Ausscheiden der Ortschaftsrätin Beatrix Raviol, Verpflichtung des Ortschaftsrates Jochen Kappler
| Vorlage: | 28729 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.01.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach Gremium: Ortschaftsrat Wettersbach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 17.01.2012 116 3 öffentlich Ausscheiden der Ortschaftsrätin Beatrix Raviol; Verpflichtung des Ortschaftsrates Jochen Kappler Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Der Ortschaftsrat Wettersbach hat unter TOP 1 der heutigen Ortschaftsratssitzung das Ausscheiden der Ortschaftsrätin Beatrix Raviol festgestellt. Unter TOP 2 der gleichen Sitzung hat der Ortschaftsrat weiter die Feststellung ge- troffen, dass Herr Jochen Kappler, Vierordtstr. 4 a, 76228 Karlsruhe gemäß § 31 (2) i.V. mit § 69 (1) GemO als nächster Ersatzbewerber des Wahlvor- schlages der SPD für die restliche Amtszeit nachrückt. Herr Kappler hat am 09.01.2012 schriftlich erklärt, dass er die Wahl zum Ortschaftsrat annimmt. Wie für die Gewählten zum Zeitpunkt der Wahl zum Ortschaftsrat, muss auch der als Ersatzmann festgestellte Bewerber zum Zeitpunkt seines Nachrückens durch den Ortsvorsteher für die Dauer seiner Amtszeit verpflichtet werden. Für die Verpflichtung schlägt die GemO folgenden Wortlauf vor: Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das der Einwohner nach Kräften zu fördern. Danach soll der Gewählte die Verpflichtung durch die von ihm gesprochenen Worte: Ich gelobe es. bekräftigen. Anschließend wird ihm durch den Ortsvorsteher der Handschlag abge- nommen und eine von ihm entsprechende Niederschrift unterschrieben. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit