Berufung sachkundiger Einwohnerinnen/Einwohner und Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses

Vorlage: 28750
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.01.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.01.2012

    TOP: 1.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Sachkundige EW-JHA
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 31. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.01.2012 950 1 a öffentlich Dez. 3 Berufung sachkundiger Einwohnerinnen/Einwohner und Sachverständiger in gemeinderät- liche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeaus- schusses Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.01.2012 1 a Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Arvid Schaub und Herrn Jan Sobiesiak wichtige Gründe für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegen und entbindet sie von der Mitgliedschaft im Jugendhilfeaus- schuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vor- schlags des Diakonischen Werks Karlsruhe Herrn Direktor Pfarrer Wolfgang Stoll und aufgrund des Vorschlags des Stadtjugendausschusses e. V. Frau Natascha Roth als ordentliche stimmberechtigte Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Änderung bei den Vertretern der freien Wohlfahrtspflege Herr Arvid Schaub ist ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Der kommissarische Leiter des Diakonischen Werks Karlsruhe, Herr Otto Tepper, teilte mit Schreiben vom 05.01.2011 mit, dass Herr Schaub seinen Dienst beim Diakonischen Werk Karlsruhe beendet hat. Mit Schreiben vom 19.08.2011 schlägt das Diakonische Werk Karls- ruhe Herrn Direktor Pfarrer Wolfgang Stoll als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vor. Nach § 2 Abs. 6 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der Fassung vom 14.04.2005 (GBL. 2005, 376) endet die Mitgliedschaft der auf Vorschlag gewählten stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses vorzeitig, wenn der Vorschlag aus wichtigem Grunde zurückgenommen und auf Grund eines neuen Vorschlags ein Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin gewählt ist. Der Anlass für die Rücknahme des früheren Vorschlags, in diesem Fall das Ausscheiden von Herrn Schaub aus dem Diakonischen Werk Karlsruhe, ist als wichtiger Grund im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt dem Gemeinderat, entsprechend des Vorschlags des Dia- konischen Werks Karlsruhe, Herrn Direktor Pfarrer Wolfgang Stoll, wohnhaft in Karlsruhe, als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsru- he zu berufen. Als Vertreterin fungiert auch weiterhin Frau Elisabeth Förter-Barth, die bereits in der Sitzung des Gemeinderats vom 29.09.2009 als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeaus- schuss der Stadt Karlsruhe berufen wurde. Mit der Berufung von Herrn Direktor Pfarrer Wolfgang Stoll als ordentliches stimmberechtig- tes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe endet die Mitgliedschaft von Herrn Arvid Schaub als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Änderung bei den Vertretern der Jugendverbände Herr Jan Sobiesiak ist ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Der Geschäftsführer des Stadtjugendausschusses e. V. teilte mit Schreiben vom 12.12.2011 mit, dass Herr Sobiesiak ein Beschäftigungsverhältnis bei der Stadtverwaltung Karlsruhe begonnen hat. Nach § 2 (2) Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) in Verbindung mit § 29 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) können Arbeit- nehmer der Stadtverwaltung nicht gleichzeitig Mitglieder eines gemeinderätlichen Gremiums sein. Die Mitgliederversammlung des Stadtjugendausschusses hat deshalb eine Nachwahl vorgenommen und schlägt Frau Natascha Roth als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vor. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Nach § 2 Abs. 6 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes Baden-Württemberg (LKJHG) endet die Mitgliedschaft der auf Vorschlag gewählten stimmberechtigten Mitglieder vorzeitig, wenn der Vorschlag aus wichtigem Grund zurückgenommen und auf Grund eines neuen Vor- schlags ein Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin gewählt ist. Das Begründen eines Beschäftigungsverhältnisses mit der Stadtverwaltung Karlsruhe stellt einen wichtigen Grund dar, da wie oben bereits ausgeführt nach § 2 (2) LKJHG in Verbin- dung mit § 29 GemO Arbeitnehmer der Gemeinde nicht gleichzeitig Mitglieder eines ge- meinderätlichen Gremiums sein können. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb dem Gemeinderat, entsprechend des Vorschlags des Stadtjugendausschusses e. V., Frau Natascha Roth, wohnhaft in Karlsruhe, als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsru- he zu berufen. Als Vertreter für Frau Roth fungiert auch weiterhin Herr Christian Wehrle, der bereits durch Beschluss des Gemeinderats vom 29.09.2009 als stellvertretendes stimmberechtigtes Mit- glied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe berufen wurde. Mit der Berufung von Frau Natascha Roth als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses endet die Mitgliedschaft von Herrn Jan Sobiesiak als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Arvid Schaub und Herrn Jan Sobiesiak wichtige Gründe für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegen und entbindet sie von der Mitgliedschaft im Jugendhilfeaus- schuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vor- schlags des Diakonischen Werks Karlsruhe Herrn Direktor Pfarrer Wolfgang Stoll und aufgrund des Vorschlags des Stadtjugendausschusses e. V. Frau Natascha Roth als ordentliche stimmberechtigte Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Januar 2012