Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Am Storrenacker 27", Karlsruhe-Hagsfeld: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Vorlage: 28581
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.01.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Hagsfeld, Rintheim

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 13.12.2011

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Auslegungsbeschluss Storrenacker
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 30. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 13.12.2011 924 7 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Am Storrenacker 27", Karlsruhe-Hagsfeld: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 13.12.2011 7 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Beschluss zur Einleitung und Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 BauGB (Be- schluss mit vollständigem Wortlaut siehe S. 6) Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Am 08.04.2011 beantragte der Vorhabenträger die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Storrenacker 27“ in Karlsruhe-Hagsfeld. Ziel der Planung ist die Er- richtung eines Neubaus für eine Zweigwerkstatt der Hagsfelder Werkstätten und Wohnge- meinschaften gGmbH (HWK), ein Unternehmen der Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V. In der neuen Betriebsstätte sollen ca. 120 Arbeitsplätze für behinderte Menschen in Produktion und Dienstleistung geschaffen werden. Weitere 35 Arbeitsplätze entstehen für Betreuungs- und Verwaltungstätigkeiten. Im Bereich des Gewerbegebietes Storrenacker betreibt die HWK bereits eine weitere Einrichtung, die gute ÖPNV-Anbindung des Standortes sowie die zu erwartenden Synergieeffekte in der betriebsinternen Logistik sprechen deshalb zugunsten des Standortes. Der Vorhabenträger wird das Gebäude errich- ten und an die HWK vermieten. Das Plangebiet hat eine Größe von 1,2 ha, zur Errichtung des Vorhabens veräußert die Stadt an den Vorhabenträger eine Teilfläche von 7.200 m² unter der Bedingung der zweckgebundenen Nutzung der Fläche durch die HWK. Im Plangebiet gilt bisher der Bebauungsplan Nr. 382 „Gewerbegebiet Storrenacker und Er- weiterung Industriegebiet Tagweidwiesen“, der das Plangebiet als Grünfläche für Sportanla- gen ausweist, deshalb ist die Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanver- fahrens für die Schaffung von Baurecht für das geplante Vorhaben erforderlich. Der Flä- chennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt das Gebiet als geplantes Gewerbegebiet dar, der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwi- ckelt. Der bisherige Bebauungsplan Nr. 382 wird im zukünftigen Geltungsbereich des vorha- benbezogenen Bebauungsplans „Am Storrenacker 27“ aufgehoben. Das Plangebiet liegt in Karlsruhe-Hagsfeld, südlich der Brückenstraße und westlich der Straße „Am Storrenacker“. Südlich schließt sich ein Trainingsgelände für Bogenschießsport an, westlich befindet sich auf dem angrenzenden Grundstück eine Ausgleichsfläche, die als solche dauerhaft zu erhalten ist. Das als Betriebsstätte der HWK geplante Vorhaben soll aus einem zweigeschossigen Büro- gebäude mit Kantine, einer Produktionshalle, einer Lager- und Versandhalle für Regale und Kommissionierfläche, einem eingeschossigen Sozialtrakt zwischen Bürogebäude und Halle bestehen. Auf den Freiflächen werden Stellplätze mit sickerfähigem Untergrund erstellt, au- ßerdem werden Versiegelungen für die erforderlichen Betriebsflächen und Lkw-Zufahrten hergestellt. Die verbleibenden begrünten Flächen dienen dem Aufenthalt, der Retention und Versickerung von Oberflächenwasser. Der zusammenhängende Gebäudetrakt wird bis an die südliche Grundstücksgrenze heran- geführt, um auf der nördlichen Seite des Plangebietes möglichst große, zusammenhängen- de Freiflächen zu gewinnen. Dies erfordert die Ausweisung einer Baulinie entlang der südli- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 chen Grundstücksgrenze. Das ist gerechtfertigt, weil mit einer Bebauung des für sportliche Zwecke genutzten angrenzenden Grundstücks in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Als zulässige Nutzungsart wird eine Produktionsstätte für die Beschäftigung behinderter Menschen nebst den dazugehörigen Infrastruktureinrichtungen und Lagermöglichkeiten festgesetzt. Andere Nutzungen werden nicht zugelassen, die geplante Nutzung hat den Charakter einer gewerblichen Nutzung und entspricht damit der Umgebungsbebauung. Städtebaulich ist die Ansiedlung der Einrichtung an diesem Standort in der Gesamtschau sinnvoll und geboten. Die Nutzung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Flächennutzungs- plan und kann die vorhandene Infrastruktur nutzen, ohne diese in nennenswertem Umfang zu belasten. Ökologische Auswirkungen sind aufgrund des vorgesehenen Versiegelungs- grades, unwesentlicher Emissionen und der flächenmäßig beschränkten Ausdehnung des Vorhabens gering und können kompensiert werden. Die im nördlichen Bereich des Plange- bietes gelegenen Flächen entlang der Brückenstraße werden aufgrund des vorhandenen Grünbestandes und zur Durchführung von CEF-Maßnahmen zur Bewältigung der arten- schutzrechtlichen Komponenten als Grünfläche gesichert und werden von einer Bebauung freigehalten. Das Vorhaben sieht eine Versiegelung von 70 % des Baugrundstücks vor, die Obergrenze des § 17 Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 leicht unterschritten, die Geschossflächenzahl (GFZ) bleibt erheblich unter der zulässigen Obergrenze von 2,4. Das Plangebiet ist über die Straße Am Storrenacker erschlossen, dort werden zwei Grund- stückszufahrten errichtet. Aus Sicherheitsgründen ist eine Trennung des Lkw-Verkehrs von der Zufahrt/dem Zugang für die zukünftigen Mitarbeiter erforderlich. Das Plangebiet ist über die Brückenstraße (L 604) und die Straße Am Storrenacker in das übergeordnete Straßen- netz eingebunden. Als zusätzliche Belastung dieser Straßen ist mit maximal 100 Fahrzeug- bewegungen täglich zu rechnen, dies ist zu vernachlässigen. An der Kreuzung der beiden Straßen befindet sich eine Haltestelle der Buslinie 32 „Hagsfeld-Durlach“. Für den ruhenden Verkehr werden 35 Pkw-Stellplätze errichtet sowie 12 Fahrradabstellplätze. Als Energiekonzept sind über die Vorschriften der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) hinausgehende Maßnahmen geplant, die zu einer deutlichen Unterschreitung der geforder- ten Werte in der Gebäudehülle (Dach, Wand, Boden) zwischen 25 bis 55 % führen werden; die Beheizung und Kühlung des Gebäudes erfolgt ausschließlich durch Einsatz regenerati- ver Energien (Wärmepumpe), die eine Wärmerückgewinnung über die Lüftungsanlage mit 65 % vorsehen. Insgesamt wird eine Unterschreitung des nach der EnEV geforderten pri- mären Energieeinsatzes um 15 % erreicht, diese Maßnahmen sollen im Durchführungsver- trag abgesichert werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Das Gebiet wird im Trennwassersystem entwässert, das Schmutzwasser wird über den An- schluss an die Entsorgungsleitung in das städtische Kanalnetz eingeleitet. Die vollständige Versickerung des Niederschlagswassers kommt mangels Versickerungsfähigkeit der vor- handenen Böden nicht in Betracht, das Regenwasser wird deshalb über die vorgesehenen Dachbegrünungen zurückgehalten und unterirdisch über die Ausgleichsflächen im Westen des Grundstücks in die Pfinz geleitet. Kompensationsbedarf entsteht deshalb nicht, die Stellplätze und Zufahrten werden mit einer versickerungsoffenen Oberfläche versehen. Das zu errichtende Bürogebäude wird eine in hellen Farbtönen gehaltene Putzfassade mit Lochfenstern im Obergeschoss und verglasten Fassadenflächen im Erdgeschoss erhalten, die Produktionshalle wird mit einer massiven Fassade und Fensteröffnungen ausgestattet, die in den Giebelbereichen als transluzente Fassade ausgebildet sein wird. Die Fassaden- gestaltung ist im Detail mit dem Stadtplanungsamt abzustimmen, dies wird der Durchfüh- rungsvertrag sicherstellen. Die Dächer werden als Flachdächer mit einer maximalen Nei- gung von 5 % ausgebildet, eine Ausnahme bildet die Produktionshalle und das angeschlos- sene Lager, der Dachbereich soll an diesen Stellen wellenförmig ausgeprägt werden. Das Hallendach wird extensiv begrünt, die massiven Gebäude erhalten eine intensive Dachbe- grünung. Die beabsichtigte Grünplanung auf dem Baugrundstück berücksichtigt die Mitarbeiterbedürf- nisse nach individuellen, arbeitsplatznahen Rückzugsbereichen im Freien in Pausenzeiten, außerdem werden in unmittelbarer Gebäudenähe von Hecken und Sträuchern gesäumte Terrassenbereiche errichtet. Insgesamt wird das Grundstück stark durchgrünt, es werden 23 großkronige Bäume gepflanzt. Im Zusammenspiel mit den Dachbegrünungen dient die künf- tige Gestaltung der Freiflächen dazu, die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Klima und Wasser möglichst gering zu halten. Wesentliche Eingriffe in die Natur entstehen durch Bodenversiegelungen, die Veränderun- gen und den Verlust von Biotoptypen auf einer Fläche von ca. 7.200 m², eine Beeinträchti- gung bzw. der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zauneidechse ist ebenfalls zu erwarten. Eine Minderung/Kompensation dieser Eingriffe erfolgt dadurch, dass Boden- funktionen, die durch das Auffüllen des Geländes zwischen 1988 und 1998 verloren gegan- gen sind, auf den neu anzulegenden begrünten Freiflächen durch den Austausch von Auf- füllmaterial durch kulturfähiges Bodenmaterial, die extensive bzw. intensive Dachbegrün- dung, die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für die Stellplätze und die vorgesehenen Pflanzgebote für Bäume und Sträucher zur Durchgrünung des Gebietes wiederhergestellt werden sollen. Diese Maßnahmen gewährleisten einen vollständigen Eingriffsausgleich. Infolge der Bebauung wird es voraussichtlich zur Beeinträchtigung oder zum Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zauneidechse kommen. Vorgezogene Artenschutz- maßnahmen werden jedoch gewährleisten, dass die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang mit dem Plangebiet weiter- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 hin erfüllt werden. Die Aufwertung der vorgesehenen Umsiedlungsflächen wird so rechtzeitig erfolgen, dass im Zeitpunkt der Umsiedlung eine optimale Habitatstruktur gewährleistet wird. Für Brutvögel besteht kein Kompensationsbedarf, da die im nördlichen Bereich des Plange- biets vorhandenen Gehölze unangetastet bleiben. Die von dem geplanten Vorhaben ausge- henden klimatischen und lufthygienischen Zusatzbelastungen sind gering, dies wurde im Rahmen einer klimaökologischen Expertise untersucht, deren Ergebnisse im Umweltbericht dargestellt werden. Die umwelterheblichen Auswirkungen werden im vorgelegten Umweltbericht, der als Anlage 2 dem Bebauungsplanentwurf beigefügt ist, umfassend dargestellt, auf die Darstellungen im Umweltbericht wird ergänzend verwiesen. Wegen der weitergehenden Einzelheiten der Planung wird auf den beiliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Storrenacker 27“, Karlsruhe-Hagsfeld und des- sen Begründung nebst Umweltbericht verwiesen. I. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Nach der Antragstellung des Vorhabenträgers erfolgte im Mai 2011 eine erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf der Basis des Vorentwurfs vom 16.05.2011. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen Stellungnahmen mit Anregungen ein. Im Rahmen dieser Trägerbeteiligung haben sich mit detaillierten Anregungen die Deutsche Telekom, das Polizeipräsidium Karlsruhe, BUND mit LNV und Nabu, die Wehrbereichsver- waltung Süd, das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Stadtwerke Karlsruhe geäußert. Die Stellungnahmen haben im Wesentlichen Detailfragen zum Gegenstand, insoweit wird auf die inhaltlich zusammengefasste Wiedergabe der eingegangenen Anregungen verwie- sen (Anlage 1). Diese tabellarische Gegenüberstellung enthält außerdem die Antworten des Stadtplanungsamtes auf die vorgebrachten Anregungen sowie ob und in welchem Umfang die Anregungen Berücksichtigung fanden, auf die ebenfalls verwiesen wird. Die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und die Fortsetzung des Verfahrens durch die Auslegung des Planentwurfs sind insgesamt zu befürworten. II. Fortsetzung des Verfahrens Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben die das Verfahren vorbereiten- den Maßnahmen einen Stand erreicht, die der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans „Am Storrenacker 27“, Karlsruhe-Hagsfeld in der Fassung vom 27.10.2011 wie- dergibt. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fas- sen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vor- habenbezogenen Bebauungsplans „Am Storrenacker 27“, Karlsruhe-Hagsfeld. 2. Auf der Grundlage der bereits erfolgten Verfahrensschritte ist das Verfahren mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) fortzusetzen. 3. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 16.05.2011 in der Fassung vom 27.10.2011 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen oder zu die- sem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 2. Dezember 2011

  • Anlage Storrenacker
    Extrahierter Text

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Storrenacker 27“, Karlsruhe – Hagsfeld (Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften gGmbH) Entwurf Planverfasser: Martin Leopold Dipl.-Ing., Architekt, AL BW 50234 Vollack bauInvest GmbH & Co. KG Am Heegwald 26, 76227 Karlsruhe Vorhabenträger: Vollack bauInvest GmbH & Co. KG Am Heegwald 26, 76227 Karlsruhe VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ............ 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit ............................................................... 4 2. Bauleitplanung .................................................................................... 4 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ............................................................... 4 2.2 Verbindliche Bauleitplanung .................................................................. 4 3. Bestandsaufnahme ............................................................................. 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ................................................................. 5 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz .... 5 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ............................. 5 3.4 Eigentumsverhältnisse .......................................................................... 5 3.5 Belastungen .......................................................................................... 5 4. Planungskonzept................................................................................. 6 4.1 Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 7 4.2 Maß der baulichen Nutzung .................................................................. 7 4.3. Erschließung ......................................................................................... 7 4.3.1 ÖPNV .................................................................................................... 7 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr .............................................................. 7 4.3.3 Ruhender Verkehr ................................................................................. 8 4.3.4 Gehwege ............................................................................................... 8 4.3.5 Ver- und Entsorgung ............................................................................. 8 4.4 Gestaltung ............................................................................................. 9 4.5 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz ...... 10 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen.................................................................. 10 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft .......................................................... 11 4.5.3 Ausgleich nach BauGB........................................................................ 11 4.5.4 Maßnahmen für den Artenschutz ........................................................ 11 4.6 Belastungen ........................................................................................ 12 4.6.1 Klima und Luft ..................................................................................... 12 5. Umweltbericht.................................................................................... 12 6. Sozialverträglichkeit.......................................................................... 12 7. Statistik .............................................................................................. 13 7.1 Flächenbilanz ...................................................................................... 13 7.2 Geplante Bebauung............................................................................. 13 7.3 Bodenversiegelung.............................................................................. 13 8. Kosten ................................................................................................ 14 9. Durchführung .................................................................................... 14 VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 3 - B. Hinweise (beigefügt) ......................................................................... 15 1. Versorgung und Entsorgung................................................................ 15 2. Entwässerung...................................................................................... 15 3. Niederschlagswasser.......................................................................... 15 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale ............................................... 16 5. Baumschutz......................................................................................... 16 6. Altlasten............................................................................................... 16 7. Erdaushub / Auffüllungen.................................................................... 16 8. Private Leitungen................................................................................. 16 9. Barrierefreies Bauen............................................................................ 17 10. Erneuerbare Energien......................................................................... 17 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften 18 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ................................................. 18 1. Art der baulichen Nutzung ................................................................... 18 2. Maß der baulichen Nutzung ................................................................ 18 3. Abweichende Bauweise...................................................................... 18 4. Stellplätze und Garagen ......................................................................19 5. Nebenanlagen ..................................................................................... 19 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ................................ 19 7. Ausgleichsmaßnahmen und vorgezogene Artenschutzmaßnahmen .. 19 9. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen ................................... 20 II. Örtliche Bauvorschriften .................................................................. 21 1. Dächer................................................................................................. 21 2. Werbeanlagen ..................................................................................... 21 3. Unbebaute Flächen, Einfriedungen ..................................................... 21 3.1 Einfriedungen ...................................................................................... 21 3.2 Abgrabungen, Aufschüttungen ............................................................21 3.3 Abfallbehälterstandplätze .................................................................... 21 3.4 Feuerwehrwege................................................................................... 21 4. Außenantennen ...................................................................................22 5. Niederspannungsfreileitungen ............................................................. 22 6. Niederschlagswasser.......................................................................... 22 7. Abstellplätze für Fahrräder .................................................................. 22 III. Sonstige Festsetzungen ................................................................... 23 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung............................. 24 Unterschriften .............................................................................................. 26 Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan............................................ 27 1.1 Übersichtsplan..................................................................................... 28 1.2. Bestandsplan....................................................................................... 29 1.3. Grundrisse ........................................................................................... 30 1.4. Ansichten............................................................................................. 31 1.5. Stellplatzberechnung........................................................................... 32 Anlage 2: Umweltbericht ............................................................................. 33 VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Die Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften gGmbH (HWK), ein Unternehmen der Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V., be- absichtigt, ihre Betriebsstätte in Berghausen aufzugeben und sich im Ge- werbegebiet „Am Storrenacker“ mit einem Neubau der Zweigwerkstatt an- zusiedeln. Der Mietvertrag der jetzt genutzten Liegenschaften in Berghau- sen läuft zum Ende des Jahres 2012 aus. Die HWK wird in der neuen Betriebsstätte ca. 120 Arbeitsplätze für behin- derte Menschen in der Dienstleistung und der Produktion anbieten. Weitere ca. 35 Arbeitsplätze entstehen für Betreuung und Verwaltung. Die Nähe zu der bereits bestehenden Einrichtung im Storrenacker und die Tatsache, dass der weitaus größte Teil der behinderten Mitarbeiter aus Karlsruhe kommt, sprechen für den Standort. Dabei spielen die gute Anbin- dung durch den ÖPNV, der von den Mitarbeitern sehr stark genutzt wird, und zu erwartende Synergieeffekte in der betriebsinternen Logistik eine we- sentliche Rolle. Die Vollack bauInvest GmbH & Co. KG wird als Investor das Gebäude er- stellen und an die HWK vermieten. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat beschlossen, eine rund 7200 m² große Teilfläche des insgesamt etwa 12 000 m² großen Grundstückes 56473/2 zur Nutzung durch die HWK an die Vorhabenträgerin zu verkaufen, und hat gleichzeitig eine weitere Nutzung durch einen Dritten ausgeschlos- sen. Da der bisher gültige Bebauungsplan für diese Flächen eine Nutzung als Sportanlagen vorsieht, ist für das gewünschte Planungsrecht die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der gültige Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt das Planungsgebiet als geplantes Gewerbegebiet dar. Der Bebauungs- plan ist damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Der seit 15.12.1972 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 382 „Gewerbege- biet Storrenacker und Erweiterung Industriegebiet Tagweidwiesen" weist im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Grünfläche für Sportan- lagen" aus. VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 5 - Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans wird dieser Be- bauungsplan aufgehoben. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 1,2 ha große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe – Hagsfeld, südlich der Brückenstraße und westlich der Straße „Am Storrenacker“. Südlich an- grenzend wird das Grundstück 56473 als Trainingsgelände für Bogenschüt- zen genutzt, westlich angrenzend befindet sich auf dem Grundstück 56473/3 eine Sukzessionsfläche als Ausgleichsfläche für das Gebäude der Fa. L’Oréal. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Plangebiet liegt im Bereich der Kinzig-Murg-Rinne. Das Untersuchungs- gebiet ist eine mit Ruderalvegetation bewachsene Brachfläche, die am nörd- lichen und östlichen Rand von Gehölzen begrenzt wird. Es liegt im Wasser- schutzgebiet Hardtwald IIIB. Bei den Untersuchungen wurden zehn Vogelarten registriert. Für acht Arten liegen Beobachtungen vor, die eine Einstufung als Brutvogel rechtfertigen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um weit verbreitete, nicht in den Roten Listen Baden-Württembergs beziehungsweise Deutschlands geführte Vogel- arten, die in Siedlungsbereichen relativ häufig anzutreffen sind. Außerdem wurden Zauneidechsen (streng geschützt) vorgefunden. Es ist dabei mit ca. 34 Individuen zu rechnen. Das Vorkommen konzentriert sich auf den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden kleinen Damm entlang der Gren- ze zum benachbarten Grundstück. Eine ausführliche Darstellung erfolgt im Umweltbericht (Anlage 2). 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das Planungsgebiet ist unbebaut und wird derzeit nicht genutzt. Die südliche Grenze wird durch eine ca. 5 m hohe Schutzwand gebildet. Die Erschließung erfolgt über die Straße „Am Storrenacker“. 3.4 Eigentumsverhältnisse Das Grundstück befindet sich derzeit noch im städtischen Eigentum und wird von der Vorhabenträgerin erworben. Die Vollack bauInvest GmbH & Co. KG ist Vorhabenträgerin. Die HWK wird Mieterin. 3.5 Belastungen Schall: Das Planungsgebiet ist umgeben von den Straßen „Am Storrenacker“ und Brückenstraße und liegt im Einwirkungsbereich der BAB A 5. Im Rahmen des VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 6 - vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens "Am Storrenacker / Herd- weg" (Erweiterung des L ́Oreal-Logistikzentrums) wurde 2006 eine verkehrs- und schalltechnische Untersuchung durchgeführt (Ingenieurbüro Für Ver- kehrswesen Koehler, Leutwein und Partner Gbr). Auf der Seite des L ́Oréal- Neubaus zur Straße Am Storrenacker ergaben die Lärmimmissionsbere- chungen des Straßenverkehrslärms keine Überschreitungen der Orientie- rungswerte der DIN 18005 für Gewerbebebauung. Dies ist auf das Untersu- chungsgebiet übertragbar. Altlasten: Im Plangebiet befindet sich die Altablagerung "Am Storrenacker", Obj. Nr. 4201-000. Das Grundstück wurde zwischen 1988 und 1998 mit Bodenaus- hub, Bauschutt und Straßenaufbruch aufgefüllt. Eine 2001 durchgeführte Un- tersuchung ergab erhöhte Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlen- wasserstoffen (PAK) und polychlorierten Biphenylen (PCB), die jedoch die Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) unterschreiten. Es wurde daher kein weiterer Handlungsbedarf festgestellt. Im Zuge der Baumaßnahme bzw. für die geplanten Ausgleichsmaßnahmen ist das anfallende Aushubmaterial einer abfallrechtlichen Betrachtung zu un- terziehen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Vorgehensweise zur Un- tersuchung des Aushubmaterials ist vorab mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. Eine Abfuhr ist erst nach der Zustimmung zur abfallrechtlichen Einstufung möglich. Bei einer Umlagerung des Auffüll- materials auf dem Grundstück sind ggf. bodenschutzrechtliche Aspekte zu betrachten. Eine ausführliche Darstellung erfolgt im Umweltbericht (Anlage 2). 4. Planungskonzept Das Vorhaben ist als Betriebsstätte für ca. 120 behinderte Beschäftigte und weitere ca. 35 Mitarbeiter der HWK geplant mit: • 2-geschossigem Bürogebäude mit Kantine • Produktionshalle mit den Arbeitsplätzen • Lager- und Versandhalle mit Regalen und Kommissionierfläche • 1-geschossigem Sozialtrakt zwischen Bürogebäude und Halle • Sickerfähig befestigten Stellplätzen für die Angestellten • Befestigten Flächen als Fahrflächen, Verladehof und Fläche für die Ent- sorgung • Begrünten Flächen für den Aufenthalt, Retention und Versickerung • 2 getrennten Zufahrten für Lkw- bzw. Pkw- und Fußgängerverkehr. Der Gebäudetrakt wird auf dem Grundstück bis ganz an die südliche Grund- stücksgrenze heran geschoben, um auf der anderen Seite möglichst viel Platz für Freiflächen zu gewinnen. Dies wird über die Ausweisung einer Bau- linie zum Nachbargrundstück hin ermöglicht. Die Einhaltung von Abstands- VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 7 - flächen ist dort entbehrlich, da mit einer Bebauung des für Sportzwecke ge- nutzten Grundstückes auch in Zukunft nicht zu rechnen ist. 4.1 Art der baulichen Nutzung Als Nutzungsart wird eine Produktionsstätte für die Beschäftigung behinder- ter Menschen mit den dazugehörigen Infrastruktureinrichtungen und Lager- möglichkeiten festgesetzt. Weitere Nutzungen sollen nicht zugelassen wer- den. Diese Nutzung hat den Charakter einer gewerblichen Nutzung und ent- spricht damit einem Großteil der umgebenden Nutzung sowie auch den Vor- stellungen des Flächennutzungsplans. Städtebaulich ist die Ansiedlung dieser Einrichtung in der Gesamtsicht sinn- voll. Auf der Fläche wird eine gewerbliche Nutzung vorgesehen, wie es der Flächennutzungsplan vorsieht. Die vorhandene Infrastruktur wird genutzt, ohne sie erheblich zu belasten. Die ökologischen Auswirkungen sind auf- grund begrenzten Versiegelungsgrades, unerheblicher Emissionen und einer flächenmäßig beschränkten Ausdehnung ohnehin gering und werden durch entsprechende Maßnahme kompensiert. Für den Betreiber und insbesondere für dessen Mitarbeiter ergeben sich aus der unmittelbaren Nähe zur Haupt- stelle Synergieeffekte. Für die Mitarbeiter ist die optimale Anbindung an den ÖPNV von besonderer Bedeutung. Die Flächen entlang der Brückenstraße sollen wegen des erhaltenswerten Grünbestandes und für die Durchführung von CEF-Maßnahmen zur Bewälti- gung der artenschutzrechtlichen Problematik als Grünfläche gesichert und nicht bebaubar bleiben. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Knapp 70 % des bauordnungsrechtlich zu betrachtenden Baugrundstücks werden überbaut bzw. versiegelt. Die Obergrenzen des § 17 BauNVO werden mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 gegenüber der für Gewebegebiete mit 0,8 vorgegebenen Obergrenze leicht unterschritten, die Geschossflächenzahl (GFZ) bleibt we- gen der niedrigen Bebauung deutlich unter der Obergrenze von 2,4. 4.3. Erschließung 4.3.1 ÖPNV Das Plangebiet ist über die angrenzende Straße „Am Storrenacker“durch die Buslinie 32 „Hagsfeld- Durlach" an den ÖPNV angeschlossen. Eine Halte- stelle befindet sich unmittelbar vor dem Gelände an der Kreuzung der Stra- ßen L604 / Am Storrenacker. 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Das neue Gewerbegrundstück wird von Südosten über die Straße „Am Stor- renacker“ durch zwei neu zu bauende Grundstückszufahrten erschlossen. Aus Sicherheitsgründen ist dabei die Trennung des Lkw-Verkehrs von der Zufahrt bzw. dem Zugang für die Beschäftigten und Mitarbeiter unverzicht- bar. Dabei wird insbesondere die Tatsache berücksichtigt, dass die behinder- ten Mitarbeiter, wenn sie nicht von einem Fahrdienst gebracht werden, nahe- VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 8 - zu ausschließlich mit dem ÖPNV kommen und dann zu Fuß das Betriebsge- lände betreten. Die südliche Ein- und Ausfahrt ist für den Lieferverkehr, die nördliche für Pkw- und Fußgängerverkehr vorgesehen. Durch die Brückenstraße (L604) und die Straße Am Storrenacker ist das Ge- biet mit dem übergeordneten Straßennetz verbunden. Die zusätzliche Belas- tung der vorhandenen Straßen ist mit insgesamt max. ca. 100 Fahrbewe- gungen marginal (Zu- und Abfahrten der Mitarbeiter max. 80, der Besucher max. 10, der Lieferfahrten max. 10). Eine relevante Erhöhung des Verkehrs- lärms ist dadurch nicht zu erwarten. 4.3.3 Ruhender Verkehr Es werden ca. 35 Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück gem. VwV Stellplätze errichtet. Siehe hierzu die Stellplatzberechnung, Anlage 1.5. Es werden 12 Fahrragabstellplätze errichtet. Die Berechnung ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift zu Ermittlung von Fahrradabstellplätzen der Stadt Karlsruhe: 2 Stellplätze für ca. 165qm Bürofläche (1/90qm) und 10 Stellplätze für ca. 100 Mitarbeiter (1/10MA). Es sind 2 Tore mit Überladebrücken für Lkw-Andienung geplant sowie ein Lkw-Stellplatz für seitliche Entladung. 4.3.4 Gehwege Gehwege befinden sich jeweils auf beiden Seiten der Brückenstraße und Am Storrenacker. Der in südlicher Richtung rechts Am Storrenacker verlaufende Gehweg wird von den beiden Zufahrten gekreuzt und zur Straße hin abge- senkt. 4.3.5 Ver- und Entsorgung Energiekonzept: Es sind zusätzliche Maßnahmen über die Vorschriften der EnEV 2009 hinaus geplant: • Deutliche Unterschreitung der nach EnEV geforderten Werte in der Ge- bäudehülle für Dach, Wand und Boden je nach Bauteil zwischen 25 - 55 % • Die Heizung und Kühlung erfolgt ausschließlich mit regenerativer Energie (Wärmepumpe) • Wärmerückgewinnung der Lüftungsanlage ist mit mind 65 % sehr hoch. • Luftdichtes Gebäude mit Nachweis über Blower-Door-Test • Nachweis aller Wärmebrücken im Detail Insgesamt wird so eine Unterschreitung des nach EnEV geforderten Primär- energieeinsatzes um ca. 15 % erreicht. Weitere Maßnahmen zur Energieein- sparung sind für die Betriebsgebäude wirtschaftlich nicht mehr darstellbar. Diese Maßnahmen werden im Durchführungsvertrag berücksichtigt. VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 9 - Abwasserentsorgung Das Gebiet wird im Trennsystem entwässert. Das Schmutzwasser wird über den Anschluss an die Entsorgungsleitung in der Straße Am Storrenacker in das Karlsruher Kanalnetz eingeleitet Wegen der mangelnden Versickerungsfähigkeit der Böden kommt eine Ver- sickerung des Niederschlagwassers auf dem Baugrundstück selbst nicht in Frage. Das Regenwasser wird deshalb über die Dachbegrünung zurück- gehalten und unterirdisch durch die Ausgleichsflächen im Westen des Grundstücks in die Pfinz geleitet. Ein Kompensationsbedarf entsteht dadurch nicht. Die Pkw-Stellplätze und Zufahrten werden mit sickeroffener Oberflä- che hergestellt. Eine ausführliche Darstellung erfolgt im Umweltbericht (Anlage 2). Wertstoff- und Abfallentsorgung Die ortsbeweglichen Abfallbehälter (städtische Gefäße) werden in unmittel- barer Nähe der Grundstückszufahrt an der Straße Am Storrenacker zur Ent- leerung bereitgestellt. Gewerbliche Wertstoffe (Papier, Kunststoffe und Me- talle) werden in Containern gesammelt und regelmäßig abgefahren. 4.4 Gestaltung Innerhalb des Planbereichs entsteht eine Betriebsstätte für ca. 120 behinder- te Menschen mit einer Produktionshalle (ca. 1300 m², Höhe ca. 6 m) für etwa 10 Arbeitsgruppen und einem sich daran anschließenden Lager mit Kommis- sionier- und Versandfläche (ca. 700 m², Höhe ca. 9 m). Ein zweigeschossi- ges Bürogebäude (2 x ca. 400 m², Höhe ca. 7,50 m) mit Kantine und Ausstel- lungsfläche wird über einen eingeschossigen Zwischenbau mit Sozialräumen (ca. 200 m², Höhe ca. 4 m) mit der Halle verbunden. Konstruktion Das Büro und der Sozialtrakt werden in Massivbauweise errichtet, die Halle mit einem Stahltragwerk. Außenanlagen Das Grundstück wird vom der Straße „Am Storrenacker“ über getrennte Zu- fahrten für Pkw und Lkw erschlossen. Zur Straße werden die Hof- und Ent- sorgungsflächen durch eine Heckenpflanzung eingefasst. Der Freiraum glie- dert sich in einen Bereich für Pkw und Fußgänger vor dem Bürogebäude und den Anlieferbereich für Lkw vor der Halle. Vor den beiden Eingängen befin- det sich ein Aufenthaltsbereich mit Sitzmöglichkeit für die Mitarbeiter. Es werden ca. 15 Bäume gepflanzt, so dass diese Flächen dicht begrünt und beschattet werden. Die rückwärtigen Außenanlagen schließen an die westliche Ausgleichsfläche und die nördliche Grünfläche an. Hier befinden sich die Pausen- und Aufent- haltsbereiche für die Mitarbeiter. Eine Terrasse südlich vor der Kantine bietet eine durch Gebäude und Bäume geschützte Aufenthaltsfläche, kleine Austrit- te mit Vordächern vor den einzelnen Produktionseinheiten in der Halle eig- nen sich für kurze Arbeitspausen, ein Weg verbindet diese Bereiche mit dem Vorplatz und ermöglicht einen kleinen Spaziergang auf dem Grundstück. Die Grünflächen werden mit Sträuchern und Bäumen bepflanzt. VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 10 - Die nördliche Grünfläche wird als Ausgleichsfläche aufgewertet (M1) bzw. erhalten (M2). Insgesamt entsteht eine Außenanlage mit hoher Aufenthaltsqualität, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Mitarbeiter nach Überschaubar- keit, Schutz und Ruhe entgegenkommt, den funktionalen Erfordernissen ei- ner Produktionsstätte Rechnung trägt und den Eingriff in die Natur weitge- hend kompensiert. Fassaden Das Büro erhält eine helle Putzfassade mit Lochfenstern (OG) und verglas- ten Fassadenflächen (EG). Die Halle wird mit einer massiven Fassade mit Fenstern, in den Giebeln mit einer transluzenten Fassade ausgeführt. Im Durchführungsvertrag wird geregelt, dass die Fassadengestaltung im Detail mit dem Stadtplanungsamt abzustimmen ist. Dächer Die Dächer werden als Flachdächer mit einer maximalen Neigung von 5° ausgebildet. Davon ausgenommen ist die Produktionshalle mit angeschlos- senem Lager, deren Dach eine Wellenform erhält. Das Dach der Halle wird extensiv begrünt. Die massiven Gebäude erhalten eine intensive Dachbegrünung. 4.5 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen Die Grünplanung auf dem Baugrundstück berücksichtigt in erster Linie die Bedürfnisse der Mitarbeiter nach Pausen und individuellen, arbeitsplatzna- hen Rückzugsbereichen im Freien. Dazu gibt es in unmittelbarer Gebäude- nähe Terrassen (Kantine, Produktionshalle), die weitgehend von Hecken und Sträuchern umschlossen werden. Die Terrassen sind untereinander über ei- nen Weg verbunden, so dass kleine Spaziergänge innerhalb des Grund- stücks möglich sind. Die vorhandene begrünte Schutzwand wird in das Kon- zept differenzierter Freiräume einbezogen: zwischen Halle und Wand im Sü- den entsteht ein geschützter, eher enger und schattiger Bereich, während sich die Fläche nach Westen und Norden öffnet. Entlang der Grenze des Baugrundstücks zur Ausgleichsfläche L’Orèal (56473/3) werden niedrige Sträucher und Hecken gepflanzt, die auf eine Hö- he von ca. 80 cm zu halten sind, um eine Verschattung der Ausgleichsfläche zu verhindern (Pflanzgebot P 1). Die Flächen für die Entsorgung sowie die Stellplatzflächen werden entlang der Straße mit Hecken und Bäumen einge- grünt (Pflanzgebot „P2“). Die Entsorgungsflächen werden darüber hinaus durch eine innen liegende Mauer als Sichtschutz dreiseitig eingefasst. Die Stellplätze werden durch Bäume beschattet und räumlich gefasst. Entlang der nördlichen Grenze des Baugrundstücks wird der vorhandene und zu er- haltende Bewuchs ergänzt und so fortgeführt, dass ein Übergang ohne Bruch zwischen Baugrundstück und den Flächen M1 und M2 entsteht (Pflanzgebot „P3“). Insgesamt wird das Grundstück stark durchgrünt und es werden 23 großkro- nige Bäume gepflanzt. Es werden standortbezogene heimische Pflanzen ein- VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 11 - gesetzt, die einen möglichst nahtlosen Übergang zu den vorhandenen Flä- chen (Ausgleichsfläche und freie Grundstücksfläche) bilden. Die Dächer der Halle werden extensiv begrünt, die Dächer der massiven Ge- bäude intensiv mit Aufhügelungen. Dies mindert die Auswirkungen des Vor- habens auf die Schutzgüter Klima und Wasser. Eine ausführliche Darstellung erfolgt im Umweltbericht (Anlage 2). 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft Wesentliche Eingriffe in die Natur entstehen durch Bodenversiegelung, die Veränderung und den Verlust von Biotoptypen auf einer Fläche von ca. 7.200 m², Beeinträchtigung beziehungsweise Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zauneidechse. Eine ausführliche Darstellung erfolgt im Umweltbericht (Anlage 2). 4.5.3 Ausgleich nach BauGB Eine Minderung bzw. Kompensation der Eingriffe erfolgt durch folgende Maßnahmen: • Wiederherstellen von Bodenfunktionen, die durch das Auffüllen des Ge- ländes zwischen 1988 und 1998 verloren gegangen sind, auf den neu angelegten, begrünten Freiflächen durch Austausch von Auffüllmaterial durch kulturfähiges Bodenmaterial • Extensive und intensive Dachbegrünung • Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für die Stellplätze • Pflanzgebote für Bäume und Sträucher zur Durchgrünung des Gebietes Durch diese Maßnahmen kann ein vollständiger Eingriffsausgleich erreicht werden. Eine ausführliche Darstellung erfolgt im Umweltbericht (Anlage 2). 4.5.4 Maßnahmen für den Artenschutz Durch die Bebauung kommt es im Vorhabenbereich zur Beeinträchtigung beziehungsweise zum Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zau- neidechse. Durch vorgezogene Artenschutzmaßnahmen wird jedoch gewähr- leistet, dass die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Die Umsetzung der Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse er- folgt so frühzeitig, dass die Ausgleichsfläche zum Zeitpunkt der Umsiedlung im April 2012 eine optimale Habitatstruktur für die Zauneidechse aufweist. Für Brutvögel besteht kein Kompensationsbedarf. Die Gehölze im Norden mit den meisten nachgewiesenen Brutpaaren bleiben bestehen. Entlang der Straße Am Storrenacker werden Gehölze, die entfallen, teilweise durch neue Heckenpflanzungen ersetzt. Weitere Gehölze werden innerhalb des Vorha- benbereichs gepflanzt. Eine ausführliche Darstellung erfolgt im Umweltbericht (Anlage 2). VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 12 - 4.6 Belastungen 4.6.1 Klima und Luft Die Untersuchungsergebnisse der klimaökologischen Expertise von ÖKOPLANA (2011) zeigen, dass die resultierenden klimatischen und lufthy- gienischen Zusatzbelastungen gering sind. Die nach Realisierung der Zweigwerkstatt verbleibenden Freiflächen in Rich- tung Brückenstraße und auf dem Bogenschützengelände sind auch langfris- tig als klimaökologische Ausgleichsräume mit den Funktionen „Kaltluftpro- duktion“ und „Ventilationsbahn“ zu sichern. Dies geschieht durch die Auswei- sung der Flächen auf dem verbleibenden Grundstück als „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ (Ausgleichs- und Erhaltungsmaßnahmen). Eine ausführliche Darstellung erfolgt im Umweltbericht (Anlage 2). 5. Umweltbericht Die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und ihre Wech- selwirkungen sind Gegenstand einer Umweltprüfung. Das Ergebnis der Um- weltprüfung ist in einem Umweltbericht dargestellt. Dieser ist gesonderter Bestandteil dieser Begründung (Anlage 2). Im Zuge des Vorhabens sind Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen nach BauGB) innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans geplant. Diese umfassen das Ausführen der Stellflächen mit wasserdurchlässigen Belägen, extensive Begrünung aller Dachflächen, die ortsnahe Versickerung des auf den versiegelten Flächen anfallenden Nieder- schlagswassers in einer benachbarten Ausgleichsfläche mit Tümpeln, das Pflanzen von 23 Bäumen, den Austausch von Auffüllmaterial durch kulturfä- higes Bodenmaterial auf den neu angelegten Grünflächen und ihre Begrü- nung mit Hecken und Sträuchern. Erhebliche Beeinträchtigungen bei den Schutzgütern Boden und Wasser können durch oben genannte Maßnahmen ausgeglichen werden. Beim Schutzgut Pflanzen und Tiere verbleibt ein Kompensationsbedarf. Für die Zauneidechse werden vorgezogene Artenschutzmaßnahmen durch- geführt. Bis Ende September 2011 erfolgt eine Aufwertung des nicht über- planten Bereichs im Norden des Untersuchungsgebietes als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für die Zauneidechse. Es werden ein Steinriegel und zwei Steinschüttungen in Verbindung mit Sandlinsen sowie eine Magerwiese an- gelegt. Die aufgewerteten Flächen dienen der Umsiedlung der Zauneidech- sen, die im April 2012 zur Vermeidung von Individuenverlusten im Vorhaben- bereich abgefangen werden. 6. Sozialverträglichkeit Die Beschäftigten der HWK wohnen zum großen Teil in Karlsruhe. Durch die Verlagerung der Betriebsstätte von Berghausen nach Hagsfeld ist für diese VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 13 - die Arbeitsstätte deutlich besser zu erreichen. Dies ist für Menschen mit Be- hinderung und deren Betreuer ein wesentlicher Vorteil. Der Kontakt zu der ebenfalls im Storrenacker liegenden Haupteinrichtung wird wesentlich verein- facht und intensiviert. Dadurch entstehen sowohl im Kontakt der Mitarbeiter untereinander, in der Betreuung als auch der Logistik wesentliche Synergie- effekte. Im Gewerbegebiet „Am Storrenacker“ sind tatsächliche und potentielle Kun- den der HWK angesiedelt. Die Ansiedlung im Gewerbegebiet unterstützt die HWK und deren Mitarbeiter auch in der Wahrnehmung durch Dritte als „nor- maler“ Wirtschaftsbetrieb. 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz VEP-Gebietca. 0,72 ha60,00% Maßnahmenflächen M1 und M2ca. 0,48 ha40,00% Gesamtca. 1,20 ha100,00% 7.2 Geplante Bebauung Geplant ist eine Betriebsstätte mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 3000 m². 7.3 Bodenversiegelung 1 Gesamtflächeca.1,2 ha100,00% Derzeitige Versiegelungca.0 ha0,00% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca.0,5 ha41,67% Hinweise: - In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege und Durchfahrten vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementsprechend. - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen sowie der maxi- mal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücks- fläche) der Baugrundstücke sowie alle anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 14 - 8. Kosten Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Vorhaben übernimmt die Vorha- benträgerin. Der Stadt Karlsruhe entstehen keine Kosten. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen der Vorhabenträgerin werden in einem Durchführungs- vertrag geregelt. VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 15 - B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karls- ruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen. Der stufenlose Transportweg ist zu befes- tigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der Hausanschlussraum soll in kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üb- licherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Stra- ßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigentümer selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser kann gesammelt wer- den. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regen- ereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlas- tung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 In- fektionsschutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkann- ten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurch- VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 16 - lässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder archäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denk- malschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 2, Referat 26 – Denkmalpflege, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Regierungspräsidium einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbestän- den (Baumschutzsatzung) verwiesen. 6. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefah- ren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebli- che Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 7. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesboden- schutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 8. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 17 - 9. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 10. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 18 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl: I S. 1509) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). - Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357 berichtigt S. 416), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 10. 11. 2009 (GBl. S. 615). In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Zulässig ist eine Produktionsstätte (Gewerbebetrieb) für die Beschäftigung von behinderten Menschen. Hierzu gehören Produktions-, Büro-, Sozial- und Ver- waltungsräume, Lagerhalle. Weitere Nutzungen sind ausgeschlossen. 2. Maß der baulichen Nutzung Als Wandhöhe gilt das Maß von der Gehweghinterkante bis zum oberen Ab- schluss der Wand (Attika). Die Wandhöhe wird in der jeweils höchsten Stelle der Attika gemessen. 3. Abweichende Bauweise Es gilt die offene Bauweise ohne Längenbeschränkung. VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 19 - 4. Stellplätze und Garagen Stellplätze sind nur auf den in der Planzeichnung dafür ausgewiesenen Flä- chen zulässig. 5. Nebenanlagen Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. (1) BauNVO sind außerhalb der überbauba- ren Grundstücksflächen nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen zulässig. Die gemäß §14 Abs. (2) BauNVO der Versorgung dienenden Nebenanlagen des Plangebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme, Wasser und Abwasser sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung Die als private Grünfläche ausgewiesenen Flächen sind von jeder Bebauung freizuhalten. Pflanzgebote P1: Der Übergang zu der angrenzenden Ausgleichsfläche ist mit standorttypischen, einheimischen Sträuchern und Hecken zu bepflanzen und regelmäßig auf eine Höhe von 80 cm zurückzuschneiden. Pflanzgebot P2: Entlang der Straße „Am Storrenacker“ sind Hecken aus standorttypischen, einheimischen Sträuchern zu pflanzen. Pflanzgebot P3: Der Übergang zu den angrenzenden Maßnahmenflächen M1 und M2 ist mit einheimischen Stauden oder Sträuchern zu bepflanzen und regelmäßig auf eine Höhe von 80 cm zurückzuschneiden. Auf dem Baugrundstück sind 23 großkronige, einheimische Laubbäume zu pflanzen. Die zeichnerisch festgesetzten Einzelbäume sind hierauf anzu- rechnen. Der durchwurzelbare Raum jedes Baumes muss mind. 12 m³, die Tiefe der Baumgrube mind. 1,5 m und die Größe der Baumscheibe mindes- tens 4 m² betragen. Begrünung von Dächern: Auf den Flachdächern der massiven Gebäude sind oberhalb einer Drän- und Filterschicht Dachbegrünungssubstrat, Sand, Kies und Oberboden als Standort für verschiedene Pflanzengesellschaften ne- beneinander in wechselnder Aufbauhöhe zwischen 10 und 30 cm einzubau- en. Das so entstandene Habitatmosaik ist durch Äste und Steine zu ergän- zen. Die Halle ist extensiv zu begrünen. Die Pflanzungen sind zu erhalten, zu schützen und bei Verlust durch den Pflanzgeboten entsprechende Nachpflanzungen zeitnah zu ersetzen. Erhaltungsgebot M 2: Die im zeichnerischen Teil mit M 2 gekennzeichnete Fläche ist als Gehölzbiotop zu erhalten. 7. Ausgleichsmaßnahmen und vorgezogene Artenschutzmaßnahmen Auf allen unversiegelten Flächen (ausgenommen Fläche M 2) innerhalb des Geltungsbereiches ist vorhandener anthropogener Auftragsboden bis in eine VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 20 - Tiefe von ca. 40 cm abzutragen und durch kulturfähiges Bodenmaterial der gleichen Mächtigkeit zu ersetzen. Fläche für Ausgleichs- und vorgezogene Artenschutzmaßnahmen M 1: Auf der im zeichnerischen Teil mit M1 gekennzeichneten Fläche werden fol- gende Maßnahmen durchgeführt und sind als solche dauerhaft zu erhalten: • Herstellung eines Steinriegels, Maße 40 m x 2 m, Höhe 0,5 m über Ge- länderoberkante (GOK), Ausführung s. Umweltbericht • Neueinsaat Wiese im Goldrutenbestand, Ausführung s. Umweltbericht • Herstellung von 2 Steinschüttungen, Maße Aufsicht 5 m x 2,5 m, Höhe 0,5 m über GOK, Ausführung s. Umweltbericht • Herstellung von 5 Sandlinsen, Maße Aufsicht 5 m x 1,5 m, Höhe max. 0,3 m über GOK, Ausführung s. Umweltbericht • Neueinsaat Wiese im Bereich der (lückigen) Ruderalvegetation, Ausfüh- rung s. Umweltbericht Zum Erhalt der Ausgleichsfunktion sind folgende Pflegemaßnahmen durch- zuführen: • Je nach Aufwuchsmenge ein- bis zweimalige Mahd pro Jahr der neu an- gelegten Grünlandflächen: Um zu jeder Jahreszeit vielfältige Strukturen bereitzustellen, ist eine Streifenmahd durchzuführen. Um Individuenver- lust von Zauneidechsen zu vermeiden, ist für die Mahd ein Balkenmäher zu verwenden, Kreiselmäher oder Scheibenmäher sind nicht zulässig. • Gelegentlicher Gehölzrückschnitt zur Erhaltung der Habitatstrukturen. 9. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen Aufschüttungen und Abgrabungen sind zulässig, wenn sie zur Erschließung des Grundstücks und zur Andienung der Gebäude notwendig sind. Darüber hinaus sind Aufschüttungen und Abgrabungen nicht zulässig. VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 21 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Dächer Flachdächer sind mit maximal 5° Dachneigung auszubilden. Dachaufbauten sind unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Fotovoltaik- Anlagen, soweit sie die Dachbegrünung nicht beeinträchtigen. 2. Werbeanlagen Werbeanlagen sind am Gebäude, bis zur maximal festgesetzten Wandhöhe, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zuläs- sig: - Einzelbuchstaben bis max. 1 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und der- gleichen) bis zu einer Fläche von 2 m². Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, Laserwerbung, Sky- beamer oder Ähnliches sind unzulässig. 3. Unbebaute Flächen, Einfriedungen 3.1 Einfriedungen Einfriedungen sind bis 2 m Höhe entsprechend den zeichnerischen Festle- gungen zulässig. Als Material ist ein Zaunsystem aus korrosionsgeschützten Stahlgitterelementen mit Pfosten zu verwenden. 3.2 Abgrabungen, Aufschüttungen Das Gelände ist auf das technisch notwendige Maß bis Unterkante Boden- platte, für Andienungsflächen des Gebäudes jedoch maximal auf die Ober- kante, aufzufüllen. Hierzu ist, sofern möglich, bei der Maßnahme anfallender Erdaushub zu verwenden. Anfallender Mutterboden ist zu sichern und bevor- zugt auf dem Grundstück zu verwenden. 3.3 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einer dreiseitigen Mauer als Sichtschutz herzustellen. 3.4 Feuerwehrwege Die Feuerwehrwege sind, sofern sie nicht für die innere Erschließung erfor- derlich sind, mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen zu befestigen und mit Rasen einzusäen. VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 22 - 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenan- tenne zulässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6. Niederschlagswasser Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstü- cke ist, wenn möglich, wasserdurchlässig auszuführen. Das anfallende Niederschlagwasser von Dachflächen ist mittels einer hierfür zu verlegenden Rohrleitung über die im Westen anschließende Ausgleichs- fläche in die Pfinz einzuleiten. 7. Abstellplätze für Fahrräder Auf dem Baugrundstück sind ebenerdig 12 überdachte Fahrradabstellplätze nachzuweisen. VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 23 - III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen) Der Bebauungsplan Nr. 382 „Gewerbegebiet Storrenacker und Erweiterung Industriegebiet Tagweidwiesen", in Kraft getreten am 15.12.1972, wird in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Die Anlage 1 (1.1 – 1.5) – Vorhaben- und Erschließungsplan – ist bindender Bestandteil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. bestehende Schutzwand b e s t e h e n d e S c h u t z w a n d E l e k t r i z i t ä t E n t s o r g u n g W h m a x . 8 , 5 0 m I I , F D W h m a x . 5 , 0 0 m I , F D W h m a x . 1 0 , 5 0 m I I , F D W h m a x . 5 , 0 0 m G E 0 , 7 a E i n f a h r t P K W E i n f a h r t L K W 1 1 4 . 5 0 2 . 7 5 4 . 0 0 M1 M2 P2 P1 N M 1:500 P3 VEP Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Storrenacker 27 " Karlsruhe-Hagsfeld Karlsruhe, den 16.05.2011 Seite Fassung vom 27.10.2011 V. Zeichnerische Festsetzungen - Planzeichnung 24 G E 0 , 7 a I I W H m a x . 8 , 5 0 m Planungsrechtliche Festsetzungen Planzeichen ohne Festsetzungscharkter Nutzungsschablone Gewerbegebiet §8 BauNVO Grundflächenzahl GRZ abweichende Bauweise Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß bestehende Schutzmauer B a u g e b i e t Hinterkante Gehweg = 114,50 ü.NN Wandhöhe in Metern, Bezugspunkt Einfahrtsbereich Baulinie Baugrenze G r u n d f l ä c h e n z a h l B a u w e i s e - Flächen für Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Abgrenzung unterschiedlicher Festsetzungen Pkw-Stellplätze Anpflanzen: Bäume zulässige Zaunanlage Örtliche Bauvorschriften F D M1 M2 Flächen zum Schutz von Boden und Landschaft Flächen zum Anpflanzen von Hecken und Sträuchern P1 P3 Pflanzgebot 1 - 3 - Maßnahme 1: Ausgleichsfläche Maßnahme 2: Erhalt der Hecken und Sträucher - siehe Textfestsetzungen - siehe Textfestsetzungen - siehe Textfestsetzungen Private Grünfläche Fläche für Abfallentsorgung Fläche für Versorgung mit Elektrizität Vorhabenbezigener Bebauungsplan "Am Storrenacker 27" Karlsruhe-Hagsfeld IV. Zeichnerische Festsetzungen Zeichenerklärung Flachdach Karlsruhe, den 16.05.2011 Seite 25 VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 26 - Unterschriften Vorhabenträger: Vollack bauInvest GmbH Am Heegwald 26 76227 Karlsruhe .............................................. Thomas Burkard Planverfasser: Martin Leopold Dipl.-Ing., Architekt Am Heegwald 26 76227 Karlsruhe .............................................. Martin Leopold Stadtplanungsamt Karlsruhe: Dr. Harald Ringler Lammstraße 7 76133 Karlsruhe .............................................. Dr. Harald Ringler Karlsruhe, den 16.05.2011 Fassung vom 27.10.2011 VbB Am Storrenacker 27 Fassung: 27.10.2011 - 27 - Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan Bestehend aus: • Übersichtsplan • Bestandsplan • Grundrissen, Ansichten • Stellplatzberechnung W H = 8 , 5 m I I F D W H = 1 0 , 5 m I F D I F D I I F D W H = 1 0 , 5 m W H = 1 2 5 . 0 0 ü . N N W H = 1 2 3 . 5 0 ü . N N F e u e r w e h r z u f a h r t G e h - u n d F a h r r e c h t z u r A n b i n d u n g d e r F l ä c h e n a n d e r A 5 F e u e r w e h r u m f a h r t ü b e r L i e f e r h o f f l ä c h e R e t e n t i o n c a . 8 8 1 m ² F e u e r w e h r u m f a h r t E i n - u n d A u s f a h r t I I F D I F D n u r z u r N u t z u n g f ü r N e b e n a n l a g e n z u l ä s s i g L i e f e r h o f W H m a x . = 1 2 0 . 9 5 ü . N N b e i K a m i n e n : H ö h e n m a x = 1 3 5 . 0 0 ü . N N T e c h n i k a n l a g e n H ö h e m a x = 1 2 6 . 0 0 ü . N N ( O K F F E G = 1 1 4 . 9 5 m ) z u e r h a l t e n d e H e c k e I I I F D I F D I F D I F D OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand Bewuchsgrenze Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Storrenacker 27 " Karlsruhe-Hagsfeld Karlsruhe, den 16.05.2011 Seite Fassung vom 27.10.2011 N 28 Ubersichtsplan Maßstab 1:2000 Anlage 1.1 W H = 8 , 5 m I I F D W H = 1 0 , 5 m I F D I F D W H = 1 0 , 5 m OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand Bewuchsgrenze Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Storrenacker 27 " Karlsruhe-Hagsfeld Karlsruhe, den 16.05.2011 Seite Fassung vom 27.10.2011 Bestandsplan Maßstab 1:1000 Anlage 1.2 N 29 OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand OK Wand Bewuchsgrenze F u ß w e g F u ß w e g B u s h a l t e s t e l l e 1 . O b e rg e s ch o s s B ü ro W r . / U m k l . H e r r e n W r . / U m k l . D a m e n W C D , 5 0 P e r s . W C H , 7 5 P e r s . E m p f a n g / M a r k e t i n g T e c h n i k L i e g e - r a u m A n l i e f e r u n g K ü c h e P u z t r . W C B W C K A u f z u g T e e k ü c h e A u f z u g W C H W C H W C D W C D B ü r o B ü r o B ü r o B ü r o B ü r o B ü r o B e s p r e c h u n g K o p . / D r u c k e r S e r v e r B e s p r e c h u n g 2 0 P e r s . L u f t r a u m A u s s t e l l u n g F u ß w e g T e r r a s s e G r u p p e L a g e r L a g e r c a . 8 0 0 P a l e t t e n p l ä t z e M o n t a g e 2 4 0 4 G r u p p e n G r u p p e N N 2 0 0 B e r u f s b i l d u n g 1 G r u p p e V o r r i c h t u n g s b a u W E / W A / B ü r o 1 G r u p p e M o n t a g e M T 2 4 0 2 G r u p p e n D i e n s t l . , D r u c k , Ma i l B ü r o s e r v i c e 1 0 0 + 1 0 0 2 G r u p p e n R a n g i e r - u n d E n t l a d e f l ä c h e f ü r L k w E n t s o r g u n g s c o n t a i n e r Z u f a h r t L k w Z u f a h r t P k w 9 S t e l l p l ä t z e 9 S t e l l p l ä t z e 1 6 S t e l l p l ä t z e T r a f o 1 2 F a h r r a d p l ä t z e E i n g a n g E i n g a n g B ü r o K a n t i n e K ü c h e A u s s t e l l u n g 2 R a mp e n mi t Ü b e r l a d e b r ü c k e T e r r a s s e T e r r a s s e 7 8 . 2 0 2 4 . 8 0 1 5 . 5 0 1 2 . 0 0 2 . 5 0 1 2 . 0 0 3 6 . 2 5 1 2 . 2 5 1 2 . 5 5 1 1 . 6 0 4 . 0 0 2 . 7 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Storrenacker 27 " Karlsruhe-Hagsfeld Karlsruhe, den 16.05.2011 Seite Fassung vom 27.10.2011 Grundrisse Erdgeschoss und Obergeschoss, Maßstab 1: 500 Anlage 1.3 N 30 Produktion +7.50 +4.50 +4.50 Sozialräume Kantine/Büro +7.50 +4.50 +10.50 +7.50 +10.50 +10.50 +7.00 +7.50 +4.50 Ansicht von Süden Eingang Mitarbeiter Ausstellung/Büro Lager WE +10.50 Lager Am Storrenacker Büro/Ausstellung Büro/Kantine Produktion Am Storrenacker WE-Büro WE/Lager Ansicht von Norden (Brückenstraße)Ansicht von Osten (Am Storrenacker)Ansicht von Westen Brückenstraße Brückenstraße Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Storrenacker 27 " Karlsruhe-Hagsfeld Karlsruhe, den 16.05.2011 Seite Fassung vom 27.10.2011 Ansichten, Maßstab 1:500 Anlage 1.4 31 Anlage 1.5 zum Vorhabenbezogenem Bebauungsplan „Am Storrenacker 27“, Karlsruhe-Hagsfeld, (Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften gGmbH) Karlsruhe, den 16.05.2011 Fassung vom 27.10.2011 Anlage 1.5 zum Vorhabenbezogenem Bebauungsplan „Am Storrenacker 27“, Karlsruhe-Hagsfeld, (Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften gGmbH) Karlsruhe, den 16.05.2011 Fassung vom 27.10.2011 Anlage 1.5 zum Vorhabenbezogenem Bebauungsplan „Am Storrenacker 27“, Karlsruhe-Hagsfeld, (Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften gGmbH) Karlsruhe, den 16.05.2011 Fassung vom 27.10.2011 1 Anlage 2 Bebauungsplan "Am Storrenacker 27", Karlsruhe-Hagsfeld Umweltbericht Bearbeiter: Auftraggeber: Altrottstraße 26 Hagsfelder Werkstätten und 69190 Walldorf Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH Tel.: 0 62 27 / 83 26 - 0 Am Storrenacker 9 - 11 Fax.: 0 62 27 / 83 26 - 20 76139 Karlsruhe 3 Projektleitung: Dr. Werner Dieter Spang (Dipl.-Geogr., Beratender Ingenieur) Projektbearbeitung: Christiane Eble (Dipl.-Geoökol.) Kerstin Langewiesche (Dipl.-Ing. (FH) Landespflege) Walldorf, im Oktober 2011 Altrottstraße 26 Hagsfelder Werkstätten und 69190 Walldorf Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH Tel.: 0 62 27 / 83 26 - 0 Am Storrenacker 9 - 11 Fax.: 0 62 27 / 83 26 - 20 76139 Karlsruhe info@sfn-planer.de www.sfn-planer.de 5 Inhalt 1 Einleitung .............................................................................................................. 7 1.1 Veranlassung ......................................................................................................... 7 1.2 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans "Am Storrenacker 27" ................................ 7 2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen......................... 9 2.1 Gesetzliche Grundlagen......................................................................................... 9 2.2 Relevante Fachpläne ........................................................................................... 11 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen............................. 13 3.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands......................................... 13 3.1.1 Pflanzen................................................................................................................ 13 3.1.2 Tiere ..................................................................................................................... 15 3.1.3 Biologische Vielfalt ............................................................................................... 20 3.1.4 Boden................................................................................................................... 20 3.1.5 Wasser ................................................................................................................. 21 3.1.6 Klima und Luft....................................................................................................... 21 3.1.7 Landschaftsbild .................................................................................................... 22 3.1.8 Menschen ............................................................................................................. 23 3.1.9 Kulturgüter und sonstige Sachgüter..................................................................... 23 3.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung................................................................................... 24 3.2.1 Pflanzen................................................................................................................ 25 3.2.2 Tiere ..................................................................................................................... 26 3.2.3 Boden................................................................................................................... 33 3.2.4 Wasser ................................................................................................................. 34 3.2.5 Klima und Luft....................................................................................................... 35 3.2.6 Landschaft ............................................................................................................ 36 3.2.7 Menschen ............................................................................................................. 36 6 3.2.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter..................................................................... 36 3.2.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.................................................. 37 3.2.10 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz................................................................................... 37 3.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Planung..........................................................................38 3.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten .................................................................. 40 4 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung .............................................. 41 5 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Vorhabens auf die Umwelt ......................................... 43 6 Zusammenfassung............................................................................................. 45 7 Literatur ............................................................................................................... 47 1 Einleitung 7 1 Einleitung 1.1 Veranlassung Die Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften GmbH (HWK), ein Unter- nehmen der Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V., beabsichtigt ihre Be- triebsstätte in Berghausen aufzugeben und sich im Gewerbegebiet "Am Storrenacker" mit dem Neubau der Zweigwerkstatt Hagsfeld anzusiedeln. Die Vollack bauInvest GmbH & Co. KG wird als Investor das Gebäude erstellen und an die HWK vermieten. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat beschlossen, eine Teilfläche des Flur- stücks Nr. 56473/2 zur Nutzung durch die HWK zu verkaufen. Er hat gleichzeitig eine weitere Nutzung durch einen Dritten ausgeschlossen. Da der bisher gültige Bebauungsplan für diese Flächen eine Nutzung als Sportan- lagen vorsieht, ist für das gewünschte Planungsrecht die Aufstellung eines Bebauungs- plans erforderlich. Nach § 2 (4) Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Sie werden im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Dabei sind die Belange des Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 und § 1a zu berücksichtigen. Eine Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgesetzten Ziele des Umweltschutzes erfolgt in Kapitel 2. 1.2 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans "Am Storrenacker 27" Der Geltungsbereich des Bebauungsplan "Am Storrenacker 27" umfasst das ge- samte, 11.878 m² große Flurstück mit dem 7.200 m² großen Vorhabensbereich im Süden und einem nicht überplanten Bereich im Norden (4.678 m²). Im Norden und Osten ist das Gebiet von den Straßen "Brückenstraße / Herdweg" (L 604) und "Am Storrenacker" be- grenzt. Im Süden schließt sich das vom Bogenschützenverein Karlsruhe als Trainings- gelände genutzte Flurstück Nr. 56473/3 an. Im Westen befindet sich auf dem Flurstück Nr. 56473/3 eine Ausgleichsfläche für das Gebäude der Firma L ́Oréal (Am Storrenacker 28/30), daran anschließend die Pfinz. Innerhalb des Planbereichs entsteht eine Betriebsstätte für ca. 120 behinderte Menschen mit einer Produktionshalle (ca. 1.300 m², Höhe ca. 6 m) für etwa 10 Arbeits- gruppen und einem sich daran anschließenden Lager mit Kommissionier- und Versand- fläche (ca. 700 m², Höhe ca. 9 m). Ein zweigeschossiges Bürogebäude (2 x ca. 400 m², Höhe ca. 7,50 m) mit Kantine und Ausstellungsfläche wird über einen eingeschossigen Zwischenbau mit Sozialräumen (ca. 200 m², Höhe ca. 4 m) mit der Halle verbunden. 1 Einleitung 8 Das neue Gewerbegrundstück wird von Südosten über die Straße "Am Storrena- cker" durch zwei neu zu bauende Grundstückszufahrten erschlossen, die südliche Ein- und Ausfahrt ist für den Lieferverkehr, die nördliche für Pkw- und Fußgängerverkehr vor- gesehen. Für die ca. 14 Mitarbeiter / Betreuer in der Produktion, 20 Büroangestellten und Besucher werden insgesamt 34 Pkw-Stellplätze errichtet. Die ca. 120 Beschäftigten (Menschen mit psychischer Behinderung) kommen fast ausschließlich mit dem ÖPNV. Außerdem sind zwei Tore mit Überladebrücken für Lkw-Andienung geplant sowie ein Lkw-Stellplatz für seitliche Entladung. Als Ergebnis der 1. Offenlage des Bebauungsplans wird das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser über eine Grundleitung in die Pfinz eingeleitet. Die Rohrleitung führt durch die westlich angrenzende Ausgleichsfläche (Flurstück Nr. 56473/3). Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum 4. Ordnung "Hardtebenen", der zur Großlandschaft (Naturraum 3. Ordnung) "Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tief- land" gehört (S SYMANK 1994). 2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen 9 2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen Die folgende Darstellung beschränkt sich gemäß Anlage zum BauGB auf diejeni- gen gesetzlichen und planerischen Grundlagen beziehungsweise deren Ziele des Um- weltschutzes, die für den Bebauungsplan "Am Storrenacker 27" von Bedeutung sind. 2.1 Gesetzliche Grundlagen • Baugesetzbuch (BauGB) Die im BauGB genannten und zu berücksichtigenden Belange des Umweltschut- zes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sind im vorliegenden Fall 4 die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, 4 umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, 4 umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, 4 die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, 4 die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, 4 die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbeson- dere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts sowie 4 die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes (§ 1 (6) Nr. 7 BauGB). Zu berücksichtigen sind außerdem die Belange der Freizeit und Erholung sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes (§ 1 (6) Nr. 3 und 5 BauGB). Nach § 1a (2) BauGB soll mit Grund und Boden schonend umgegangen werden, die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnnutzungen genutzte Flächen dürfen nur im notwendigen Ausmaß für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden (§ 1a (2) BauGB). Die Vermeidung und der Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen nach § 1 (6) Nr. 7a be- zeichneten Bestandteilen sind in der Abwägung zu berücksichtigen (§ 1a (3) BauGB). 2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen 10 • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und seine Verordnungen (BImSchV), Verwaltungsvorschriften (VwV) und Technischen Anleitungen (TA) Im BImSchG ist der Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelt- einwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich der Entstehung von Immissionen geregelt. Dabei sind im Rahmen der vorliegenden Planung insbesondere folgende Verordnungen und Verwaltungsvorschriften relevant: 4 TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft), 4 TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), 4 1. BImSchV (Verordnung über kleinere und mittlere Feuerungsanlagen) sowie VwV zur 1. BImSchV, 4 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung), 4 22. BImSchV (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft), 4 24. BImSchV (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung). Im Zusammenhang mit dem Lärmschutz sind ferner die DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) und die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) relevant. • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz Baden- Württemberg (LNatschG) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Genera- tionen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Ab- sätze so zu schützen, dass 4 die biologische Vielfalt, 4 die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 4 die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Land- schaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (§ 1 (1) BNatschG). Daneben sind die Belange des Arten- und Biotopschutzes zu berücksichtigen. • Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen 11 Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen der Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodeneinwirkungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden (§ 1 BBodSchG). • Wasserhaushaltsgesetz und Wassergesetz Baden-Württemberg Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestanteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§ 1 WHG). Das Gesetz gilt für Oberflächengewässer und das Grundwasser beziehungsweise Teile dieser Gewässer. 2.2 Relevante Fachpläne In der Raumnutzungskarte des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein von 2003 ist die Fläche des Bebauungsplans als "Regionalplanerisch abgestimmter Bereich für Sied- lungserweiterung" ausgewiesen. Die Fläche ist außerdem als "Überschwemmungs- gefährdeter Bereich bei Katastrophenhochwasser (Vorbehaltsgebiet) und Wasserschutz- gebiet ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan Karlsruhe von 2010 weist das Untersuchungsgebiet als "Gewerbliche Baufläche (Planung)" aus. Im Osten schließt sich eine Grünfläche (Bestand) und die Pfinz an, im Süden eine Grünfläche (Planung). Im Norden und Westen befinden sich bestehende gewerbliche Bauflächen. Das Untersuchungsgebiet liegt im Wasserschutzgebiet Hardtwald IIIB (N ACH- BARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 2004). 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 13 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Es wird zunächst der derzeitige Zustand der Umwelt im Geltungsbereich des Be- bauungsplans betrachtet. Anschließend werden die Umweltauswirkungen des betrachte- ten Vorhabens für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Biologische Vielfalt, Boden, Was- ser, Klima und Luft, Landschaft, Menschen sowie Kultur- und sonstige Sachgüter ein- schließlich der Wechselwirkungen zwischen allen genannten Schutzgütern beschrieben und bewertet. Das Untersuchungsgebiet umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans. 3.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands 3.1.1 Pflanzen • Methodik Es wurde eine flächendeckende Kartierung der im Untersuchungsgebiet vorhande- nen Biotoptypen auf Grundlage des Biotoptypenschlüssels des Landes Baden-Württem- berg (LUBW 2009) durchgeführt. Die Bewertung der Biotoptypen erfolgte nach der Bio- topwertliste der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) des Landes Baden-Württemberg. • Ergebnis Das Untersuchungsgebiet ist eine mit Ruderalvegetation bewachsene Brachfläche, die am nördlichen und östlichen Rand von Gehölzen begrenzt wird. Die Biotoptypen sind in Plan 3.1-1 dargestellt. • Bestände aus Ruderalvegetation Die größte Fläche des Untersuchungsgebiets ist von Ruderalvegetation bewach- sen. Im südlichen Bereich ist der Bewuchs spärlich, im östlichen Bereich wird er lückig. Häufige Arten sind Weißer Steinklee (Melilotus albus), Kanadische Goldrute (Solidago canadensis), Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius), Kanadisches Berufkraut (Co- nyza canadensis), Ackerkratzdistel (Cirsium arvense), Kriechendes Fingerkraut (Potentilla reptans) und Feldklee (Trifolium campestre). Im Nordosten des Untersuchungsgebiets befindet sich ein Dominanzbestand aus Kanadischer Goldrute, der teilweise durch Gehölzsukzession aus Robinie (Robinia pseu- doacacia), Weiden (Salix spec.) und Pappeln (Populus spec.) verbuscht. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 14 • Gehölzbiotope Die Gehölzbiotope sind zum überwiegenden Teil Gebüsche mittlerer Standorte. Daneben kommen ein Feldgehölz, Gestrüppe und Bodendeckeranpflanzungen vor. Die Gebüsche mittlerer Standorte bestehen aus Rotem Hartriegel (Cornus sanguineum), Weißdorn (Crataegus spec.), Feldahorn (Acer campestre), Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior), Brombeere (Rubus spec.) und Rosen (Rosa spec.). Die östliche Seite des Untersuchungsgebiets wird fast komplett von einem Gebüsch begrenzt, das abschnitts- weise ausschließlich aus Rotem Hartriegel besteht. Nach Norden hin wird das Gebüsch von einem Gestrüpp aus Brombeere, Rosen und Hartriegel-Aufwuchs unterbrochen. Im Norden werden die Gehölzbestände bis zu 45 m breit. Neben Gebüschen findet sich hier ein kleinflächiges Feldgehölz, das in der Baumschicht hauptsächlich aus Weiden und Pappeln besteht. Hinzu kommen Kirschpflaume (Prunus cerasifera), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Weißdorn, Roter Hartriegel und Brombeere. Am nördlichen Rand sowie am südwestlichen Rand des Untersuchungsgebiets be- finden sich Bodendecker-Anpflanzungen aus Gewöhnlicher Schneebeere (Symphori- carpos albus) und wenigen Rosen. Im Süden des Gebietes begrenzt eine Mauer das Ge- biet zum Gelände des Bogenschützenvereins Karlsruhe. Entlang der Mauer wächst ein schmales Gebüsch mittlerer Standorte aus Rotem Hartriegel, Schwarzerle (Alnus gluti- nosa), Weiden, Vogelkirsche (Prunus avium), Wolligem Schneeball, Feldahorn, Brom- beere und Aufwuchs von Echter Walnuss (Juglans regia). Die Mauer ist mit Wildem Wein (Parthenocissus tricuspidata) bewachsen. • Bewertung Die Bewertung der Biotoptypen nach der Biotopwertliste der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) zeigt Tabelle 3.1-1. Tabelle 3.1-1. Bewertung der Biotoptypen Biotoptypen Bewertungs- spanne (fett = Normal- wert) Wertstufe Begründung für Abweichung vom Normalwert 33.41 Fettwiese 8-13-19 8 Die Fettwiese ist durch die Lage am Stra- ßenrand beeinträchtigt und artenarm. 35.32 Goldruten- Dominanzbestand 6-8 6 Dominanzbestand aus Neophyten 35.60 Ruderalvegetation 9-11-18 10 Neophyten dominieren den Bestand. 41.10 Feldgehölz 10-17-27 17 42.20 Gebüsch mittlerer Standorte 9-16-27 16 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 15 42.20 Gebüsch mittlerer Standorte 9-16-27 14 Artenarmer Bestand, das Gebüsch be- steht fast ausschließlich aus Cornus san- guineum. 43.10 Gestrüpp 7-9-18 9 45.30 Einzelbaum auf sehr geringwer- tigen Biotoptypen 4-8 8 x Stamm- umfang (cm) 60.53 Bodendeckeran- pflanzung 4-8 4 Legende: Bewertungsspanne (ÖKVO): Zahl in Fettdruck = Normalwert 3.1.2 Tiere 3.1.2.1 Brutvögel • Methodik Der Vogelbestand des Untersuchungsgebiets wurde nach der Revierkartierungs- methode erfasst. Hierzu wurden vom 06.05.2011 bis 16.06.2011 insgesamt sechs Bege- hungen in den frühen Morgenstunden unter günstigen Witterungsbedingungen (heiter, windstill, niederschlagsfrei) durchgeführt und der Artenbestand durch Sichtbeobachtung und Registrierung der artspezifischen Gesänge erfasst. Die methodische Vorgehensweise bei der Erfassung und Einstufung der Arten richtet sich nach den Vorgaben von S ÜDBECK et al. (2005). Danach ist von einem be- gründeten Brutverdacht auszugehen, wenn die Art an einer bestimmten Stelle mindestens zweimal mit Revier anzeigendem Verhalten beobachtet wird. Als Hinweis auf ein vorhandenes Brutrevier gilt dabei vor allem das Registrieren der artspezifischen Reviergesänge während des jeweiligen Brutzeitraums der Art. Gesicherte Brutnachweise resultieren aus der Beobachtung besetzter Nester, von Jungvögeln oder Futter tragenden Alttieren. Auf Grundlage der vorliegenden Beobachtungen werden die gesicherten und die sich aus dem begründeten Brutverdacht ergebenden Brutreviere abgegrenzt und die daraus abzuleitenden Revierzentren kartographisch dargestellt. In der Terminologie von S ÜDBECK et al. (2005) entspricht dies dem Brutbestand des Untersuchungsgebiets. Im vorliegenden Bericht werden diese Arten übereinstimmend als Brutvögel bezeichnet. Einmalige Beobachtungen sowie Nachweise, die außerhalb der von S ÜDBECK et al. (2005) genannten zeitlichen Wertungsgrenzen lagen, werden nicht als Bruthinweis 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 16 gewertet. In diesen Fällen ist die Vogelart nach den methodischen Vorgaben als Nah- rungsgast des Gebietes oder als Durchzügler einzustufen. • Ergebnis Im Verlaufe der Bestandserhebung wurden im Untersuchungsgebiet insgesamt 15 Vogelarten registriert. Diese sind in Tabelle 3.1-2 gemeinsam mit Angaben zu Schutz, Gefährdung, Anzahl der Brutreviere und Status im Untersuchungsgebiet aufgeführt. Die Zentren der Brutreviere beziehungsweise der nachgewiesenen Neststandorte sind in Plan 3.1-2 dargestellt. Für acht Arten liegen Beobachtungen vor, die eine Einstufung als Brutvogel rechtfertigen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um weit verbreitete, nicht in den Roten Listen Baden-Württembergs beziehungsweise Deutschlands geführte Vogelarten, die in Siedlungsbereichen relativ häufig anzutreffen sind. Von diesen treten Amsel (Turdus merula), Ringeltaube (Columba palumbus) und Stieglitz (Carduelis carduelis) zusätzlich als Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet auf. Die in Baden- Württemberg als Art der Vorwarnliste eingestufte Dorngrasmücke (Sylvia communis) ist lediglich als Durchzügler einzustufen. Insgesamt wurden vier singende Männchen dieser Art im Untersuchungsgebiet beobachtet. Die nachgewiesenen Brutvogelarten zählen zur Brutgilde der Freibrüter, die ihr Nest auf Bäumen und Sträuchern oder bodennah in der die Gehölze begleitenden Krautschicht anlegen. Als Bruthabitat dient vorrangig das Gehölz im Norden der Fläche. Wenige Brutpaare nutzen aber auch das Hartriegel-Gebüsch am östlichen Rand des Untersuchungsgebiets sowie den schmalen Gehölzsaum entlang der Sichtschutzmauer im Süden der Fläche. Die sehr heterogene und lückige Vegetation der Ruderalflur wird insbesondere zur Nahrungssuche genutzt. Neben den oben genannten Brutvogelarten wurden folgende Vogelarten z.T. mehrfach als Nahrungsgäste angetroffen: Star (Sturnus vulgaris), Kohl- meise (Parus major), Blaumeise (Parus caeruleus), Schwanzmeise (Aegithalos cauda- tus), Grünspecht (Picus viridis) und Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros). . 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 17 Tabelle 3.1-2. Im Untersuchungsgebiet 2011 nachgewiesene Vogelarten mit Angaben zur Gefähr- dung nach den Roten Listen für Deutschland (S ÜDBECK et al. 2007) und Baden-Württemberg (H ÖLZINGER et al. 2007), Status und Häufigkeit im Untersuchungsgebiet. Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Schutz- status Rote Liste Untersuchungsgebiet D BWBrut- reviere Nahrungs- gast Durch- zügler Amsel Turdus merula b 3 m Elster Pica pica b 1 Heckenbraunelle Prunella modularis b 2 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla b 4 Nachtigall Luscinia megarhynchos b 1 Ringeltaube Columba palumbus b 1 m Singdrossel Turdus philomelos b 1 Stieglitz Carduelis carduelis b 1 m Blaumeise Parus caeruleus b v Dorngrasmücke Sylvia communis b V m Grünspecht Picus viridis b v Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros b v Kohlmeise Parus major b v Schwanzmeise Aegithalos caudatus b v Star Sturnus vulgaris b h Gesamt: 15 Arten 0 1 14 9 1 Legende: Häufigkeit im Untersuchungsgebiet (Nahrungsgäste / Durchzügler): v vereinzelt (1 - 3 Beobachtungen) m mehrfach (4 - 10 Beobachtungen) h häufig (> 10 Beobachtungen) Rote Liste Gefährdungsstatus: V Arten der Vorwarnliste - nicht gefährdet Schutzstatus: b besonders geschützte Art 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 18 3.1.2.2 Zauneidechsen • Methodik Die Erfassung der Zauneidechsen erfolgte im Rahmen von sechs Begehungen, welche im Zeitraum vom 06.05.2011 bis 16.06.2011 unter günstigen Witterungsbedin- gungen (heiter, windstill, niederschlagsfrei) durchgeführt wurden. Es wurden jeweils Alter (adult, subadult) und bei den erwachsenen Tieren auch die Geschlechtszugehörigkeit der Individuen anhand von Größe, Färbung und Musterung bestimmt. • Ergebnis Insgesamt wurden 16 eindeutig unterscheidbare adulte Individuen registriert, dar- unter neun Männchen, vier Weibchen und drei weitere Tiere, deren Geschlecht nicht be- stimmt werden konnte (Plan 3.1-3). Darüber hinaus wurden drei subadulte Exemplare sowie ein hinsichtlich Alter und Geschlecht nicht bestimmtes Tier festgestellt. Jungtiere konnten aufgrund des frühen Erfassungszeitraums nicht nachgewiesen werden. Aufgrund der Biotopausstattung und der Anzahl adulter Zauneidechsen beiderlei Geschlechts ist eine Reproduktion jedoch als wahrscheinlich anzusehen. Um den tatsächlichen Bestand abschätzen zu können, werden die einzelnen und eindeutig voneinander unterscheidbaren Individuen aufsummiert und deren Anzahl mit einem Faktor multipliziert, der von der Beschaffenheit des Untersuchungsgebiets abhän- gig ist. Aufgrund der Kleinräumigkeit und überwiegend guten Einsehbarkeit der für eine Besiedlung mit Zauneidechsen in Frage kommenden Teilflächen wurde ein Faktor von 2 angenommen, so dass sich ein Gesamtbestand von 34 adulten Individuen ergibt. In an- deren Untersuchungen mit anschließenden Umsiedlungen in strukturell vergleichbaren Gebieten wurden ähnliche Erfahrungen gemacht. Das Vorkommen konzentriert sich auf den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden klei- nen Damm entlang der Grenze zum benachbarten Grundstück. Dieser ist locker mit Sträuchern und auf seiner Krone mit einer Baumreihe bepflanzt und von Mauselöchern durchsetzt, die den Zauneidechsen Versteckmöglichkeiten bieten. Außerdem ist der Bo- den hier relativ locker beschaffen, insbesondere im Bereich der Pflanzmulden, so dass Eiablagemöglichkeiten vorhanden sind. Ein Männchen und ein Weibchen wurden an einem kleinen Erdhügel am Rand des Goldrutenbestands festgestellt, ein weiteres Tier an dem grabenbegleitenden Staudenbe- stand. Diese Saumstrukturen sind ebenfalls mikroklimatisch begünstigt und daher gut für die Zauneidechse geeignet. Der zentrale, von ausdauernder Ruderalvegetation gekennzeichnete Teil der Flä- che, sowie die Gehölzränder stellen suboptimale Habitate für die Zauneidechse dar. Hier 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 19 wurden lediglich vereinzelte Tiere festgestellt. Gründe hierfür sind der geringe Struktur- reichtum und der stark verdichtete Untergrund. Eine Eiablage ist dort nur bedingt möglich, da das Substrat kaum grabbar für die Zauneidechse ist. Gegebenenfalls kommen Mauselöcher für die Eiablage in Frage. Ungünstig ist auch das Fehlen exponierter Strukturen, die als Sonnplätze genutzt werden können. Die Ruderalvegetation ist jedoch sehr heterogen aufgebaut und weist zum Teil lückige beziehungsweise niedrigwüchsige Stellen im Wechsel mit hochwüchsigen, dichteren Bereichen auf, so dass eine Thermoregulation in gewissem Umfang möglich erscheint. An den Gehölzrändern sorgt der geschlossene, sehr dichte Bewuchs zudem für Beschattung und ein kühl-feuchtes Mikroklima in unmittelbar angrenzenden Bereichen. Die Zauneidechse wird sowohl in der Roten Liste Baden-Württembergs (L AUFER 1999) als auch in der Roten Liste Deutschlands (B FN 2009) unter Kategorie V (Art der Vorwarnliste) geführt (siehe Tabelle 3.1-3). Sie ist in Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43 EWG) aufgelistet und daher bundesweit streng geschützt. Ihr Erhaltungszustand wird in Baden-Württemberg als ungünstig bis unzureichend eingestuft (www.lubw.baden- wuerttemberg.de). Tabelle 3.1-3. Rote Liste- und Schutzstatus der Zauneidechse. Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Rote Liste Schutzstatus FFH D BW Zauneidechse Lacerta agilis V V s IV Legende: Rote Liste Gefährdungsstatus: (Deutschland: BFN (2009), Baden-Württemberg: Laufer (1999b) V Vorwarnliste Schutzstatus: s streng geschützte Art nach BNatSchG FFH: IV Art nach Anhang IV FFH-Richtlinie 3.1.2.3 Amphibien • Methodik Das Vorkommen von Amphibien wurde im Rahmen von drei Begehungen vom 16.05.2011 bis 08.06.2011, jeweils im Anschluss an Tage mit Regen, überprüft. Die letz- ten beiden Termine fanden in der Abenddämmerung statt. Während der Begehungen zur Erfassung der Zauneidechse wurde darüber hinaus kontrolliert, ob die Tümpel auf der angrenzenden Ausgleichsfläche von L'Oreál, welche als potenzielle Laichgewässer in Frage kommen, wasserführend sind. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 20 • Ergebnis Bei sämtlichen Begehungen wurden weder Amphibienrufe vernommen, noch ge- langen Sichtbeobachtungen. Im gesamten Kartierungszeitraum wurden keine temporären Kleingewässer im Untersuchungsgebiet festgestellt. Infolge des vergleichsweise trocke- nen Frühjahrs mit nur vereinzelten regenreichen Tagen waren die oben angeführten Tümpel nicht wasserführend. Geeignete Laichgewässer sind somit im Untersuchungsge- biet und dessen Umfeld nicht vorhanden. Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Amphi- bien sind innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans auszuschließen. 3.1.3 Biologische Vielfalt Nach BNatSchG § 7 (1) ist die biologische Vielfalt die Vielfalt der Tier- und Pflan- zenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt (Artenvielfalt) sowie die Vielfalt an For- men von Lebensgemeinschaften und Biotopen (Strukturvielfalt). Bei der Beurteilung der biologischen Vielfalt im Untersuchungsgebiet können die Gehölzbiotope und die Ruderalflächen unterschieden werden. Gehölzbiotope stellen durch den Schichtaufbau aus Kraut-, Strauch- und gegebe- nenfalls Baumschicht viele verschiedene Lebensräume zur Verfügung und fördern so die Artenvielfalt. Die Gehölzbiotope im Untersuchungsgebiet haben für Gehölze im Sied- lungsbereich eine mittlere Qualität. Die Artenvielfalt ist durchschnittlich wie die Biotopty- penkartierung sowie die Brutvogelkartierung mit ausschließlich kommunen Brutvogelarten gezeigt hat. Ruderalflächen tragen zu einer Steigerung der Artenvielfalt bei, da hier meist von der Umgebung abweichende Bedingungen herrschen. Viele Pflanzen und Tiere schätzen das oftmals trockene und warme Mikroklima. Die Ruderalflächen im Untersuchungsgebiet können als unterdurchschnittlich bewertet werden. Aufgrund der gestörten Bodenverhältnisse, insbesondere der Bodenverdichtung, ist die Vielfalt an Pflanzen gering und insgesamt keine hohe Artenvielfalt zu erwarten. 3.1.4 Boden Im Rahmen eines vom Bauherrn in Auftrag gegebenen Baugrundgutachtens (BIW 2011) wurden Erkundungsbohrungen im Vorhabensbereich durchgeführt. Als Oberboden steht im Bereich der zehn Bohrungen ein sandiger Schluff in Dicken zwischen 0,1 und 0,3 m an. Unter dem Oberboden folgt bis in eine Tiefe zwischen 0,8 und 2,20 m aufge- fülltes Material, das zu wechselnden Anteilen aus stark sandigem Schluff mit kiesigen und organischen Beimengungen, Holz, Bauschutt, Sandstein und Asphalt besteht. Unter 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 21 der Auffüllung folgt Schluff in verschiedenen Konsistenzen und ab einer Tiefe zwischen 5,20 und 6,40 m kiesiger bis stark kiesiger Sand (B IW 2011). Die im Baugrundgutachten genannte Auffüllung ist die nach Auskunft des Stadtpla- nungsamtes der Stadt Karlsruhe im Bodenschutz- und Altlastenkataster geführte Altabla- gerung "Am Storrenacker", Obj. Nr. 4201-000. Das Grundstück wurde zwischen 1988 und 1998 mit Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch aufgefüllt. Eine 2001 im Auftrag des Liegenschaftsamts der Stadt Karlsruhe durchgeführte Untersuchung ergab erhöhte Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und polychlorierten Biphenylen (PCB), die jedoch die Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) unterschreiten. Es wurde daher kein weiterer Handlungsbedarf festgestellt. Die Funktionserfüllung der stark verdichteten anthropogenen Auftragsböden ist ge- ring (Wertstufe 1). 3.1.5 Wasser Im Untersuchungsgebiet finden sich keine Oberflächengewässer, Quellen oder sonstigen Grundwasseraustritte. Auf dem sich östlich anschließenden Flurstück 56473/3 befinden sich einige im Untersuchungszeitraum trocken gefallene Tümpel, die als Aus- gleichsmaßnahme für den benachbarten Neubau von L ́Oréal angelegt wurden. Dieses Flurstück grenzt an die Pfinz. Der Regionalplan Mittlerer Oberrhein (R EGIONALVERBAND MITTLERER OBER- RHEIN 2003) weist das Untersuchungsgebiet als Bereich zur Sicherung von Wasservor- kommen aus. Es liegt im Wasserschutzgebiet Hardtwald IIIB. 3.1.6 Klima und Luft Die klimaökologischen Auswirkungen der geplanten Bebauung und die ver- kehrsbedingte Luftschadstoffbelastung wurden vom Büro ÖKOPLANA in einem geson- derten Gutachten betrachtet, dessen Ergebnisse im Umweltbericht dargestellt werden. Im Untersuchungsgebiet und in dessen Umfeld herrschen im Allgemeinen Winde aus südwestlichen und nördlichen bis nordöstlichen Richtungen vor. Die mittlere Windge- schwindigkeit liegt bei ca. 2,8 m/s. Der Anteil an mittleren Windgeschwindigkeiten über 3,0 m/s, die eine intensive Durchlüftung der Bebauung erwarten lassen, beträgt nur ca. 35 % (ÖKOPLANA 2011). Am östlichen Rheingrabenrand wird das Ventilationsgeschehen vermehrt durch lo- kal und regional angelegte Luftströmungen bestimmt. Markanteste Erscheinung ist dabei der tagesperiodische Wechsel der Windrichtung, der vor allem bei windschwachen Strah- 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 22 lungswetterlagen (ca. 25 - 30 % der Tage im Jahr) zu beobachten ist und auch im Unter- suchungsgebiet das bodennahe Ventilationsgeschehen mitbestimmt (ÖKOPLANA 2011). Die Auswertung vorliegender Winddaten dokumentiert, dass im Untersuchungsge- biet in bioklimatisch besonders relevanten Strahlungsnächten der Talabwind aus dem Pfinztal nur in geringer Intensität wirksam wird. Ca. 2 km westlich der Hangzone gewinnen rheingrabenspezifische Regionalströmungen aus südwestlichen und nördlichen Richtungssektoren an Bedeutung. Fallwindartige Ausgleichsströmungen zwischen Kraichgau und Oberrheingraben über die Hangzone nordöstlich von Grötzingen, wie sie an der Bergstraße zwischen Odenwald und Rheingraben zu beobachten sind, sind anhand der vorliegenden Messdaten nicht nachzuweisen (ÖKOPLANA 2011). Im Zuge der baulichen Entwicklung in den Gewerbegebieten "Breit“ und "Storren- acker“ wurde die direkte räumliche Verbindung zwischen den Freiräumen nordwestlich der Pfinz und östlich der Autobahn A5 in den letzten Jahren reduziert. Der Einfluss des Pfinztalabwindes auf das klimaökologische Wirkungsgefüge westlich der A 5 ist dadurch gesunken und größere Kaltluftproduktionsflächen gingen verloren. Für Hagsfeld bilden die noch vorhandenen Freiflächen zwischen Alte Bach und Pfinz sowie die Freiräume zwischen Rintheim und Hagsfeld somit ein wesentliches klimaökologisches Gunstpotenzial (ÖKOPLANA 2011). Aktuelle Informationen über die Luftschadstoffbelastungen in Karlsruhe liegen durch das Messnetz der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) vor. Im Untersuchungsgebiet können als Hintergrundbelastung die Werte der Stationen Eggenstein und Karlsruhe-Nordwest herangezogen werden. Im Straßenzug "Am Storre- nacker“ wurden am nordwestlichen Straßenrand durch Ausbreitungsrechnungen NO 2 - Jahresmittelwerte von ca. 30,0 – 32,5 μg/m³ bestimmt. Der Grenzwert von 40,0 μg/m³ wird zu ca. 75 – 81 % erreicht. Dies ist als "erhöhte Konzentration“ zu bewerten. Bei den Ausbreitungsberechnungen für Feinstaub (PM10) werden auf Höhe des Untersuchungs- gebiets am Straßenrand PM10-Jahresmittelwerte von ca. 25,0 – 26,0 μg/m³ berechnet. Der Grenzwert von 40,0 μg/m³ wird somit zu ca. 62 – 65 % erreicht. Diese Werte sind als "leicht erhöhte Konzentrationen“ einzustufen (ÖKOPLANA 2011). 3.1.7 Landschaftsbild Das Untersuchungsgebiet kann als einheitliche Landschaftsbildeinheit betrachtet werden, in der neben dominanten Offenlandbereichen (mit Ruderalvegetation bewach- sene Brachfläche) einige Gehölzbiotope unterschiedlicher Größe und Form als sichtbe- grenzende Raumelemente wirken. Der Vorhabensbereich wird fast ausschließlich von Offenlandbereichen eingenommen. Der Wert des Landschaftsbildes im Untersuchungs- gebiet kann als gering eingestuft werden. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 23 Abbildung 3.1-1. Blick über das Untersuchungsgebiet in Richtung Pfinz. 3.1.8 Menschen Das Untersuchungsgebiet liegt an den Straßen "Herdweg" (L 604) und "Am Storre- nacker" sowie im Einzugsgebiet der Autobahn A5. Aufgrund dieser Vorbelastung durch Verkehrslärm sowie der Lage am Rande des Gewerbegebietes "Storrenacker" ist davon auszugehen, dass es keine Bedeutung für die Erholung hat. Weitreichende Blickbezie- hungen sind durch die Gehölzstrukturen im Norden und Osten, die Ufergehölze der Pfinz im Westen und eine Mauer im Süden nicht gegeben. 3.1.9 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Im Untersuchungsgebiet sind keine Kultur- und sonstigen Sachgüter bekannt. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 24 3.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchfüh- rung der Planung Das Vorhaben beinhaltet die folgenden planinternen Maßnahmen, die Eingriffe vermindern beziehungsweise kompensieren: • Pflanzung von Bäumen und Sträuchern Die Terrassen vor der Kantine und der Produktionshalle werden von Hecken und Sträuchern umschlossen, die eine Höhe von ca. 80 cm nicht überschreiten. Außerdem werden 4 Bäume gepflanzt. Es werden standorttypische, einheimische Gehölze gepflanzt (Pflanzgebot P1). Im Bereich der Stellplätze ist die Pflanzung von 19 großkronigen, einheimischen Laubbäumen vorgesehen. Flächen für die Entsorgung entlang der Straße "Am Storrena- cker" werden mit einer Hecke aus standorttypischen, einheimischen Sträuchern einge- fasst (Pflanzgebot P2). Der Übergang zum nicht überplanten Bereich des Bebauungsplans ist mit einhei- mischen Stauden oder Sträuchern, die eine maximale Höhe von ca. 80 m nicht über- schreiten, zu bepflanzen (Pflanzgebot P3). Die Maßnahmen dienen der Durchgrünung und Gestaltung des Vorhabensbereichs und mindern die Auswirkungen des Vorhabens auf Klima und Landschaftsbild. • Dachbegrünung Die Dächer werden extensiv beziehungsweise intensiv begrünt. Dies mindert die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Klima und Wasser. Dachbegrünungen dämpfen die Extremwerte der Oberflächentemperaturen und reduzieren die Luftschad- stoffbelastung, insbesondere von Feinstaub. Außerdem erhöhen sie die Wasserrückhal- tefähigkeit nach Starkregen mit der dadurch bedingten Vermeidung von Abflussspitzen in die Pfinz. Bei Extensivbegrünung beträgt der jährliche Wasserrückhalt im Mittel ca. 60 % vom Niederschlag (ÖKOPLANA 2011). In geringem Umfang ersetzt eine Dachbegrünung auch Bodenfunktionen (Wasserspeicherung, Produktion von Biomasse). Das aufge- brachte Bodenmaterial muss auf der Produktions- und Lagerhalle eine Mindestmächtig- keit von 10 cm haben. Das Bürogebäude und der Zwischenbau erhalten eine intensive Begrünung. Die Mächtigkeit des Aufbaus beträgt ca. 30 cm. Oberhalb einer Drän- und einer Filterschicht werden verschiedene Substrate (Sand, Kies und Oberboden) im Wechsel aufgebracht und durch Zusatzstrukturen wie Äste und große Steine ergänzt. So wird eine Habitatvielfalt für Insekten, Spinnen und Vögel geschaffen. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 25 • Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für die Stellplätze Die Pkw-Stellplätze werden mit sickeroffener Oberfläche hergestellt. Dies mindert den Eingriff des Vorhabens in das Schutzgut Wasser, da die Neuversiegelung verringert und eine Infiltration von Niederschlagswasser ermöglicht wird. Der Eingriff in das Schutz- gut Boden wird insofern gemindert, als wasserdurchlässige Beläge einen Teil der Funkti- onserfüllung der Böden als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe erhalten. Im Gegensatz zu Asphaltdecken heizen sich Stellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen weniger auf, so dass sie auch die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima mindern. 3.2.1 Pflanzen Die Veränderung und der Verlust von Biotoptypen umfasst eine Fläche von 7.200 m². Da der Bebauungsplan nur die Bebauung des südlichen Bereichs des Untersu- chungsgebiets vorsieht, bleiben die Gehölzbiotope im nördlichen Bereich des Untersu- chungsgebiets zum größten Teil bestehen. Überplant werden hauptsächlich Bereiche mit Ruderalvegetation (siehe Plan 3.2-1). Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach der Biotopwertliste aus der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) des Landes Baden-Württemberg. Der Ist-Zustand wird mit Hilfe des Feinmoduls, der Plan-Zustand unter Anwendung des Planungsmoduls bewertet. Die Tabelle 3.2-1 zeigt die Veränderungen der Biotoptypen. Es entsteht ein Kompensationsdefizit von 284 Ökopunkten. Den Berechnungen der Flä- chen wurde ein Bestandsplans von Vollack bauInvest GmbH &Co. KG zugrunde gelegt (Stand 28.06.2011). 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 26 Tabelle 3.2-1. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Pflanzen und Tiere. BiotoptypLUBW-/ ÖKVO- Code Biotop- wert Fläche (m²) Ökopunkte Biotop- wert Fläche (m²) Ökopunkte Steinriegel23.20231002.300 Magerwiese mittlerer Standorte (Vorkommen Zauneidechse) 33.43232.00946.207 Feldgehölz41.10171.14019.380171.14019.380 Gebüsch mittlerer Standorte 42.20161.86529.840161.38622.176 Gebüsch mittlerer Standorte, artenarmer Bestand 42.20141662.324 Gebüsch mittlerer Standorte, Planung 42.20141662.324 Gestrüpp43.1093463.114 Ruderalvegetation35.60107.64476.440 Fettwiese33.4110656501045450 Einzelbaum45.30823 Bäume, Stamm- umfang nach 25 J. 100 cm 18.400 Goldruten-Bestand35.3265543.324 Bodendecker- Anpflanzung 60.53498392466264 Kleine Grünfläche60.5041.6886.752 Dachbegrünung, 10 cm60.5542.0048.016 Dachbegrünung, 30 cm60.5566183.708 Kiesige oder sandige Abbaufläche bzw. Aufschüttung (Sandlinse) 21.50435140 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 60.2322.4424.884 Völlig versiegelte Straße oder Platz 60.211179179 Summe 11.878 135.464 11.878 135.180 Differenz Ökopunkte Plan- und Ist-Zustand-284 Ist-ZustandPlan-Zustand 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 27 3.2.2 Tiere Durch die geplante Bebauung tritt keine vollständige Veränderung oder vollständi- ger Verlust von Biotoptypen und damit von Tierlebensräumen ein. Der nördliche Teil des Untersuchungsgebiets bleibt fast unverändert erhalten. Im Folgenden werden die Eingriffe in das Schutzgut Tiere sowohl aus Sicht des Artenschutzes als auch aus Sicht der Eingriffsregelung für die jeweilige Artengruppe ge- trennt betrachtet. 3.2.2.1 Brutvögel • Artenschutzrechtliche Betrachtung Das vorhabensbedingte Töten von Vögeln (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) ist bei ei- ner Rodung der Gebüsche im Vorhabensbereich außerhalb der Brutzeit (Brutzeit = Mitte Februar bis Ende Juli) auszuschließen. Im Untersuchungsgebiet dominieren weit verbreitete Arten. Als Bruthabitat dienen vorrangig die Gehölze im Norden der Fläche, die bis auf wenige Randbereiche gänzlich erhalten bleiben. Die restlichen Gehölzbiotope, das Gebüsch am östlichen Rand des Un- tersuchungsgebiets und der schmale Gehölzsaum entlang der Sichtschutzmauer im Sü- den der Fläche, gehen zum überwiegenden Teil durch das Vorhaben verloren. Hier brüten nur fünf Brutpaare der Vogelarten Amsel, Hausrotschwanz, Mönchsgrasmücke und Heckenbraunelle. Der Verlust der Strukturen, die im Untersuchungsgebiet als Bruthabitat genutzt werden, kann durch Brutplätze in der nahen Umgebung beziehungsweise die neu gepflanzten Gehölze im Vorhabensbereich ausgeglichen werden. Die Funktion der Ruderalflächen des Untersuchungsgebiets als Nahrungshabitat geht weitgehend verloren. Vorhabensbedingte Störungen (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) während der Fort- pflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten, die den Erhal- tungszustand der lokalen Population der nachgewiesenen kommunen Vogelarten ver- schlechtern könnten, sind daher auszuschließen. Die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang bleibt bezüglich aller nachgewiesenen Vogelarten weiterhin erfüllt, insofern wird der Verbotstatbestand der Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) nicht ausgelöst. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 28 • Eingriffsregelung Für Brutvögel besteht kein Kompensationsbedarf. Die Gehölze im Norden mit den meisten nachgewiesenen Brutpaaren bleiben bestehen. Entlang der Straße "Im Storrena- cker" werden Gehölze, die entfallen teilweise durch neue Heckenpflanzungen ersetzt. Weitere Gehölze werden innerhalb des Vorhabensbereichs gepflanzt. 3.2.2.2 Zauneidechsen • Artenschutzrechtliche Betrachtung Nachfolgend wird das Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 in Ver- bindung mit Abs. 5 BNatSchG für die Zauneidechse überprüft. Hierzu werden die vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden- Württemberg (MLR) empfohlenen Formblätter zur Unterstützung von artenschutzrechtli- chen Prüfungen bei Vorhaben und Planungen verwendet (www.natura2000-bw.de; Schreiben des MLR vom 09.04.2009 zur Verwendung der Formblätter zur Unterstützung von Natura-2000-Vorprüfungen und artenschutzrechtlichen Prüfungen bei Vorhaben und Planungen). Artname: Zauneidechse (Lacerta agilis) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus Erhaltungszustand günstig ungünstig / unzureichend ungünstig / schlecht Rote Liste-Status: Deutschland: V Baden-Württemberg: V Messtischblatt 7114 2. Darstellung der Betroffenheit der Art Vorkommen im Untersuchungsgebiet: Im Verlauf der Bestandserfassung im Mai und Juni 2011 wurden 16 adulte Zauneidech- sen im Untersuchungsgebiet festgestellt. Darauf aufbauend ist von einem Gesamtbe- stand von ca. 34 adulten Tieren auszugehen. Die meisten Individuen wurden im Bereich des in Nord-Süd-Richtung verlaufenden klei- nen Damms entlang der Grenze zum benachbarten Grundstück (Ausgleichsfläche für L ́Oréal) festgestellt, der nicht überbaut wird. Dieser Bereich bleibt im nördlichen Teil des Untersuchungsgebiets außerhalb des Vorhabensbereichs unverändert erhalten. Auch im Vorhabensbereich bleibt der Damm erhalten, wird aber durch die neuangelegten Grünflächen, die bis unmittelbar an den Damm heranreichen werden, und durch eine Verschattung von Gebäuden und Gehölzen, beeinträchtigt. Der Vorhabensbereich sel- ber, in dem von vier Individuen ausgegangen wird, geht als Lebensraum für die Zaun- eidechse verloren. Auswirkungen: Ein vorhabensbedingtes Töten oder Verletzen von Individuen der Zauneidechse wird durch das Abfangen und Umsiedeln der Tiere auf artgerecht aufgewertete Ersatzflächen vermieden. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 29 Artname: Zauneidechse (Lacerta agilis) Durch das Vorhaben werden Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zauneidechse beein- trächtigt (im südlichen Bereich des Damms) beziehungsweise gehen dauerhaft verloren (im Vorhabensbereich). Hierbei werden Individuenverluste durch das Abfangen und die Umsiedlung auf geeignete, unmittelbar angrenzende Flächen vermieden. In Verbindung mit der Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen bleibt zudem die ökologi- sche Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusam- menhang erhalten. 3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. Maßnah- men des Risikomanagements 3.1 Baubetrieb Einrichten von Schutzzäunen entlang des kleinen Damms und entlang der nördlichen Grenze des überplanten Bereichs vor Beginn der Umsiedlung. Abfangen und Umsiedeln der vorhandenen Individuen vor Beginn der Baumaßnahmen. 3.2 Projektgestaltung Pflege der CEF-Maßnahmenfläche (siehe 3.3) wie im Maßnahmenblatt A1 beschrieben. 3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) Vor Beginn der Baumaßnahmen wird der nördliche, nicht überplante Bereich des Unter- suchungsgebiets durch die Herstellung geeigneter Habitatstrukturen als Lebensraum mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten für die Zauneidechse aufgewertet (Maßnahme A1). 3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanage- ments Wissenslücken und Prognoseunsicherheiten bestehen nicht. Bezüglich Maßnahmen des Risikomanagements siehe Maßnahmenblatt A1. 4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände (unter Berücksichtigung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen) 4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? Ein vorhabensbedingtes Töten oder Verletzen von Zauneidechsen wird durch das Abfangen und Umsiedeln der im Vorhabensbereich vorhande- nen Tiere vor Baubeginn vermieden. nein 4.1 b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten verbunden und wird deren öko- logische Funktion weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]? Frage entfällt, da kein Verlust eintritt. 4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich gestört, d. h. ist eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]? Vorhabensbedingte Störungen der Zauneidechse treten nicht auf. Der Fang und die Umsiedelung der vorhandenen Zauneidechsen dienen der Vermeidung von Individuenverlusten sowie der Erhaltung der lokalen Po- pulation. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Po- pulation ist auszuschließen. Der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 wird nicht ausgelöst. nein 4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur ent- nommen, beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]? Wie unter Punkt 2 beschrieben, kommt es durch die Bebauung im Vorha- bensbereich zur Beeinträchtigung beziehungsweise zum Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zauneidechse. ja 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 30 Artname: Zauneidechse (Lacerta agilis) 4.3 b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]? Die vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen A1 gewährleistet, dass die öko- logische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. ja 4.4 a) Werden wildlebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 4]? nein 5. Erfordernis einer Ausnahme Ist eine Ausnahme nach § 45 (7) erforderlich? nein 6. Abwägungs- beziehungsweise Ausnahmevoraussetzungen Da keine Ausnahme erforderlich ist, entfällt die Darstellung der Abwägungs- bezie- hungsweise Ausnahmevoraussetzungen. • Eingriffsregelung Aus der Eingriffsregelung nach § 15 BNatSchG resultierende Ausgleichserforder- nisse bezüglich der Zauneidechse werden mit den nachfolgend beschriebenen funktions- erhaltenden Maßnahmen nach Artenschutzrecht mit abgedeckt. • CEF-Maßnahme für die Zauneidechse Maßnahme-Nr.: A1 Bezeichnung: Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse, Abfangen von Zauneidechsen im Vorhabensbereich und Um- siedlung Plan-Nr.: 3.2-1 1 Art der Maßnahme Konfliktvermeidung Vorgezogener Ausgleich (CEF) Sicherung Erhaltungszustand (FCS) 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung Vorgezogener Ausgleich für die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zauneidechse (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG i. V. mit § 44 Abs. 5 Satz 2 und 3 BNatSchG). Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse im räumlichen Zusammenhang. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse Im Frühjahr 2012 erfolgt eine Aufwertung des nicht überplanten Bereichs im Norden des Untersuchungsgebiets als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für die Zauneidechse. Die aufgewerteten Flächen dienen der Umsiedlung der Zauneidechsen, die anschließend zur Vermeidung von Individuenverlusten im Vorhabensbereich abgefangen werden. Im Vorhabensbereich und im südlichen Abschnitt des westlich angrenzenden Walls wird 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 31 Maßnahme-Nr.: A1 Bezeichnung: Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse, Abfangen von Zauneidechsen im Vorhabensbereich und Um- siedlung Plan-Nr.: 3.2-1 von einem Bestand von maximal 14 adulten Zauneidechsen ausgegangen. Bei einer Mindestreviergröße adulter Tiere von 120 m² nach Hafner & Zimmermann (2007) ist für die Umsiedelung dieser Tiere eine Fläche von ca. 1680 m² erforderlich. Im nördlichen Bereich des Untersuchungsgebiets steht mit den kartierten Ruderalflächen sowie der Fläche mit Goldrutenbestand eine 2.009 m² große Fläche zur Verfügung. Die Fläche wird durch folgende Teilmaßnahmen in ihrer Lebensraumeignung für die Zauneidechse aufgewertet: - Abtrag von 40 cm anthropogenen Auftragsboden, um die Goldrute (Rhizome) dauer- haft zu beseitigen, Auftrag von 40 cm Mutterboden und Wieseneinsaat mit Regio- Saatgut (Herkunftsregion Oberrheinebene). Es ist eine standortgerechte Saatgutmi- schung aus regionaler Herkunft für artenreiches Extensivgrünland zu verwenden. Die Fläche dient als Nahrungsraum und als Fläche für die Thermoregulation. - Lockerung des Untergrunds (mindestens 40 cm) der Ruderalflächen und Einsaat mit Regio-Saatgut (Herkunftsregion Oberrheinebene). - Anlage eines Steinriegels und zweier Steinschüttungen als Versteckplätze und Über- winterungsquartier: Da auf dem vorhandenen Damm am westlichen Rand des Un- tersuchungsgebiets Zauneidechsen mit hoher Revierdichte festgestellt wurden, soll eine ähnlich gestaltete Struktur entstehen. Es wird ein ca. 40 m langer, 2 m breiter und 50 cm hoher Steinriegel angelegt, der 50 cm tief in den Boden eingebracht wird. Zusätzlich entstehen zwei ca. 5 m lange, 2,5 m breite und 50 cm hohe Steinschüt- tungen in der neu angelegten Grünlandfläche, die ebenfalls 50 cm tief in den Boden eingebracht werden. Für beide Strukturen sollen bruchraue Natursteine (Muschel- kalk-Schroppen) in folgenden Größenklassen verwendet werden: 60% 20 bis 120 mm, 40% 80 bis 200 mm. Um Frostsicherheit der Überwinterungsquartiere zu gewährleisten, wird der Untergrund ca. 50 cm tief ausgekoffert und den Steinen sandiges Substrat beigemengt. Die Lage der Steinriegel ist in Plan 3.2-1 dargestellt. - Anlage von Sandhabitaten als Eiablageplätze: Auf der sonnenexponierten Seite des Steinriegels werden drei ca. 5 m breite, 1,5 m breite und 50 cm tiefe Mulden ausge- hoben und mit Sand unterschiedlicher Körnung (Fein- bis Grobsand) aufgefüllt. Den Steinschüttungen wird südlich eine ca. 5 m lange und 1,5 m breite Sandlinse vorge- lagert (siehe 3.2-1). Der Sand wird bis ca. 30 cm hoch an die Steinhabitate keilförmig aufgeschüttet. - Anpflanzen von Sträuchern aus standortheimischen Gehölzarten wie Weißdorn (Cra- taegus monogyna oder Crataegus laevigata), Hundsrose (Rosa canina), Ge- wöhnlichem Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) und Gewöhnlichem Schneeball (Viburnum opulus): Sieben Sträucher werden auf der Nordseite des Steinriegels und der Steinhaufen zur Verbesserung des Angebots an Schattenplätzen in unmittelbarer Umgebung gepflanzt. Weitere neun Sträucher sollen den Strukturreichtum innerhalb der Ruderalflächen erhöhen (siehe Plan 3.2-1). Damit die Sträucher von Beginn an ihre Funktion wahrnehmen können, sollen Solitärsträucher (3 x v, 80 - 100 cm, mit Ballen) gepflanzt werden. Um den Lebensraum für die Zauneidechse nicht zu verschatten, dürfen am Übergang vom Vorhabensreich zum nördlichen, nicht überplanten Teil zwischen der Straße "Am Storrenacker" und der Zufahrt zur Anlieferung für die Küche nur Stauden oder Sträucher, die ein maximale Höhe von 80 cm erreichen, gepflanzt werden. Abfangen von Zauneidechsen im Vorhabensbereich und Umsiedlung Die Umsiedlung von Zauneidechsen stellt ein erprobtes Verfahren dar (K OLLING ET AL. 2008). Der Bestand an adulten Zauneidechsen im Vorhabensbereich wird auf vier Indivi- duen geschätzt. Zum Fang sind ein bis zwei Vormittage bei trockener und warmer Witte- rung vorgesehen. Die Ausgleichsfläche wird vorsorglich auch für die weiteren geschätz- 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 32 Maßnahme-Nr.: A1 Bezeichnung: Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse, Abfangen von Zauneidechsen im Vorhabensbereich und Um- siedlung Plan-Nr.: 3.2-1 ten zehn Individuen im südlichen Bereich des Damms hergerichtet. Ihr Lebensraum geht nicht direkt durch das Vorhaben verloren, sie müssen daher nicht umgesiedelt werden. Durch die Bauarbeiten, die Verschattung durch Gebäude und Gehölze sowie durch die bis an den Damm heranreichenden neu angelegten Grünflächen wird ihr Lebensraum jedoch auf Dauer beeinträchtig. Mit der Ausgleichsfläche steht diesen Zauneidechsen ein neuer Lebensraum zur Verfügung. Um ein Abwandern umgesiedelter Tiere während der Umsiedlungsphase und während der anschließenden Bauphase zu verhindern, werden im März 2012 entlang des kleinen Damms und entlang der nördlichen Grenze des überplanten Bereichs Schutzzäune er- richtet. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Die Umsetzung der Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse erfolgt im Frühjahr 2012. 5 Lage der Maßnahme, Eigentümer Es handelt sich um eine ca. 4678 m² große Fläche im nördlichen, nicht überplanten Be- reich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, von der ca. 2.009 m² für die Zaun- eidechse aufgewertet werden. Eigentümer: Vollack bauInvest GmbH & Co. KG 6 Erforderliche Pflegemaßnahmen - Je nach Aufwuchsmenge ein- bis zweimalige Mahd pro Jahr der neu angelegten Grünlandflächen: Um zu jeder Jahreszeit vielfältige Strukturen bereitzustellen, ist eine Streifenmahd erforderlich. Um Individuenverlust von Zauneidechsen zu vermei- den, ist für die Mahd ein Balkenmäher zu verwenden, Kreiselmäher oder Scheiben- mäher sind nicht geeignet. - Gelegentlicher Gehölzrückschnitt zur Erhaltung der Habitatstrukturen. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Soweit im Monitoring der Zauneidechsenpopulation (s. u.) - trotz der ergriffenen vorge- zogenen Ausgleichsmaßnahme - im Vergleich mit dem Ausgangsbestand langfristig ab- nehmende Bestandszahlen zu verzeichnen sind, können in Abstimmung mit dem Bau- herrn weitere lokale Maßnahmen zur Lebensraumaufwertung für die Zauneidechse er- griffen werden. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Absicherung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahme durch eine ökologische Bau- begleitung. Monitoring der Zauneidechsenpopulation in einem Zeitraum von fünf Jahren. Im ersten, dritten und fünften Jahr wird an drei Begehungen im Zeitraum von April bis August die Ausgleichsfläche kontrolliert. Hierbei werden alle Zauneidechsenindividuen gezählt sowie nach Geschlecht und Alter (Adult, Subadult und Juvenil) unterschieden 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Es sind keine weiteren Maßnahmen geplant. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 33 3.2.3 Boden Aufgrund der gestörten Bodenverhältnisse im Untersuchungsgebiet ist die Erfüllung der Bodenfunktionen bereits vor der Planung als sehr gering einzustufen. Eine Versiegelung von Böden führt zum vollständigen Verlust sämtlicher Bodenfunktionen, auf unversiegelten Flächen bleiben sie unvermindert erhalten. Auf teilversiegelten Flächen behalten die Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe. Unversiegelt sind im Plan-Zustand mit nicht überplanten Bereichen und neu ange- legten, unversiegelten Freiflächen 6.664 m². Durch Gebäude sowie Zufahrts- und Entla- defläche für Lkw sind 2.801 m² versiegelt. Stellplätze, Fußwege und restliche Zufahrtsflä- chen werden teilversiegelt angelegt und umfassen 2.413 m². Das Wiederherstellen von Bodenfunktionen, die durch das Auffüllen des Geländes zwischen 1988 und 1998 verloren gegangen sind, auf den neu angelegten, begrünten Freiflächen durch Austausch von Auffüllmaterial durch kulturfähiges Bodenmaterial (30 bis 40 cm inklusive 20 cm Oberboden) mindert die Wirkungen des Vorhabens. Eine weitere Minderung wird durch die Dachbegrünung erreicht. Die Tabelle 3.2-2 zeigt die Bewertung der Böden im Ist- und Planzustand nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) des Landes Baden-Württemberg. Die Bilanz ist mit einem leichten Überschuss an 832 Ökopunkten nahezu ausgeglichen. Demnach verbleiben keine erheblichen Beeinträchti- gungen des Schutzguts Boden. Den Berechnungen der Flächen wurden Flächengrößen von Vollack bauInvest GmbH & Co. KG zugrunde gelegt (Stand 08.08.2011). 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 34 Tabelle 3.2-2. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Boden. BiotoptypWertstufe nach ÖKVO Ökopunkte je m² Fläche (m²) Ökopunkte gesamt Ist-Zustand anthropogener Auftragsboden1411.87847.512 Summe11.87847.512 Plan-Zustand anthropogener Auftragsboden144.12316.492 versiegelte Flächen (Lkw-Anlieferung)001770 versiegelte Flächen (Gebäudeflächen)002.6240 teilversiegelte Flächen (Pflaster) 0,3331,3301.5202.022 teilversiegelte Flächen: Rasengittersteine und wassergebundene Decke (Gartenweg, Terrassen etc.) 0,528931.786 Auftrag von kulturfähigem Bodenmaterial (40 cm, davon 20 cm Oberboden), im Vorhabensbereich 281.98615.888 Auftrag von kulturfähigem Bodenmaterial, Ausgleichsfläche (CEF- Maßnahme) 285554.440 Dachbegrünung (Bodensubstrat 10 cm), auf der Lagerhalle 0,522.0044.008 Dachbegrünung (Bodensubstrat 30 cm), auf dem Büro- und Zwischengebäude 1,566183.708 Summe11.87848.344 Differenz Ökopunkte Plan- und Ist-Zustand832 3.2.4 Wasser Im Bereich des Bebauungsplans wird voraussichtlich eine Fläche von 5.214 m² versiegelt. Eine Versiegelung von Böden führt zu einer Verhinderung der Versickerung von Niederschlagswasser und damit zu einem höheren Oberflächenabfluss im Gesamtgebiet. Das Vorhabensgebiet wird im Trennsystem entwässert. Das Schmutzwasser wird über den Anschluss an die Entsorgungsleitung in der Straße "Am Storrenacker" in das Karlsruher Kanalnetz eingeleitet. Das auf versiegelten Flächen anfallende Niederschlags- wasser wird über eine Grundleitung in die Pfinz geleitet. Die Rohrleitung aus Kunststoff 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 35 (KG-Rohr) führt durch das Flurstück Nr. 56473/3 im Westen des Untersuchungsgebiets, das als Ausgleichsfläche für das Gebäude der Firma L ́Oréal (Am Storrenacker 28/30) angelegt wurde. Der Einleitpunkt in die Pfinz wird kleinflächig gepflastert. Der Eingriff in das Grundwasser wird nach ÖKVO durch die Bewertung des Schutzgutes Boden abgedeckt. Weitere Maßnahmen für das Schutzgut Wasser sind nicht erforderlich. 