Bebauungsplan "Baublock Mitteltor-, Alte Friedrich-, Teutschneureuter und Pfarrer-Graebener-Straße", Karlsruhe-Neureut: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
| Vorlage: | 28582 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.01.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 30. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 13.12.2011 925 8 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan "Baublock Mitteltor-, Alte Friedrich-, Teutschneureuter und Pfarrer- Graebener-Straße", Karlsruhe-Neureut: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 13.12.2011 8 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Beschluss zur Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 4) Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 1.030.000 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 29.11.2011 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Allgemeines zum Planinhalt Das Plangebiet liegt im Zentrum von Neureut und weist mit Ausnahme des Friedhofs be- reits jetzt auf allen Grundstücken eine Bebauung auf. Diese befindet sich entlang der Straßen, während die Innenbereiche sowohl rückwärtige Bebauung als auch gärtneri- sche Nutzung aufweisen. Die Grundstücksgrößen und die Bebauung unterscheiden sich insofern, als in weiten Teilen des Plangebietes ca. 40 m tiefe Grundstücke mit einer ein- seitigen Grenzbebauung - sowohl in First- als auch in Traufstellung - unmittelbar an der Gehweghinterkante überwiegen, während an der Pfarrer-Graebener-Straße Doppelhäu- ser auf bis zu 60 m tiefen Grundstücken durch einen 2 m tiefen Vorgarten vom Gehweg abgesetzt sind. Die im großen Umfang noch ländlich geprägten Bebauungsstrukturen mit verhältnismä- ßig kleinen Wohngebäuden und einer Vielzahl von Scheunen und Nebengebäuden ist einem zunehmenden Wandel unterworfen, da die Eigentümer den Umbau und die Erwei- terung der vorhandenen Gebäude wünschen, um in erster Linie zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Bislang gilt für das Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 482 „Neureut-Nord“ vom 23.03.1950, ein einfacher Bebauungsplan, der lediglich die Straßenfluchten festlegt, im Übrigen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Durch die sehr differenzierte vorhandene Bebauung ist es schwierig, auf dieser Grundlage eine ge- ordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Ziel der Planung soll es deshalb sein, einerseits den Eigentümern Erweiterungsmöglichkeiten für die bestehenden Ge- bäude anzubieten, teilweise auch im rückwärtigen Bereich der Grundstücke, anderer- seits aber möglichst große zusammenhängende Gartenbereiche innerhalb der Bebau- ung zu erhalten und damit zugleich die fortschreitende Bodenversiegelung zu begren- zen. Des Weiteren soll der Nordfriedhof, der im mittleren Bereich des Plangebietes liegt und dessen Belegungszeit Ende 2014 endet, zukünftig als öffentliche Grünfläche ausgewie- sen werden. Die Planung sieht nun unter Berücksichtigung des vorhandenen Baubestandes vor, in- nerhalb des Gebietes verschiedene Bauweisen mit unterschiedlichen baulichen Entwick- lungsmöglichkeiten festzusetzen. Entlang des südwestlichen Teils der Alten Friedrich- straße wird als abweichende Bauweise die einseitige Grenzbebauung mit einer maxima- len Bautiefe von 20 m festgesetzt, während in den übrigen Baubereichen die offene Bau- weise mit unterschiedlichen Maßgaben gelten soll. Entlang der Vogt-, Teutschneureuter und der Mitteltorstraße beträgt dabei die maximale Bautiefe ebenfalls 20 m bei einer Längenbeschränkung der Hausformen auf max. 25 m und entlang des nordöstlichen Teils der Alten Friedrichstraße sowie der Pfarrer-Graebener-Straße sind zwei Bauberei- che à 12 m Bautiefe vorgesehen. Es entstehen so städtebaulich geordnet sowohl bauli- che Erweiterungsmöglichkeiten als auch zusammenhängende Gartenbereiche im rück- wärtigen Bereich der Grundstücke. Mit diesem Planentwurf sollen auch die dargelegten planerischen Ziele über Festsetzun- gen zur äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen geregelt werden. Diese beziehen sich vor allem auf die Fassadengliederung mit Sockelzone, Dach und Werbeanlagen. Die Festsetzungen zur Gestaltung dienen dem Schutz und der Sicherung des in der Al- ten Friedrichstraße noch vorhandenen ehemaligen Gesamtcharakters des Ortes Neureut Ergänzende Erläuterungen Seite 3 mit giebelständigen Häusern wie auch der Verlängerung der vorhandenen Vordergebäu- de in den rückwärtigen Bereich und einer angleichenden Gestaltung neuer baulicher An- lagen. 2. Zum Verfahren und der Beteiligung am bisherigen Planungsprozess Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwick- lung, dessen festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche unterhalb der Grenze von 20.000 m² nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB liegt. Das Planverfahren kann deshalb im beschleunigten Verfahren nach § 13 a durchgeführt werden. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung in der StadtZeitung am 23.03.2011 in einer Veranstaltung im Sitzungssaal des Rathauses Neureut über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkun- gen der Planung informiert. Parallel hierzu wurde auch eine erste Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Anregungen hieraus konnten, soweit sie für die Planung relevant wa- ren, auch Berücksichtigung finden (s. Anlage1). Die Eigentümer eines von der Planung betroffenen Grundstückes im nordöstlichen Teil der Alten Friedrichstraße sprechen sich gegen die Planung aus, da diese zu Nachver- dichtungen führen und die Grundstücke hierdurch ihren besonderen Reiz verlieren wür- den. Dieser Einwand lässt jedoch außer Acht, dass die derzeitige planungsrechtliche Grundlage keine Gewähr dafür bietet, dass unerwünschte Nachverdichtungen auf den Nachbargrundstücken verhindert werden können, da die Beurteilung der Zulässigkeit ei- ner Bebauung im Wesentlichen nach § 34 BauGB zu beurteilen wäre. Mit der nun ge- planten Ausweisung von Baubereichen wird hingegen eine geordnete und verträgliche Bebauung in den hinteren Grundstücksbereichen zugelassen, gleichzeitig aber auch die Gartenbereiche vor Bebauung geschützt. Auch Nebenanlagen sollen künftig nur noch innerhalb der Baubereiche zulässig sein. Mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf wird somit die ohnehin schon mögliche bauliche Nachverdichtung in einem geordneten städtebaulichen Rahmen gehalten. Des Weiteren wenden sich die Grundstückseigentümer gegen die Planung, weil hier- durch neue und unmittelbare Einblickmöglichkeiten in die Gärten geschaffen würden und Lärmbeeinträchtigungen durch den Bau der Gebäude zu erwarten seien. Auch hierfür gilt aber, dass ein Festhalten an der bestehenden planungsrechtlichen Situation eine Nach- verdichtung oder rückwärtige Bebauung nicht ausschließen würde, mithin also diese Be- einträchtigungen ebenfalls hingenommen werden müssten. Um den Einwänden gerecht zu werden, müssten die eingangs genannten Planungsziele aufgegeben und die Baube- reiche auf die Grundstücksbereiche entlang der Straßen begrenzt werden. Dies ist städ- tebaulich jedoch nicht gewünscht. Im Übrigen gilt es festzuhalten, dass an manchen Stellen bereits vorhandene Gebäude im rückwärtigen Bereich sogar höher sind als das Maß, das im vorliegenden Bebauungsplanentwurf festgesetzt werden soll. Für die rück- wärtige Bebauung ist nämlich eine Wandhöhe von maximal 3,5 bis 4,5 m vorgesehen, die damit auch deutlich niedriger ist als die Bebauung am Straßenrand. Zwar rückt die hintere bebaubare Fläche gerade im nördlichen Teil des Plangebietes stärker von der Straßenrandbebauung ab als der Bestand, der Bebauungsplan sichert aber eine städte- baulich gewünschte Zäsur zwischen der vorderen und hinteren Bebauung und auch die Gartenflächen im hintersten Teil der Grundstücke. Mit dem Bebauungsplan werden im Hinblick auf die geschilderten Einwände somit keine wesentlich anderen Verhältnisse oder erhebliche nachteilige Wirkungen geschaffen. Im Übrigen ist noch anzumerken, dass mit der Planung kein auszugleichender Eingriff in und Landschaft stattfindet, da im Plangebiet bereits bislang eine Bebauung nach den Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Maßstäben des § 34 BauGB zulässig war, so dass eine stärkere Versiegelung nicht zu erwarten ist. Weitere Umweltbelange sind durch die Planung ebenfalls nicht betroffen. Die betroffene Öffentlichkeit soll gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB informiert werden und Gelegenheit erhalten, zur Pla- nung Stellung zu nehmen. Hierzu wird dem Gemeinderat empfohlen, den nachstehen- den Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Baublock Mitteltor-, Alte Fried- rich-, Teutschneureuter und Pfarrer-Graebener-Straße“, Karlsruhe-Neureut, wird mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 13 a in Verbindung mit §§ 13, 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches fortgesetzt. 2. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 22.02.2011 in der Fassung vom 25.10.2011 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Be- bauungsplan aufnehmen oder zu diesem ggf. die öffentliche Auslegung des Bebau- ungsplanentwurfes wiederholen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 2. Dezember 2011
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Anlage 1:Bebauungsplan „Baublock Mitteltor-, Alte Friedrich-, Teutschneureu- ter und Pfarrer-Graebener-Straße“, Karlsruhe-Neureut Zusammenfassung der im Rahmen der Anhörung Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen Stellungnahme Trägeröffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Deutsche Telekom 16.03.2011 Im Plangebiet gibt es Leitungen. Bei Lei- tungsverlegungen wird um umgehende Kontaktaufnahme gebeten. Es ist beabsichtigt, dass Gebiet in Koordi- nation mit Telekommunikationstechnik zu erweitern. 3 Monate vor Baubeginn wird um eine Benachrichtigung gebeten um Leitun- gen zu verlegen. In der Koordinierungsrunde der Stadtwerke wer- den alle anstehenden Leitungsverlegungen u. a. auch mit der Telekom besprochen. Sollte eine Baumaßnahme eine Verände- rung von Telekommunikationslinien erfor- dern, wird um Kontaktaufnahme drei Mo- nate vorher schriftlich erbeten. Es sind nur private Baumaßnahmengeplant, kei- ne Veränderungen im öffentlichen Raum. Daher derzeit kein Handlungsbedarf. Evangelische KirchengemeindeamtKA 22.03.2011 Die Belange der evangelischen Kirchenge- meinde werden durch den Bebauungsplan nicht berührt. Handwerkskammer 07.03.2011 Keine Anregungen zur Planung. Industrie- und Handelskammer 21.03.2011 Keine Anregungen zur Planung. Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt16.03.2011 Keine Anregungen zur Planung. Nachbarschaftsverband 09.03.2011 Keine Anregungen zur Planung. Polizeipräsidium Karlsruhe 28.03.2011 Es wird davon ausgegangen, dass es im öf- fentlichen Raumgenügend Parkplätze gibt und dass die privaten Stellplätze auf den Baugrundstücken untergebracht werden. Im öffentlichen Raum, der sich durch die Planung nicht verändert, sind entlang der Straßen Park- plätze vorhanden. Die notwendigen privaten Stellplätze sind auf den Grundstücken unterzu- bringen. Regierungspräsidium, Referat Denkmalpflege 24.03.2011 Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege sind, soweit dies aus den Planunterlagen ersichtlich, nicht betroffen. Auf die Bestimmungen des Denkmalschutz- gesetzes wird hingewiesen. Unter den Hinweisen Ziffer 4 „Archäologische Funde“ ist ein Hinweis auf die Vorgehensweise bei möglichen Funden historischer Bauteile oder archäologischer Fundplätze enthalten. Regionalverband Mittlerer Oberrhein 30.03.2011 Regionalplanerische Belange sind von dem Bebauungsplan nicht berührt. -2- Stellungnahme Trägeröffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Stadtwerke-Versorgungsbetriebe 22.03.2011 Die Erschließung kann aus den bestehen- den Leitungsnetzen erfolgen.Die rückwär- tige Bebauung, welche nicht an öff. Flächen grenzen, istprivatrechtlich zu erschließen. In der Begründung wurde darauf hingewiesen, dass die rückwärtige Bebauung privat über die Vorderliegerzu erschließen ist. Seitens der öffentlichenStraßenbeleuch- tung bestehen keine Anregungen zur Pla- nung. Verkehrsbetriebe 03.03.3011 Keine Anregungen. ZJD-Immissionschutzbehörde 01.04.2011 Keine Anregungen. ZJD-Naturschutzbehörde 08.04.2011 Gegen die Planung bestehen keine grund- sätzlichen Bedenken. Es wird sich dafür ausgesprochen, dass die Bodenversiege- lungen im Plangebiet auf ein Minimum be- schränkt werden. Dies wird in den Festsetzungen unter Ziffer 1.1.2, 1.1.3, 1.1.4 und 1.6festgesetztund unter den Hinweisen Ziffer3 darauf hingewiesen.
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Bebauungsplan „Baublock Mitteltor-, Alte Friedrich-, Teutschneureuter und Pfarrer-Graebener-Straße“ Karlsruhe– Neureut beigefügt: Begründung und Hinweise -Entwurf- BPL Baublock Mitteltorstr.Fassung: 25.10.2011 -2- Inhaltsverzeichnis: A.Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB).......................3 1.Aufgabe und Notwendigkeit......................................................................3 2.Bauleitplanung............................................................................................3 2.1Vorbereitende Bauleitplanung.......................................................................3 2.2Verbindliche Bauleitplanung.........................................................................3 3.Bestandsaufnahme.....................................................................................3 3.1Räumlicher Geltungsbereich.........................................................................3 3.2Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz............4 3.3Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung.....................................4 3.4Eigentumsverhältnisse..................................................................................4 3.5Belastungen..................................................................................................4 4.Planungskonzept........................................................................................4 4.1Art und Maß der baulichen Nutzung.............................................................5 4.2Gestaltung....................................................................................................5 4.3.Erschließung.................................................................................................6 4.3.1Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)....................................................6 4.3.2Motorisierter Individualverkehr......................................................................6 4.3.3Ruhender Verkehr........................................................................................6 4.3.4Ver- und Entsorgung.....................................................................................6 4.4Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz...............6 5.Umweltbericht.............................................................................................7 6.Sozialverträglichkeit/ Sozialplan..............................................................7 6.1Sozialverträglichkeit der Planung..................................................................7 6.2Sozialplan.....................................................................................................7 7.Statistik........................................................................................................7 7.1Flächenbilanz................................................................................................7 7.2Geplante Bebauung......................................................................................7 7.3Bodenversiegelung.......................................................................................8 8.Bodenordnung............................................................................................8 9.Kosten.........................................................................................................8 10.Finanzierung...............................................................................................8 B.Hinweise......................................................................................................9 1.Versorgung und Entsorgung.........................................................................9 2.Entwässerung...............................................................................................9 3.Niederschlagswasser....................................................................................9 4.Archäologische Funde, Kleindenkmale.......................................................10 5.Baumschutz................................................................................................10 6.Altlasten......................................................................................................10 7.Erdaushub / Auffüllungen...........................................................................10 8.Private Leitungen........................................................................................11 9.Barrierefreies Bauen...................................................................................11 10.Erneuerbare Energien................................................................................11 11.Artenschutz.................................................................................................11 12.Gehölze, Baumpflanzungen.......................................................................11 BPL Baublock Mitteltorstr.Fassung: 25.10.2011 -3- A.Begründunggemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1.Aufgabe und Notwendigkeit Innerhalb des alten Ortsteils von Neureut sind noch in großem Umfang ländli- che Bebauungsstrukturen erhalten, gekennzeichnet durch verhältnismäßig kleine Wohngebäude, eine Vielzahl von Scheunen, Nebengebäuden und Hausgärten. In zunehmendem Umfang stellen die Eigentümer Bauanträge für den Umbau oder die Erweiterung vorhandener Gebäude, in erster Linie um Wohnungen für sich oder Angehörige auf eigenemGrundstück realisieren zu können. Daruntergibt esauch eigenständige Neubauten auf den rückwärtigen Grundstücksteilen. Die sehr differenzierte vorhandene Bebauung lässt es nicht zu, die unter- schiedlichen Vorhaben ohne weiteres nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Aus diesen Gründen ist es erforderlich, Festlegungen zur Bauweise und über- baubaren Grundstücksfläche zu treffen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.Ziel der Planung soll sein, einerseits den Eigen- tümern Erweiterungsmöglichkeiten für die bestehenden Gebäude anzubieten, teilweise auch im rückwärtigen Bereich der Grundstücke, andererseits aber möglichst große, zusammenhängende Gartenbereiche innerhalb der Bebau- ung zu erhalten und damit zugleich die fortschreitende Bodenversiegelung zu begrenzen. Die Festsetzungen variieren bei den sehr unterschiedlichen Grundstücks-und Bestandsverhältnissendaherauch innerhalb des Baublocks. Der Nordfriedhofhat noch eine Belegungszeit bis Ende 2014.DieseFläche wird zukünftigalsöffentliche Grünanlageausgewiesen. 2.Bauleitplanung 2.1Vorbereitende Bauleitplanung Der Bebauungsplan steht in Übereinstimmung mit dem gültigen Flächennut- zungsplan, der für das Gebiet Wohnbauflächedarstellt. 2.2Verbindliche Bauleitplanung Für das Planungsgebiet gilt der Bebauungsplan Nr. 482 „Neureut Nord“ vom 23.03.1950, ein einfacher Bebauungsplan, der lediglich die Straßenfluchten festlegt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 34 BauGB. Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes wird der Bebau- ungsplan Nr. 482 aufgehoben. 3.Bestandsaufnahme 3.1Räumlicher Geltungsbereich Das ca.4,4 ha große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe– Neureut. BPL Baublock Mitteltorstr.Fassung: 25.10.2011 -4- Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Gebiet liegt im Zentrum von Neureut und ist entlang der Strassen weitge- hend versiegelt. Im Innenbereich bestehen teilweisemit Bäumen und Sträu- chern durchgrünteGartenflächen.Die Grünfläche des Nordfriedhofes mit sei- ner Erweiterungsfläche wird durch einen Baumbestand aus Ahorn, Birken und Linden geprägt. Der bisher maximal gemessene Grundwasserspiegel beträgt 106.00m +NN. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass dieser Wert in Zukunft überschritten werden kann. 3.3Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Mit Ausnahme des Friedhofs sind alle Grundstücke bebaut.Grundstücksgrö- ßen und Bebauung unterscheiden sich insbesondere nach ihrer Lage zur Alte Friedrichstraße bzw. zur Pfarrer-Graebener-Straße. Während an der Alte Friedrichstraßeca. 40 m tiefe Grundstücke mit einer einseitigen Grenzbebau- ung, sowohl in First- als auch in Traufstellung unmittelbar an der Gehweghin- terkante überwiegen, und sich diese Bebauung auch in die Mitteltor- und Vogtstraße erstreckt, stehen an der Pfarrer-Graebener-Straße Doppelhäuser auf bis zu 60m tiefen Grundstücken, durch einen ca. 2 m tiefen Vorgarten vom Gehweg abgesetzt. Dahinter sindWohn- undNebengebäude in einer zweiten Bauzeile vorhanden. Im rückwärtigen Teil der Grundstücke an der Alte Friedrichstraße stehen meh- rere überwiegend eingeschossige Rückgebäude, die sich aufgrund der mehr- seitigen Grenzbebauung kaum in eine planungsrechtliche Neuordnung einfü- gen lassen. Die Gebäude genießen Bestandsschutz. Der Nordfriedhof hat nur noch eine Belegungszeit bis Ende 2014.Bestattun- gen finden inzwischen nur noch auf demHauptfriedhof undSüdfriedhof statt. Das Gebiet ist vollständig erschlossen. 3.4Eigentumsverhältnisse Das Gebiet befindet sichbis auf dieVogtstraße und dieFriedhofsflächein Pri- vatbesitz. 3.5Belastungen Es liegen keine Hinweise vor, die einen Altlastenverdacht begründen. 4.Planungskonzept Aufgrund des Baubestandeswerden innerhalb desPlanungsgebietesver- schiedene Bauweisenmitunterschiedlichen baulichen Entwicklungsmöglich- keiten festgesetzt. Die Fläche des Nordfriedhofes wird als Grünfläche erhalten und planungs- rechtlich als öffentliche Grünfläche/Parkanlage ausgewiesen. Sie soll nach Ab- lauf der Belegzeiten neu gestaltet werden; eine Planung dazu werden Stadt- und Ortsverwaltung zu gegebener Zeit ausarbeiten. Einbezogen werden bei BPL Baublock Mitteltorstr.Fassung: 25.10.2011 -5- der Neugestaltung dasKriegerdenkmal im östlichen Teil, der erhaltenswerte markante Baumbestand, die Natursteinmauern sowie die Erschließungsfunkti- on mit einem Verbindungsweg zwischen Alter Friedrichstraße und Pfarrer- Graebener-Straße. Neu hinzukommen soll ein Spielplatz; hierfür erfolgt die entsprechende planungsrechtliche Ausweisung. 4.1Art und Maß der baulichen Nutzung Einheitlich für das gesamte Planungsgebiet isteinAllgemeines Wohngebiet mitein- biszweigeschossiger Bauweisevorgesehen. Die dabei möglichen Grund- und Geschossflächenzahlen werden in der Regelinnerhalb der fest- gelegten Baufenster nicht zu erreichen sein; sie werden vor allen Dingen als Nutzungsbegrenzung bei den Eckgrundstücken und bei evtl. Grundstückstei- lungen wirksam. Außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche sind lediglich Garagen undStellplätzein den dafür gekennzeichneten Bereichenbis zu ei- ner Grundfläche vonmaximal 40 m² je Grundstück zulässig. Tankstellen und Gartenbaubetriebe werden aufgrund der besonderen Lage im Ortsinnenbereich vonKarlsruhe-Neureut weder allgemeinnoch ausnahms- weise zugelassen. Entlang der AlteFriedrichstraße wirdim Bereich der Gebäude Nr. 76-90 als besondere Bauweise die einseitige Grenzbebauung mit einer maximalen Bau- tiefe von 20 m festgesetzt. Dabei sind in der Regel maximal 12 m tiefe, traufständige Vordergebäudevorhanden, an die ein rückwärtiger Seitenflügel bis zu einer Gesamttiefe von 20 m angebaut werden kann. DieserAnbau darf auf maximal der halben Grundstücksbreite entwickelt werden. Entlang derAlte Friedrichstraße Gebäude Nr. 100-116 undPfarrer-Graebener- Straße werden in zweiGebäudereihenEinzel- bzw.Doppelhäuser mit einer maximalen Bautiefe von 12 m festgesetzt. Die rückwärtigen Baubereiche sind denheute dort schon bestehendenWohngebäudenentsprechend ausgewie- sen. Die Firstrichtung ist in diesem Bereich grundsätzlich straßenparallel. Entlang der Mitteltor-, Vogt- und Teutschneureuter Straße wird in Anlehnung an den Bestand eine offene Bauweise mit einer maximalen Bautiefe von 20 m festgesetzt. 4.2Gestaltung Die im Planungskonzept dargelegten Ziele werden über Festsetzungen zur äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen geregelt. Diese beziehen sich vor allem auf die Fassadengliederung mit Sockelzone, das Dach (Neigung, Gau- ben) und die Werbeanlagen. Das bestehende Bild derüberwiegendoffenen Bauweisein der Alte Friedrichstraße und Vogtstraßeverlangt dabei, unabgän- gig vom Mindestabstandsmaß, eine deutliche Unterbrechung zwischen den Gebäuden. Die Festsetzungen zur Gestaltung dienen dem Schutz und der Sicherung des in der Alte Friedrichstraße noch vorhandenen ehemaligen Gesamtcharakters des Ortes Neureut mit giebelständigen Häusern und der Verlängerung der vorhandenen Vordergebäude in den rückwärtigen Bereich und einer anglei- chenden Gestaltung neuer baulicher Anlagen. BPL Baublock Mitteltorstr.Fassung: 25.10.2011 -6- 4.3.Erschließung 4.3.1Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Plangebiet ist durch eine Buslinie, mit Haltestelle in der Neureuter Haupt- straße an die Straßenbahnlinie S1/S11 angebunden. Die nächstliegende Stra- ßenbahnhaltestelle liegt in ca.200-800 m Entfernung in der Unterfeldstraße. 4.3.2Motorisierter Individualverkehr Das Plangebiet ist über die angrenzenden Straßen erschlossen. 4.3.3Ruhender Verkehr Die notwendigen Stellplätze sind auf den Grundstücken anzulegen. 4.3.4Ver- und Entsorgung Die Strom-, Gas-, und Wasserversorgung, sowie die Schmutzwasserentsor- gung sind über die vorhandenen Leitungsnetze ordnungsgemäß gewährleis- tet. Die Entwässerung und die Versorgung der im rückwärtigen Bereich möglichen Gebäudemuss privatrechtlich geregelt werden und über die Vordergebäude erfolgen. Im Bereich der Pfarrer-Graebener-Straße Hausnummer 19-33 liegt der Entwässerungskanal hoch. Die Abfallentsorgung erfolgt entsprechend der Abfallsatzung der Stadt Karls- ruhe. Das unbelastete Niederschlagswasser soll entsprechend den Vorschriften des Wassergesetzes zur Versickerung gebracht werden. Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgabendes Er- neuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmG) und des Erneuerbare- Wärme-Gesetzes des Landes Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwie- sen. 4.4Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz Das Gebiet liegt im Zentrum von Neureut und ist entlang der Strassen weitge- hend versiegelt. Im Innenbereich des Blockes liegen Gartenflächen mit Ge- hölz- und Baumbestand. Diese naturräumlichen Gegebenheiten werden durch die Planung nicht verändert.Zur Sicherung dieser ortstypischen Durchgrünung werden Gartenzonen planungsrechtlich ausgewiesen. Die Grünfläche des Nordfriedhofes ist bedeutend für das Ortsbild, die klimati- schen Ausgleichsfunktionen, als Lebensraum von Tieren und Pflanzen sowie als innerörtliche Erholungsfläche. Sie wird daher als öffentlicheGrünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielplatz planungsrechtlich gesi- chert. Der markante Baumbestand wird durch ein zeichnerisches Erhaltungs- gebot gesichert. Die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zum Baumerhalt dienen der Sicherung eines vielfältigen und standortgerechten Baumbestandes. BPL Baublock Mitteltorstr.Fassung: 25.10.2011 -7- Schädliche Eingriffe in besonders oder streng geschützte Tierpopulationen sind nach fachlicher Einschätzung nicht anzunehmen. Auf einevertiefendear- tenschutzrechtliche Prüfung kann deshalb verzichtet werden. 5.Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innen- entwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt.Er wird im beschleunigten Verfahrenaufgestellt. Eine förmliche Umweltprüfung ist deshalb nicht durchzuführen. Dabei bleibt anzu- merken, dass ein auszugleichender Eingriff in Natur und Landschaftaufgrund der Vornutzungnicht stattfindet. Zwar wird eine erweiterte rückwärtige Wohn- bebauung ermöglicht, dafür entfällt aber der Bau von Nebenanlagen in den daran angrenzenden Grundstücksbereichen. Der Versiegelungsgrad ändert sich nicht. Andere Umweltbelange, denen die Planung gegebenenfalls noch nachzugehen hätte, sind bei dieser Planung nicht betroffen. 6.Sozialverträglichkeit / Sozialplan 6.1Sozialverträglichkeit der Planung Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: -Maßvolle Nachverdichtung im Anschluss an die bestehende Bebauung. -Erhaltung freier Grünräume im rückwärtigen Grundstücksbereich. 6.2Sozialplan Ein Sozialplan ist für diesen Bebauungsplan nicht erforderlich, da keine nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in die- sem Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen zu erwarten sind. 7.Statistik 7.1Flächenbilanz Allgemeines Wohngebietca.2,17 haca. 49,5 % (ohne Grünfläche) Private Grünfläche ca. 1,06 ha ca. 24,1 % Öffentliche Grünfläche ca. 1,02 ha ca. 23,4 % Öffentliche Verkehrsfläche ca.0,13 ha ca. 3,0 % Gesamtfläche ca. 4,38 ha ca. 100,0 % 7.2Geplante Bebauung AnzahlWohneinheitenBruttogeschossfläche Einzelhäuser Doppelhäuser Reihenhäuser Gesamt000 BPL Baublock Mitteltorstr.Fassung: 25.10.2011 -8- 7.3Bodenversiegelung 1 Gesamtflächeca.4,4ha100,00% Derzeitige Versiegelungca.2,5ha56,82% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Flächeca.2,5ha56,82% Hinweise: -In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege und Durchfahrten vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dem- entsprechend. 8.Bodenordnung Zur Verwirklichung des Bebauungsplans ist kein Bodenordnungsverfahren ge- mäß Baugesetzbuch erforderlich. 9.Kosten Um- bzw. Neugestaltung derFriedhofsfläche 10.200 m²: 1.020.000 EURO Umbau Gehweg Alte Friedrichstr. bei der Friedhofszufahrt: 10.000 EURO _____________________________________________________________ Gesamtkosten 1.030.000 EURO 10.Finanzierung Die Kosten sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung der kommenden Jahre zu berücksichtigen. Karlsruhe,22.02.2011 Fassung vom25.10.2011 Stadtplanungsamt Dr. Harald Ringler 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen sowie der ma- ximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grund- stücksfläche) der Baugrundstücke sowie alle anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. BPL Baublock Mitteltorstr.Fassung: 25.10.2011 -9- B.Hinweise 1.Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karls- ruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Stei- gung darf 5 % nicht überschreiten.Im Ortsteil Neureut sind die Abfallbehälter bis zu 240 l Rauminhalt am Straßen- bzw. Gehwegrand zur Entleerung recht- zeitig bereitzustellen und nach der Leerung unverzüglich zum Standplatz zu- rückzubringen. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2.Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferlie- gende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwäs- sert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3.Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaus- haltsgesetzortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisati- on ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vor- schriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Boden- schicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist ge- mäß Arbeitsblatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden ver- sickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versickerungsmulde erfolgen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ge- sammeltund zur Gartenbewässerung genutztwerden. Sofern Zisternen einge- baut werden, ist zur Ableitung größerer Regenereignisse bei gefüllten Zister- nen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzu- sehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entspre- BPL Baublock Mitteltorstr.Fassung: 25.10.2011 -10- chende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versi- ckerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sol- len zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schad- stoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenver- siegelung verzichtet werden. 4.Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder archäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denk- malschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 2, Referat 26– Denkmalpflege, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Regierungspräsidium einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. 5.Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbestän- den (Baumschutzsatzung) verwiesen. Mit dem jeweiligen Bauantrag ist ein Fällantrag einzureichen, sofern ein ge- schützter Baum betroffen ist. 6.Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefah- ren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgra- fenstraße 14, 76133Karlsruhe, zu melden. 7.Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd- beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu si- chern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes-Bo- denschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. BPL Baublock Mitteltorstr.Fassung: 25.10.2011 -11- 8.Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 9.Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und §39 LBO). 10.Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Er- neuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 11.Artenschutz im Zuge von Abbruch- oder Umbauarbeiten können Fortpflanzungs- und Ru- hestätten geschützter Tierarten (z.B. Fledermäuse, Schwalben, Mauersegler) betroffen sein. Sollten Hinweise auf derartige Vorkommen vorliegen, ist früh- zeitig vor der Durchführung von Baumaßnahmen das Vorgehen mit dem Zent- ralen Juristischen Dienst, Untere Naturschutzbehörde, 76124 Karlsruhe (Tel. 0721-133 3041) abzustimmen. 12.Gehölze, Baumpflanzungen Ziel der Grünordnung ist grundsätzlich der Erhalt und die Entwicklung eines vielfältigen ortstypischen und standortgerechten Gehölz- bzw. Baumbestandes in den Freiflächen. Bei Anpflanzungen sollten daher heimische Laubgehölze bzw. Obstbäume und-sträucher bevorzugt werden. Die nachfolgend aufge- führten Gehölzarten werden für Anpflanzungen an jeweils geeigneten Standor- ten besonders empfohlen. Bäume:- Feldahorn (Acer campestre) - Hainbuche (Carpinus betulus) - Walnuss (Juglans regia) - Winterlinde (Tilia cordata) - Obstbaum-Hochstämme Sträucher:- Haselnuss (Corylus avellana) - Holunder (Sambucus nigra) - (Hunds-) RoseRosa spec.(canina) - Sommer-Flieder (Buddleja davidii) - Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna)
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Bebauungsplan „Baublock Mitteltor-, Alte Friedrich-, Teutschneureuter und Pfarrer-Graebener-Straße“ Karlsruhe– Neureut Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften -Entwurf- BPL Mitteltorstr.Fassung:25.10.11 -2- Inhaltsverzeichnis: I.Planungsrechtliche Festsetzungen........................................................3 1.Art der baulichen Nutzung.........................................................................3 1.1.2Nebenanlagen...........................................................................................3 1.1.3Flächen für Stellplätze und Garagen.........................................................4 1.1.4Grünflächen...............................................................................................4 1.2.Maß der baulichen Nutzung.......................................................................4 1.3.Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche..............................................4 1.3.1Abweichende Bauweise.............................................................................4 1.3.2Offene Bauweise.......................................................................................4 1.4Pflanzgebote und Baumerhalt....................................................................5 1.5Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen.........................................5 1.6Befestigung von Grundstücksflächen........................................................5 II.Örtliche Bauvorschriften.........................................................................6 1.Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen / Dächer..................................6 1.2Fassaden...................................................................................................6 2.Unbebaute Flächen, Einfriedigungen.........................................................6 2.1Gartenzone................................................................................................6 2.2Vorgärten...................................................................................................6 2.3Einfriedigungen..........................................................................................6 2.4Abfallbehälterstandplätze..........................................................................7 2.5Stellplätze..................................................................................................7 3.Werbeanlagen und Automaten..................................................................7 4.Außenantennen.........................................................................................7 5.Niederspannungsfreileitungen...................................................................7 6.Niederschlagswasser.................................................................................7 III.Sonstige Festsetzungen.........................................................................8 Verfahrensvermerke / Ausfertigung........................................................................9 BPL Mitteltorstr.Fassung:25.10.11 -3- Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebau- ungsplanes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen -Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom31.07.2009 (BGBl: I S. 2585) und der Baunutzungsver- ordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). -Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. November 2009, (GBl. S.615) In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I.Planungsrechtliche Festsetzungen 1.Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA) Zulässig sind: -Wohngebäude -die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank und Speisewirt- schaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe -Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Ausnahmsweise können zugelassen werden: -Betriebe des Beherbergungsgewerbes -Sonstige nicht störende gewerbliche Betriebe Nicht zulässig sind: -Gartenbaubetriebe -Tankstellen 1.1.2Nebenanlagen Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu- lässig.Auf den Baugrundstückensindist je Grundstück nur eine Pergola, Gar- tenlaube oder Geschirrhütte mit einer maximalen Kubatur von 10 m³ als Ne- benanlagen zulässig. Mit Terrassen dürfen die Baugrenzen nicht überschritten werden. BPL Mitteltorstr.Fassung:25.10.11 -4- 1.1.3Flächen für Stellplätze und Garagen Stellplätze, Carports und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Bau- bereicheund innerhalb derim zeichnerischen Teildafürgekennzeichneten Bereicheanzulegen. Dabei müssen Garagen eine Vorfläche von mindestens 5,00 m zur öffentlichen Verkehrsfläche haben. 1.1.4Grünflächen Die Fläche des bisherigen Nordfriedhofes wird als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage und Spielplatz festgesetzt. In den Innenbereichen werden private Grünflächen als Gartenzonen zeichne- risch festgesetzt. 1.2.Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung ist durch die im zeichnerischen Teil ausge- wiesenen Baulinien, Baugrenzen und die Wandhöhe festgesetzt.Die Wand- höhe wird in der jeweiligen Gebäudemitte gemessen. Als Wandhöhe gilt das Maß zwischen der Höhe der Gehweghinterkante der erschließenden Straße und dem Schnittpunkt der Außenwand mit der Ober- kante der Dachhaut. Mit Anlagen im Sinne von § 19 Absatz 4 BauNVO darf abweichend von § 19 Absatz 4 Satz 2 BauNVO die maximal zulässige Grundfläche um höchstens 40 m² überschritten werden.Die maximale Grundflächewird ermittelt aus der GRZ von 0,4 und der jeweiligen Baugrundstücksfläche. Die Zahl der Vollgeschosse wird aufein- biszwei Vollgeschosse festgesetzt. Je Gebäude sind maximal zwei Wohnungen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB). 1.3.Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche Es gelten die in der Planzeichnung getroffenen Festsetzungen. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die zwischen der hinteren Baugrenze und der rückwärtigen Grundstücksgrenze liegen (Gartenzone), sind bauliche Anla- gen und Nebenanlagen insgesamt ausgeschlossen, siehe hierzu Ziffer2.1 der örtlichen Bauvorschriften. 1.3.1Abweichende Bauweise Entlang der Alte Friedrichstraße, zwischen Gebäude Nr. 76 und 90 sind die Gebäude nur an dernordöstlichen Grundstücksgrenze und unter Einhaltung eines Grenzabstandes zursüdwestlichen Grenze von mindestens 5,00 m zu errichten. 1.3.2Offene Bauweise In den anderen Bereichen gilt die offene Bauweise mit einer Längenbeschrän- kung von 25 m. BPL Mitteltorstr.Fassung:25.10.11 -5- 1.4Pflanzgebote und Baumerhalt Bei der Auswahlder Standorte für Nebenanlagen, Garagen, Carports, Stell- plätzen und Zufahrten sind die nach der städtischen Baumschutzsatzung (Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen vom 8. Oktober 1996) geschützten Bäumezu berücksichtigen. Die mit zeichnerischem Erhaltungsgebot gekennzeichneten Bäume sind zu erhalten und zu pflegen und bei Abgang durch Neupflanzungen standortge- rechter Bäume zu ersetzen. In den als Gartenzonen zeichnerisch festgesetz- ten privaten Grünflächen gelten die Bestimmungen der städtischen Baum- schutzsatzung (Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen vom 08.10.1996) uneingeschränkt. Die Baumschutzsatzung ist außerdem zu berücksichtigen bei der Auswahl geeigneter Standorte für Nebenanlagen, Ga- ragen, Carports, Stellplätzen und Zufahrten. 1.5Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen Aufschüttungen und Abgrabungen außerhalb der Baubereiche sind unzuläs- sig, mit Ausnahme von notwendigen Anpassungen an das Niveau der Geh- weghinterkante der erschließenden Straße. 1.6Befestigung von Grundstücksflächen Flächige Befestigungen der Grundstücke– Hauszugänge ausgenommen– sind wasserdurchlässig auszuführen. BPL Mitteltorstr.Fassung:25.10.11 -6- II.Örtliche Bauvorschriften 1.Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen /Dächer Dächer sind nur als Satteldächer auszubilden.Dachneigung und Firstrichtung sind entsprechend den Einträgen in der Planzeichnung auszuführen. Dacheinschnitte, Zwerchgiebel bzw. Querhäuser sind nicht zulässig. Dachaufbauten sind nur unter Einhaltung folgender Maße zulässig: -Die Höhe der Gauben darf max. 1,25 m betragen, hierbei gilt der Schnitt- punkt der Dachhaut mit der Gaubenfront bis Oberkante Dachhaut Gaube. -Der seitliche Abstand der Gauben vom Giebel muss mindestens 2,00 m betragen. -Der Abstandder Gauben untereinander muss mindestens 2,00 m betra- gen. -Die Summe aller Einzelgaubenbreiten darf innerhalb der Dachfläche nur die Hälfte derTrauflänge des Gebäudes einnehmen. Auf einer Dachfläche sind die Gaubenbreiten einheitlich zu gestalten. -Die Vorderseite der Gaube muss mindestens 0,50 m hinter die Fassaden- ebene zurückversetzt sein. 1.2Fassaden Die Gebäude müssen mit einem Sockel ausgeführt werden. Die Sockelhöhe muss zwischen 0,30 m und 1,00 m liegen. 2.Unbebaute Flächen, Einfriedigungen 2.1Gartenzone Die Gartenzone (siehe Planzeichnung) ist gärtnerisch anzulegen, zu pflegen und zu unterhalten. 2.2Vorgärten Vorgärten sind die Flächen der Baugrundstücke, die auf der gesamter Grund- stücksbreite zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der Baugrenze / Bau- linie liegen. Bei Grundstücken, die an mehreren Seiten von Straßenbegren- zungslinien umgeben sind, ist diejenige Seite maßgeblich, auf der die Zufahrt zum Grundstück angelegt ist. Die Vorgärten sind mit Ausnahme von Zufahrten und Hauseingängen sowie möglicher Nebenanlagen nach Ziffer I.1.1.2 als Vegetationsfläche anzulegen und zu unterhalten. Die Benutzung als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen ist nicht zulässig. 2.3Einfriedigungen Einfriedigungen sind bis zu einer Höhe von max. 1,20 m zulässig.Dabei sind Mauern in Material und Farbe an die Gebäude anzupassen. Hecken sind bis zu einer Höhe von maximal 1,80 m zulässig. BPL Mitteltorstr.Fassung:25.10.11 -7- 2.4Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind mit einem Sichtschutz zu versehen und mit He- cken einzugrünen. 2.5Stellplätze Stellplätze sind wasserdurchlässig zu gestalten. 3.Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung, am Gebäude, im Erdgeschoss, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zuläs- sig. -Einzelbuchstaben bis max. 0,30 m Höhe und Breite, -sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen und dergleichen) bis zu einer Fläche von 0,5 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, dreh- bare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude und nicht in der Vorgartenzone zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Einrichtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. 4.Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenan- tenne zulässig. 5.Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6.Niederschlagswasser Niederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen ist – soweit i. S. §55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz schadlos möglich– über Versickerungsmulden zur Versickerung zu bringen oder zu verwenden (z. B. zur Gartenbewässerung). Die Mulden müssen eine mindestens 30 cm mäch- tige Oberbodenschicht mit Rasendecke aufweisenund sind nach dem Regel- werk der "Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V." Arbeitsblatt DWA-A 138 zu bemessen. Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstü- cke ist wasserdurchlässig auszuführen. BPL Mitteltorstr.Fassung:25.10.11 -8- III.Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen) Der Bebauungsplan Nr. 482 „Neureut Nord“, in Kraft getreten am 23.03.1950, wird in dem Teilbereich aufgehoben, der durch diesen Bebauungsplan neu ge- regelt wird. Karlsruhe,22.02.2011 Fassung vom25.10.2011 Stadtplanungsamt Dr. Harald Ringler Verfahrensvermerke / Ausfertigung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGBam 06.05.1987 Billigung durch den Gemeinderat und Auslegungsbeschluss gemäß §3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBOam ................... Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBOvom .................bis .................. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBOam ................... Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind unter Beachtung des vor- stehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermit ausge- fertigt. Karlsruhe, .................... Heinz Fenrich Oberbürgermeister In Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) mit der Bekanntmachungam .................... Beim Stadtplanungsamt zu jeder- manns Einsicht bereitgehalten (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO)ab .....................
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Extrahierter Text
KARLSRUHE, 22.02.2011 STADTPLANUNGSAMT: M. 1 : 1000 Fassung: 25.10.2011$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVJHPl $EV%DX*% Billigung des Entwurfs durch den Gemeinderat und $XVOHJXQJVEHVFKOXVVJHPl $EV%DX*%$EV/%2 gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJJHPl $EV%DX*%$EV/%2 6DW]XQJVEHVFKOXVVJHPl $EV%DX*%XQG$EV/%2 Karlsruhe, ............... Heinz Fenrich 2EHUEUJHUPHLVWHU ,Q.UDIWJHWUHWHQ$EV6DW] %DX*%$EV/%2PLWGHUBekanntmachungBeim Stadtplanungsamt zu jeder-manns Einsicht bereitgehalten $EV6DW]%DX%* $EV/%2 'HU%HEDXXQJVSODQXQGGLH|UWOLFKHQ%DXYRUVFKULIWHQVLQGXQWHU%HDFKWXQJ des vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermit ausgefertigt. am 06.05.1987 am ............... vom ............... bis ............... am ............... am ............... ab ............... Baublock Mitteltor-, Alte Friedrich-, Teutschneureuter und 3IDUUHU*UDHEHQHU6WUDH vom ............... bis ............... BEBAUUNGSPLAN NEUREUT STADT KARLSRUHE - ENTWURF - WA II =(,&+(1(5./b581* Allgemeines Wohngebiet Zahl der Vollgeschosse GRZ *UXQGIOlFKHQ]DKO GFZ *HVFKRVVIOlFKHQ]DKO offene Bauweise o a abweichende Bauweise E QXU(LQ]HOKlXVHU]XOlVVLJ QXU(LQ]HOXQG'RSSHOKlXVHU]XOlVVLJ E D 6DWWHOGDFK SD WH :DQGK|KHPP Baulinie Baugrenze Firstrichtung 6WUDHQEHJUHQ]XQJVOLQLH Fahrbahn Gehweg |IIHQWOLFKH*UQIOlFKH3DUNDQODJH|IIHQWOLFKH*UQIOlFKH6SLHOIOlFKH Gartenzone, siehe Textteil Ziffer I.1.3 der planungsrechtl. Festsetzungen und=LIIHU,,GHU|UWOLFKHQ%DXYRUVFKULIWHQ Erhaltungsgebot Einzelbaum )OlFKHQIU6WHOOSOlW]HXQG*DUDJHQ Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen *UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKV des Bebauungsplanes )h//6&+(0$'(5187=81*66&+$%/21( Baugebiet *UXQGIOlFKHQ]DKO Bauweise Dachform Zahl der Vollgeschosse *HVFKRVVIOlFKHQ]DKO :DQGK|KH Dachneigung gUWOLFKH%DXYRUVFKULIWHQ im Sinne der Landesbauordnung St / Ga WH max. PD[LPDOH:DQGK|KH *)g GFW GFW GFGI GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW Evangelische Kirche S GFHW GFW GFW GFW GFW GFW GFGI GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW S GFW GFW S GFW GFW GFW GFW GFHW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFE S *)g GFW GFW GFHW GFW GFW GFW G GFW GFW GFW S GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW S GFW GFHW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW G GFW GFW S GFW GFW GFW GFW S GFW GFW GFHW GFW GFW GFW GFW S GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW *)g Fhf GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW S GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFLF GFLF S Bgl GFW Weg GFW GFW GFW GFW GFW S GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW S GFW GFW GFW GFW GFV G G GFLF Bpl GFW S GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW S GFW GFW GFW GFW GFW A A A A A G GFE Bgl GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW 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