Antrag GRÜNE-Fraktion: Sperrmüll auf Abruf
| Vorlage: | 28573 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.12.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 11. Oktober 2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 30. Plenarsitzung Gemeinderat 13.12.2011 938 21 öffentlich Sperrmüll auf Abruf 1. Die Stadtverwaltung stellt dar, wie ein „Sperrmüll auf Abruf“ in Karlsruhe umgesetzt werden kann. Dabei ist anzustreben, dass Interessierte weiterhin zu privaten Zwecken an gebrauchte Gegenstände kommen können, z. B. durch - Ausweitung des Möbellagers der Arbeitsförderungsbetriebe - Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege - kostenlose virtuelle Sperrmüllbörse über die Homepage des Amtes für Abfallwirtschaft. 2. Der „Sperrmüll auf Abruf“ wird zunächst in ausgewählten Stadtteilen umgesetzt. 3. Nach einer Erprobungsphase wird auf der Basis dieser Erfahrungen im Fachausschuss über das weitere Vorgehen beraten. Die aktuelle Regelung mit festen Sperrmüll-Terminen, an denen straßenweise der Sperrmüll auf den Gehweg gestellt werden kann, hat Vorteile. Der soziale Aspekt ist: Wer möchte, kann sich brauchbare Möbelstücke oder anderes Gerät aus den herausgestellten Dingen nehmen. Diese Wiederverwertung ist zugleich ökologisch vorteilhaft. Andererseits gibt es immer wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über die Zustände im Umfeld des Sperrmüll-Tags, weil - auch normaler Müll dazu gelegt und der Sperrmüll zerfleddert wird - der Sperrmüll zunehmend illegal und zu gewerblichen Zwecken gesammelt wird - Geräte zerstört werden, um an Metallteile zu kommen, und dabei Schadstoffe freigesetzt werden können Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ - Geräte und Restmüll auf der Straße bleiben, die nicht zum Sperrmüll gehören und deshalb nicht abgefahren werden. Deshalb sollte - zunächst probeweise in einigen Stadtteilen, die das wünschen - die Sperrmüll-Abfuhr auf eine „Abholung auf Abruf“ umgestellt werden, um aktuelle Erfahrungen damit zu sammeln. Später wäre dann zu entscheiden, ob diese Umstellung auf weitere Stadtteile oder die ganze Stadt ausgeweitet oder doch wieder zurückgenommen wird. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Michael Borner Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 2. Dezember 2011
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 11.10.2011 eingegangen: 11.10.2011 Gremium: 30. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 13.12.2011 938 21 öffentlich Dezernat 5 Sperrmüll auf Abruf - Kurzfassung - Die Verwaltung hält die Umsetzung eines neuen Systems „Sperrmüll auf Abruf“ grundsätzlich für möglich. Sie wird ein Konzept zur Einführung von „Sperrmüll auf Abruf“ erarbeiten und den städtischen Gremien im Frühjahr 2012 zur Beratung und Entscheidung vorlegen. Das Konzept soll noch im Jahre 2012 in ausgewählten Stadtteilen erprobt werden. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Die Gesamtkosten für eine Umsetzung werden im Rahmen des zu erstellenden Konzepts darge- stellt. Entsprechende Haushaltsmittel werden in Abhängigkeit vom weiteren Vorgehen beantragt bzw. eingestellt. Gutachter- Kosten für Konzepterstellung fallen nicht an, da Erstellung durch Fachamt (AfA) erfolgt. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, ein Konzept zur Umsetzung eines „Sperr- mülls auf Abruf“ zu erarbeiten, bei dem insbesondere gewährleistet wird, dass auch weiterhin Interessierte zu privaten Zwecken an gebrauchte Gegenstände kommen können (Ziffer 1 des Antrags). Dieses neue System soll zunächst probeweise in ausgewählten Stadtteilen umgesetzt (Ziffer 2 des Antrags) und nach einer Erpro- bungsphase im Fachausschuss wieder beraten werden (Ziffer 3 des Antrags). Die Verwaltung hält die Umsetzung grundsätzlich für möglich und nimmt im Folgen- den zu den Einzelpunkten des Antrags wie folgt Stellung: Zu Ziffer 1: Kurzer Rückblick Bis heute führt die Stadt die Sammlung des Sperrmülls als Straßensammlung mit festen Terminen durch. In den zurückliegenden Jahren wurde die Einführung des Sperrmülls auf Abruf wiederholt von der Verwaltung betrachtet und in den städti- schen Gremien beraten. So ist beispielsweise von 1993 bis 1996 im westlichen Stadtgebiet ein Versuch durchgeführt worden. Das damalige Konzept wurde als nicht kunden- bzw. bürgerfreundlich abgelehnt, weil die soziale Komponente weitge- hend weggefallen wäre und das vorgeschlagene Verfahren als umständlich betrach- tet wurde. Im Juli 2003 wurde ein angepasstes und modifiziertes Konzept im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit vorgestellt und erneut abgelehnt. Seither fand keine weitere Beratung in den städtischen Gremien (Hauptausschuss bzw. Gemeinderat) zur Ein- führung eines Sperrmülls auf Abruf statt. Lediglich die Abholung der so genannten „Weißen Ware“ auf Abruf wurde Anfang 2011 wegen möglicher unkontrollierter Frei- setzung FCKW-haltiger Kältemittel stadtweit eingeführt. Alle übrigen Sperrmüllabfälle werden weiterhin über die regelmäßige Straßensammlung erfasst. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Bewertung „Sperrmüll auf Abruf“ Die für eine Einführung von Sperrmüll auf Abruf angeführten Gründe im Antrag sind nachvollziehbar und können seitens der Verwaltung bestätigt werden. Gerade die von den Antragstellern gewünschte Sozial- und Ökologiekomponente (Entnahme und Wiederverwendung gebrauchter Gegenstände zu privaten Zwecken) wurde in den letzten Jahren durch die organisierten gewerblichen Sammler mit den damit verbundenen negativen Begleiterscheinungen immer mehr in den Hintergrund ge- drängt. Hinzu kommt durch die „Sperrmüllfledderei“ ein stark gestiegener Aufwand für die Beseitigung der hinterlassenen (überwiegend Restmüllmengen) Gegenstände und das Saubermachen der betroffenen Flächen. In der folgenden tabellarischen Zusammenstellung werden die wesentlichen Vor- und Nachteile beider Sammelsysteme gegenübergestellt. Straßensammlung Sperrmüll Sperrmüll auf Abruf keine Umstellung der Gewohnheiten bei Bürgerinnen und Bürgern das bestehende System ist für Bürge- rinnen und Bürger einfach, komfortabel und planbar. die soziale Komponente (Entnahme von gebrauchsfähigen Gegenständen für private Zwecke) ist stärker ausge- prägt. mit bestehendem System erfolgt eine hohe Abschöpfungsquote es fällt kein zusätzlicher Beratungs- oder Dispositionsaufwand an gleichzeitige Erfassung auch nicht sperrmüllzugehöriger Abfälle (Reifen, Farben, Lacke, E-Geräte) führt zu ho- hen Kosten ggf. Freisetzung von Schadstoffen, da nicht planbar Abholung der Weißen Ware auf Abruf erfolgt parallel, ohne Möglichkeit zur Kombination Sperrmülltourismus und gewerbliche Sperrmüllfledderei kann nicht reduziert werden flexible Abholtermine nach Bedarf möglich, bei Bedarf auch mehr Abholtermine als bis- her ein auf die Bedürfnisse abgestimmter Ser- vice mit Abfallberatung kann angeboten werden Reduzierung der nicht dem Sperrmüll zuge- hörigen Abfälle durch bessere Trennung, da nach Abfallarten beraten und gesammelt wird, d. h. längerfristig wird nur Sperrmüll gesammelt und übrige Abfälle können einer geeigneten ord- nungsgemäßen Wiederverwertung oder Ent- sorgung zugeführt werden durch direkten Bürgerkontakt bei bspw. Ter- minvereinbarung wird gezielte Beratung oder Vermittlung bei noch gebrauchsfähigem Ma- terial ermöglicht System ist kombinierbar mit bereits einge- führter Abholung der Weißen Ware auf Ab- ruf. durch eine Zuordnung ist es möglich, das Verantwortungsbewusstsein von Einzelper- sonen zu steigern, wodurch sich die Reini- gungskosten