Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Baugrund und Entwicklung der Kombilösung

Vorlage: 28763
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.01.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.01.2012

    TOP: 11.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FW-Kostenentwicklung Kombilösung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 21. November 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 31. Plenarsitzung Gemeinderat 24.01.2012 963 11 a öffentlich Kombilösung: Baugrund und Kostenentwicklung bei der Kombilösung A. Über die Kostenexplosion bei den bisher ausgeführten Arbeiten der ersten Komponente der Kombilösungen - der U-Strab - erfuhr die Öffentlichkeit aus den Medien. Die Bekanntgabe der neueren Kostenentwicklung wurde vom Geschäftsführer der KASIG, Herrn Casazza, für November angekündigt. Wie hoch liegen nunmehr die Kosten der U-Strab respektive die Gesamtkosten der Kombilösung per November 2011? B. Sind weitere Kostensteigerungen wegen technischer Schwierigkeiten bereits absehbar? C. Werden wegen der Bauverzögerungen und des zeitweiligen Baustillstandes Entschädigungsforderungen der beauftragten Firmen wegen Behinderung erwartet? D. Trifft es zu, dass zur Begleichung der U-Strab derzeit per Anzeige ein erfahrener Projekt- und Bauleiter gesucht wird? E. Welche Baugrundgutachten liegen der ARGE vor? F. War aus diesem nicht ersichtlich, dass es zu Problemen an den Haltestellenbauwerken kommen kann? G. Ist nach den vorliegenden Baugrundgutachten eine Gefährdung der Menschen und Bauwerke – z. B. durch Blindgänger aus dem 2. Weltkrieg – auszuschließen? H. Ist es korrekt, dass mangelnde Kenntnis des Untergrundes und damit verbundene Kostensteigerungen nicht förderfähig sind? Die Verzögerungen beim Bauvorhaben Kombilösung steigen stetig, mit Ihnen auch die Kosten. Grund könnten mangelnde Kenntnisse des Bauuntergrundes sein. Zumindest lassen einige Probleme bei den Haltestellenbauwerken das vermuten. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Nach derzeitigem Stand (Okt. 2011) rechnet die KASIG mit weiteren Mehrkosten von zirka 3,2 Millionen Euro, was die Baukosten der Kombilösung auf 640,9 Millionen Euro erhöht. Genaue Zahlen will man der Öffentlichkeit im Dezember 2011 präsentieren. Damit erhöhen sich die anfänglich kalkulieren 496 Millionen Euro um jetzt insgesamt 144,9 Millionen Euro. Der Drucksache 15/587 des Landtages von Baden-Württemberg – Petition 14/5193 betr. Überprüfung der Förderfähigkeit des Vorhabens „Kombilösung Karlsruhe“ ist zu entnehmen: „Bei Projekten nach dem GVFG-Bundesprogramm übernimmt das Land einen Anteil von 20 v. H. im Rahmen der Komplementär-Finanzierung. Die vorgesehene Zuwendung in Höhe von 100,8 Mio. Euro stellt grundsätzlich eine Festbetragsfinanzierung dar, wie sie vom Landesrechnungshof immer wieder gerade bei Prüfungen von Fördervorhaben im Öffentlichen Personennahverkehr angeregt worden ist. Durch Festbetragsförderungen können grundsätzlich die Risiken für den Landeshaushalt in Grenzen gehalten werden. Der Landtag Baden-Württemberg hat den vom Land in der Rahmenvereinbarung in Aussicht gestellten Förderbetrag im Staatshaushaltsplan 2007 als Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung gestellt, die ins Jahr 2008 übertragen wurde. Aufgrund dieser Verpflichtungsermächtigung wurde im Dezember 2008 die rechtlich verbindliche Finanzierungsvereinbarung zwischen Land und Stadt Karlsruhe abgeschlossen. Der dem UM seit Ende August von der KASIG vorgelegte Änderungs- und Ergänzungsantrag nennt nunmehr Gesamtkosten in Höhe von 637,6 Millionen Euro. Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) ist vom UM mit der Prüfung dieses Erhöhungsantrages hinsichtlich der Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit beauftragt. Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Zum jetzigen Zeitpunkt liegt weder das Prüfungsergebnis der NVBW zum Änderungs- und Ergänzungsantrag der KASIG über die Kostensteigerungen beim Vorhaben „Kombilösung Karlsruhe“ noch das Ergebnis des Abstimmungsprozesses über die Anerkennung der Kostensteigerungen mit dem Bund vor.“ unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Januar 2012

