Fragen zum Baugebiet "Ob den Gärten"
| Vorlage: | 28622 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.12.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach ANFRAGE CDU-FW- Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom 27.11.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Wettersbach 20.12.2011 112 3 öffentlich Fragen zum Baugebiet "Ob den Gärten" Im Neubaugebiet "Ob den Gärten" wurde zwischenzeitlich kräftig gebaut, zahlreiche Bewohner sind dort schon wohnhaft. * Straßenbeleuchtung: Am Fußweg zwischen alter Bebauung und dem Neubaugebiet ist eine Straßenbeleuchtung vorgesehen, die bisher noch nicht in Betrieb ist. Hauptsächlich im Bereich der Waldbronner Straße wohnen schon zahlreiche Bürger. Hier sollte die Straßenbeleuchtung fertig hergestellt werden. Besonders in der jetzt dunklen Jahreszeit wäre das wichtig und für die dortigen Bewohner vorteilhaft. * Straßenbeschilderung: An den Wohnstraßen (Sackgassen) im bewohnten Gebiet fehlen die Straßenangaben mit Hinweis zu den Hausnummern. Es sollte ersichtlich sein, welche Hausnummern sich in welcher Wohnstraße befinden. Dies ist auch für den Rettungsdienst und die Feuerwehr wichtig. Die CDU-FW- Fraktion hat an die Ortsverwaltung folgende Fragen: Wann werden die oben angesprochenen Punkte umgesetzt? ___________________________________________________________________ unterzeichnet von: Roland Jourdan, stellv. Fraktionsvorsitzender Seite 2 __________________________________________________________________________________________
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage CDU-FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 27.11.2011 eingegangen: 27.11.2011 Gremium: Ortschaftsrat Wettersbach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 20.12.2011 112 3 öffentlich Fragen zum Baugebiet "Ob den Gärten" Der Ausbau des Neubaugebietes „Ob den Gärten“ schreitet zügig voran, so dass derzeit auch teilweise der Endausbau der Straßen erfolgt. In einem ersten Schritt werden hier die Anschlüsse zu den Zugängen und Zufahrten der Gebäude hergestellt, so dass die privaten Pflasterflächen angeglichen werden können. Sofern dieser Ausbau erfolgt ist, wird die Straße öffentlich von der Baustraße zur Wohn- straße gewidmet und entsprechend beschildert. In den Spielstraßen betrifft es sowohl den Straßennamen, die Hausnummerierung als auch die verkehrlichen Beschränkungen. Für den Bereich der Straßenbeleuchtung wurde aufgrund einer Anregung aus der Bevöl- kerung, aus Stromverbrauchsgründen die Beleuchtung eingeschränkt. Im Zuge des End- ausbaus werden die Beleuchtungen nach und nach zugeschaltet.