reduzieren (Anliegerverpflich- tung) Ergänzende Erläuterungen Seite 4 gleichzeitig wird das Stadtbild bzgl. Sauber- keit verbessert Reduzierung der Beeinträchtigung des Stadtbildes durch organisierte gewerbliche Sperrmüllfledderei ist zu erwarten geringere Behinderungen des Verkehrs, da Ladestellen sich nicht so konzentriert auf einzelne Stadtteile auswirken weniger Bürgerbeschwerden aufgrund „übersehenen Sperrmülls“ eine Erhebung von verursachergerechten Gebühren wäre möglich, was zu einer Ent- lastung der Restmüllgebühr führt. Die soziale und ökologische Komponente, also die Möglichkeit, gebrauchsfähige Gegenstände zu Privatzwecken zu erhalten, könnte durch die Einführung einer Tauschbörse oder Vereinbarungen mit karitativ bzw. sozial ausgerichteten Einrich- tungen weiterhin erhalten bleiben. Hierzu muss einerseits die notwendige Infrastruk- tur geschaffen werden, andererseits ist der Aufbau einer strukturierten und kompe- tenten Beratung bei der Auftragsbearbeitung unabdingbar. zu Ziffer 2 und 3: Der Vorschlag, den Sperrmüll auf Abruf zunächst probeweise in ausgewählten Stadtgebieten durchzuführen, kann ebenfalls umgesetzt werden. Dabei könnten Er- fahrungen in der Disposition, in der Abfallwirtschaftsberatung, bei der Integration der Abholung „Weiße Ware“ sowie Abschätzung des Bürgerverhaltens hinsichtlich Sau- berkeit und sozialen Gesichtspunkten gewonnen werden. Beim Amt für Abfallwirt- schaft könnten unterstützende Funktionen aufgebaut werden, so dass bei vollständi- ger Umstellung auf stadtweite Sperrmüllsammlung das Komplettsystem „Sperrmüll auf Abruf“ dauerhaft belastbar wäre. Außerdem könnte auf der Grundlage der ge- machten Erfahrungen das System noch verbessert und optimiert werden. Eine Probephase in ausgewählten Stadtteilen würde andererseits einen Mehrauf- wand bei der Sperrmüllsammlung im gesamten Stadtgebiet bedeuten, da beide Sys- teme parallel organisiert und durchgeführt werden müssten. Diese Ressourcen (Per- sonal, Fahrzeuge, Beratung, Disposition, Verwertungswege) sind momentan noch nicht vollständig vorhanden und müssten für den Probezeitraum geschaffen werden. Zudem sind die satzungsrechtlichen Voraussetzungen zu klären und zu schaffen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Nach Recherche des AfA erfassen größere Kommunen in Baden-Württemberg den Sperrmüll ausschließlich auf Abruf (Freiburg, Konstanz, Reutlingen, Stuttgart, Mann- heim, Baden-Baden, Heilbronn, Pforzheim, Heidelberg, Ulm). Um die Umsetzung sozialverträglich und ökologisch zu gestalten, sind unterschiedliche Systeme etab- liert, die ja nach Struktur und Randbedingung variieren. Zu nennen sind Tausch- und Verschenkmärkte über das Internet, kommunal organisierte oder in Kooperation durchgeführte Warenbörsen sowie die Zusammenarbeit mit Gebrauchtwarenläden. Diese Alternativen wären - wie bereits erwähnt - auch für Karlsruhe zu prüfen. Weiteres Vorgehen: Auf der Grundlage der obigen Ausführungen wird das Amt für Abfallwirtschaft das konkrete Konzept zur Einführung eines „Sperrmülls auf Abruf“ erarbeiten und den gemeinderätlichen Gremien im Frühjahr 2012 zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Das Konzept soll noch im Jahre 2012 in ausgewählten Stadteilen erprobt werden. In diesem Konzept werden beide Sammelsysteme gegenübergestellt und mögliche Varianten betrachtet werden. Weiter ist vorgesehen, die Kosten und den Ressour- cenbedarf des Ist-Zustandes (Straßensammlung mit festen Terminen) dem System Sperrmüll auf Abruf unter Berücksichtigung der Abholung der Weißen Ware sowie möglicher sozialer und ökologischer Komponenten gegenüberzustellen. Ergänzt wird das Konzept durch einen bundesweiten Städtevergleich und die Darstellung der An- forderungen an Sperrmüll auf Abruf in Karlsruhe.