Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion: Neuverpachtung Hofgut Maxau
| Vorlage: | 28759 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.01.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Knielingen |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 14. Dezember 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 31. Plenarsitzung Gemeinderat 24.01.2012 959 7 öffentlich Neuverpachtung Hofgut Maxau 1. Bei der Neuverpachtung des Hofguts Maxau werden die von der Arbeitsgruppe zum Landschaftspark Rhein entwickelten Vorschläge zugrunde gelegt. 2. Das Hofgut wird zu einem biologisch bewirtschafteten Lernbauernhof entwickelt. 3. Die Entscheidung über die Neuverpachtung erfolgt in einem transparenten Verfahren. Dabei werden die Vergabekriterien vom Gemeinderat bzw. seinen Fachausschüssen festgelegt. 4. Die Neuverpachtung erfolgt nicht unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten, da vom Pächter Leistungen für Naherholung, Landschaftspflege und Landwirtschaftspädagogik erwartet werden. Solche Leistungen, von denen die Stadt enorm profitiert, sind nicht zum Nulltarif zu haben. Ende September wurde in der Stadtzeitung die Ausschreibung zur Verpachtung des Hofguts Maxau veröffentlicht; am 31.10.2011 endete die Bewerbungsfrist. Der Gemeinderat war im Vorfeld weder über die bevorstehende Ausschreibung noch über die aus unserer Sicht deutlich zu kurze Bewerbungsfrist informiert worden. Potentielle Bieter und Bieterinnen hatten nur sehr wenig Zeit, ein fundiertes Nutzungs- und Finanzierungskonzept zu erarbeiten. Bei der Diskussion um die Vergabe zur Neuverpachtung des städtischen Hofguts müssen die von der interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Landschaftspark Rhein entwickelten Ideen und Vorstellungen umfassend berücksichtigt werden. So muss das zukünftige Nutzungskonzept gut in den Landschaftspark Rhein integriert werden. Hierzu gehören neben einer Umstellung auf biologische Landwirtschaft die für die Kulturlandschaft der Rheinauen typischen extensiven Grünlandflächen. Außerdem Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ müssen mit einer durchdachten Besucherlenkung Konflikte zwischen Naherholung und Naturschutz im FFH- und Vogelschutzgebiet minimiert werden. Das einzige noch im städtischen Besitz befindliche Hofgut soll außerdem zu einem Lernbauernhof weiterentwickelt werden. Dabei muss ein Teil der Ackerflächen darauf ausgelegt sein, verschiedene, teilweise historische Anbaumethoden zu präsentieren. Kindern und Jugendlichen soll gezeigt werden, wie gesunde Lebensmittel produziert und Tiere artgerecht gehalten werden können. Für einen attraktiven Lernbauernhof ist ein pädagogisches Konzept notwendig, und es muss das für die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Schulklassen erforderliche Personal zur Verfügung stehen. Ergänzend zu dem bereits im Bau befindlichen Mehrgenerationenspielplatz im Landschaftspark Rhein sollten eine regionale Gastronomie mit familienfreundlichen Preisen und ein Hofladen für die Direktvermarktung das Angebot im Bereich Maxau komplettieren. Naherholung, Landwirtschaftspädagogik und Landschaftspflege sind nicht zum Nulltarif zu haben. Deshalb ist es wichtig, dass bei der Vergabe zur Neuverpachtung nicht allein wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen und dass die Kommunalpolitik in die jetzt anstehenden Entscheidungen eng miteingebunden wird. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Januar 2012
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 14.12.2011 eingegangen: 14.12.2011 Gremium: 31. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.01.2012 959 7 öffentlich Dezernat 4 Neuverpachtung Hofgut Maxau - Kurzfassung - Die Ausschreibung der Neuverpachtung wurde aus der Planung für den Land- schaftspark Rhein entwickelt und ist mit den betroffenen Fachdienststellen abge- stimmt. Die Flächen im Landschaftspark sind biologisch zu bewirtschaften; von der Verpflich- tung zu einer zertifizierten gesamtbetrieblichen Umstellung wird abgesehen. Es ist eine Öffnung des Betriebs für die Öffentlichkeit und die Übernahme pädagogi- scher Aufgaben wie bei anderen Betrieben in der Region vorgesehen. Ein von der öffentlichen Hand finanzierter Schulbauernhof war nicht Gegenstand der Planung. Im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 6. März 2012 wird über die Ergebnis- se der Ausschreibung, die Auswahlkriterien und die Auswahl berichtet, bevor die Neuverpachtung erfolgt. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: 7 - Stadt am Rhein Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Bei der Neuverpachtung des Hofguts Maxau werden die von der Arbeits- gruppe zum Landschaftspark Rhein entwickelten Vorschläge zugrunde ge- legt. Das detaillierte Exposé zur Ausschreibung der Neuverpachtung, die am 30.09.2011 erfolgte, wurde aus der Planung für den Landschaftspark Rhein ent- wickelt und ist mit den betroffenen Fachdienststellen abgestimmt. 2. Das Hofgut wird zu einem biologisch bewirtschafteten Lernbauernhof ent- wickelt. Integraler Bestandteil der Konzeption des Landschaftsparks Rhein ist das Hofgut Maxau als landwirtschaftliche Betriebsstätte. Die Existenz dieses landwirtschaftli- chen Betriebs wird durch Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen und weite- rer städtischer Flächen in Knielingen sowie der Gastronomie als zweitem Stand- bein gesichert. Damit verbunden ist die Öffnung des Betriebs für die Öffentlichkeit und die Übernahme pädagogischer Aufgaben. Das Liegenschaftsamt fördert bei der Verpachtung seit Jahren den Umstieg auf eine biologische Bewirtschaftung. Der Landwirtschaftsbetrieb Hofgut Maxau mit seinen teilweise sonderkulturfähigen Böden ermöglicht den Pächtern ein breites Spektrum extensiver und biologischer Bewirtschaftungsmöglichkeiten. Von einer verpflichtenden gesamtbetrieblichen Umwandlung auf einen rein biologisch wirt- schaftenden Betrieb wird aufgrund der differenzierten Zertifizierungsanforderun- gen der diversen Erzeugerverbände für biologische Nahrungsmittel aber abgese- hen. Für die Flächen im Landschaftspark ist durch die Konzeption des Land- schaftsparks eine biologische Bewirtschaftung festgelegt. Diese werden auch der Gewinnung von Nahrungsmitteln für die Direktvermarktung (Hofladen) dienen. Die Wahrnehmung pädagogischer Aufgaben ist für die neuen Pächter im Exposé festgelegt. Wie bei anderen Betrieben in der Region wird der Umfang dieses En- gagements sich an den betrieblichen Notwendigkeiten orientieren, da diese Auf- gaben vom eigenen Personal durchgeführt werden. Das unterscheidet das Hofgut Maxau von reinen Schulbauernhöfen, die von der öffentlichen Hand finan- ziert werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Die Entscheidung über die Neuverpachtung erfolgt in einem transparenten Verfahren. Dabei werden die Vergabekriterien vom Gemeinderat bzw. sei- nen Fachausschüssen festgelegt. Die Ausschreibung der Neuverpachtung erfolgte in regionalen und überregiona- len Print- und Onlinemedien. Es wurde ein umfangreiches Exposé in digitaler Form und auf Papier zur Verfügung gestellt. Interessierte hatten außerdem die Möglichkeit, sich vor Ort bei den Fachleuten des Liegenschaftsamtes eingehend zu informieren. Die eingegangenen Bewerbungen werden derzeit von der Ver- waltung geprüft und ausgewertet. Hierüber wird im Ausschuss für öffentliche Ein- richtungen am 6. März 2012 berichtet, bevor die Neuverpachtung erfolgt. 4. Die Neuverpachtung erfolgt nicht unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunk- ten, da vom Pächter Leistungen für Naherholung, Landschaftspflege und Landwirtschaftspädagogik erwartet werden. Solche Leistungen, von denen die Stadt enorm profitiert, sind nicht zum Nulltarif zu haben. Die Verpachtung des Hofguts Maxau erfolgt nicht mit dem Ziel der Gewinnmaxi- mierung. Vielmehr soll einem landwirtschaftlichen Betrieb die langfristige Per- spektive gegeben werden, aus eigener Kraft existieren zu können. Deshalb er- folgte, insbesondere auf Anraten der Betriebsberatung des Landwirtschaftsamts des Landkreises in Bruchsal, die Verknüpfung des Landwirtschaftsbetriebs mit der Gaststätte als Zuerwerb. Eine Öffnung des Betriebs für die Öffentlichkeit und die Übernahme pädagogischer Aufgaben ist auch bei anderen landwirtschaftli- chen Betrieben in der Region üblich. Eine Kooperation mit dem Museumsverein und eine familienfreundliche Ausrichtung der Gastronomie wird im eigenen Inte- resse der Pächter sein. Lohnarbeiten wie Übernahme von Landschaftspflegeauf- gaben werden selbstverständlich, wie bei anderen Landwirten auch, entgeltlich durchgeführt. Das Bürgermeisteramt empfiehlt den Antrag damit für erledigt zu erklären.