3.2.5 Klima und Luft Durch den geplanten Neubau ist nur im unmittelbaren Umfeld der Bebauung mit ei- ner Zunahme der Lufttemperatur zu rechnen, durch die Sicherung der ökologischen Aus- gleichsfläche in Richtung Pfinz wird eine Ausdehnung der "Wärmeinsel" in nordwestlicher Richtung wirksam unterbunden. Im Freiraum zwischen Pfinz und dem Sportgelände des ASV Hagsfeld ist eine sehr geringe Lufttemperaturzunahme (< 0,5 K) zu erwarten. Eine thermische Zusatzbelastung im Ortsgebiet von Hagsfeld ist auszuschließen (ÖKOPLANA 2011). Ergebnisse numerischer Modellrechnungen belegen, das sich tagsüber bei sied- lungsklimatisch besonders relevanten Situationen mit Winden aus östlichen Richtungs- sektoren im bodennächsten Luftraum gegenüber dem Ist-Zustand nur im Untersuchungs- gebiet selbst nennenswerte strömungsdynamische Unterschiede einstellen. Auch in den Nachtstunden wird durch den Neubau das Ventilationsgeschehen nur in räumlich eng begrenztem Umfang verändert. Bei Winden aus östlichen Richtungssektoren befindet er sich in unmittelbarer Lee-Lage zur Versandzentrale L ́Oréal, wodurch es im Untersu- chungsgebiet kaum zu einer zusätzlichen Windgeschwindigkeitsreduktion kommt. Die strömungsdynamischen Negativeffekte bleiben somit weitgehend auf das Untersu- chungsgebiet und die Ausgleichsfläche von L ́Oréal begrenzt. Die klimaökologische Funktion der Freiräume nordwestlich der Pfinz als Ventilations- und Kaltluftproduktionsfläche bleibt in vollem Umfang erhalten. Die Intensität der bodennahen Durchlüftung bleibt dort deutlich stärker als nördlich von der L 604 (Brückenstraße / Herdweg) im Lee des Gewerbegebiets "Roßweid“. Voraussetzung ist, dass die noch verbleibenden Freiflächen nordöstlich der L 604 und im Südwesten (Bogenschützengelände) dauerhaft als Freizonen erhalten bleiben. Sie fungieren als Teile bebauungsinterner Ventilationsbahnen in SO-NW-Richtung (ÖKOPLANA 2011). Auch bezüglich der verkehrsbedingten Immissionsverhältnisse ergeben sich bei Realisierung der geplanten Bebauung keine relevanten Zusatzbelastungen. Das Kfz-Auf- kommen / 24 Std. steigt im Jahresmittel von 8.295 auf ca. 8.349 an. Die Verkehrsbe- lastung nimmt nur in geringem Umfang zu. Sowohl bei NO 2 als auch bei PM10 bleibt die Zusatzbelastung im Jahresmittel auf Werte unter 0,2 μg/m³ begrenzt. Neue Bereiche mit Grenzwertüberschreitungen werden nicht generiert (ÖKOPLANA 2011). 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 36 Die Untersuchungsergebnisse der klimaökologischen Expertise von ÖKOPLANA (2011) zeigen, dass die resultierenden klimatischen und lufthygienischen Zusatzbelastungen gering sind. Die nach Realisierung der Zweigwerkstatt verbleibenden Freiflächen in Richtung Herdweg und auf dem Bogenschützengelände sind auch langfristig als klimaökologische Ausgleichsräume mit den Funktionen "Kaltluftproduktion“ und "Ventilationsbahn“ zu si- chern (ÖKOPLANA 2011). 3.2.6 Landschaft Durch die Errichtung der Zweigwerkstatt wird der derzeitige Charakter der Land- schaft nur geringfügig verändert. Die Gehölzstrukturen im nördlichen Bereich des Unter- suchungsgebiets bleiben erhalten. Die im Planungsentwurf des Bebauungsplans vorge- sehenen Gehölze um das Gebäude und die Parkplätze dienen der landschaftsgerechten Einbindung des neuen Gebäudes. Durch die Eingrünung sind die Veränderungen im Landschaftsbild zwischen Plan- und Ist-Zustand als nicht erheblich einzustufen. 3.2.7 Menschen Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens "Am Storrena- cker / Herdweg" (Erweiterung des L ́Oréal-Logistikzentrums) wurde 2006 eine verkehrs- und schalltechnische Untersuchung durchgeführt (I NGENIEURBÜRO FÜR VERKEHRS- WESEN KOEHLER, LEUTWEIN UND PARTNER GbR 2006). Das es sich um das auf der anderen Straßenseite gelegene Grundstück handelt, können die Aussagen der Untersu- chung für die Beurteilung des Untersuchungsgebiets herangezogen werden. Auf der Seite des L ́Oréal-Neubaus zur Straße "Am Storrenacker" ergaben die Lärmimmissionsberechungen des Straßenverkehrslärms keine Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 für Gewerbebebauung. Dies ist auf das Untersuchungsgebiet übertragbar. Die durch das Vorhaben erzeugten zusätzlichen Verkehrsbelastungen sind als ge- ring anzusehen. Die zusätzliche Belastung wird auf maximal 100 Fahrbewegungen pro Tag geschätzt. Davon entfallen auf die Zu- und Abfahrten der Mitarbeiter maximal 80, der Besucher maximal 10 und der Lieferfahrten maximal 10 Fahrbewegungen. Das Gebäude ist im Untersuchungsgebiet so platziert, dass die Büros im größt- möglichen Abstand zur Straße liegen. Auswirkungen auf den Menschen können als gering eingeschätzt werden. 3.2.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 37 Im Untersuchungsgebiet sind keine Kultur- und sonstigen Sachgüter bekannt. 3.2.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Die projektbedingten Wirkungen, die zu Wechselwirkungen zwischen den einzel- nen Schutzgütern führen können, wurden direkt bei der Analyse der Schutzgüter darge- stellt und beurteilt. 3.2.10 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz 3.2.10.1 Geltungsbereich des Bebauungsplan "Am Storrenacker 27" Die naturschutzrechtliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung des geplanten Vorha- bens ergibt sich durch die Gegenüberstellung des Ist- und Plan-Zustands unter Berück- sichtigung der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen. Die Bilanzierung erfolgt unter Anwendung der Methodik der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). • Pflanzen und Tiere Die naturschutzfachliche Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet nach der Methodik der Ökokonto-Verordnung ist in Tabelle 3.2-1 aufgeführt. Die Bewertung des Ist-Zustands erfolgt mit Hilfe des Feinmoduls. Der Plan-Zustand wird unter Anwen- dung des Planungsmoduls bewertet. Es ergibt sich hinsichtlich des Schutzguts Pflanzen und Tiere ein Kompensations- defizit von 284 Ökopunkten. • Boden Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Boden ist in Tabelle 3.2-2 darge- stellt. Es ergibt sich ein leichter Überschuss von 832 Ökopunkten. • Weitere Schutzgüter Das Schutzgut Wasser wird nach ÖKVO durch die Bewertung des Schutzgutes Boden abgedeckt. Für die Schutzgüter Klima und Luft, Landschaft, Menschen sowie Kul- turgüter und sonstige Sachgüter ergeben sich durch das Vorhaben keine erheblichen Beeinträchtigungen. • Gesamtbewertung 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 38 Durch schutzgutübergreifende Kompensation verbleibt insgesamt kein Kompensa- tionsdefizit, der Eingriff ist ausgeglichen. 3.2.10.2 Entwässerung über Flurstück Nr. 56437/3 in die Pfinz Durch den Bau der Grundleitung in die Pfinz wird temporär ein Teilbereich des Flurstücks Nr. 56437/3 in Anspruch genommen. Dies hat zeitlich begrenzte Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie Boden. • Pflanzen und Tiere Die Rohrleitung in die Pfinz wird unterirdisch verlegt. Für den Bau muss ein tempo- rärer Graben ausgehoben werden. Um erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere auszuschließen, werden folgenden Vermeidungsmaßnahmen durch- geführt: 4 Einrichten eines ca. 5 m breiten Baukorridors, der mit einem Amphibienschutzzaun umzäunt wird, 4 Mähen der Vegetation innerhalb des Baukorridors, 4 vor Baubeginn Abfangen von Amphibien innerhalb des Baukorridors und Umsetzen auf die restlichen Flächen des Flurstücks. Nach Ende der Bauarbeiten werden die Schutzzäune abgebaut und der Baukorri- dor nach Lockerung des Bodens der natürlichen Sukzession überlassen. • Boden Um Bodenverdichtung zu minimieren, wird das Flurstück Nr. 56437/3 ausschließlich über den Baukorridor befahren. Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt eine Tiefenlockerung des Bodens im Baufeld. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden auf diese Weise vermieden. • Gesamtbewertung Erhebliche Beeinträchtigungen werden durch die beschriebenen Maßnahmen ver- mieden. Es entsteht kein Kompensationsbedarf. 3.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht- Durchführung der Planung Bei Nicht-Durchführung der Planung ist ein Fortbestand der beschriebenen Be- standssituation (vgl. Kapitel 3.1) zu erwarten. Einige Biotoptypen wie der Goldruten-Be- 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 39 stand mit verbuschten Bereichen, die Gebüsche und Gestrüppe werden sich langfristig ausbreiten. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 40 3.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Der Bebauungsplan sieht die Bebauung im südlichen Teil des Untersuchungsge- biets vor. Auf diese Weise bleiben die hochwertigsten Biotope des Gebietes, die Gehölz- biotope im Norden, erhalten. Alternativstandorte würden genau in diese Biotope eingrei- fen. 4 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren 41 4 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung Die Methodik der Umweltprüfung folgt der ökologischen Wirkungsanalyse. Sie umfasst und strukturiert die Arbeitsschritte von der Systembeschreibung (Ist-Zustand) bis zur Bewertung von Auswirkungen (Prognose und Bewertung). Die Aufbereitung und Dar- stellung aller Ergebnisse und die Beschreibung und Bewertung von Empfindlichkeiten sowie von Wirkungs- und Konfliktbereichen erfolgen jeweils separat für die einzelnen Schutzgüter und beinhalten auch Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Für das Schutzgut Klima und Luft wurde eine klimaökologische Expertise vom Büro ÖKOPLANA (2011) verwendet. Für das Schutzgut Boden wurde ein vom Vorhabenträger in Auftrag gegebenes Bodengutachten (B IW 2011) herangezogen. 5 Maßnahmen zu Überwachung der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt 43 5 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Vorhabens auf die Umwelt Nach § 4c BauGB überwacht die Gemeinde die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Dabei nutzt sie Hinweise von Fachbehörden zu möglichen unvorhergesehenen nachteiligen Auswirkungen des Bauleitplans auf die Umwelt, über die die Gemeinden nach Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung des Bauleitplans von den Behörden unterrichtet werden (§ 4 (3) BauGB). Die Hinweise der Fachbehörden werden in die Endfassung des Umweltberichts aufgenommen. Die Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des betrachte- ten Vorhabens auf die Umwelt umfasst zwei wesentliche Aspekte: 4 Die Überwachung der Umsetzung und Pflege sowie der Funktion der planinternen und planexternen Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung und Kompensation der durch das Vorhaben entstehenden erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter und 4 die Überwachung unvorhergesehener erheblicher Auswirkungen der Durchführung des Vorhabens auf die Umwelt. • Überwachung der Ausgleichsmaßnahmen Die Umsiedlung von Zauneidechsen stellt ein erprobtes Verfahren dar (K OLLING ET AL. 2008). Um die Funktionsfähigkeit der Maßnahme im Bebauungsplan "Am Storrenacker 27" zu belegen und gegebenenfalls Maßnahmenergänzungen im Detail, beispielsweise die Festlegung der Mahdhäufigkeit, vorzunehmen, ist ein Monitoring geplant, das einen Zeitraum von fünf Jahren (erstes, drittes und fünftes Jahr) umfassen wird. An drei Begehungen pro Jahr wird die Ausgleichsfläche kontrolliert und hierbei alle Zauneidechsenindividuen gezählt sowie nach Geschlecht und Alter (Adult, Subadult und Juvenil) unterschieden. Die Begehungen erfolgen in den Monaten April bis August. • Überwachung unvorhergesehener erheblicher Umweltauswirkungen Die Vollack bauInvest GmbH & Co. KG gewährleistet beim Bau der Zweigwerkstatt Hagsfeld die Einhaltung der relevanten Vorschriften des BImSchG sowie seiner Verord- nungen (BImSchV), Verwaltungsvorschriften (VwV) und Technischen Anleitungen (TA) (siehe Kapitel 2.1). Diese Vorschriften dienen dem Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre und der Kultur- und Sachgüter vor 5 Maßnahmen zu Überwachung der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt 44 schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie der Vorbeugung hinsichtlich der Entstehung von Immissionen. Es ist eine ökologische Baubegleitung vorgesehen, deren Aufgabe es vor allem ist, die Umsetzung der CEF-Maßnahmen zu kontrollieren. 6 Zusammenfassung 45 6 Zusammenfassung Die Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften GmbH (HWK) beabsichtigt, sich im Gewerbegebiet "Am Storrenacker“ auf dem Flurstück Nr. 56473/2 mit dem Neu- bau der Zweigwerkstatt Hagsfeld anzusiedeln. Die Vollack bauInvest GmbH & Co. KG wird als Investor das Gebäude erstellen und an die HWK vermieten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan "Am Storrenacker 27" umfasst das 11.878 m² große Flurstück mit dem ca. 7.200 m² großen Vorhabensbereich im Süden und einem nicht überplanten Bereich im Norden (4.678 m²). Als Ergebnis der 1. Offenlage des Bebauungsplans wird das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser über eine Grundleitung in die Pfinz eingeleitet. Die Rohrleitung führt durch die westlich angrenzende Ausgleichsfläche (Flurstück Nr. 56473/3). Es werden die Umweltauswirkungen des Vorhabens für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Menschen sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen zwischen allen genannten Schutzgütern beschrieben und bewertet. Im Zuge des Vorhabens sind Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen in- nerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans geplant. Diese umfassen das Ausführen der Stellflächen mit wasserdurchlässigen Belägen, extensive beziehungsweise intensive Begrünung aller Dachflächen, das Pflanzen von 23 Bäumen im Bereich der Stellflächen und neu angelegten Grünflächen, den Austausch von Auffüllmaterial durch kulturfähiges Bodenmaterial auf den neu angelegten Grünflächen und ihre Begrünung mit Hecken und Sträuchern. Erhebliche Beeinträchtigungen bei den Schutzgütern Boden und Wasser können durch oben genannte Maßnahmen ausgeglichen werden. Beim Schutzgut Boden ergibt sich ein leichter Überschuss von 832 Ökopunkten. Beim Schutzgut Pflanzen und Tiere verbleibt ein geringfügiges Kompensationsdefizit von 284 Ökopunkten. Dieses wird durch den Zugewinn beim Schutzgut Boden vollständig kompensiert. Für die Zauneidechse wird eine CEF-Maßnahme durchgeführt. Im Frühjahr 2012 erfolgt eine Aufwertung des nicht überplanten Bereichs im Norden des Untersuchungsge- biets als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für die Zauneidechse. Es werden ein Steinriegel und zwei Steinschüttungen in Verbindung mit Sandlinsen sowie eine Magerwiese ange- legt. Die aufgewerteten Flächen dienen der Umsiedlung der Zauneidechsen, die an- schließend zur Vermeidung von Individuenverlusten im Vorhabensbereich abgefangen werden. Um erhebliche Auswirkungen bei den Schutzgütern Pflanzen und Tiere sowie Bo- den auf dem Flurstück Nr. 56473/3 auszuschließen, sind Vermeidungsmaßnahmen ge- plant. Diese umfassen das Einrichten eines Baukorridors, der mit einem Amphibien- schutzzaun umzäunt wird, das Mähen der Vegetation und das Abfangen von Amphibien 46 innerhalb des Baukorridors vor Baubeginn sowie eine Tiefenlockerung des Bodens nach Abschluss der Bauarbeiten. 7 Literatur 47 7 Literatur BFN BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.) (2009): Rote Listen gefährdeter Tiere Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere - Naturschutz und Biologi- sche Vielfalt 70 (1), Bonn-Bad Godesberg. B IW BAUGRUND INSTITUT DR.-ING. WESTHAUS GMBH (2011): Geotechnischer Bericht, 10 S., im Auftrag von Vollack bauInvest GmbH & Co. KG. H AFNER, A. & ZIMMERMANN, P. (2007): Zauneidechse Lacerta agilis (Linnaeus, 1758). - In: L AUFER, H., FRITZ, K. & SOWIG, P. (Hrsg. 2007): Amphibien und Reptilien Ba- den-Württembergs. - Eugen Ulmer KG, Stuttgart, S. 543 - 558. H ÖLZINGER, J., BAUER, H.-G., BERTOLD, P., BOSCHERT, M. & MAHLER, U. 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Schlüssel zum Erfassen, Be- schreiben, Bewerten. 312 S. N ACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE (2004): Landschaftsplan 2010. Erläuterungs- bericht und Themenkarten. Ö KOPLANA (2011): Klimaökologische Expertise - Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Am Storrenacker 27" in Karlsruhe-Hagsfeld, unveröffentlicht, 38 S. R EGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN (HRSG.) (2003): Regionalplan Mittlerer Oberrhein vom 13. März 2002. - Karlsruhe, 179 S. S SYMANK, A. (1994): Neue Anforderungen im europäischen Naturschutz: Das Schutz- gebietssystem Natura 2000 und die FFH-Richtlinie der EU, Natur und Landschaft 69 (9): S. 395-406. 7 Literatur 48 SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K. & C. SUDFELDT [HRSG] (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. S ÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & KNIEF, W. (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 4. Fassung, 30. November 2007. - Ber. Vogelschutz 44: S. 23 - 81.