Anfrage StRn Fromm, StR Hoyem, StR Golombeck, FDP-Fraktion: Entlastung der Kommunalfinanzen
| Vorlage: | 28577 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.12.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Rita Fromm (FDP) Stadtrat Tom Høyem (FDP) Stadtrat Heinz Golombeck (FDP) FDP-Gemeinderatsfraktion vom 9. November 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 30. Plenarsitzung Gemeinderat 13.12.2011 942 25 öffentlich Entlastung der Kommunalfinanzen 1. Wie hoch wird die jährliche Entlastung unseres kommunalen Haushaltes in den Jahren 2012, 2013 und ab dem Jahr 2014 ausfallen? 2. Wie wirken sich die Entlastungen auf die Kreditaufnahme und die Zinsbelastungen in unserer kommunalen Gebietskörperschaft in den jeweiligen Jahren aus? Der Deutsche Bundestag hat am 28.10.2011 in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen angenommen, der von der christlich-liberalen Bundesregierung eingebracht wurde. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Danach übernimmt der Bund ab 2012 in drei Stufen die bisher von kommunaler Seite zu tragenden Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Fraktion der FDP bittet in diesem Zusammenhang um Beantwortung der Fragen. unterzeichnet von: Rita Fromm Tom Høyem Heinz Golombeck Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 2. Dezember 2011 Sachverhalt/Begründung:
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Rita Fromm (FDP) Stadtrat Tom Høyem (FDP) Stadtrat Heinz Golombeck (FDP) vom: 09.11.2011 eingegangen: 09.11.2011 Gremium: 30. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 13.12.2011 942 25 öffentlich Dez. 4 Entlastung der Kommunalfinanzen 1. Wie hoch wird die jährliche Entlastung unseres kommunalen Haushaltes in den Jahren 2012, 2013 und ab dem Jahr 2014 ausfallen? Die Eckpunkte der aus dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen resultierenden Entlastungen waren im Frühjahr 2011 während der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 11/12 bekannt und folglich über die 4. Veränderungsliste bereits im Haushaltsplan der Stadt Karls- ruhe bzw. der Finanzplanung berücksichtigt. Die Entlastung beträgt demnach: für 2012 (45 %) 6.91 Mio. Euro für 2013 (75 %) 13,94 Mio. Euro für 2014 (100 %) 19,55 Mio. Euro Im Gesetz geregelt wurde lediglich die erste Stufe der Entlastung für das Jahr 2012. Für die weite- re Entlastungsstufe im Jahr 2013 bzw. die vollständige Übernahme der Kosten ab dem Jahr 2014 sichert die Bundesregierung ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zu. 2. Wie wirken sich die Entlastungen auf die Kreditaufnahme und die Zinsbelastungen in unserer kommunalen Gebietskörperschaft in den jeweiligen Jahren aus? Die durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen entstehende Entlastung der Haushalte der Jahre 2012 ff. ist bereits in der Haushaltsplanung des Jahres 2012 bzw. den Fi- nanzplanungen der Jahre 2013 ff. enthalten. Daher sind daraus keine zusätzlichen Entlastungen auf die Kreditaufnahme und die Zinsbelastungen zu erwarten. Im Übrigen gilt in der kommunalen Haushaltswirtschaft das Gesamtdeckungsprinzip, woraus die Ableitung einzelner Positionen auf die Kreditfinanzierung nicht möglich ist.