Nachrücken von Jochen Kappler als Nachfolger für die ausgeschiedene Ortschaftsrätin Beatrix Raviol
| Vorlage: | 28728 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.01.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach Gremium: Ortschaftsrat Wettersbach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 17.01.2012 115 2 öffentlich Nachrücken von Jochen Kappler als Nachfolger für die ausscheidende Ortschaftsrätin Beatrix Raviol Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Der Ortschaftsrat Wettersbach hat unter TOP 1 der heutigen Ortschaftsratssitzung das Ausscheiden der Ortschaftsrätin Beatrix Raviol festgestellt. Nach dem Ausscheiden von Frau Raviol rückt gemäß § 31 (2) i.V. mit § 69 (1) Ge- mO als nächster Ersatzbewerber des Wahlvorschlages der SPD zur Ortschaftsrats- wahl am 07.06.2009 Herr Jochen Kappler, Vierordtstr. 4 a, 76228 Karlsruhe für die restliche Amtszeit nach. Herr Kappler ist von der Tatsache des Nachrückens in den Ortschaftsrat am 09.01.2012 schriftlich benachrichtigt worden und hat daraufhin mitgeteilt, dass er die Wahl annimmt. Gleichzeitig hat er erklärt, dass kein Hinderungsgrund für seinen Ein- tritt in den Ortschaftsrat gemäß § 29 (1-4) i.V. mit § 72 GemO vorliegt. Diese Erklä- rung allein ist nach dem Gesetz nicht ausreichend. Gemäß § 29 (5) i.V. § 72 GemO ist durch den Ortschaftsrat förmlich festzustellen, ob bei Herrn Kappler ein Hinde- rungsgrund gegeben ist. Diese Feststellung hat der Ortschaftsrat zu treffen. Antrag an den Ortschaftsrat: Gemäß § 31 (2) i.V. mit § 69 (1) GemO rückt Jochen Kappler als nächster Ersatz- bewerber des Wahlvorschlages der SPD zur Ortschaftsratswahl am 07.06.2009 als Nachfolger der ausgeschiedenen Ortschaftsrätin Beatrix Raviol für die restliche Amtszeit nach. Der Ortschaftsrat stellt gemäß § 29 (5) i.V. § 72 GemO fest, dass bei Jochen Kapp- ler kein Hinderungsgrund vorliegt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit