Welche Anstrengungen werden unternommen, um diese Menschen auf dem Arbeitsmarkt adäquat unterzubringen? Jugendliche mit Behinderungen werden durch die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit beim Übergang Schule in Ausbildung/Arbeitsmarkt intensiv betreut. Das Reha-Team ist durch ge- setzliche Regelung auch für die Jugendlichen aus den Bedarfsgemeinschaften (SGB II Job- center) zuständig. Im Bereich der Stadt Karlsruhe werden 5 Förderschulen für Lernbehinderte, 2 Sonderschulen für Sehbehinderte und Hör-Sprachbehinderte und 2 Sonderschulen für geistig Behinderte durch die Reha-Beratung betreut. Die Förderschulen werden von Schülern und Schülerinnen aus dem Stadtbezirk Karlsruhe besucht, die Sonderschulen haben ein Einzugsgebiet auch aus dem Landkreis. Mit allen Schülern und Schülerinnen und deren Eltern werden ab der vorletzten Klasse Berufs- orientierungsmaßnahmen und Beratungsgespräche durchgeführt. Pro Klasse sind das zwei Berufsorientierungsmaßnahmen, ein Elternabend und bis zur Schulentlassung mindestens 2 Beratungsgespräche. Zum Angebot gehören auch der Ärztliche und Psychologische Dienst der Agentur für Arbeit, um den für die behinderten Jugendlichen notwendigen Förderbedarf abzu- klären. Die Reha-Beratung arbeitet eng mit den Lehrern und Lehrerinnen sowie anderen Betreuern und Betreuerinnen aus dem Netzwerk, Jugendhilfe, Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe, Be- rufseinstiegsbegleitung und dem Integrationsfachdienst zusammen. Die Beratung/Begleitung erfolgt auch nach dem Übergang aus der allgemeinbildenden Schule weiter im Berufsvorberei- tungsjahr (BVJ) bzw. im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB), in den weiterführenden Schulen, während der Ausbildung bis zum Übergang in den Arbeitsmarkt. Auch in den berufsbildenden Schulen erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Netzwerk, mindestens ein Beratungsangebot in der Schule und weitere Beratungsgespräche in der Agen- tur, bis ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis erreicht wird. Seite 4 Für den Schulentlass-Jahrgang 2012 werden derzeit 120 behinderte Jugendliche aus dem Be- reich Förderschule/Sonderschule Stadt Karlsruhe betreut. Hinzu kommen ca. 100 Schulab- gänger und Schulabgängerinnen aus dem BVJ für Förderschüler und Förderschülerinnen der Carl-Hofer-Schule, Gewerbeschule Durlach und der Elisabeth-Selbert-Schule. Derzeit besu- chen 48 behinderte Jugendliche eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, die 2012 in be- sonders geförderte Ausbildungen bzw. Beschäftigungsverhältnisse einmünden werden. Für diese Jugendlichen finanziert die Agentur für Arbeit Karlsruhe betriebliche Ausbildungen, Aus- bildungen begleitet durch Bildungsträger, überbetriebliche Ausbildungen in Reha- Einrichtungen bei Bildungsträgern vor Ort und in Berufsbildungswerken. Für Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung für eine Ausbildung nicht geeignet sind, aber nach einer Vorbereitung in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können, wird eine kooperative Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV) als Maßnah- me mit einer Dauer von 18 Monaten angeboten. In dieser Maßnahme erfolgt eine enge Be- treuung in geeigneten Betrieben durch einen Job-Coach. Für behinderte Jugendliche, die in Regelschulen beschult werden, können keine konkreten Zahlenangaben gemacht werden, durchschnittlich sind dies etwa 100 Jugendliche. Sie werden ebenfalls durch die Reha-Beratung betreut, wenn der Förderbedarf gemäß § 19 SGB III und SGB IX zur Teilhabe am Arbeitsleben notwendig ist, um eine Integration in den Ausbildungs-/ Arbeitsmarkt zu erreichen.