  • TOP 11a
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 21.11.2011 eingegangen: 21.11.2011 Gremium: 31. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.01.2012 963 11 a öffentlich Dez. 4 Kombilösung: Baugrund und Kostenentwicklung bei der Kombilösung A. Über die Kostenexplosion bei den bisher ausgeführten Arbeiten der ersten Komponente der Kombilösung - der U-Strab - erfuhr die Öffentlichkeit aus den Medien. Die Bekanntgabe der neueren Kostenentwicklung wurde vom Geschäftsführer der KASIG, Herrn Casazza, für November angekündigt. Wie hoch liegen nunmehr die Kosten der U-Strab respektive die Gesamtkosten der Kombilösung per November 2011? Mit veröffentlichtem Sachstand November 2011 liegen die Kosten für die Rohbau- arbeiten des Stadt- und Straßenbahntunnels unter der Kaiserstraße mit dem Süd- abzweig in die Ettlinger Straße bei 452 Mio. Euro. Die Gesamtkosten der Kombilö- sung belaufen sich auf ca. 640,9 Mio. Euro. B. Sind weitere Kostensteigerungen wegen technischer Schwierigkeiten bereits absehbar? Weitere Kosten sind im Zuge der Abbrucharbeiten "Substage" aufgrund der Kon- tamination mit Asbest in Höhe von ca. 1 Mio. Euro entstanden. C. Werden wegen der Bauverzögerungen und des zeitweiligen Baustillstandes Entschädigungsforderungen der beauftragten Firmen wegen Behinderung erwartet? Wenn Behinderungen und Verzögerungen in der Bauausführung nicht von den be- auftragten Firmen zu verantworten sind, können daraus resultierende Mehrkosten geltend gemacht werden. D. Trifft es zu, dass zur Begleitung der U-Strab derzeit per Anzeige ein erfahre- ner Projekt- und Bauleiter gesucht wird? Es trifft zu, dass die KASIG für die weitere Begleitung der Bauarbeiten qualifizierte Mitarbeiter sucht. Seite 2 E. Welche Baugrundgutachten liegen der Arge vor? Der Arge liegen alle Baugrundgutachten vor, die im Zuge der Entwurfs- und Aus- schreibungsplanung von der KASIG beauftragt wurden. Im Einzelnen sind dies ein Ergänzungsgutachten, Untersuchungen zur Hydrologie und des Grundwassers sowie ein Gutachten zur Erkundung oberflächennaher Altlasten. F. War aus diesem nicht ersichtlich, dass es zu Problemen an den Haltestellen- bauwerken kommen kann? Die Baugrundgutachten beschreiben alle für das Verständnis des Baugrundes er- forderlichen Eigenschaften und Parameter, so dass aus diesen Gutachten keine Probleme ersichtlich waren. Die Beseitigung von unerwarteten Bauwerksteilen im Untergrund sowie ins- besondere die notwendige Änderung der Verfahrenstechnik bei der Sicherung der historischen Karstadt-Fassade an der künftigen unterirdischen Haltestelle Lammstraße, aber auch Störungen im Planungs- und Bauablauf, etwa im Zusammenhang mit den zahlreichen und sehr komplexen Leitungsverlegungen, führten zu Verzögerungen. G. Ist nach den vorliegenden Baugrundgutachten eine Gefährdung der Men- schen und Bauwerke – z. B. durch Blindgänger aus dem 2. Weltkrieg – aus- zuschließen? Grundsätzlich ist ein Baugrundgutachten nicht geeignet um Verdachtsmomente auf Blindgänger aus dem 2. Weltkrieg zu erhalten. Hierfür eignen sich Luftbildauswer- tungen, Sondierungen im Baufeld und daraus resultierende Maßnahmen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Baden-Württemberg. Diese Vorgehensweise in Bezug auf Blindgänger wird bei den Baumaßnahmen zur Kombilösung angewandt. H. Ist es korrekt, dass mangelnde Kenntnis des Untergrundes und damit ver- bundene Kostensteigerungen nicht förderfähig sind? Die Annahme, dass mangelnde Kenntnis des Untergrunds vorhanden wäre, ist falsch. Daher stellt sich die Frage nach der Förderfähigkeit nicht.