Antrag CDU: Glascontainer in der Durlacher Straße
| Vorlage: | 28743 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.01.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
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Extrahierter Text
ANTRAG der CDU-Fraktion vom 04.01.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Grötzingen 18.01.2012 170 5 öffentlich Glascontainer Der Glascontainer in der Durlacher Straße ist mit seiner Versetzung näher an die Wohnhäuser gerückt, was eine stärkere Belästigung der Anwohner nach sich zieht. Die CDU-Fraktion beantragt: Die Ortsverwaltung soll mit der AfA Kontakt aufnehmen und nach einem geeigneteren Standort suchen. Unser Vorschlag ist der Stellplatz hinter der B 3-Unterführung Rich- tung Wertstoffstation. Mit freundlichen Grüßen Christiane Jäger Stellungnahme der Ortsverwaltung: Das Amt für Abfallwirtschaft teilt dazu mit, dass das Abfallentsorgungskonzept der Stadt Karlsruhe unter anderem für alle Bürgerinnen und Bürger eine flächendeckende Ent- sorgungsmöglichkeit für Altglas vorsieht. Dies ist im Übrigen auch eine Vorgabe des Dualen Systems Deutschland (DSD). Bei ca. 300 Standorten im Karlsruher Stadtgebiet ist es leider nicht immer möglich, die Standplatzwahl außerhalb der reinen Wohnbebau- ung festzulegen. Die Glaskommission muss bei der Auswahl der Standplätze eine Vielzahl von Kriterien beachten. Da ist zum einen die oben erwähnte Flächenversorgung mit Glascontainern, auch unter Berücksichtigung von älteren und behinderten Menschen, die Einhaltung der Verkehrssicherheit und die gefahrlose Entleerung der Behälter durch den Glasentsor- ger. Auf den Grund der Verlegung der Textil u.- Glasgefäße von der Durlacher Straße, Höhe Hausnummer 33, zu dem derzeitigen Standort möchten wir kurz eingehen. Die Parkfläche auf Höhe Nummer 33 (Standort seit ca. 8 Jahren) wurde von der Stadt Karlsruhe an einen privaten Nutzer veräußert. Dieser hat auf einen Abzug der Sammelbehälter aus Gründen der Eigennutzung be- standen. Eine Verlegung der Glas u.- Textilcontainer war aus o. g. Gründen angezeigt, da ein kompletter Abzug aus diesem Gebiet für die Glaskommission aus bereits dargelegten Argumenten nicht in Betracht kam. Die Auswahl den derzeitigen Standort betreffend, hat die Glaskommission nach bestem Wissen und Gewissen getroffen. Gegen eine Verlegung der Behälter, in den von Ihnen vorgeschlagenen Teil von Gröt- zingen, spricht die zu große räumliche Entfernung zum Wohngebiet. Hier muss auch, wie oben bereits erwähnt, an Bürgerinnen und Bürger gedacht werden, die nicht mobil sind, oder durch eine evtl. Behinderung gehandicapt sind. Darüber hinaus sollte erwähnt werden, dass der aktuelle Standort den gleichen Abstand zur Wohnbebauung hat, wie der alte Standplatz auf Höhe Nummer 33. Beide Glascontainer entsprechen der gesetzlich vorgegebenen Lärmschutzdämmung (Klasse 1). Die Glaskommission hält aus den genannten Gründen an dem derzeitigen Standort fest.