Anfrage StRn Luczak-Schwarz, StR Ehlgötz, StR Weinbrecht (CDU) sowie CDU-Gemeinderatsfraktion: Brandschutzunterricht an Grundschulen

Vorlage: 28765
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.01.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Oststadt, Rintheim, Weiherfeld-Dammerstock

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.01.2012

    TOP: 12

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Brandschutzunterricht
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Rainer Weinbrecht (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 22. November 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 31. Plenarsitzung Gemeinderat 24.01.2012 965 12 öffentlich Brandschutzunterricht an Grundschulen 1. In welchem Maße ist der vorbeugende Brandschutzunterricht für Grundschul- kinder in allen Ortsteilen gewährleistet, in denen es keine Freiwillige Feuer- wehr gibt? 2. Wie ist es um die Kapazitäten bei der Berufsfeuerwehr bzw. der Freiwilligen Feuerwehr bestellt, um an allen Grundschulen Brandschutzunterricht durchzu- führen? 3. Die von der Berufsfeuerwehr bzw. der Freiwilligen Feuerwehr für den Brand- schutzunterricht abgestellten Personen werden gesondert für diese Aufgabe geschult. Inwieweit wäre es sinnvoll, weitere Schulungen oder Ausbildungen anzubieten? 4. Welche Aufwandsentschädigungen werden für die Brandschutzunterrichter gewährt? Sachstand/Begründung: Der vorbeugende Brandschutzunterricht in den Schulklassen der Karlsruher Grundschulen wird von der CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe seit Anbeginn begrüßt. Uns liegen durch- weg positive Rückmeldungen aus Schulklassen und Lehrerschaft zum Brandschutzunterricht vor. Um diesen Unterricht auch künftig zu sichern, stellten sich die Fragen nach Bedarf und Kapazitäten. Da der Unterricht federführend durch die Berufsfeuerwehren, aber auch durch die Freiwilligen Feuerwehren gewährleistet wird, die in einigen Ortsteilen ansässig sind, ist es wichtig zu erfahren, wie es um heutige Aufwandsentschädigungen und die künftigen Schulungen bestellt ist. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Thorsten Ehlgötz Rainer Weinbrecht Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Januar 2012

  • TOP 12
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Rainer Weinbrecht (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 22.11.2011 eingegangen: 22.11.2011 Gremium: 31. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.01.2012 965 12 öffentlich Dezernat 5 Brandschutzunterricht an Grundschulen 1. In welchem Maße ist der vorbeugende Brandschutzunterricht für Grundschul- kinder in allen Ortsteilen gewährleistet, in denen es keine Freiwillige Feuerwehr gibt? In den Ortsteilen (Innen-, West-, Nord-, Südwest-, Oststadt, Dammerstock, Rintheim) besteht für die Schulen die Möglichkeit, einen Besuch der Hauptfeuerwache und Feu- erwache West am Vormittag durchzuführen. 2. Wie ist es um die Kapazitäten bei der Berufsfeuerwehr bzw. der Freiwilligen Feuerwehr bestellt, um an allen Grundschulen Brandschutzunterricht durchzu- führen? Im Bildungsplan Baden-Württemberg 2004 werden für die Grundschule, insbesondere der 4. Klasse, die Kompetenzen und Inhalte im Fachverbund Mensch, Natur und Kultur (MeNuK) zum Thema Feuer, Brandgefahren, Brandverhütung und Feuerwehr beschrieben und durch die Lehrkräfte vermittelt. Dazu bietet auch die Landsfeuerwehr- schule Baden-Württemberg spezielle Lehrgänge für Lehrkräfte an. Das Feuerwehrgesetz gibt der Gemeinde die Möglichkeit, Maßnahmen der Brandver- hütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und -erziehung nach § 2 Nr. 2 der Feuerwehr zu übertragen (Kann-Aufgabe). Da diese „Kann-Aufgabe“ bisher nicht der Feuerwehr Karlsruhe übertragen wurde, beschränken sich die bisherigen Aktivitäten der Brandschutzaufklärung und -erziehung durch die Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr auf ein Mindestmaß. Die Berufsfeuerwehr bietet für die Grundschulen den Besuch auf den beiden Feuerwa- chen am Vormittag an. Die Angehörigen der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr unterstützen wegen der beruflichen und schulischen Rahmenbedingungen nur sehr eingeschränkt den Brandschutzunterricht an den Schulen in ihren Ortsteilen. Aus per- sonellen und haushalterischen Gründen kann die flächendeckende Brandschutzerzie- hung nicht an allen Grundschulen durch die Feuerwehr unterstützt werden. Darüber hinaus ist die Branddirektion zum Schulunterricht ergänzend tätig. Alle Karls- ruher Schulen können im Rahmen von außerschulischen Veranstaltungen das „Exper- tenwissen“ der Feuerwehr nutzen. Es besteht die Möglichkeit, die Hauptfeuerwache und Feuerwache West der Berufsfeuerwehr zu besuchen. Neben der Besichtigung ei- ner Feuerwache mit ihren Fahrzeugen und Geräten werden auch die Inhalte zum Seite 2 Brandschutzunterricht in Absprache mit den Lehrkräften und ergänzend zu diesen vermittelt. Die Schüler und Schülerinnen lernen die Aufgaben der Feuerwehr kennen. Schulen im Einzugsgebiet der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe werden in der Regel direkt durch die Abteilungen betreut. Themen und Inhalte sind ähnlich wie auf den Wachen der Berufsfeuerwehr und werden den örtlichen Gegebenheiten ange- passt. Darüber hinaus gehende Unterstützung durch die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr ist nur durch weitere Brandschutzerzieherinnen oder Brandschutzerzieher möglich. Zurzeit befindet sich ein Mitarbeiter der Arbeitsförderungsbetriebe (AFB) im Rahmen der Bürgerarbeit in der Einarbeitungsphase zum Brandschutzerzieher. Diese Maß- nahme ist zeitlich auf ein bis maximal drei Jahre befristet. 3. Die von der Berufsfeuerwehr bzw. der Freiwilligen Feuerwehr für den Brand- schutzunterricht abgestellten Personen werden gesondert für diese Aufgabe geschult. Inwieweit wäre es sinnvoll, weitere Schulungen oder Ausbildungen an- zubieten? Grundsätzlich sind weitere Schulungen und Weiterbildungen für die Angehörigen, die den Brandschutzunterricht in Grundschulen durchführen, wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig. 4. Welche Aufwandsentschädigungen werden für die Brandschutzunterrichter gewährt? Eine Aufwandentschädigung für den Brandschutzunterricht wird nicht geleistet, da die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch die Mitarbeiter der Branddirektion während der üblichen Dienstzeit und durch die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ehrenamt- lich erfolgt.