Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gem. § 14 Abs. 2 KAG für THH 7200 Märkte)

Vorlage: 28571
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.12.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 13.12.2011

    TOP: 19

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GebuehrenMarktamt
    Extrahierter Text

    Gremium: 30. Plenarsitzung Gemeinderat BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 13.12.2011 936 19 öffentlich Dez. 5 Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gem. § 14 Abs. 2 KAG für THH 7200 Märkte) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 06.12.2011 15 Gemeinderat 13.12.2011 19 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - der vorgeschlagenen Verrechnung der Kostenunter- bzw. Kostenüberdeckungen bei den Märkten zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Bemessungszeitraums ergeben, sind nach § 14 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgegli- chen werden. Bei den Gebühren für das Marktamt (Teilhaushalt 7200) bestehen aus Vorjahren folgende Kostenüber- (+) bzw. -unterdeckungen (-): 2006 - 17.611,00 € 2007 - 71.141,00 € 2008 + 1.117,00 € 2009 - 18.817,00 € 2010 + 107.346,00 € Maßgebend für die Ermittlung der oben genannten Kostenüberdeckungen bzw. Kos- tenunterdeckungen ist das jeweilige Rechnungsergebnis unter Berücksichtigung der in die Gebührenkalkulation bzw. in den Verrechnungsbeschluss eingestellten Kostenüber- und Kostenunterdeckungen aus Vorjahren. Der Ergebnisausgleich berücksichtigt die gebührenrelevanten Bereiche Großmarkt, Wochenmärkte, Jahrmärkte und Christkindlesmarkt. Im Hinblick auf die durch das Kommunalabgabengesetz vorgesehene Verrechnung der Vorjahresergebnisse schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor: 1. Die im Bereich Großmarkt noch bestehende Unterdeckung aus 2009 von 20.711,00 € soll mit einer Überdeckung aus dem Jahr 2010 von 114.655,00 € verrechnet werden. Die verbleibende Überdeckung von 93.944,00 € aus 2010 ist gemäß § 14 Abs. 2 KAG spätestens im Jahr 2015 auszugleichen. 2. Im Bereich Wochenmärkte kann die bestehende Unterdeckung aus 2006 von 17.611,00 € nicht mit einer Überdeckung ausgeglichen werden. Die Unterde- ckung in Höhe von 71.141,00 € aus 2007 wäre spätestens 2012 auszugleichen. Es ist davon auszugehen, dass auch diese Unterdeckung nicht ausgeglichen werden kann. Derzeit wird nur knapp der mit Gemeinderatsbeschluss vom 06.05.2008 - Neufestsetzung der Wochenmarktgebühren - festgesetzte Kosten- deckungsgrad im Bereich Wochenmärkte in Höhe von 92,56 % erreicht. Zur Er- haltung und Stärkung der bestehenden Wochenmärkte, sollte von einer vollen Kostendeckung weiterhin abgesehen werden. 3. Im Bereich Jahrmärkte wäre die Unterdeckung 2009 von 1.014,00 € bis zum Jahr 2014 und die Unterdeckung 2010 von 3.245,00 € spätestens im Jahr 2015 auszugleichen. 4. Die Unterdeckung 2010 in Höhe von 2.749,00 € im Bereich Christkindlesmarkt soll mit der Überdeckung 2008 in Höhe von 1.117,00 € und mit einem Teilbetrag der Überdeckung 2009 in Höhe von 1.632,00 € verrechnet werden. Die verblei- bende Überdeckung von 1.276,00 € aus 2009 ist spätestens im Jahr 2014 aus- zugleichen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 5. Die derzeit gültigen Gebührensätze für die Märkte gelten in gleicher Höhe auch für das Jahr 2012. Nach der Verrechnung stellt sich der Ergebnisausgleich beim Teilhaushalt 7200 wie folgt dar: 2007 - 71.141,00 € 2008 0 ,00 € 2009 + 262,00 € 2010 + 89.384,00 € Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und stimmt – nach Vorbe- ratung im Hauptausschuss – der vorgeschlagenen Verrechnung der Kostenunter- bzw. Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2007 - 2010 bei den Märkten zu. Die derzeit gültigen Gebührensätze für die Märkte gelten in gleicher Höhe auch für das Jahr 2012. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 2. Dezember 2011

  • GebuehrenMarktamtAnlage
    Extrahierter Text

    Anlage 20062007200820092010 Großmarkt - € - € - € - 20.711,00 € 114.655,00 € Wochenmärkte- 17.611,00 € - 71.141,00 € - € - € - 1.315,00 € Jahrmärkte - € - € - € - 1.014,00 € - 3.245,00 € Christkindlesmarkt - € - € 1.117,00 € 2.908,00 € - 2.749,00 € Gesamt17.611,00 €- 71.141,00 €- 1.117,00 € 18.817,00 €- 107.346,00 € 20062007200820092010 Großmarkt - € - € - € - € 93.944,00 € Wochenmärkte - € - 71.141,00 € - € - € - 1.315,00 € Jahrmärkte - € - € - € - 1.014,00 € - 3.245,00 € Christkindlesmarkt - € - € - € 1.276,00 € - € Gesamt- € 71.141,00 €- - € 262,00 € 89.384,00 € Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt Ergebnisausgleich Stand vor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich Stand nach dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich